Antrag des Landes Baden-Württemberg
Auszahlung der zweiten Tranche im Anpassungsprogramm für Griechenland sowie Änderung der Garantieschlüssel

22. Umfrage der Europakammer vom 30. November 2012

Die Europakammer möge beschließen, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: