Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur KOM (2006) 569 endg.; Ratsdok. 13874/06

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 19. Oktober 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 5. Oktober 2006 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 5. Oktober 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 783/01 = AE-Nr. 012969, AE-Nr. 031932 und AE-Nr. 060742

Begründung

1) Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Die Europäische Kommission hat in ihrem Weißbuch von 2001 zur europäischen Verkehrspolitik bis 20101 und in ihrer Mitteilung vom Juni 2003 über ein europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit ihre Absicht bekundet, mit geeigneten Maßnahmen die Sicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur zu verbessern. Das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, Leitlinien für die Behandlung von Unfallschwerpunkten und für Sicherheitsaudits von Straßenbauvorhaben auszuarbeiten2.

Ein umfassendes Programm zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sollte nicht nur Fahrer und Fahrzeuge, sondern auch die Infrastruktur erfassen. Die physischen Merkmale des Straßennetzes und das Verkehrsaufkommen sind bedeutende Mitverursacher von Unfällen.

Auf dem Gebiet der Fahrzeugsicherheit sind große Fortschritte erzielt worden. Das Risiko von Autoinsassen, bei einem Unfall verletzt oder getötet zu werden, ist heute erheblich geringer als noch von zehn Jahren. Die Prüfungen von Fahrzeugen und Führerscheinbewerbern wurden nach und nach verschärft, um sicherzustellen, dass Europas Autofahrer den Gefahren des Straßenverkehrs gewachsen sind. Da überhöhte Geschwindigkeit, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und Fahren unter Alkoholeinfluss die Hauptursachen tödlicher Straßenverkehrsunfälle sind, wird jetzt die Durchsetzung der Straßenverkehrsregeln energischer betrieben3.

Zur Verbesserung der Sicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur wurden bisher jedoch keine gemeinsamen Anstrengungen auf europäischer Ebene unternommen, obwohl der europäische Gesetzgeber in den Leitlinien für die transeuropäischen Netze von 1996 ein hohes Sicherheitsniveau im transeuropäischen Straßennetz gefordert hat. Die Gemeinschaft hat zwar die Forschung auf diesem Gebiet gefördert und einen Binnenmarkt für Bauprodukte geschaffen, ist ansonsten aber noch nicht in dieser Hinsicht tätig geworden. Eine Verbesserung der Sicherheit war dort zu beobachten, wo mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) arbeitende Verkehrsbeeinflussungsanlagen installiert worden sind, doch werden IKT noch nicht systematisch zur Hebung der Verkehrssicherheit eingesetzt.

Während der allgemeine Trend dahin geht, die Mittel für die Straßenverkehrsinfrastruktur zu kürzen, stellen die Verkehrsteilnehmer höhere Anforderungen an die Qualität und Sicherheit von Straßen. Viele Straßenbaubehörden befinden sich in einem Dilemma, denn sie sollen einerseits die Straßen auf den heutigen Sicherheitsstandard bringen, andererseits aber mit weniger Geld auskommen. Gelingt ihnen ersteres nicht, werden sie von Verkehrsteilnehmern verklagt, die bei Verkehrsunfällen Verletzungen erlitten haben.

Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist deshalb die Integration der Sicherheit in alle Phasen der Planung, des Entwurfs und des Betriebs der Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Die Richtlinie soll die Sicherheit als eigenständiges Ziel neben Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz etablieren. Die Richtlinie wird dafür sorgen, dass die Verwalter der Straßeninfrastruktur die Leitlinien, die Schulung und die Information erhalten, die sie brauchen, um die Sicherheit der Infrastruktur zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer und der Gesellschaft als Ganzes zu verbessern. Sie bringt folgenden Nutzen:

Allgemeiner Kontext

Im Jahr 2001 setzte die Europäische Union sich das ehrgeizige Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen bis 2010 von 50 000 auf 25 000 zu halbieren. Zwar sind Fortschritte in diese Richtung zu verzeichnen (siehe Halbzeitbericht über die Durchführung des Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit 20034), dennoch starben auf den Straßen der EU im Jahr 2005 immer noch 41 500 Menschen.

Manches Leben könnte gerettet und mancher Unfall vermieden werden, wenn auf die vorhandene Straßeninfrastruktur die neuesten und besten Verfahren der Sicherheitstechnik angewandt würden. Das sollte auf gefährlichen Straßenabschnitten (Unfallschwerpunkten) geschehen, die nach der örtlichen Unfallstatistik auszuwählen sind. Leider dauert es heute lange, bis Sicherheitsdaten die Stellen erreichen, die für Unterhaltung des Straßennetzes und die Behebung von Sicherheitsmängeln zuständig sind.

