Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 24. Oktober 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 23. Oktober 2007 beschlossen dem Bundesrat die als Anlage beigefügte


zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulff

Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz

Bei der Erzeugung von elektrischem Strom in Biogasanlagen ist die Integration guter Wärmenutzungskonzepte häufig schwierig. Dies ist aus Energieeffizienzgründen keine optimale Situation. Hinzu kommt, dass das primäre Ausgangsmaterial für die Biogaserzeugung wie Gülle oder Energiepflanzen wegen der niedrigen Energiedichte aus ökonomischen Gründen in der Regel nicht über längere Distanzen transportiert werden kann. Vor diesem Hintergrund könnte ein leichterer Zugang von Biogas in das allgemeine Gasnetz eine deutliche Verbesserung herbeiführen. Durch die Einspeisung von Biogas können zusätzliche Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energieträger in der Kraftwärmekopplung erschlossen und damit ein verbesserter Gesamtwirkungsgrad erreicht werden. Praxisbeispiele aus Schweden, Österreich, der Schweiz und neuerdings auch aus Deutschland belegen die Machbarkeit.

Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz deutlich zu verbessern. Dabei sind die rechtlichen Voraussetzungen so zu gestalten, dass ein diskriminierungsfreier Netzzugang und eine Vorranglösung für Biogas tatsächlich erreicht wird. Darüber hinaus müssen Instrumente zur Förderung der Einspeisung von Biogas in die allgemeinen Gasnetze geschaffen werden. Dazu bietet die anstehende Novellierung des Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) eine gute Möglichkeit. In diesem Zusammenhang sollte das Ausschließlichkeitsprinzips bei der Verstromung von Biogas aus dem Erdgasnetz und die Leistungsgrenze von 20 MW (elektrisch) aufgehoben werden, da durch den kombinierten Einsatz von Biogas und Erdgas in größeren Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Spitzenlastkraftwerken der Wirkungsgrad der Biogasnutzung deutlich verbessert werden kann.