Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zu einem EU-Drogenaktionsplan 2009 - 2012 KOM (2008) 567 endg.; Ratsdok. 13407/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 29. September 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 19. September 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 22. September 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl. AE-Nr. 042496 und
Drucksache 142/05 (PDF) = AE-Nr. 050520

Einleitung

Das Drogenproblem stellt eine schwerwiegende Bedrohung für die Sicherheit und Gesundheit der Unionsbürger und der europäischen Gesellschaft dar.

Mit Blick darauf billigte der Europäische Rat im Dezember 2004 einstimmig die EU-Strategie zur Drogenbekämpfung (2005-2012)1, die durch die Verhütung und Verringerung des Drogenkonsums zu einem hohen Maß an Schutz, Wohlergehen und sozialem Zusammenhalt beitragen soll.

Bereits die Annahme der Strategie war ein deutliches Zeichen dafür, dass wegen der EU-weiten politischen Bedeutung dieser Problematik die Unterschiede bei den Ansätzen der Mitgliedstaaten eine untergeordnete Rolle spielen. Die Strategie verdeutlichte, dass sich alle Mitgliedstaaten den gleichen Grundprinzipen verschrieben haben, nämlich: ausgewogener Ansatz zur Verringerung von Drogenangebot und -nachfrage, der sich auf verlässliche Daten über Wesen und Ausmaß des Problems, die Achtung der Grundrechte und der Menschenwürde und zunehmend auf eine koordinierte, grenzübergreifende Strafverfolgung in den Bereichen Drogenhandel und -schmuggel sowie Organisierte Kriminalität stützt.

Die Drogenstrategie bietet außerdem den Rahmen für zwei aufeinander folgende, jeweils auf vier Jahre angelegte Aktionspläne. Im ersten Aktionsplan (2005-2008)2 wurden mehr als 80 Aktionen festgelegt, die zur Koordination der Tätigkeit staatlicher Stellen zur Bekämpfung illegaler Drogen beitragen sollten und Aspekte wie Gesundheitswesen, Strafverfolgung, Zoll, Strafjustiz und Außenbeziehungen abdeckten. Die Umsetzung ist in vielen Fällen Sache der Mitgliedstaaten, doch spielt auch die Kommission eine aktive Rolle. Sie erleichtert und evaluiert die Arbeiten und überwacht die Einhaltung drogenspezifischer Vorschriften, wie des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI zur Bekämpfung des Drogenhandels, über den sie Mitte 2009 Bericht erstatten wird. Auf der Grundlage der in den letzten vier Jahren gewonnenen Erfahrungen schlägt die Kommission jetzt einen zweiten Aktionsplan (2009-2012) vor, den der Rat annehmen muss.

Bisherige Ergebnisse des laufenden Aktionsplans Das oberste Ziel des laufenden Aktionsplans lautet:

Der beiliegende Evaluierungsbericht3 wurde gemeinsam von der Kommission, den Mitgliedstaaten, der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD), Europol und verschiedenen Netzen europäischer NRO, die im Forum der Zivilgesellschaft vertreten sind, erstellt. Erstmals wurde die Umsetzung der EU-Drogenpolitik so umfassend bewertet. Wie die Evaluierung zeigt, sind die Ziele des Aktionsplans teilweise erreicht worden.

Der gegenwärtige Aktionsplan (2005-2008) ist ein ehrgeiziges Unternehmen. In etlichen Bereichen sind Fortschritte zu verzeichnen, doch es bestehen auch Defizite.

In vielen Bereichen erweist sich die Koordination politischer Maßnahmen weiterhin als schwierig obwohl heute bessere Informationen über die Situation bezüglich Drogenkonsum, Prävention und Behandlung in der EU vorliegen, ist das Wissen immer noch unzureichend:

So fehlen immer wieder verlässliche Daten zum Drogenangebot sowie zur Reichweite der drogenspezifischen Hilfen für Drittländer und deren Ergebnissen.

Größeres Engagement der Gesellschaft bei der Eindämmung des Drogenkonsums erforderlich Die EU muss auf jeden Fall größere Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen drogenbedingter sozialer und gesundheitlicher Probleme so gering wie möglich zu halten.

Wenn Millionen von Europäern bereits Drogenerfahrung haben oder derzeit Drogen nehmen, klaffen die staatlichen Maßnahmen und das Verhalten der Menschen auseinander, was keine Gesellschaft außer Acht lassen darf.

Wie es scheint, besteht einer der (kosten-)wirksamsten Ansätze der Drogenbekämpfung in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von in der Prävention, Therapie, Schadensminderung und Strafverfolgung tätigen öffentlichen Einrichtungen mit Freiwilligenorganisationen und privaten Dienstleistern, das heißt einer Allianz von Bürgern und den Institutionen, die für sie und von ihnen eingerichtet worden sind.

Jetzt ist es an der Zeit, die EU-Bürger an zentraler Stelle konkret zu beteiligen und sie stärker in die Arbeit einzubinden. Den ersten Schritt in diesem Sinne hat die Kommission getan, als sie 2006 das Europäische Drogenforum der Zivilgesellschaft mitgegründet hat. Zur Förderung der Umsetzung des nächsten EU-Aktionsplans wird die Kommission prüfen, wie sie all diejenigen die sich förmlich engagieren wollen, mobilisieren kann, damit sie auf ihrer Ebene und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln mit auf das Ziel hinarbeiten, die durch Drogen verursachten Schäden zu verringern. In diesem Zusammenhang erwägt die Kommission eine "Europäische Allianz gegen Drogen". Jeder Bürger oder jede Gruppe von Bürgern könnte sich dieser Allianz anschließen, um auf die Gefahren des Drogengebrauchs hinzuweisen und beispielhafte Verfahren in diesem Bereich zu unterstützen.

Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012

Bei der EU-Drogenstrategie geht es um ein komplexes Phänomen, bei dem nur auf lange Sicht Veränderungen zu erreichen sind. Sie stützt sich auf die zwei großen Pfeiler der Drogenpolitik - die Verringerung der Drogennachfrage und die Verringerung des Drogenangebots -, die durch die Querschnittsthemen Koordination, internationale Zusammenarbeit sowie Information, Forschung und Evaluierung ergänzt werden.

Zur Unterstützung der Strategie schlägt die Kommission einen neuen Drogenaktionsplan (2009-2012) vor, der auf dem bestehenden Rahmen aufbaut, aber die Erfahrungen aus den letzten vier Jahren einbezieht.

Er hat folgende Schwerpunkte:

1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Die Wirkung von Maßnahmen zur Verringerung des Drogenkonsums und seiner Folgen muss weiter verbessert werden. Unter anderem muss gefährdeten Gruppen und der Prävention des Mischkonsums (illegale und legale Stoffe, insbesondere Alkohol) besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle

Die Kommission schlägt eine Konsultation der Mitgliedstaaten und der europäischen Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Annahme einer Allianz der Unionsbürger gegen Drogen vor. Diese Allianz würde eine Verpflichtung und eine Reihe von Prinzipien umfassen, an denen sich die Bürger orientieren könnten, wenn sie in ihrer unmittelbaren Umgebung mit drogenspezifischen Problemen in Berührung kommen. Die Allianz müsste innerstaatlichen Vorschriften und Gepflogenheiten entsprechen und konkretem Handeln und Eigenverantwortlichkeit im Zusammenhang mit den Bemühungen um eine sichere und gesündere Gesellschaft einen Platz einräumen.

3. Verringerung des Drogenangebots

Auf EU-Ebene bedarf es einer wirksameren Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Drogenherstellung und Drogenschmuggel; dazu müssen auf der Grundlage eines erkenntnisgestützten Konzepts die Kapazitäten von Europol und anderen EU-Strukturen voll genutzt werden. Verstärkt sollten koordinierte Aktionen über regionale Sicherheitsplattformen unterstützt werden.

4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

Durch besser koordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft würde die EU als weltweit größter Geber im Bereich der globalen Drogenbekämpfung und bei der Suche nach nachhaltigeren Lösungen für die Problematik des Drogenanbaus wesentlich mehr Wirkung erzielen.

5. Besseres Verständnis des Drogenproblems

Wir müssen unser Wissen über alle Aspekte des Drogenproblems verbessern und zu diesem Zweck die Forschungsanstrengungen verstärken und besser koordinieren; außerdem sind bessere Daten u. a. über Drogendelikte und über das Funktionieren des illegalen Drogenmarkts erforderlich.

Der nachstehende Aktionsplan bildet den Rahmen für die Umsetzung dieser Prioritäten und soll nach Möglichkeit einen zusätzlichen europäischen Nutzen bewirken.