Beim Entwurf von Straßen werden in der Regel die Ziele der Stadt- und Regionalplanung, die Fahrzeiten, der Komfort der Benutzer, der Kraftstoffverbrauch, die Baukosten und die Auswirkungen auf die Umwelt ausdrücklich berücksichtigt, während man stillschweigend annimmt, Sicherheit allein durch Beachtung der geltenden Entwurfsregeln erreichen zu können. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch bei Beachtung der Entwurfsregeln gefahrenträchtige Lösungen entstehen können. Fallstudien haben überdies ergeben, dass mehr als die Hälfte der festgestellten Sicherheitsmängel auf Nichtbeachtung von Entwurfsleitlinien und Normen zurückzuführen sind5.

Die Gestaltung der heutigen Straßen ist das Ergebnis jahrzehntelanger Bau- und Instandhaltungstätigkeit zu einer Zeit, als der Sicherheit der Infrastruktur noch nicht dieselbe Aufmerksamkeit galt wie heute. Inzwischen entsprechen bestimmte Gestaltungsmerkmale nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Außerdem ist die Verkehrssituation heute eine andere als zu der Zeit, als die Straßen entworfen und gebaut wurden.

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

In dem von der vorgeschlagenen Richtlinie geregelten Bereich bestehen keine Rechtsvorschriften.

Konsistenz mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll erreicht werden, dass die Infrastruktur ihren Beitrag zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, und zur Senkung der Unfallzahlen im transeuropäischen Straßennetz leistet, wie es die Europäische Kommission 2001 in ihrem Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik bis 2010 und 2003 in ihrer Mitteilung über ein europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit bereits gefordert hat.

2) Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Um schon in einem frühen Stadium Fachwissen einzuholen und ihr Handeln transparent zu machen, setzte die Kommission eine Arbeitsgruppe Sicherheit der Infrastruktur ein, die in den Jahren 2002 und 2003 mehrmals zusammengetreten ist. Die Arbeitsergebnisse dieser Gruppe haben den vorliegenden Vorschlag wesentlich beeinflusst. Vertreter von 11 Mitgliedstaaten arbeiteten in der Gruppe mit und gaben ausführlich Auskunft über die Situation und die Praxis in ihren Ländern.

Vom 12. April 2006 bis 19. Mai 2006 veranstaltete die Generaldirektion Energie und Verkehr, Direktion Landverkehr, der Europäischen Kommission im Internet eine öffentliche Anhörung, um Stellungnahmen zu ihrem Konzept für die Sicherheit der Straßeninfrastruktur und zu ihrem Entwurf einer entsprechende Richtlinie zu erhalten. 51 Stellungnahmen gingen ein.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe Sicherheit der Infrastruktur lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung im Internet lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Mehr zu den Ergebnissen der Anhörung findet sich in der diesem Vorschlag beigefügten Folgenabschätzung.

Die bei der Kommission eingegangenen Stellungnahmen finden sich im Internet unter http://ec.europa.eu/transport/road/index_en.htm ...

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche Regierungen der Mitgliedstaaten, Institute für Verkehrssicherheitsforschung, Sachverständige, Verbände des Verkehrs- und Gesundheitswesens, Organisationen für Verkehrssicherheit, Verbände der Straßenbenutzer und Verbände der Straßenbetreiber.

Methodik

Öffentliche Anhörung, Konsultation hochrangiger Fachleute, Analyse bestehender Verfahren, Konferenzen und Workshops.

Konsultierte Organisationen/Sachverständige 51 Stellungnahmen gingen ein:

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Potenzielle Gefahren mit irreparablen Folgen wurden nicht genannt.

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Die bei der Kommission eingegangenen Stellungnahmen sind im Internet zugänglich unter http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/home/consultation/transport_en.htm ...Closed Folgenabschätzung Im Jahr 2003 führte das Forschungsnetz ROSEBUD6 eine Folgenabschätzung zu diesem Vorschlag durch. Danach ist zu erwarten, dass durch die Anwendung der Richtlinie zur Sicherheit der Straßeninfrastruktur auf die Straßen des transeuropäischen Netzes jährlich mehr als 600 tödliche Verkehrsunfälle und etwa 7000 Verkehrsunfälle mit Verletzten vermieden werden. Das entspricht auf diesen Straßen einem Rückgang der tödlichen Unfälle um 12 % bis 16 % und der Unfälle mit Verletzten um 7 % bis 12 %.

