Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005
Erteilung der Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 0625 Titel 671 01
(Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle)

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 28. September 2005

beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums des Innern seine Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 42.854 T€ erteilt hat. Darüber hinaus wurden bereits rund 6.608 T€ verausgabt. Bei rechtzeitiger Antragstellung hätte ich meine Einwilligung auch zu dieser Zahlung erteilt.
Die zusätzlichen Mittel werden zur Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrollen auf Flughäfen benötigt und dienen der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung des Bundes ( § 5 Luftsicherheitsgesetz). Die überplanmäßigen Ausgaben sind wegen gestiegener Fluggastzahlen und einer notwendigen Intensivierung der Kontrolldichte unvorhergesehen. Sie sind unabweisbar, da die Kontrollen zwingend durchzuführen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller