Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/10493 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes - Drucksachen 18/9752, 18/9833 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.12.16
Erster Durchgang: Drucksache. 414/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

"Artikel 4
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt:

" § 26a

4. Die bisherigen Artikel 4 und 5 werden die Artikel 5 und 6.