Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl. Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100144

Brüssel, den 10. 11.2010 KOM (2010) 639 endgültig

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss den Ausschuss der Regionen - Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie SEK(2010) 1346

Einleitung

Ein Scheitern können wir uns nicht leisten ...

Energie ist der Lebenssaft unserer Wirtschaft. Das Wohlergehen unserer Bevölkerung, Industrie und Wirtschaft ist abhängig von sicherer, nachhaltiger und erschwinglicher Energie. Gleichzeitig beträgt der Anteil der energiebedingten Emissionen an den gesamten Treibhausgasemissionen der EU nahezu 80 %. Die Energiefrage ist daher eine der größten Herausforderungen, vor denen Europa steht. Es wird Jahrzehnte dauern, unsere Energiesysteme auf einen sichereren und nachhaltigeren Weg zu bringen. Doch die Entscheidungen, die uns auf den richtigen Kurs bringen sollen, dulden keinen Aufschub, denn das Fehlen eines gut funktionierenden europäischen Energiemarktes erhöht die Kosten für die Verbraucher und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit Europas.

In den nächsten zehn Jahren sind Energieinvestitionen in einer Größenordnung von einer Billion EUR erforderlich, um einerseits die vorhandenen Ressourcen zu diversifizieren und bestehende Anlagen zu ersetzen und andererseits dem komplexen und sich verändernden Energiebedarf Rechnung zu tragen. Strukturelle Änderungen bei der Energieversorgung, die zum Teil auf den Wandel der einheimischen Produktion zurückzuführen sind, zwingen die europäischen Volkswirtschaften dazu, sich zwischen verschiedenen Energieprodukten und Infrastrukturen zu entscheiden. Diese Entscheidungen werden in den nächsten 30 Jahren und darüber hinaus spürbare Folgen haben. Damit diese Entscheidungen schnell getroffen werden, bedarf es eines ehrgeizigen politischen Rahmens. Ein Vertagen dieser Entscheidungen wird sowohl hinsichtlich der längerfristigen Kosten als auch der Versorgungssicherheit unermessliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben.

Die gemeinsame EU-Politik entstand aus dem Bestreben, Energieprodukte und Energiedienstleistungen zu einem für alle Verbraucher (Privathaushalte und Industrie) erschwinglichen Preis fortwährend auf dem Markt zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig einen Beitrag zu den umfassenderen sozialen und klimapolitischen Zielen der EU zu leisten. Die zentralen energiepolitischen Ziele (Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit) sind jetzt im Vertrag von Lissabon verankert1. Darin wird klar zum Ausdruck gebracht, was von Europa im Energiebereich erwartet wird. Bei der Erreichung dieser Ziele wurden zwar gewisse Fortschritte gemacht, doch vollzieht sich die Umstellung der Energiesysteme in Europa nicht schnell genug, während gleichzeitig die Herausforderungen immer größer werden. Die Dimension dieser Herausforderungen wird mit künftigen Erweiterungen der EU noch zunehmen, wenn Staaten mit veralteter Infrastruktur und weniger wettbewerbsfähiger Energiewirtschaft sich der Union anschließen.

Der Europäische Rat hat 2007 ehrgeizige energie- und klimaschutzpolitische Ziele für 2020 verabschiedet: Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 % (unter gewissen Voraussetzungen2 sogar um 30 %), Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % und Verbesserung der Energieeffizienz um 20 %. Das Europäische Parlament hat diese Ziele kontinuierlich unterstützt. Überdies hat sich der Europäische Rat langfristig zur Dekarbonisierung verpflichtet; die EU und andere Industrieländer sollen bis 2050 ihre CO₂- Emissionen um 80 bis 95 % reduzieren.

Trotzdem ist es mit der aktuellen Strategie derzeit unwahrscheinlich, dass alle für 2020 gesetzten Ziele erreicht werden, und zur Bewältigung der längerfristigen Herausforderungen ist diese Strategie vollkommen ungeeignet. Die energie- und klimapolitischen Ziele der EU sind in die Strategie "Europa 2020" für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum3, die vom Europäischen Rat im Juni 2010 verabschiedet wurde, und in deren Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" aufgenommen worden. Die EU muss sich dringend auf die Instrumente verständigen, die die erforderliche Umstellung ermöglichen und dadurch sicherstellen, dass Europa am Ende der Rezession auf einen wettbewerbsfähigeren, sichereren und nachhaltigeren Weg kommt.

Zwischen den wichtigen energiepolitischen Zielen und ihrer Verwirklichung klafft eine große Lücke

Der Energiebinnenmarkt ist nach wie vor fragmentiert, und sein Potenzial hinsichtlich Transparenz, Zugänglichkeit und Wahlmöglichkeiten wurde bislang nicht ausgeschöpft. Die Unternehmen sind inzwischen außerhalb ihres Heimatmarktes tätig, aber ihre Entwicklung wird nach wie vor durch eine Fülle unterschiedlicher nationaler Vorschriften und Praktiken behindert. Es gibt immer noch zu viele Hemmnisse für einen offenen und fairen Wettbewerb4. Aus einer kürzlich durchgeführten Studie über die Bedingungen für Verbraucher auf dem Privatkundenstrommarkt geht hervor, dass die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher suboptimal sind5. Die Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften ist enttäuschend: Seit 2003 sind allein zum zweiten Energiebinnenmarktpaket mehr als 40 Vertragsverletzungsverfahren anhängig.

Die Sicherheit der internen Energieversorgung wird durch Verzögerungen bei Investitionen und beim technologischen Fortschritt unterminiert 6. Derzeit beruhen nahezu 45 % der europäischen Stromerzeugung auf CO₂-armen Energiequellen - überwiegend Kernenergie und Wasserkraft. In bestimmten Teilen der EU könnte bis 2020 wegen der begrenzten Lebensdauer der betreffenden Anlagen mehr als ein Drittel dieser Erzeugungskapazität wegbrechen. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Kapazitäten ersetzt und ausgebaut, sichere Alternativen zu fossilen Energieträgern gefunden, die Netze an erneuerbare Energiequellen angepasst und ein wirklich integrierter Energiebinnenmarkt geschaffen werden müssen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten umweltschädliche Subventionen abschaffen.

Die Qualität der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz, die von den Mitgliedstaaten seit 2008 erstellt werden, ist enttäuschend, so dass das in diesem Bereich vorhandene beträchtliche Potenzial ungenutzt bleibt. Der Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz im Verkehr gehen zu langsam voran. Hinsichtlich des 20 %-Ziels für erneuerbare Energien verläuft die Entwicklung im Großen und Ganzen nach Plan, doch sind wir noch weit vom Ziel entfernt.

Auf internationaler Ebene werden die Warnungen vor einer sich künftig verknappenden Ölversorgung wenig beachtet7. Trotz gravierender Gasversorgungskrisen, die ein Warnschuss waren und die Anfälligkeit Europas aufgezeigt haben, gibt es noch immer keinen gemeinsamen Ansatz im Hinblick auf Partner-, Liefer- oder Transitländer. Die Möglichkeiten einer weiteren Erschließung EU-interner fossiler Energieträger, darunter nichtkonventionelles Gas, bestehen, und ihre künftige Rolle muss in aller Objektivität geprüft werden.

Die Energieabhängigkeit der Mitgliedstaaten erfordert europäisches Handeln

Die EU-Ebene ist die Ebene, auf der Energiepolitik konzipiert werden sollte. Energiepolitische Entscheidungen eines Mitgliedstaats wirken sich unweigerlich auf andere Mitgliedstaaten aus. Der optimale Energiemix, auch der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien, setzt mindestens einen kontinentalen Markt voraus. Der Energiemarkt ist der Marktsektor, auf dem sich europaweit die größten wirtschaftlichen Effizienzgewinne erzielen lassen. Fragmentierte Märkte untergraben nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern begrenzen auch die Nutzeffekte, die der Wettbewerb auf dem Energiemarkt hervorbringen kann. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Energiepolitik zu einer wirklich europäischen Energiepolitik wird.

Die EU muss in einer Zeit des zunehmenden Wettbewerbs um die weltweiten Energieressourcen für die Unternehmen ein attraktiver Markt bleiben. Die neue europäische Energiestrategie muss das von der Europäischen Kommission vor Kurzem vorgelegte integrierte industriepolitische Konzept8 unterstützen, insbesondere, weil Energie für die Industrie weiterhin ein wichtiger Kostenfaktor bleibt9. Die EU muss auch ihre Wettbewerbsfähigkeit in den Märkten für Energietechnologien konsolidieren. Der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in der EU ist stetig bis auf ca. 10 % des Bruttoendenergieverbrauchs im Jahr 2008 gestiegen. 2009 entfielen 62 % der neu installierten Stromerzeugungskapazität in der EU auf erneuerbare Energien, im Wesentlichen auf Wind- und Sonnenenergie. Diese Führungsrolle Europas ist mittlerweile jedoch gefährdet. Nach dem unabhängigen Renewable Energy Attractiveness Index 10 von 2010 bieten die USA und China heute die besten Investitionsmöglichkeiten für erneuerbare Energien. Neue Impulse sind notwendig; die Führungsrolle der EU ist mehr denn je notwendig, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

In internationalen Energiefragen könnte die EU wesentlich stärker und effektiver sein, wenn sie ihre gemeinsamen Interessen und Ambitionen vertreten würde. Obwohl ein Fünftel des weltweiten Energieverbrauchs auf die EU entfällt, ist ihr Einfluss auf die internationalen Energiemärkte weiterhin geringer, als mit Blick auf ihr wirtschaftliches Gewicht zu vermuten wäre. Auf den globalen Energiemärkten wird es enger, wobei der größte Anteil am Wachstum der weltweiten Nachfrage auf die sich entwickelnden asiatischen Länder und den Nahen und Mittleren Osten entfällt11. Infolgedessen wird die EU als weltweit größter Energieimporteur voraussichtlich anfälliger für Versorgungsrisiken sein.

Die Aufnahme der Energiepolitik in den EU-Vertrag macht eine neue Perspektive erforderlich.

Wir müssen auf dem Erreichten aufbauen und ehrgeizige Ziele verfolgen

Die EU kann es sich nicht leisten, ihre energiepolitischen Ziele nicht zu erreichen. Daher schlägt die Kommission eine neue Energiestrategie zum Zeithorizont 2020 vor. Die Strategie soll die bislang getroffenen Maßnahmen konsolidieren und Maßnahmen in Bereichen, in denen sich neue Herausforderungen abzeichnen, beschleunigen. Sie ist das Ergebnis eingehender Debatten innerhalb der EU-Institutionen und umfassender öffentlicher Konsultationen.

