Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt KOM (2009) 467 endg.; Ratsdok. 13286/09

Der Bundesrat hat in seiner 864. Sitzung am 27. November 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Es ist demgegenüber die Auffassung des Bundesrates, dass die Problematik der Produkt- und Markenpiraterie nicht durch die Installierung von neuen bürokratischen Strukturen gelöst wird, sondern dadurch, dass jeder Verwaltungsbereich und jede Vollzugsbehörde in den Mitgliedstaaten (insbesondere Zoll, Polizei, Justiz) die ihnen obliegenden Aufgaben intensiv wahrnehmen und sich an der ohnehin bestehenden Zusammenarbeit der Akteure beteiligen. Eine zusätzliche zentrale Koordinierung durch nationale Koordinatoren, wie sie die Kommission fordert, ist abzulehnen. Die Einsetzung eines zentralen nationalen Koordinators würde auch der föderativen Struktur der Bundesrepublik und der geteilten Zuständigkeit von Bund und Ländern widersprechen.