Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme - ein Meilenstein auf dem Weg zu einer kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität - COM (2016) 766 final

Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Vorlage allgemein

Zu Nummer 3.3. Schutz der Privatsphäre und Datenschutz

Begründung zu den Ziffern 7 und 9 Absatz 2 sowie Ziffer 11:

Die Kommission weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass sich aus den Antworten auf die öffentliche Konsultation ableiten lasse, dass die Endnutzer bereit wären, der Aussendung von Daten zuzustimmen, wenn konzeptionell und durch die Grundeinstellungen gewährleisteter Datenschutz sowie entsprechende Folgenabschätzungen vorgesehen und die Daten zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit oder des Verkehrsmanagements genutzt würden. In den konkreten Maßnahmen werden lediglich Maßnahmen aufgezählt, die die Akzeptanz der Nutzer zur Zustimmung erhöhen sollen.

Die aus der Konsultation gewonnene Erkenntnis einer breiten Akzeptanz, die für eine Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer Gültigkeit haben kann, ersetzt jedoch nicht die individuelle Entscheidung jedes einzelnen Nutzenden zur Zustimmung der Nutzung seiner eigenen personenbezogenen Daten.

Zu Nummer 3.4. Kommunikationstechnologien und Frequenzen