Ihr Schwerpunkt liegt nicht auf einer vergleichenden Analyse verschiedener Energieträger, sondern vielmehr auf den Maßnahmen, die erforderlich sind, um die mittelfristigen politischen Ziele Europas zu erreichen. Im Energiefahrplan 2050, der demnächst vorgestellt werden soll, werden verschiedene Szenarien für den Energiemix präsentiert, in denen dargelegt wird, wie das langfristige Dekarbonisierungsziel Europas erreicht werden kann und was dies für die energiepolitischen Entscheidungen bedeutet. In dieser Strategie werden erste politische Entscheidungen skizziert, die notwendig sind, um die derzeit für 2020 im Energiebereich anvisierten Ziele zu erreichen. Die Fahrpläne für eine CO₂-arme Wirtschaft und für den Energiesektor bis 2050 werden dieses Aktionsprogramm und dessen Durchführung durch eine langfristige Sicht ergänzen.

Wir benötigen dringend weitreichende Änderungen bei der Energieerzeugung, -nutzung und -versorgung

In der Strategie wird an erster Stelle hervorgehoben, dass die energiepolitischen Maßnahmen zugunsten einer nachfragegesteuerten Politik neu austariert werden müssen, wobei die Rechte der Verbraucher gestärkt werden und das Wirtschaftswachstum vom Energieeinsatz abgekoppelt werden sollen. Insbesondere der Verkehrssektor und die Baubranche müssen eine aktive Energieeinsparpolitik verfolgen und eine Diversifizierung hin zu umweltfreundlichen Energiequellen betreiben. Jenseits des Emissionshandelssystems sollte die Strategie dazu beitragen, Marktbedingungen zu schaffen, die höhere Energieeinsparungen und mehr Investitionen in CO₂-arme Technologien fördern, um so die Vielzahl zentraler und dezentraler erneuerbarer Energieträger sowie Schlüsseltechnologien für die Energiespeicherung und Elektromobilität (insbesondere Elektrofahrzeuge und öffentlicher Verkehr) zu nutzen.

Die Energiepolitik ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der neuen Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum als Grundlage einer starken, diversifizierten und wettbewerbsfähigen industriellen Basis. In diesem Zusammenhang muss Europa anerkennen, dass seine industrielle Basis sämtliche Sektoren über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg benötigt.

Die Behörden müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Jedes Jahr tätigen sie Ausgaben in Höhe von ca. 1 500 Mrd. EUR, was 16 % des BIP der EU entspricht. In den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sollte auf Effizienzkriterien geachtet werden, um mehr Energieeinsparungen zu erzielen und innovative Lösungen zu verbreiten, insbesondere im Gebäude- und im Verkehrssektor. Das Potenzial marktgestützter und anderer politischer Instrumente, wie etwa Steuern, zur Verbesserung der Energieeffizienz sollte vollständig ausgeschöpft werden.

Auf der Angebotsseite muss die Priorität weiter auf der Entwicklung sicherer und wettbewerbsfähiger Energiequellen liegen. Im Bereich der Stromerzeugung sollten die Investitionen dazu führen, dass bis Anfang 2020 fast zwei Drittel des Stroms aus CO₂-armen Quellen stammen (gegenüber jetzt 45 %). Dabei sollten erneuerbare Energien Vorrang haben. Die Strategie muss einen Rahmen auf EU-Ebene vorgeben, der nationale Unterschiede berücksichtigt und es gleichzeitig nicht nur den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre jeweiligen Ziele zu übertreffen, sondern auch gewährleistet, dass erneuerbare Energiequellen und Technologien bis 2020 wirtschaftlich wettbewerbsfähig sind.

Der Beitrag der Kernenergie, auf die ungefähr ein Drittel des in der EU erzeugten und zwei Drittel des CO₂-frei erzeugten Stroms entfallen, muss offen und objektiv beurteilt werden. Sämtliche Bestimmungen des Euratom-Vertrags müssen streng angewandt werden, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit. Angesichts des erstarkten Interesses an dieser Form der Stromerzeugung in Europa und weltweit muss die Forschung im Bereich der Technologien für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und deren sichere Anwendung fortgeführt werden. Ebenso muss die längerfristige Zukunft durch die Entwicklung von Kernspaltungssystemen der nächsten Generation (größere Nachhaltigkeit und Kraft-WärmeKopplung) und durch die Kernfusion (ITER) vorbereitet werden.

Im Öl- und Gassektor erfordern ein steigender Importbedarf und die wachsende Nachfrage aus Schwellen- und Entwicklungsländern stärkere Mechanismen zur Sicherung neuer, diversifizierter und sicherer Versorgungswege. Neben dem Zugang zu Rohöl ist die Raffinerie-Infrastruktur ein entscheidender Teil der Versorgungskette. Die EU ist auf den Energiemärkten ein starker geopolitischer Partner und muss in der Lage sein, entsprechend zu handeln.

Die neue Energiestrategie stützt sich auf fünf Schwerpunkte:

  1. Europa energieeffizient machen
  2. Einen wahrhaft europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
  3. Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
  4. Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
  5. Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken.

