Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 233. Sitzung am 8. September 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksachen 016/13987, 016/13996 - den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksache 016/13926 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom ...

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098), wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten


Fristablauf: 01.10.09
Initiativgesetz des Bundestages