I. Koordination

Oberste Priorität: Effizientere Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen
Zielsetzung Aktion Zeitplan Zuständig Indikatoren
1. Gewährleistung eines ausgewogenen, integrierten Ansatzes, der die Achtung der Grundrechte vorsieht und sich in der nationalen Politik und dem EU-Konzept für Drittländer sowie in internationalen Foren widerspiegelt 1. Um den Zielen der EU-Drogenstrategie 2005-2012 und diesem Aktionsplan Rechnung zu tragen, stimmen die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen die Drogenpolitik wirkungsvoll ab. Ohne zeitliche Befristung MS
KOM
Rat
Aufnahme der Ziele der EU-Drogenstrategie und des Aktionsplans in nationale Maßnahmen
Ausrichtung der Drogenpolitik auf EU-Ebene an den Zielen der Drogenstrategie
2. Gewährleistung einer effizienten Koordination auf EU-Ebene 2. Die Horizontale Gruppe "Drogen" (HDG) des Rates geht bei der Erfüllung ihres Koordinierungsauftrags proaktiv vor. Ohne zeitliche Befristung Rat Gegenseitige Information und Beteiligung der betreffenden Arbeitsgruppen des Rates5 und der HDG
3. Kommission und Rat gewährleisten die Kohärenz der internen und externen Aspekte der Beteiligung an der Drogenpolitik. 2011 KOM
Rat
Kohärenz der internen und externen Drogenpolitik
4. Einmal jährlich untersucht der Rat den Stand des Drogenproblems auf der Grundlage des jährlichen Fortschrittsberichts der Kommission und einschlägiger jährlicher Berichte der EBDD und von Europol. Ohne zeitliche Befristung Rat
KOM
EBDD
Europol
Schlussfolgerungen des Rates
3. Gewährleistung einer effizienten Koordination auf Ebene der Mitgliedstaaten 5. Der Vorsitz beruft regelmäßig die nationalen Drogenkoordinatoren oder Personen in ähnlicher Funktion ein, um bestimmte dringende Probleme, bei denen Handlungsbedarf besteht, zügiger zu koordinieren. Zweimal jährlich VORS
MS
Tatsächliche Wirkung auf die Koordination der Politik
6. Die Mitgliedstaaten untersuchen die ressortübergreifende Koordination der Drogenpolitik, um sicherzustellen, dass auf EU-Ebene abgestimmte Positionen vertreten und die Ziele des EU-Aktionsplans an die effizienteste Umsetzungsebene weitergeleitet werden. Ohne zeitliche Befristung MS
Rat
Kohärenz der Beiträge der MS in der HDG und in anderen Arbeitsgruppen
4. Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Drogenpolitik 7. Die Kommission holt mindestens einmal jährlich vom Europäischen Drogenforum der Zivilgesellschaft Feedback zu ihrer Drogenpolitik ein. Ohne zeitliche Befristung KOM Mindestens eine jährliche Zusammenkunft des Forums
Berichterstattung der Kommission an die HDG
8. Die Mitgliedstaaten beteiligen die Zivilgesellschaft auf allen angemessenen Ebenen der Drogenpolitik gemäß innerstaatlichen Praktiken auf der Grundlage einer "Europäischen Allianz gegen Drogen", mit der die Zivilgesellschaft und der öffentliche Sektor zur einer Sensibilisierungskampagne betreffend die Gefahren des Drogengebrauchs mobilisiert werden sollen. Ohne zeitliche Befristung KOM
MS
Teilnahme der Zivilgesellschaft am nationalen Dialog
Vorschläge aus der Zivilgesellschaft Breites Engagement für die Allianz