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Europa kann sich Energieverschwendung nicht leisten. Energieeffizienz ist eines der zentralen Ziele für 2020 und gleichzeitig ein Schlüsselfaktor für das Erreichen unserer langfristigen Energie- und Klimaschutzziele. Die EU muss eine neue Energieeffizienz-Strategie entwickeln, die es allen Mitgliedstaaten ermöglicht, ihren Energieeinsatz weiter vom Wirtschaftswachstum abzukoppeln. Diese Strategie wird den unterschiedlichen Erfordernissen der Mitgliedstaaten im Energiebereich Rechnung tragen. Energieeffizienz ist die wirtschaftlichste Art, Emissionen zu senken, Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Energiekosten für die Verbraucher zu senken und Arbeitsplätze, auch in Exportbranchen, zu schaffen. Vor allem bringt sie den Bürgern greifbare Vorteile: ein Haushalt kann im Durchschnitt bis zu 1 000 EUR/Jahr an Energiekosten einsparen12.

Die paradoxe Situation, dass Energieeffizienzgewinne durch die Nachfrage nach energieintensiveren oder neuen Produkten zunichte gemacht werden, muss beendet werden. Es ist höchste Zeit, dass wir Worten Taten folgen lassen. Die Energieeffizienz muss daher in alle relevanten Politikbereiche, einschließlich Aus- und Weiterbildung, einbezogen werden, damit die derzeitigen Verhaltensmuster geändert werden. Energieeffizienzkriterien müssen in allen Bereichen durchgesetzt werden, auch bei der Vergabe öffentlicher Mittel.

Die Anstrengungen sollten sich über die gesamte Energiekette erstrecken, von der Energieerzeugung über die Energieübertragung und -verteilung bis hin zum Endverbrauch. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Vorgaben, eine angemessene Marktbeobachtung, eine weit verbreitete Nutzung von Energiedienstleistungen und Energieaudits sowie eine effiziente Nutzung von Material und dessen Recycling sind unabdingbar.

Von dem Ziel, den Energieverbrauch um 20 % zu senken, sind wir weit entfernt. Deshalb wird in der neuen Strategie ein verstärktes politisches Engagement für die Verwirklichung dieses Vorsatzes durch eine klare Definition des angestrebten Ziels sowie eine strenge Überwachung der Einhaltung der Vorgaben gefordert. Die Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden sind aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Umsetzung zweckmäßiger Strategien zu intensivieren und dabei die vorhandenen Instrumente, Ziele und Indikatoren vollständig zu nutzen, im Rahmen umfassender nationaler Aktionspläne für Energieeffizienz.

Besonderes Augenmerk sollte den Sektoren mit den potenziell größten Energieeffizienzgewinnen gelten, d. h. dem vorhandenen Gebäudebestand und dem Verkehrssektor. Für diese und andere nicht dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegende Sektoren haben die Mitgliedstaaten zwar rechtsverbindliche Klimaziele vereinbart, geeignete diesbezügliche Maßnahmen müssen sie jedoch noch umsetzen13. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung könnte eine Lenkungswirkung mit dem Potenzial langfristiger Effizienzgewinne entfalten. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Renovierungen unter Verwendung energieeffizienter Produkte und Technologien erheblich zu beschleunigen. Im Wohngebäudesektor ist die Frage geteilter Anreize zwischen Eigentümern und Mietern zu klären. Was den großen Bestand an öffentlichen Gebäuden betrifft, so müssen die Behörden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (auch die der EU-Regionalpolitik) ausschöpfen, um die Energieeffizienz und Energieautonomie der Gebäude zu verbessern. Im Verkehrssektor sollten die in Bezug auf multimodale Lösungen, sparsame Fahrzeuge und energiebewusstes Fahren bestehenden erheblichen Potenziale erschlossen werden.

Den Informations- und Kommunikationstechnologien kommt bei der Verbesserung der Effizienz der Sektoren mit den höchsten Emissionen eine wichtige Rolle zu. Diese Technologien haben das Potenzial, einen strukturellen Wandel zu weniger ressourcenintensiven Produkten und Dienstleistungen, zu Energieeinsparungen in Gebäuden und Stromnetzen sowie zu effizienteren intelligenten Verkehrssystemen mit geringerem Energieverbrauch herbeizuführen14.

Die Industrie muss Energieeffizienz-Ziele und energietechnologische Innovationen in ihr Geschäftsmodell integrieren. Hierzu trägt das Emissionshandelssystem in größeren Unternehmen erheblich bei. In kleineren Unternehmen müssen allerdings andere Instrumente, z. B. Energieaudits und Energiemanagementsysteme, stärker zum Tragen kommen. KMU benötigen Unterstützungsmechanismen. Das Energieeffizienz-Benchmarking kann Unternehmen Hinweise geben, wo sie im Vergleich zu ihren Mitbewerbern bei der Energieeffizienz stehen. Energieeffizienz, auch beim Stromverbrauch, muss zu einem eigenständigen rentablen Geschäftsfeld werden, für das ein robuster Binnenmarkt für Energiespartechniken und -praktiken und internationale Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein Rahmen für allgemeine Ressourceneffizienz würde diese Einsparungen vergrößern.

Der öffentliche Sektor muss mit gutem Beispiel vorangehen. Für den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor sollten ehrgeizige Ziele festgelegt werden. Das öffentliche Auftragswesen sollte energieeffiziente Lösungen fördern. Ferner sollten innovative integrierte Energielösungen auf lokaler Ebene gefördert werden, die den Übergang zu so genannten "intelligenten Städten" gestalten helfen. Städte spielen bei dem erforderlichen Wandel eine wichtige Rolle, weshalb Initiativen wie der Konvent der Bürgermeister weiter gestärkt werden sollten. Städte und städtische Gebiete, die bis zu 80 % der Energie verbrauchen, sind gleichzeitig Teil des Problems und Teil der Lösung auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.