Ferner könnten nach Schätzung von ROSEBUD jährlich 400 Menschenleben gerettet werden, wenn das Sicherheitsmanagement für das gesamte Autobahnnetz eingeführt würde, und weitere 900 könnten gerettet werden, wenn es für das gesamte Hauptstraßennetz, also auch für die wichtigsten Landstraßen, eingeführt würde7. Die Richtlinie hat also das Potenzial, die Zahl der Verkehrstoten auf Europas Autobahnen und sonstigen Hauptstraßen jährlich um 1300 senken. Das sind 12 % der diesem Teil des Straßennetzes zuzurechnenden Verkehrstoten.

3) Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Die vorgeschlagene Richtlinie beschränkt sich auf das Minimum an Vorschriften, das notwendig ist, um die Sicherheit zu verbessern und die bewährten Verfahren zu verbreiten. Dieses umfassende Konzept für das Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur8 umfasst folgende vier Verfahren:

Diese Verfahren bestehen bereits in einigen Mitgliedstaaten und werden in unterschiedlichem Umfang angewandt. Ziel dieses Vorschlags ist es, sie EU-weit einzuführen. Dabei werden keine verbindlichen technischen Festlegungen getroffen, den Mitgliedstaaten steht es frei, ihre bisherigen Verfahren beizubehalten oder eigene Verfahren einzuführen. Die Anwendung des Maßnahmenpakets gewährleistet, dass die Sicherheit bei der Planung und während der gesamten Betriebsdauer einer Straße von europäischer Bedeutung angemessen berücksichtigt wird.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 71 EG-Vertrag.

Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip ist zu beachten, weil der Gegenstand des Richtlinienvorschlags nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Die mit der vorgeschlagenen Richtlinie verfolgten Ziele können aus folgenden Gründen nicht von den Mitgliedstaten erreicht werden:

Die Richtlinie gewährleistet ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau auf den Straßen aller EU-Mitgliedstaaten. Alle Mitgliedstaaten, insbesondere die neuen, die dabei sind, ihr Straßennetz auszubauen und zu erweitern, erhalten mit ihr die Möglichkeit, das unter Einbeziehung von Sicherheitsaspekten zu tun.

Der Austausch bewährter Verfahren reicht allein nicht aus, um die Sicherheit der Straßeninfrastruktur zu verbessern. Denn obwohl ein solcher Austausch in der EU und weltweit seit Jahren in Forschungsprojekten, Arbeitsgruppen und Workshops stattfindet, ist keine allgemeine Hebung des Sicherheitsniveaus festzustellen. Außerdem begrüßen die Mitgliedstaaten, die in dieser Hinsicht Nachholbedarf haben, eine entsprechende Regelung. Das deutet stark darauf hin, dass sie den Austausch bewährter Verfahren für unzureichend halten, um das Sicherheitsniveau zu heben.

Das transeuropäische Straßennetz braucht EU-weit gültige gemeinsame hohe Sicherheitsstandards, was auch der Gemeinschaftsgesetzgeber anerkennt. Wo immer ein Verkehrsteilnehmer dieses Netz befährt, hat er entsprechend Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a) der Entscheidung Nr. 1692/19969 Anspruch auf dasselbe Sicherheitsniveau. Ohne eine verbindlich vorgegebene Methodik sind die Mitgliedstaaten nicht in der Lage, dieses hohe Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wie die sehr unterschiedlichen Sicherheitsbilanzen der Mitgliedstaaten zeigen.

Mit einer Maßnahme der Gemeinschaft lassen sich die angestrebten Ziele aus folgenden Gründen besser erreichen:

Die Richtlinie schafft die Grundlage für die Einführung von Sicherheitsverfahren, die Europa helfen, sein ehrgeiziges Ziel einer drastischen Senkung der Zahl von Verkehrstoten im transeuropäischen Straßennetz zu erreichen. Sie macht das Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur zu einem umfassenden System, in dem Unfälle gründlich analysiert, sicherheitsgefährdende Mängel von Straßen erkannt und abgestellt und Leitlinien und Schulungskurse ausgearbeitet werden. So wird auch das Haftungsrisiko der Straßennetzbetreiber vermindert.