II. Nachfragereduzierung

Oberste Priorität: Verbesserung der Qualität und Wirkung von Maßnahmen zur Verringerung des Drogenkonsums und seiner Folgen insbesondere für gefährdete Gruppen
Zielsetzung Aktion Zeitplan Zuständig Indikator
5. Verhütung des Drogenkonsums und der damit einhergehenden Risiken 9. Systematische Bereitstellung von bewährten allgemeinen Präventionsstrategien für verschiedene Kontexte (z.B. Schule, Arbeitsplatz, Haftanstalt). Die Präventionsmaßnahmen erfassen auch den Mischkonsum (illegale und legale Substanzen, insbesondere Alkohol) und das Fahren unter Drogeneinfluss. Ohne zeitliche Befristung MS Verfügbarkeit von evaluierten Programmen und umfassenden Strategien in MS
Prävalenz des Drogenkonsums junger Menschen und Wahrnehmung des Drogenkonsums bei Gleichaltrigen
10. Umsetzung zielgerichteter Programme, um mithilfe von evaluierten innovativen Eingriffen den Erstkonsum zu verhüten bzw. hinauszuzögern Ohne zeitliche Befristung MS Verfügbarkeit von evaluierten Programmen zum Erstkonsum in MS
Prävalenz des Drogenkonsums junger Menschen
Alter beim ersten Drogenkonsum
6. Prävention problematischen Drogenkonsums, einschließl. intravenösem Gebrauch, durch gezielte Präventivmaßnahmen 11. Weiterentwicklung von Früherkennungs- und Interventionstechniken und Umsetzung evaluierter selektiver Prävention bei gefährdeten Gruppen, bei denen ein hohes Risiko für problematischen Drogenkonsum besteht, durch Früherkennung und frühzeitige Intervention Ohne zeitliche Befristung MS Sammlung von Grunddaten zum problematischen Drogenkonsum Tendenzen beim problematischen Drogenkonsum
Verfügbarkeit von zielgerichteten evaluierten Präventionsprogrammen in den MS
12. Für spezifische Hochrisikogruppen von (Poly-)Drogenkonsumenten, die ein problematisches Konsumverhalten entwickeln könnten, werden evaluierte Präventivmaßnahmen weiterentwickelt und umgesetzt; den Betreffenden werden niedrigschwellige Therapien, Hilfen zur Änderung von Problemverhalten und Kurzinterventionen angeboten. Ohne zeitliche Befristung MS Sammlung von Grunddaten zum problematischen Drogenkonsum
Tendenzen beim problematischen Drogenkonsum
Verfügbarkeit von zielgerichteten evaluierten Präventionsprogrammen in den MS
7. Erhöhung der Wirksamkeit von Drogentherapie- und Rehabilitationsmaßnahmen durch bessere Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Qualität von Leistungen 13. Faktengestützte Optionen für Drogenbehandlung, die dem Bedarf von Konsumenten entsprechende vielfältige psychosoziale und pharmakologische Ansätze umfassen (einschl. Behandlungen, die sich an neue Drogen oder neue Konsumarten anpassen lassen), werden weiterentwickelt und umgesetzt. Ohne zeitliche Befristung MS Tendenzen bei der Nachfrage nach neuen Behandlungen und Rückfallverhinderung
Verfügbarkeit diversifizierter, faktengestützter Behandlungsmethoden
14. Es werden Rehabilitations- und Reintegrationsmaßnahmen sowie auf bewährte Praktiken gestützte Methoden entwickelt und umgesetzt, mit deren Hilfe Rückfälle unterbunden und soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung verringert werden. Ohne zeitliche Befristung MS Verfügbarkeit von Rehabilitations- und Reintegrationsprogrammen in MS
15. Bekanntmachung von Therapieangeboten und Rehabilitationsleistungen für potenzielle Zielgruppen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Ohne zeitliche Befristung MS Informationsstrategien in MS
Öffentliches Verzeichnis von Diensten (z.B. Internet-Portal)
8. Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit von Aktivitäten zur Verringerung der Drogennachfrage unter Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse von Drogenkonsumenten je nach Geschlecht, kulturellem Hintergrund, Alter usw. 16. Entwicklung, Umsetzung und Austausch von Leitlinien für bewährte Praktiken/Qualitätsstandards für Verhütung, Behandlung, Schadensminderung sowie Rehabilitationsinterventionen und -leistungen 2009-2012 MS
KOM
EBDD
Einschlägige Leitlinien und/oder Qualitätsstandards
Grad der Umsetzung der Leitlinien und/oder Standards
17. Entwicklung eines EU-Konsenses über Qualitätsstandards und Benchmarks für Prävention, Behandlung, Schadensminderung sowie Rehabilitationsinterventionen und leistungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse bestimmter Gruppen 2012 MS
Rat
KOM
EBDD
Vorschlag eines EU-Konsenspapiers und Folgemaßnahmen
18. Die Mitgliedstaaten ermitteln die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Leistungen für Prävention, Behandlung, Schadensminderung und Rehabilitation, die spezifischen Bedürfnissen entsprechen. Die Kommission entwickelt mit Unterstützung der EBDD einen methodischen Rahmen für diese Art von Erhebung. 2012 MS
Rat
KOM
EBDD
Anzahl der Mitgliedstaaten, die die Erhebung durchführen
9. Zugang zur Gesundheitsversorgung für in Haftanstalten untergebrachte Drogenkonsumenten, um Gesundheitsschäden infolge von Drogenmissbrauch zu verhüten und zu verringern 19. Entwicklung und Umsetzung von Prävention, Behandlung, Schadensminderung und Reintegration von Inhaftierten, die den in der Gesellschaft verfügbaren Leistungen vergleichbar sind. Besonderes Augenmerk auf der Betreuung nach der Entlassung. Ohne zeitliche Befristung MS Spezielle Drogenmaßnahmen für inhaftierte Drogenkonsumenten und Folgemaßnahmen für Personen nach der Entlassung
20. Die Mitgliedstaaten führen Indikatoren ein, die auf der Grundlage eines von der Kommission mit Hilfe der EBDD entwickelten methodischen Rahmens in Haftanstalten genutzt werden, um Drogenkonsum, drogenbezogene Gesundheitsprobleme und diesbezügliche Leistungen zu überwachen. Ohne zeitliche Befristung MS
Rat
KOM
EBDD
Rückgang drogenbezogener Gesundheitsprobleme in Haftanstalten
10. Zugang zu Leistungen zur Schadensminderung, um die Ausbreitung von HIV/Aids, Hepatitis C und anderen durch Blut übertragenen Infektionskrankheiten zu begrenzen und die Zahl der drogenbedingten Todesfälle in der EU zu verringern 21. Es muss ein systematischer Zugang zu Schadensminderungsleistungen, die fester Bestandteil der Anstrengungen zur Nachfragereduzierung sind, ermöglicht werden; dabei sollten ggf. Interventionen, deren Wirkung nachgewiesen ist, umfassend genutzt werden.6 Ohne zeitliche Befristung MS Die Kommission berichtet über Fortschritte.
Rückgang drogenbedingter Infektionskrankheiten
Rückgang der Zahl der drogenbedingten Todesfälle
Angebot von Leistungen zur Schadensminderung