Strategien für Ressourceneffizienz, einschließlich Investitionen in Energieeffizienz, sind häufig mit kurzfristig anfallenden Vorlaufkosten verbunden, bevor sich die mittel- und längerfristigen Vorteile einstellen. Für die Förderung neuer Investitionen in energieeffiziente Technologien und Praktiken sind geeignete Instrumente erforderlich. Die EU-Finanzierung kann eine große Hebelwirkung entfalten und es müssen innovative Lösungen entwickelt werden. Innovative und sorgfältig erwogene15 Formen der Besteuerung und Kostenanlastung als Instrumente zum Anstoßen von Verhaltensänderungen oder zur Investitionsförderung sollten ebenfalls geprüft werden.

Dem Energieeffizienz-Plan, der Anfang 2011 vorgelegt werden soll, werden im Verlauf desselben Jahres konkrete Vorschläge für Regelungsmaßnahmen folgen. In dem Plan sollen auch die folgenden Finanzierungsaspekte behandelt werden: Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, Verfügbarkeit innovativer Finanzierungsprodukte, Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Rolle der EU-Finanzierung (insbesondere der Strukturfonds), wobei auf vorhandenen Erfolgsbeispielen aufgebaut werden soll.

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Die Energiemärkte Europas wurden liberalisiert, damit die Bürger von stabileren, wettbewerbsfähigen Preisen und von nachhaltigerer Energie profitieren können. Dieses Potenzial wird nicht vollständig ausgeschöpft werden, wenn nicht beträchtliche Anstrengungen zur Schaffung eines stärker integrierten, vernetzten und vom Wettbewerb geprägten Marktes unternommen werden.

Die Strom- und Gasmärkte funktionieren noch nicht als Binnenmarkt. Der Markt ist noch immer weitgehend in nationale Märkte fragmentiert, und es bestehen zahlreiche Hemmnisse für einen offenen und fairen Wettbewerb. Bei den meisten Energiemärkten handelt es sich von ihrem Umfang her weiterhin um nationale Märkte mit einem hohen Konzentrationsgrad, wobei die etablierten Unternehmen vielfach de facto eine Monopolposition innehaben. Regulierte Energiepreise schränken den Wettbewerb in vielen Mitgliedstaaten weiter ein16. Angesichts der noch bestehenden wettbewerbswidrigen Praktiken im Energiesektor 17 müssen die Wettbewerbsvorschriften nicht nur von der Kommission, sondern auch von den Mitgliedstaaten proaktiv durchgesetzt werden. Eine Verbesserung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten wird dazu beitragen, dass die richtigen Anreize für die erforderlichen Investitionen gesetzt und deren Kosten auf das notwendige Maß verringert werden.

Mit der Einführung eines legislativen Rahmens, der helfen soll, das 20 %-Ziel für erneuerbare Energien bis 2020 zu erreichen, hat Europa nun den ersten Schritt in diesem Bereich gemacht. Es muss sichergestellt werden, dass die Rechtsvorschriften vollständig durchgeführt und die Voraussetzungen für eine großmaßstäbliche Nutzung erneuerbarer Energien in den Jahrzehnten nach 2020 geschaffen werden. Der Rechtsrahmen muss ordnungsgemäß durchgesetzt werden, um Investoren das Vertrauen zu geben, in neue Produktions-, Transport- und Speicheroptionen für erneuerbare Energien zu investieren. Die Auswirkungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sollen ab 2011 bewertet werden, um die Richtlinie soweit nötig strenger zu fassen oder zu erweitern.

Die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien wird noch eine Zeitlang auf Förderregelungen angewiesen sein. Die Kommission muss das Ihrige tun, um zu gewährleisten, dass diese nachhaltig sind, mit dem technologischen Fortschritt in Einklang stehen und weder Innovation noch Wettbewerb behindern. Sie muss jedoch auch das erforderliche Maß an Konvergenz oder Harmonisierung der nationalen Regelungen sicherstellen, da sich der Markt für erneuerbare Energien wandelt und eine Entwicklung von der lokalen Ebene hin zu einer grenzüberschreitenden Versorgung vollzieht. Im Hinblick darauf sollten die Anforderungen an einen europaweiten Handel mit erneuerbaren Energien auf der Grundlage der besten erprobten Verfahren festgelegt werden. Es sollten in verstärktem Maße ausgewogene, kosteneffiziente und berechenbare Einspeisevergütungen sowie technologiespezifische Förder- und Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden, unter Beobachtung der geltenden Regeln für staatliche Beihilfen. Insbesondere rückwirkende Änderungen von Förderungsregelungen sollten wegen ihrer negativen Auswirkungen auf das Investorenvertrauen vermieden werden.

Wie im Monti-Bericht dargelegt wurde, besteht die neue Herausforderung für die Zeit bis 2020 darin, das erforderliche Basisnetz zu schaffen, damit Strom und Gas dorthin fließen können, wo sie benötigt werden. Ohne eine vernünftige Infrastruktur in ganz Europa, die mit den Transportmitteln anderer strategischer Sektoren wie des Telekommunikations- oder des Verkehrssektors vergleichbar ist, wird der Markt seine Zusagen jedoch nicht einhalten können. Es müssen weitere Anstrengungen zum Ausbau der Energieinfrastruktur unternommen werden, insbesondere in den ab 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten sowie den weniger entwickelten Regionen.

Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass in Europa nach wie vor eine Netzinfrastruktur fehlt, die es erneuerbaren Energien erlauben würde, sich zu entwickeln und unter gleichen Bedingungen zu konkurrieren wie die traditionellen Energieträger. Die aktuellen Projekte für große Windparks im Norden und für Solaranlagen im Süden benötigen Stromleitungen für den Transport des "grünen" Stroms in die verbrauchsstarken Gebiete. Das derzeitige Netz wird die Mengen an erneuerbaren Strom, die aus der Zielvorgabe für 2020 (33 % der Bruttostromerzeugung) resultieren, nur schwer aufnehmen können. Intelligente Zähler und Stromnetze sind der Schlüssel zur vollständigen Nutzung des Potenzials, das erneuerbare Energien und Energieeinsparungen sowie verbesserte Energiedienstleistungen bergen. Eine klare Politik und gemeinsame Standards für die intelligente Verbrauchserfassung und für intelligente Netze sind bereits weit vor 2020 notwendig, um die Interoperabilität im gesamten Netz zu gewährleisten18.

Schließlich ist ohne ausreichende interne Infrastruktur und Verbindungsleitungen über die Außengrenzen und durch die Meere die Verpflichtung zur Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten null und nichtig. Als großer Energieimporteur ist die EU von der Entwicklung der Netze in ihren Nachbarländern unmittelbar betroffen. Neu zu bauenden Verbindungsleitungen an unseren Grenzen sollte die gleiche Aufmerksamkeit gewidmet werden und die gleiche politische Unterstützung zugute kommen wie Intra-EU-Projekten. Diese Verbindungen sind nicht nur für unsere Nachbarn von wesentlicher Bedeutung, sondern auch für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und -stabilität der EU. Besonderer Nachdruck wird auf den südlichen Korridor und den tatsächlichen Beginn der Projekte von europäischem Interesse, insbesondere Nabucco und ITGI, gelegt werden.

Bis 2020 werden Investitionen von fast 1 Billion EUR notwendig sein, um obsolete Kapazitäten zu ersetzen, Infrastrukturen zu modernisieren und anzupassen und der steigenden und sich wandelnden Nachfrage nach Energie mit niedrigem CO₂-Ausstoß Rechnung zu tragen. Während die Investitionsentscheidungen hauptsächlich bei den Marktakteuren (Energieunternehmen, Netzbetreibern und Verbrauchern) liegen, kommt der staatlichen Politik eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines stabilen und transparenten Rahmens für Investitionsentscheidungen zu. Die durch das dritte Energiebinnenmarktpaket geschaffenen neuen Instrumente, darunter die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sowie der neue Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom) und der neue Europäische Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-Gas), sollten für die weitere Integration der Energiemärkte in den nächsten Jahren in vollem Umfang genutzt werden. Regionale Initiativen 19 sollten der Heranführung an einen europäischen Markt dienen.

Infrastrukturinvestitionen werden weiterhin vorwiegend mit den von den Nutzern gezahlten Entgelten finanziert werden. In Anbetracht der Größenordnung, der Art und des strategischen Charakters der Investitionen kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle erforderlichen Investitionen alleine vom Markt zu Wege gebracht werden. Die Kommission wird eine neue Strategie für die Entwicklung der Energieinfrastruktur verabschieden, um angemessene Netzinvestitionen im Strom-, Gas- und Ölsektor sowie in anderen Energiesektoren zu unterstützen. Sofern die Versorgung stabil ist, wird Erdgas in den nächsten Jahren weiterhin eine Schlüsselrolle im Energiemix der EU spielen und als Reservebrennstoff zum Ausgleich von Stromerzeugungsschwankungen an Bedeutung gewinnen. Voraussetzung hierfür sind diversifizierte Importe (Rohrleitungsgas und Flüssiggasterminals) und stärker miteinander vernetzte inländische Gasnetze.

Abgesehen von der Finanzierungsproblematik können komplexe und langwierige administrative Verwaltungsverfahren ein großes Hindernis darstellen. Die bestehenden Vorschriften und Verfahren für Vorhaben von europäischem Interesse (d. h. solche, die im Dienste der Versorgungssicherheit, der Solidarität oder erneuerbarer Energien stehen) müssen unter Wahrung des Grundsatzes der öffentlichen Akzeptanz und des geltenden Umweltrechts erheblich verbessert und gestrafft werden. Gemeinschaften lokaler, regionaler und nationaler Art werden sich konstruktiver an der Förderung der Vorhaben von europäischem Interesse beteiligen, wenn ihnen diese auch konkrete und kurzfristige Vorteile bringen, zum Beispiel privilegierten Zugang zu öffentlichen Mitteln.

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer "Blaupause" für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Ein gut funktionierender, integrierter Binnenmarkt kommt Verbrauchern in Form einer größeren Auswahl und niedrigeren Preisen zugute. Dennoch nehmen manche Verbraucher nicht wahr, dass ihre Situation sich infolge der Marktöffnung und des Wettbewerbs zwischen verschiedenen Versorgern gebessert hat. Die Verbraucher müssen sich der Rechte, die sie aufgrund der EU-Rechtsvorschriften genießen, bewusst sein und diese ausüben. Sie sollten in der Lage sein, die Chancen der Marktöffnung zu nutzen, und darauf vertrauen, dass sie Zugang zu den von ihnen benötigten Energiedienstleistungen in der von ihnen gewünschten Qualität und mit dem gewünschten Emissionsprofil haben. Die Marktöffnung kann die besten Preise, Wahlmöglichkeiten, Innovationen und Dienstleistungen für die Verbraucher hervorbringen, wenn sie mit Maßnahmen einhergeht, die Vertrauen bilden, die Verbraucher schützen und sie dabei unterstützen, die aktive Rolle zu spielen, die ihnen aufgrund der Liberalisierung zukommt.

Die Bürger scheinen jedoch die ihnen nach den EU-Vorschriften zustehenden Rechte nicht zu kennen oder sie ungern auszuüben. Es müssen viel größere Anstrengungen unternommen werden, um die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren und sie am Binnenmarkt zu beteiligen. Ebenso muss besser vermittelt werden, wie Energieeinsparungen zu niedrigeren Energierechnungen führen können. Das Bürgerforum (London) und das Forum für nachhaltige Energie (Bukarest) wurden gegründet, um die Energiesituation von Haushaltskunden zu verbessern. Nun sollte ausgelotet werden, wie sie den Erfordernissen der Verbraucher besser gerecht werden können.

Die Wettbewerbsposition wichtiger Sektoren der europäischen Wirtschaft hängt auch von der Verfügbarkeit sicherer Energie zu erschwinglichen Preisen ab. Energie, und insbesondere Strom, ist ein wichtiger Posten in den Gesamtproduktionskosten europäischer Schlüsselindustrien, in denen große ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen vertreten sind.

Der internationale Ölliefermarkt könnte bis 2020 sehr angespannt werden, weshalb es für die Verbraucher in der EU wichtig ist, ihre Anstrengungen zur Senkung der Ölnachfrage zu intensivieren, was derzeit nicht geschieht. Die Verbraucher müssen stärker darauf hingewiesen werden, dass sie ihren Verbrauch an fossilen Brennstoffen einschränken müssen, und sie müssen wissen, wie sie die Höhe ihrer Rechnungen in Zeiten steigender Preise senken können. "Nutzerfreundliche" intelligente Netze, intelligente Zähler und Rechnungslegung können hier helfen. Die Verbraucher müssen jedoch auch mehr Eigeninitiative entwickeln. Um die Verbraucher bei der Teilnahme am Markt zu unterstützen, sollten Maßnahmen eingeführt werden, die sie für die Chancen sensibilisieren, ihnen den Preisvergleich erleichtern, den Versorgerwechsel vereinfachen und die Beschwerdeverfahren verbessern.

Die erschwingliche - aber kostenorientierte - und zuverlässige Versorgung der Verbraucher ist im Wesentlichen die Aufgabe des Binnenmarkts. Ein funktionierender Binnenmarkt auf der Grundlage einer ausreichenden Übertragungs- und Speicherinfrastruktur ist der beste Garant für die Versorgungssicherheit, da Energie den Marktmechanismen folgen und dorthin fließen wird, wo sie gebraucht wird. Allerdings sind Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, etwa für schutzbedürftige Kunden oder im Falle einer Versorgungskrise, die mit Marktmechanismen nicht ausreichend gelöst werden kann. Beeinträchtigt wird der Binnenmarkt auch dann, wenn die Mitgliedstaaten nicht vollständig miteinander vernetzt sind, wie dies z. B. in den baltischen Staaten der Fall ist. Die Verordnung über die sichere Gasversorgung ist wichtig, da sie gewährleistet, dass die Märkte voll und ganz auf den Krisenfall vorbereitet sind und heimische Verbraucher geschützt werden. Die Förderung des Verbundes zwischen Mitgliedstaaten sowie die aktive Durchsetzung des Wettbewerbs durch die Kommission und die Mitgliedstaaten kann zu einer weiteren Diversifizierung der Versorgungsquellen vor allem in jenen Mitgliedstaaten beitragen, die derzeit von nur einer oder wenigen Versorgungsquellen abhängig sind.

Die Energiepolitik muss auch die europäischen Bürger vor den Risiken der Energieerzeugung und des Energietransports schützen. Die EU muss weiterhin weltweit führend sein bei der Entwicklung von Systemen für sichere Kernkraft, für den Transport radioaktiver Stoffe und für die Entsorgung nuklearer Abfälle. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherungsmaßnahmen spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und der Einführung eines soliden und tragfähigen Nichtverbreitungssystems. Der EU-Rechtsrahmen sollte für die Ausbeutung der Öl- und Gasvorkommen und die Umwandlung von Öl und Gas das höchste Sicherheitsniveau sowie eine eindeutige Haftungsregelung für Öl- und Gasanlagen gewährleisten.

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Ohne einen Technologiewandel wird die EU ihr für 2050 angestrebtes Ziel der Dekarbonisierung im Strom- und Verkehrssektor nicht erreichen. Angesichts des für die Entwicklung und die Verbreitung von Energietechnologien erforderlichen Zeithorizonts ist die Einführung neuer, hochleistungsfähiger und CO₂-armer Technologien auf den europäischen Märkten dringlicher als je zuvor. Das EU-Emissionshandelssystem ist ein wichtiger Faktor, der auf die Nachfrage wirkt und die Einführung innovativer Technologien mit niedrigem CO₂-Ausstoß unterstützt. Neue Technologien werden die Märkte jedoch schneller und kostengünstiger erreichen, wenn sie im Rahmen der Zusammenarbeit auf EU-Ebene entwickelt werden.

