Beschluss des Bundesrates - Europakammer -
Auszahlung der zweiten Tranche im Anpassungsprogramm für Griechenland sowie Änderung der Garantieschlüssel

Der Bundesrat hat durch seine Europakammer am 4. Dezember 2012 die aus der Anlage ersichtliche Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG beschlossen.

Der Beschluss ist gemäß § 45i der Geschäftsordnung des Bundesrates zustande gekommen.

Anlage
Auszahlung der zweiten Tranche im Anpassungsprogramm für Griechenland sowie Änderung der Garantieschlüssel