Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 9. bis 12. September 2013 die nachfolgend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 3. Oktober 2013 zugeleitet.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Lage in Ägypten (2013/2820(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Ägypten, das größte arabische Land und eines der wichtigsten Länder im südlichen Mittelmeerraum, für die EU ein wichtiger Handelspartner ist und zu den wichtigsten Empfängern von EU-Finanzhilfen gehört; in der Erwägung, dass politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in Ägypten erhebliche Folgen in der gesamten Region und darüber hinaus nach sich ziehen;

B. in der Erwägung, dass das Versagen von Präsident Mursi und seiner Regierung, was die Erfüllung wirtschaftlicher Versprechen, die Berücksichtigung der legitimen Anliegen aller demokratischen Kräfte in der ägyptischen Gesellschaft und den in den letzten beiden Jahren von der Bevölkerung geforderten Vollzug des demokratischen Übergangs angeht, zu einer zunehmenden politischen Polarisierung, Massendemonstrationen, bei denen der Rücktritt von Präsident Mursi gefordert wurde, und gewaltsamen Zusammenstößen geführt hat;

C. in der Erwägung, dass sich am 30. Juni 2013 Millionen Gegner von Präsident Mursi in Kairo und in anderen ägyptischen Städten versammelt haben, um seinen Rücktritt zu fordern; in der Erwägung, dass der Oberkommandierende der Streitkräfte, General Abdul Fattah al-Sisi, im Anschluss an diese Demonstrationen am 3. Juli 2013 einen Militärputsch angeführt hat, in dessen Rahmen Präsident Mursi und seine Regierung abgesetzt wurden; in der Erwägung, dass der Oberste Rat der Streitkräfte in seiner Erklärung vom 4. Juli 2013 die Aufhebung der Verfassung, die Übertragung der Macht auf den Vorsitzenden des Obersten Verfassungsgerichtes bis zu vorgezogenen Präsidentschaftswahlen und anschließenden Parlamentswahlen und die Gründung einer nationalen Koalitionsregierung und eines Ausschusses für die Prüfung von Verfassungsänderungen angekündigt hat; in der Erwägung, dass Adli Mansur als Übergangspräsident vereidigt wurde;

D. in der Erwägung, dass der Übergangspräsident das Oberhaus des Parlaments aufgelöst, einen Fahrplan für eine neunmonatige Übergangsperiode, während der die Verfassung von 2012 geändert und durch ein Referendum angenommen und anschließend Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abgehalten werden sollten, angekündigt und einen amtierenden Premierminister ernannt hat; in der Erwägung, dass die Führungsspitzen der islamischen Glaubensgemeinschaft und der koptischen Christen in Ägypten, prominente liberale Politiker und die salafistische Nour-Partei den Fahrplan für den Übergang befürwortet haben; in der Erwägung, dass am 1. September 2013 ein aus 50 Sachverständigen bestehender neuer Verfassungsausschuss eingesetzt wurde, der Änderungen für die Verfassung ausarbeiten soll;

E. in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Mursi seit dem 3. Juli 2013 an einem unbekannten Ort inhaftiert ist und die Generalstaatsanwaltschaft des Landes gegen ihn und vierzehn weitere Personen, darunter führende Vertreter der Muslimbruderschaft, Anklage wegen Anstiftung zu Mord und Gewalt erhoben hat; in der Erwägung, dass zahlreiche Mitglieder der Muslimbruderschaft, darunter die Mehrzahl ihrer Anführer, festgenommen wurden und auf ihre Prozesse warten; in der Erwägung, dass der ehemalige Diktator Husni Mubarak am 22. August 2013 aus dem Gefängnis entlassen wurde und seitdem unter Hausarrest steht;

F. in der Erwägung, dass die Anhänger der Muslimbruderschaft seit dem Militäreinsatz große Demonstrationen in ganz Ägypten organisiert und dabei die Freilassung und Wiedereinsetzung des ehemaligen Präsidenten Mursi gefordert haben; in der Erwägung, dass viele von der Muslimbruderschaft organisierte Demonstrationen in gewalttätige Proteste umschlugen und zu tödlichen Zusammenstößen zwischen Bürgern und Anhängern der Muslimbruderschaft sowie der Armee und den Sicherheitskräften geführt haben; in der Erwägung, dass die ägyptischen Streitkräfte und die ägyptische Polizei am 14. August 2013 zwei Sitzblockaden von Anhängern des ehemaligen Präsidenten Mursi und der Muslimbruderschaft an der Rabaa-Kreuzung und auf dem Nahda-Platz in Kairo geräumt haben, was dazu geführt hat, dass neben Dutzenden Polizisten auch mehrere Hundert Demonstranten ums Leben kamen;

G. in der Erwägung, dass die Übergangsregierung für einen Monat den Ausnahmezustand ausgerufen und angekündigt hat, dass ein unabhängiger, aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammengesetzter Ausschuss eingerichtet wird, um die Auflösung der Sitzblockaden auf der Rabaa-Kreuzung und dem Nahda-Platz zu untersuchen; in der Erwägung, dass regionale und ägyptische nichtstaatliche Organisationen eine Erkundungsmission der Arabischen Liga zur Untersuchung der kürzlich im Land begangenen Gewalttaten gefordert haben; in der Erwägung, dass die EU und die internationalen Vermittlungsbemühungen, einen inklusiven politischen Dialog zu schaffen, bisher gescheitert sind und dass die Proteste, Zusammenstöße und Festnahmen weitergehen;

H. in der Erwägung, dass der gewaltsamen Auflösung der Sitzblockaden tragische religiös motivierte Gewalttaten gegen ägyptische Christen folgten, die hauptsächlich von Anhängern der Muslimbruderschaft begangen wurden; in der Erwägung, dass den ägyptischen Sicherheitskräften vorgeworfen wurde, sie hätten beim Schutz der Kirchen und der koptischen Gemeinschaften vor vorhersehbaren Vergeltungsschlägen versagt;

I. in der Erwägung, dass die Zahl der Terroranschläge und Gewalttaten gegen die Sicherheitskräfte auf der Sinai-Halbinsel zugenommen hat, wozu auch die Tötung von 25 Polizisten, die nicht im Dienst waren, im Norden Sinais am 19. August 2013 zählt; in der Erwägung, dass der ägyptische Innenminister Mohammed Ibrahim am 5. September 2013 in Kairo Ziel eines Bombenanschlags war;

J. in der Erwägung, dass die Übergangsregierung erklärt hat, dass nationale Versöhnung und Rechtsstaatlichkeit die wichtigsten Prioritäten ihres Handelns sind;

K. in der Erwägung, dass Ägypten mit immer schwereren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hat; in der Erwägung, dass politische Stabilität, eine solide Wirtschaftspolitik, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption sowie internationale Unterstützung Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Wohlstand im Land sind; in der Erwägung, dass soziale Gerechtigkeit und ein höherer Lebensstandard für die Bürger entscheidende Aspekte des Übergangs zu einer offenen, stabilen, demokratischen, freien und wohlhabenden ägyptischen Gesellschaft sind;

L. in der Erwägung, dass unabhängige Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen in dieser kritischen Phase des politischen und gesellschaftlichen Umbruchs in Ägypten eine entscheidende Rolle einnehmen müssen; in der Erwägung, dass freie und unabhängige Presse und Medien in echten Demokratien ein Kernelement der Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass körperliche Gewalt und Schikanen gegen Journalisten in Ägypten zugenommen haben, während ein Gericht in Kairo am 3. September 2013 die Schließung von vier Fernsehstationen, die von der Muslimbruderschaft betrieben wurden oder ihr nahestehen, angeordnet hat, mit der Begründung, dass diese illegal betrieben wurden; in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte in den letzten sechs Wochen Razzien in den Büros mehrerer Fernsehsender durchgeführt haben;

M. in der Erwägung, dass ägyptische Frauen in der derzeitig lang anhaltenden politischen Krise besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass Demonstrantinnen oft Opfer von Gewalt, sexueller Belästigung und anderen Erniedrigungen sind und Frauenrechtsaktivisten bedroht und schikaniert werden;

N. in der Erwägung, dass Ägypten zwischen 2007 und 2012 etwa 1 Mrd. EUR an EU-Hilfen erhalten hat und die EU weitere 5 Mrd. EUR zugesagt hat, die jedoch erst in vollem Umfang bereitgestellt werden, wenn die an die IWF-Kriterien geknüpften Bedingungen erfüllt sind;

O. in der Erwägung, dass der Rat "Auswärtige Angelegenheiten" in seinen Schlussfolgerungen vom 21. August 2013 zu Ägypten die Hohe Vertreterin beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Frage der Bereitstellung von EU-Hilfe an Ägypten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Assoziierungsabkommens anhand des Bekenntnisses Ägyptens zu den Grundsätzen, auf denen diese beruhen, zu überprüfen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaten beschlossen haben, die Genehmigungen für die Ausfuhr von Ausrüstungen, die zur internen Repression genutzt werden könnten, nach Ägypten auszusetzen und die Ausfuhrgenehmigungen für andere militärische Ausrüstung sowie ihre Unterstützung für Ägypten in Sicherheitsfragen zu überprüfen;

P. in der Erwägung, dass Ausmaß und Umfang der EU-Hilfe für Ägypten in Einklang mit der überprüften Europäischen Nachbarschaftspolitik und insbesondere dem Konzept "mehr für mehr" anreizbasiert sind und somit von den Fortschritten abhängen, die das Land im Hinblick auf die Erfüllung seiner Zusagen u.a. in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter erzielt;

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zu den militärischen Strukturen der EU: aktueller Stand und Aussichten für die Zukunft (2012/2319(INI))

Das Europäische Parlament,

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zu den grenzüberschreitenden Kollektivverhandlungen und zum transnationalen sozialen Dialog (2012/2292(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass laut den Angaben der Kommission2 2012 244 europäische transnationale Betriebsvereinbarungen bestanden; in der Erwägung, dass dies auf eine fortschreitende Integration der Arbeitsbeziehungen in transnationalen Unternehmen in Europa hinweist;

B. in der Erwägung, dass jüngere transnationale Unternehmensvereinbarungen in zunehmendem Maß von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden empfohlene Verfahren zur Streitbeilegung enthalten;

C. in der Erwägung, dass es weder auf internationaler noch auf europäischer Ebene einen Rechtsrahmen für diese Vereinbarungen gibt; in der Erwägung, dass zu prüfen ist, ob dies ein Grund dafür ist, dass weniger dieser Vereinbarungen abgeschlossen werden;

D. in der Erwägung, dass jeder Mitgliedstaat der Union ein eigenes System der Arbeitsbeziehungen (industrial relations) hat, das auf unterschiedlichen historischen Entwicklungen und Traditionen beruht, das zu respektieren ist und keiner Vereinheitlichung bedarf;

E. in der Erwägung, dass grenzüberschreitende Partnerschaften zwischen Sozialpartnern sich als bewährte Instrumente zur Förderung des freien Verkehrs von Arbeitnehmern und der Arbeitnehmerrechte im Ausland erwiesen haben; in der Erwägung, dass die Unterstützung der EU für solche grenzüberschreitenden Partnerschaften von zentraler Bedeutung ist;

F. in der Erwägung, dass der soziale Dialog auf europäischer Ebene die Erhaltung und Steigerung der Beschäftigung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit eine Steigerung des Wohlstands für die Beschäftigten der transnationalen Unternehmen auf innovativem Wege bei gleichzeitiger Wahrung der Tarifautonomie fördert;

G. in der Erwägung, dass die EU die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen als Grundrechte anerkennt;

H. in der Erwägung, dass Unternehmen zunehmend auf europäischer Ebene operieren, während die Vertretung der Arbeitnehmer vorwiegend auf nationaler Ebene organisiert ist;

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Menschenrechtslage in Bahrain (2013/2830(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechte in Bahrain nach dem brutalen Vorgehen gegen Demokratie fordernde Demonstranten 2011 weiterhin bedenklich ist; in der Erwägung, dass die Rechte und Freiheiten von Teilen der bahrainischen Bevölkerung - vor allem das Recht von Einzelpersonen auf friedliche Demonstration, Meinungsfreiheit und digitale Freiheit - durch viele der jüngsten Maßnahmen der Regierung von Bahrain weiterhin schwer verletzt und beschränkt werden; in der Erwägung, dass die Behörden von Bahrain weiterhin brutal gegen friedliche politische Demonstranten vorgehen, einschließlich des Einsatzes von übermäßiger Gewalt und von Folter durch Sicherheits- und Polizeikräfte;

B. in der Erwägung, dass Menschenrechtsaktivisten in Bahrain weiterhin unter systematischer Überwachung, Schikanierung und Festnahmen zu leiden haben und dass einige von ihnen zu lebenslanger Haft verurteilt wurden;

C. in der Erwägung, dass der König von Bahrain am 1. August 2013 vor den für den 14. August 2013 in Manama geplanten friedlichen Protesten die Umsetzung von Empfehlungen verfügt hat, die das Parlament verabschiedet hatte und zu denen das Verbot aller Sitzstreiks, Versammlungen und Proteste in der Hauptstadt Manama, weitere Beschränkungen der Tätigkeiten sozialer Medien, eine Verlängerung der Zeit, während derer ein Festhalten zulässig ist, und die Entziehung der Staatsbürgerschaft von jedem, der der Anstiftung zu einem Terrorakt für schuldig befunden wurde, gehören;

D. in der Erwägung, dass das Amt der Hohen Kommissarin für Menschenrechte (OHCHR) erklärt hat, dass es zwar die Empfehlung der Nationalversammlung begrüße, dass die Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf Meinungsfreiheit, nicht berührt werden sollten, um ein Gleichgewicht zwischen Rechtsdurchsetzung und Schutz der Menschenrechte aufrechtzuerhalten, dass es jedoch seine Bedenken über die Einschränkungen öffentlicher Demonstrationen und anderer öffentlicher Versammlungen bekräftige;

E. in Kenntnis der Tatsache, dass sich die Behörden von Bahrain nach dem Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI) dazu verpflichtet haben, Reformen durchzuführen; in der Erwägung, dass Fortschritte bei der Reformierung des Rechtssystems und des Systems der Rechtsdurchsetzung erreicht wurden, dass Mitarbeiter wieder eingestellt wurden, die rechtsgrundlos entlassen worden waren, dass ein Sonderreferat für Ermittlungen eingerichtet wurde, um mutmaßliche Missbrauchsfälle zu untersuchen, und dass Reformen bei der Polizei durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass nach wie vor die Umsetzung der Empfehlungen der BICI insgesamt nur langsam voranschreitet;

F. in der Erwägung, dass eine offizielle Delegation unter Führung des Ministers für Menschenrechtsfragen, Dr. Salah bin Ali Abdulrahman, an der 24. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen teilnehmen wird, die vom 7. bis 27. September 2013 stattfinden und in ihren Sitzungen die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsrats und der Empfehlungen der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain sowie der Empfehlung der Nationalversammlung überprüfen wird, deren Umsetzung nach einem Zeitplan und einem Aktionsprogramm Bahrain zugesagt hat;

G. in der Erwägung, dass in Bahrain sogar Kinder verhaftet und in Anstalten für Erwachsene festgehalten wurden, die für Minderjährige ungeeignet sind und in denen sie Berichten zufolge gefoltert und unangemessen behandelt wurden;

H. in Kenntnis der Tatsache, dass die Regierung am 24. April 2013 zum zweiten Mal - und diesmal auf unbestimmte Zeit - den Besuch des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung verschoben hat;

I. in Kenntnis der Tatsache, dass Bahrain am 2. September 2013 bekannt gegeben hat, dass es Sitz der ständigen Hauptverwaltung des arabischen Menschenrechtsgerichtshofs nach dessen Billigung in der Sitzung der Arabischen Liga in Kairo werde;

J. unter Hinweis darauf, dass der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, Bahrain im Rahmen des Ministertreffens EU-Golf-Kooperationsrat im Juni 2013 besucht hat;