Die Richtlinie verbessert den Austausch bewährter Verfahren, indem sie grundlegende methodische Vorschriften festlegt, die dann im Ausschussverfahren konkretisiert werden können.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Er gibt zum einen bewährte Verfahren für die Verbesserung der Sicherheit der Straßeninfrastruktur und die Begrenzung der administrativen Kosten vor, lässt aber zum anderen den Mitgliedstaaten ihre hergebrachte Praxis. Die Vorschriften beschränken sich auf das Minimum dessen, das notwendig ist, um die Sicherheit zu verbessern und die bewährten Verfahren zu verbreiten. Ziel dieses Vorschlags ist es, diese Verfahren EU-weit einzuführen. Dabei werden keine verbindlichen technischen Festlegungen getroffen, den Mitgliedstaaten steht es frei, ihre bisherigen Verfahren beizubehalten oder eigene Verfahren einzuführen. Die Anwendung des Maßnahmenpakets gewährleistet, dass die Sicherheit bei der Planung und während der gesamten Betriebsdauer einer Straße von europäischer Bedeutung angemessen berücksichtigt wird.

Die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten sind gering und werden oft in kurzer Zeit wieder hereingeholt, weil die Unfallzahlen und die Kosten je Unfall sinken und teure Korrekturen nach Fertigstellung einer Straße vermieden werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen verzögern nicht den Entwurfsprozess und das Genehmigungsverfahren, weil die Bewertung des Sicherheitseffekts und das Sicherheitsaudit parallel dazu durchgeführt werden. Zur Durchführung der Richtlinie müssen keine neuen Dienststellen und Dienstposten geschaffen werden, es reicht, die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen.

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Richtlinie, die den Erlass von Leitlinien für das Infrastruktur-Sicherheitsmanagement vorschreibt, die Einzelheiten von deren Umsetzung aber den Mitgliedstaaten überlässt.

Ein anderes Rechtsinstrument ist aus folgenden Gründen nicht geeignet:

Ein Austausch bewährter Verfahren zur Verbesserung der Sicherheit der Straßeninfrastruktur findet in der EU und weltweit seit Jahren statt, doch ist keine allgemeine Hebung des Sicherheitsniveaus festzustellen. Er garantiert auch nicht, dass die Mitgliedstaaten tatsächlich etwas zur Hebung der Verkehrssicherheit unternehmen. Die Erfahrung zeigt, dass Austausch bewährter Verfahren allein die Entwicklung nicht vorantreibt. Die Mitgliedstaaten mit dem größten Nachholbedarf in Sachen Infrastruktursicherheit fordern ein strukturiertes, rechtsverbindliches Sicherheitskonzept, was zeigt, dass sie von dem Austausch nicht profitiert haben.

Harmonisierte nationale Rechtsvorschriften für Sicherheitsbewertung, Sicherheitsaudit, Sicherheitsmanagement und Sicherheitsüberprüfung von Straßen bieten die Möglichkeit, gemeinsam zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer wie der Gesellschaft als Ganzes die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Eine zu weit gehenden Harmonisierung würde jedoch auf den Widerstand der Mitgliedstaaten stoßen, da sie viele Schwierigkeiten mit sich brächte:

4) Auswirkungen auf den Haushalt

Gilt die Richtlinie nur für die Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes, können jährlich mehr als 600 tödliche Verkehrsunfälle und etwa 7000 weitere Verkehrsunfälle mit Personenschaden vermieden werden. Nach den im Weißbuch angestellten Berechnungen können so soziale Kosten in Höhe von 2,4 Mrd. € jährlich eingespart werden. Gilt sie für alle Autobahnen und Hauptstraßen, können jährlich ca. 1300 Menschenleben gerettet und 5 Mrd. € eingespart werden. Diese Einsparungen sind erheblich größer als die Kosten.

Die vier in der Richtlinie vorgesehenen Verfahren wirken sich finanziell wie folgt aus:

5) Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist Eine Übergangsfrist ist im Vorschlag vorgesehen.

Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c), auf Vorschlag der Kommission10, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses11, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen12, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags13, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das in der Entscheidung 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes14 beschriebene transeuropäische Straßennetz ist von grundlegender Bedeutung für die Integration, und den Zusammenhalt Europas und gewährleistet eine hohe Lebensqualität. Insbesondere sollte in ihm ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet sein.

(2) In ihrem Weißbuch vom 12. September 2001 "Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft"15 wies die Kommission auf die Notwendigkeit hin, die Auswirkungen der Infrastruktur auf die Sicherheit zu bewerten und Sicherheitsaudits durchzuführen, um in der Gemeinschaft gefährliche Straßenabschnitte zu erkennen und Abhilfe zu schaffen. Sie setzte sich darin auch das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten in der Gemeinschaft zwischen 2001 und 2010 zu halbieren.