III. Angebotsreduzierung

Oberste Priorität: Messbare Verbesserung der Wirksamkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen auf EU-Ebene. Europol, Eurojust und sonstige EU-Strukturen müssen ihre Aufgaben im Interesse der Effizienz, der Vereinbarkeit von Initiativen der Mitgliedstaaten mit denen der EU, der Koordination innerhalb der EU und von Größenvorteilen voll erfüllen.
Zielsetzung Aktion Zeitplan Zuständig Indikator
11. Förderung einer wirkungsvollen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in der EU zur Bekämpfung von Drogenherstellung und Drogenschmuggel 22. Die Anstrengungen werden auf diejenigen kriminellen Vereinigungen konzentriert, von denen die größte Bedrohung ausgeht; das erkenntnisgestützte Konzept des Europäischen Modells für kriminalpolizeiliche Verfahren und dessen einzelne Komponenten sind dabei voll zu nutzen. Ohne zeitliche Befristung MS
Europol
Eurojust
Rat
Anzahl der kriminellen Vereinigungen, auf die die MS ihre Anstrengungen richten
23. Die Zahl der bereichsübergreifenden Strafverfolgungsoperationen, an denen sich ggf. Europol sowie Polizei-, Zoll- und Grenzkontrollbehörden beteiligen, wird durch gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) und gemeinsame Zollaktionen (GZA) aufgestockt. Ohne zeitliche Befristung MS
Europol
Eurojust
Zahl der drogenbezogenen GEG/GZA
Evaluierungsbericht
24. Bessere Qualität der Daten, die die nationalen Europol-Stellen an die Europol-Drogenstelle weiterleiten, mit Betonung der höchsten Ebenen der Organisierten Kriminalität Ohne zeitliche Befristung MS
Europol
Kohärenz, Relevanz und Qualität von Daten und Erkenntnissen
25. Umfassende Nutzung der mit Europol-Drogenprojekten zusammenhängenden COSPOL7-Projekte (Heroin, Kokain, synthetische Drogen), einschl. der koordinierten Analyse durch zu Analysezwecken errichtete Arbeitsdateien (AWF) Ohne zeitliche Befristung MS
Rat
Europol
Zunahme von operativen Ergebnissen
26. Die Europäische Polizeiakademie (EPA)8 bietet einschlägige Schulungen für führende Polizei- und Zollbeamte und Verbindungsbeamte in Drittländern über nationale Polizeiakademien. Ohne zeitliche Befristung EPA
MS
Lehrpläne für in der Drogenbekämpfung tätige Angehörige der Strafverfolgungsbehörden Zusätzliche relevante Schulungen im Jahresarbeitsprogramm der EPA
Anzahl der Schulungsveranstaltungen
Anzahl der Beamten, die eine Schulung absolviert haben
27. Regelmäßigere Inanspruchnahme der Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten in Drittländern zwecks Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der MS und ggf. Europol Ohne zeitliche Befristung MS
Europol
Häufigere internationale operative Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden
12. Rasche und wirksame Reaktion auf neue Bedrohungen (z.B. in der Entwicklung befindliche Drogen, neue Routen) 28. Ggf. Einrichtung regionaler Sicherheitsplattformen (z.B. MAOC-N, Baltic Sea TF) zur Abwendung neuer Gefahren mittels koordinierter operativer Eingriffe. Dieses Vorgehen muss mit rechtlichen und operativen Regelungen auf EU-Ebene vereinbar sein und auf spezifischen Bedrohungsbewertungen (vgl. Aktion 42) beruhen. Ohne zeitliche Befristung MS
Rat
Europol
Frühzeitige operative Reaktion in Form von Maßnahmen, die einen proaktiven Umgang mit der Gefahr und die Minimierung von Bedrohungen ermöglichen
Zahl der unterbundenen Straftaten (Beschlagnahmungen, Änderung des Schmuggelverhaltens)
29. Konzentration der EU auf koordinierte, gemeinsame Anstrengungen zwischen Mitgliedstaaten, die besonders von Drogenherstellung und Drogenschmuggel betroffen sind, ggf. in Zusammenarbeit mit Europol Ohne zeitliche Befristung Europol
Rat
MS
Operative und strategische Ergebnisse der Aktivitäten der Mitgliedstaaten
13. Verringerung der Herstellung und des Angebots an synthetischen Drogen 30. Aktive Beibehaltung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden/gemeinsamen Aktionen in diesem Bereich sowie Austausch von Erkenntnissen und bewährten Praktiken. Optimale Nutzung des Europol-Projekts SYNERGY und der damit verbundenen Initiative COSPOL Ohne zeitliche Befristung MS
Europol
Rat
Zahl angelaufener/abgeschlossener gemeinsamer Projekte
Zahl der dem EILCS mitgeteilten zerstörten Herstellungseinrichtungen
Zahl der im Rahmen von SYNERGY erstellten Berichte
31. Annahme und Umsetzung eines EU-weiten Systems für die kriminaltechnische Profilanalyse synthetischer Drogen, basierend auf den Erfahrungen mit Projekten wie SYNERGY und CHAIN, der Struktur und Sachkenntnis von Europol und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission sowie den laufenden Strafverfolgungsaktivitäten und den einschlägigen Erfahrungen der MS 2012 KOM
Europol
MS
Betriebsbereitschaft des Systems
14. Verringerung der Abzweigung von chemischen Grundstoffen für die Herstellung illegaler Drogen, insbesondere synthetischer Drogen und des illegalen Handels mit diesen Grundstoffen in der EU 32. Die EU vertritt bei diesem Problem auf internationaler Ebene und bei der UNO eine klare und einheitliche Position, die auf geltendem Recht und der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor basiert. Ohne zeitliche Befristung KOM
Rat
MS
Wirkungsvolle Koordination durch die betreffenden Ausschüsse des Rates
Gemeinsame Positionen der EU in internationalen Gremien
33. Die Zollbehörden integrieren die Grundstoffkontrolle auf strategischer Ebene und sorgen für wirkungsvolleren Grenzschutz; außerdem stimmen sie sich verstärkt mit anderen in der Drogenbekämpfung tätigen Strafverfolgungsbehörden ab (Amtshilfe). Ohne zeitliche Befristung MS Verbesserungen bei der Kontrolle, Entdeckung, Beschlagnahme und dem Erstellen von Profilen von Grundstoffen gegenüber 2008
34. Volle Unterstützung der internationalen operativen Zusammenarbeit zur Prävention der Abzweigung von Grundstoffen beispielsweise in Form der vom Internationalen Suchtstoffkontrollamt (INCB) geleiteten Projekte PRISM und COHESION durch die EU Ohne zeitliche Befristung KOM
MS
Zahl der beschlagnahmten Lieferungen
35. Evaluierung und Umsetzung der EU-Vorschriften zur Grundstoffkontrolle 2010 KOM
MS
Durchführung der Evaluierung
36. Nach Möglichkeit Erarbeitung von Kooperationsabkommen der EU mit den wichtigsten bekannten Herkunftsländern von Grundstoffen für synthetische Drogen Ohne zeitliche Befristung KOM Erstellung von Abkommen Verringerung der illegalen Lieferungen von Drogengrundstoffen aus den betreffenden Ländern
15. Verringerung der Auswirkungen, die die Organisierte Kriminalität durch Drogenherstellung und -schmuggel auf die Gesellschaft hat 37. Erleichterung der EU-weiten Beschlagnahme und Einziehung der Erträge aus Drogenstraftaten durch Stärkung der Maßnahmen zur Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten auf EU- und nationaler Ebene 2012 MS
KOM
Rat
EP
Annahme einer Mitteilung durch die Kommission
Annahme von Rechtsinstrumenten Schätzung der beschlagnahmten Vermögenswerte
38. Unterstützung der Errichtung effektiver Ämter für die Einziehung von Vermögenswerten in den Mitgliedstaaten durch Schaffung einer informellen Plattform. Unterstützung von Ermittlungen durch das Europol-Amt für Erträge aus Straftaten Ohne zeitliche Befristung KOM
MS
Europol
Errichtung und Effektivität der Plattform
Zunahme der Anzahl unterstützter Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Aufspüren und Identifizieren von Vermögenswerten
Zahl und Wert von beschlagnahmtem Geld und Vermögen

