Beschluss des Bundesrates
Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 10. November 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.