Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87d Abs. 2 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf.

Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2004 verabschiedeten Gesetz nicht zuzustimmen.

Für den Fall, dass das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig sein sollte, hat der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen, Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes einzulegen.

Begründung

Das Vermittlungsverfahren ist ohne Ergebnis geblieben. Das Gesetz wird den durch die aktuelle Lage gestiegenen Sicherheitsanforderungen nicht gerecht.