IV. Internationale Zusammenarbeit

Oberste Priorität: Wirksamere Zusammenarbeit der EU mit Drittländern und internationalen Organisationen im Drogenbereich durch bessere Koordination der Maßnahmen in der EU. Werbung für das ausgewogene Drogenbekämpfungskonzept der EU in der Welt
Zielsetzung Aktion Zeitplan Zuständig Indikator
16. Nach Bedarf systematische Einbeziehung von drogenpolitischen Aspekten in die Beziehungen zu Drittländern und Regionen und in die breiter angelegte Entwicklungs- und Sicherheitsagenda 39. Sicherstellen, dass in den Beziehungen der EU zu Drittländern die Ziele der EU-Drogenstrategie und der EU-Drogenaktionspläne aufgegriffen werden und dem Grundsatz der geteilten Verantwortung unter gebührender Beachtung der Menschenrechte Rechnung getragen wird. Ohne zeitliche Befristung MS
KOM
Berücksichtigung der Prioritäten der Drogenpolitik in den Beziehungen zu Drittländern
40. Verbesserung der Wirkung bestehender Mechanismen im Bereich der Drogenpolitik, wie des Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika/der Karibik, des Betäubungsmitteldialogs EU-Andengemeinschaft und der "Drogen-Troikas" durch Benennung spezifischer Kooperationsbereiche Ohne zeitliche Befristung Rat
KOM
Entwicklung und Umsetzung von Kooperationsinitiativen
41. Bekämpfung von Drogenproblemen in Erzeugerländern und in Ländern entlang (entstehender) Schmuggelrouten gemäß den politischen Beschlüssen und Strategien der EU und mit Unterstützung von Hilfsprogrammen der MS und der EG durch Projekte zur Nachfrage- und Angebotsreduzierung sowie zur Verhütung der Abzweigung chemischer Grundstoffe. Kopplung der Hilfe an die Drogenaktionspläne zwischen der EU und Drittländern und Regionen (vgl. Aktionen 46 und 50). Ohne zeitliche Befristung KOM
MS
Ausrichtung der finanzierten Projekte an den Schwerpunkten der Drogenpolitik
Ausgewogenheit von Nachfrage- und Angebotsreduzierung in den finanzierten Projekten Synergien zwischen den Finanzprogrammen der MS und der EG
42. Intensivierung der regionalen und intraregionalen Zusammenarbeit zur Verringerung von Drogenangebot und nachfrage in Drittländern durch Finanzprogramme der MS und der EG, z.B. Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und regionale Strategiepapiere, Stabilitätsinstrument und Europäisches Nachbarschaftsinstrument Ohne zeitliche Befristung KOM
MS
Entwicklung und Umsetzung neuer interregionaler Kooperationsinitiativen
Synergien zwischen den Finanzprogrammen der MS und der EG
Zahl finanzierter Projekte und Gesamtetat
43. Entwicklung alternativer Einkommensquellen für Drogenerzeuger unter Achtung der Menschenrechte, Einbeziehung örtlicher Gemeinschaften und Berücksichtigung ihrer besonderen Lebensumstände und Bedürfnisse Ohne zeitliche Befristung KOM
MS
Zahl der Projekte entsprechend dem EU-Konzept für alternative Entwicklung (9597/06, CORDROGUE 44, 18.5.2006)
44. Einrichtung eines der Koordination dienenden Mechanismus, mit dessen Hilfe die Drittländern von der EU gewährte Hilfe zur Drogenbekämpfung überwacht wird Jährlich Rat
MS
KOM
Einrichtung des Mechanismus
Übersicht über Drogenprojekte der EG und der MS in Drittländern
45. Erhebung zu Tragweite und Erfolg von Drogenprojekten der EG in Drittländern 2010 KOM Durchführung der Erhebung
46. Aktualisierung und Umsetzung der EU-Drogenaktionspläne für Zentralasien,9 Lateinamerika und den Karibischen Raum10 Ohne zeitliche Befristung MS
KOM
Ermittlung von Prioritäten
Grad der Umsetzung der Aktionspläne
17. Stärkung der EU-Koordination im multilateralen Rahmen und Förderung eines integrierten ausgewogenen Ansatzes 47. Vermehrte Koordination und Kontinuität zwischen der HDG und den Delegationen der MS bei der UN-Suchtstoffkommission (CND) durch Ernennung eines ständigen Verbindungsbeamten 2009 Rat
MS
Ernennung des Verbindungsbeamten Stärkung der Koordination zwischen den Wiener Delegationen und der HDG
48. Erarbeitung, Koordination und Annahme gemeinsamer Standpunkte und Entschließungen der EU in der CND Ohne zeitliche Befristung VORS
MS
KOM
Zahl der gemeinsamen EU-Entschließungen Unterstützung der gemeinsamen Standpunkte der EU durch andere Regionen
49. Auf hoher Ebene auf der 52. Tagung des CND Darlegung einer EU-Position betreffend die Evaluierung und Folgemaßnahmen zur UNGASS "9811, die die Grundprinzipien der EU-Drogenpolitik widerspiegelt 2009 Rat
MS
KOM
Berücksichtigung der EU-Position in der politischen Erklärung der UNO
18. Unterstützung der Bewerberländer sowie der Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses 50. Bereitstellung der erforderlichen technischen und sonstigen Hilfe für diese Länder, um ihnen den EU-Besitzstand für den Drogenbereich näher zu bringen und sie bei den notwendigen Aktionen, einschließlich der im Drogenaktionsplan mit dem Westbalkan12 angenommenen Aktionen zu unterstützen Ohne zeitliche Befristung MS
KOM
Rat
EBDD
Europol
Beachtung des EU-Besitzstands durch die Länder
Zahl und Qualität abgeschlossener Projekte
Fortschritte beim Dialog und/oder bei der Kooperation mit relevanten EU-Einrichtungen
Grad der Umsetzung von Aktionsplänen
19. Verbesserung der Zusammenarbeit mit Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik 51. Verbesserung des Drogendialogs mit den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik im bilateralen oder regionalen Kontext, insbesondere im Wege von Unterausschüssen Ohne zeitliche Befristung MS
KOM
Tatsächliches Ergebnis des Dialogs
52. Die Kommission hält diese Länder dazu an, das Instrument der Europäischen Nachbarschaftspolitik für die Umsetzung der Abschnitte der ENP-Aktionspläne zu nutzen, die die Drogenproblematik betreffen. Ohne zeitliche Befristung KOM Zahl der im Rahmen des ENP-Instruments umgesetzten Drogenprojekte