(3) In ihrer Mitteilung "Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit - Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe16" benannte die Kommission die Straßeninfrastruktur als den dritten Bereich ihrer Politik zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und forderte, dass die Infrastruktur ihren Beitrag zu der von der Union angestrebten Senkung der Unfallzahlen leisten solle.

(4) Die Festlegung geeigneter Sicherheitsverfahren ist ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Infrastruktursicherheit im transeuropäischen Straßennetz. Mit einer Bewertung des Sicherheitseffekts sollten auf strategischer Ebene die Auswirkungen verschiedener Planungsvarianten eines Infrastrukturprojekts ermittelt werden. Mit Sicherheitsaudits sollte ein Infrastrukturprojekt eingehend auf Entwurfsmerkmale geprüft werden, die die Sicherheit beeinträchtigen. Es ist deshalb angebracht, für diese beiden Bereiche verbindliche Verfahren festzulegen, die geeignet sind, die Sicherheit der Infrastruktur des transeuropäischen Straßennetzes zu verbessern, die jedoch nicht für Straßentunnel gelten, die von der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz17 erfasst werden.

(5) Das Sicherheitsniveau bestehender Straßen sollte erhöht werden, indem die Mittel gezielt in Straßenabschnitte mit der höchsten Unfallhäufigkeit oder dem höchsten Unfallverhütungspotenzial investiert werden. Damit die Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten auf die Gefahr einstellen und die Verkehrsregeln, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, besser beachten, sollten sie darauf hingewiesen werden, dass sie sich einem gefährlichen Streckenabschnitt nähern.

(6) Ein Sicherheitsmanagement für das Straßennetz kann bereits kurz nach seiner Einführung erhebliche Wirkung entfalten. Sind gefährliche Streckenabschnitte erkannt und Abhilfemaßnahmen getroffen, sollten Vorbeugemaßnahmen in Form von Sicherheitsüberprüfungen größere Bedeutung gewinnen. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind geeignet, möglichen Gefahren für alle, auch ungeschützte, Verkehrsteilnehmer und auch Gefahren an Baustellen vorzubeugen.

(7) Die Ausbildung und Zertifizierung von Sicherheitspersonal in Kursen und von den Mitgliedstaaten validierten Qualifikationsverfahren sollte gewährleisten, dass die Kenntnisse dieses Personals auf dem neuesten Stand gehalten werden.

(8) Um ein hohes Sicherheitsniveau auf den Straßen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Leitlinien für das Sicherheitsmanagement der Infrastruktur erlassen und anwenden. Die Übermittlung der nationalen Leitlinien an die Kommission und regelmäßige Berichterstattung über ihre Umsetzung ermöglicht es, die Infrastruktursicherheit auf Gemeinschaftsebene systematisch zu verbessern und das Sicherheitsmanagement nach und nach wirksamer zu gestalten. Aus den Berichten über die Umsetzung der Leitlinien können die Mitgliedstaaten außerdem ersehen, welche Lösungen für sie am besten geeignet sind. Die systematische Erfassung von Daten aus Vorher-Nachher-Studien sollte es zudem ermöglichen, künftige Maßnahmen so wirksam wie möglich zu gestalten.

(9) Das Ziel der Richtlinie, die Festlegung von Verfahren zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus auf den Straßen des transeuropäischen Netzes, kann in Anbetracht des Umfangs und der Wirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden Es lässt sich besser auf Gemeinschaftsebene erreichen. Die Gemeinschaft kann deshalb im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 5 des Vertrags Maßnahmen erlassen. Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

(10) Die Maßnahmen zur Durchführung dieser Richtlinie sollten nach den Bestimmungen des Ratsbeschlusses 1999/468/EG vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse18 erlassen werden -Haben folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bewertung des Sicherheitseffekts

Artikel 4
Sicherheitsaudit

Artikel 5
Verbesserung der Sicherheit im bestehenden Straßennetz

Artikel 6
Sicherheitsüberprüfungen

Artikel 7
Erfassung und Verarbeitung von Daten

Artikel 8
Erlass und Notifizierung von Leitlinien

Artikel 9
Bestellung und Ausbildung von Gutachtern und Inspektoren

Artikel 10
Berichte über die Durchführung der Richtlinie

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 14
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.


Brüssel, den
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident

Anhang I
Bewertung des Sicherheitseffekts

Anhang II
Sicherheitsaudit

Anhang III
Behandlung gefährlicher Straßenabschnitte, Sicherheitsmanagement im Straßennetz und Sicherheitsüberprüfung

Anhang IV
Angaben in Unfallberichten

Finanzbogen

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument