Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 10. November 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/7669 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung - Drucksachen 17/6905, 17/7276 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 02.12.11

Erster Durchgang: Drucksache. 460/11 (PDF)

1. Die Bezeichnung des Gesetz wird wie folgt gefasst:

"Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes".

2. In der Eingangsformel werden nach dem Wort "hat" die Wörter "mit Zustimmung des Bundesrates" eingefügt.

3. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

4. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

,Artikel 4
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

§ 85 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

5. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 5.