V. Information, Forschung und Evaluierung

Oberste Priorität: Das Phänomen des Drogenkonsums in allen Einzelheiten besser verstehen, um die Wissensbasis für die politischen Maßnahmen zu erweitern, in der Bevölkerung ein größeres Bewusstsein für die sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen des Drogenkonsums zu schaffen, und Durchführung von Forschungsmaßnahmen
Zielsetzung Aktion Zeitplan Zuständig Indikator
20. Erweiterung der Wissensbasis im Drogenbereich durch Förderung der Forschung 53. Der Rat und die Kommission prüfen künftige Forschungsprioritäten der EU im Bereich der illegalen Drogen und ermitteln, welcher Verfahren es bedarf, um neue Erkenntnisse, neue Ansätze und neue Techniken zu entwickeln und die Forschungskooperation in der EU zu stärken. 2009 MS
KOM
EBDD Forschungsprioritäten Ermittlung und Einführung von Verfahren
21. Austausch von genauen, für die Festlegung von Maßnahmen relevanten Informationen im Bereich der illegalen Drogen 54. Die Mitgliedstaaten liefern den Nationalen Kontaktstellen des REITOX-Netzes13 auch weiterhin die erforderlichen Ressourcen. Auf der Basis vereinbarter Standards erarbeiten diese Stellen Beiträge für die EBDD. Ohne zeitliche Befristung MS Austausch der für die Überwachung und Evaluierung erforderlichen Daten Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und sonstiger Ressourcen für Reitox durch die MS Beiträge der Nationalen Kontaktstellen entsprechend vereinbarten Standards
22. Weiterentwicklung der Instrumente zur Überwachung der Drogensituation und der Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen 55. Weitere Verbesserung und Umsetzung der fünf wichtigsten epidemiologischen Indikatoren sowie Entwicklung von neuen Indikatoren und Maßnahmen zur Nachfragereduzierung 2012 MS
EBDD
KOM
Einhaltung der Kriterien für wichtige Indikatoren durch die MS
Verbesserung der Indikatoren für Behandlungsbedarf14 und problematisches Konsumverhalten Indikatoren/Messwerte für Rehabilitation und Reintegration
56. Entwicklung von Indikatoren betreffend die Sammlung von für die Politikgestaltung relevanten Daten zum illegalen Drogenmarkt und zur Strafverfolgung sowie Entwicklung einer Strategie zur Sammlung solcher Daten Ohne zeitliche Befristung KOM
EBDD
Europol
Rat
MS
Ermittlung von Indikatoren
Entwicklung einer Umsetzungsstrategie
57. Entwicklung von Analyseinstrumenten zur besseren Bewertung der Wirksamkeit der Drogenpolitik 2010 KOM
EBDD
MS
Entwicklung von Analyseinstrumenten
Präzisere Analyse der Drogensituation
58. Bewertung der Wirksamkeit des Beschlusses 2005/387/JI 2010 KOM des Rates betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen Rat
EBDD
Europol

EMEA
Bewertung und ggf. Folgemaßnahmen
59. Europol bewertet die Bereitstellung von Daten zur Kriminalität durch die MS Jährlich MS Europol Bewertung der Qualität der bereitgestellten Daten
23. Laufende Evaluierung der Drogenpolitik 60. Regelmäßige Evaluierung der nationalen Drogenpolitiken durch die Mitgliedstaaten Ohne zeitliche Befristung MS Zahl der evaluierten Drogenpolitiken
61. Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts beim Rat und beim Europäischen Parlament über die Umsetzung des Aktionsplans und ggf. Vorlage von angepassten/verbesserten Indikatoren und Berichtsverfahren zur Überwachung und Evaluierung Jährlich KOM
EBDD
Europol
MS
Jährlicher Fortschrittsbericht
Verfügbarkeit von relevanten Indikatoren
62. Externe Evaluierung der Umsetzung und der Wirkung der EU-Drogenstrategie 2005-2012 und des EU-Drogenaktionsplans 2009-2012; Reflexionszeit und Folgemaßnahmen 2012 KOM
Rat
MS
Bewertung der Ergebnisse einzelner Aktionen
Die Auswirkungen auf die Drogensituation sind bekannt.