Europaweite Planung und europaweites Management sind für die Investitionsstabilität, das Vertrauen der Wirtschaft und eine kohärente Politik von größter Wichtigkeit. Im Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) wird eine mittelfristige Strategie für alle Sektoren beschrieben. Allerdings müssen die Entwicklung der wichtigsten Technologien (Biokraftstoffe der zweiten Generation, intelligente Netze, intelligente Städte, CO₂- Abscheidung und -Speicherung, Stromspeicherung und Elektromobilität, Kernenergie der nächsten Generation, Heizung und Kühlung auf Basis erneuerbarer Energien) und die dazugehörigen Demonstrationsprojekte beschleunigt werden. Analog dazu wurde die entscheidende Bedeutung der Innovation in der Leitinitiative "Innovationsunion" der Strategie Europa 2020 hervorgehoben21.

Die für die Entwicklung dieser Technologien in den nächsten zwanzig Jahren erforderlichen Mittel sind - besonders vor dem Hintergrund des aktuellen Wirtschaftsklimas - beträchtlich. Größere Projekte, etwa Offshore-Windenergieprojekte mit einer Kapazität von 140 GW, die derzeit von europäischen Versorgungsunternehmen, Entwicklern und Regierungen überwiegend in der Nordsee geplant werden, oder die Initiativen Desertec und Medring, erstrecken sich auf mehrere Mitgliedstaaten. Die europaweite Koordinierung und Zusammenarbeit sollten die Zusammenführung verschiedener Finanzierungsquellen einschließen. Von allen Beteiligten wird ein Beitrag erwartet werden. Die Kommission wird durch Nutzung der Hebelwirkung des EU-Budgets eine Erhöhung des allgemeinen Finanzierungsniveaus anstreben.

Die EU ist auf den internationalen Technologiemärkten einem harten Wettbewerb ausgesetzt. Länder wie China, Japan, Südkorea und die USA verfolgen eine ehrgeizige industriepolitische Strategie auf den Märkten für Solar-, Wind und Kernenergie. Die Forscher und Unternehmen in der EU müssen verstärkte Anstrengungen unternehmen, um ihre Spitzenstellung auf dem boomenden internationalen Markt für Energietechnologien weiter zu behaupten, und sollten, sofern dies zum gegenseitigen Nutzen ist, die Zusammenarbeit mit Drittländern bei bestimmten Technologien ausbauen.

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Der europäische Energiemarkt ist der weltweit größte Regionalmarkt (mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern) und der größte Energieimporteur. Die Zusammenarbeit und die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, die zur Festlegung der wichtigsten EU-Energie- und Klimaschutzziele geführt haben, sind in der Energieaußenpolitik noch nicht im gleichen Maße erkennbar. Mehrere Herausforderungen, vor denen die EU steht - Klimawandel, Zugang zu Öl und Gas, Entwicklung von Technologie, Energieeffizienz - sind den meisten Staaten gemeinsam und setzen zu ihrer Bewältigung internationale Zusammenarbeit voraus. Mitgliedstaaten haben die EU wiederholt dazu aufgefordert, in Drittländern mit einer Stimme zu sprechen. Nationale Initiativen nutzen in der Praxis nicht das aus der Größe des EU-Markts resultierende Gewicht und könnten die Interessen der EU besser ausdrücken.

Die internationale Energiepolitik muss die gemeinsamen Ziele der Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit verfolgen. Während einerseits die Beziehungen zu den Produktions- und Transitländern wichtig sind, nimmt andererseits die Bedeutung der Beziehungen zu großen Energieverbrauchsländern und insbesondere zu den Schwellen- und Entwicklungsländern zu. Die Überwindung der Armut setzt Zugang zu Energie voraus, denn das Ziel, extreme Armut bis 2015 zu beseitigen, kann ohne erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung dieses Zugangs nicht erreicht werden. Um sicherzustellen, dass die Verwirklichung anderer politischer Ziele dadurch nicht beeinträchtigt wird, muss nachhaltige Entwicklung das Kernstück sowohl der Energie- als auch die Entwicklungspolitik sein, wie im Grünbuch zur Entwicklungspolitik vorgeschlagen26.

Wegen neuer Angebots- und Nachfragemuster auf den globalen Energiemärkten und des stärkeren Wettbewerbs um Energieressourcen ist es unabdingbar, dass die EU das ganze Gewicht ihres Markts wirksam in die Beziehungen zu zentralen Drittlandsenergiepartnern einbringt. Europa sollte bis 2020 über erhebliche zusätzliche Energieversorgungsquellen und -versorgungswege verfügen.

Die Notwendigkeit internationaler Lösungen zwingt uns dazu, unsere Agenda für Dekarbonisierung und Energieeffizienz mit unseren wichtigsten Partnern sowie bei internationalen Verhandlungen und Foren voranzubringen. Das Emissionshandelssystem ist eine Triebfeder der internationalen CO₂-Märkte, und künftige Aktionen sollten auf den aktuellen Maßnahmen zur Entwicklung dieser Märkte aufbauen. Als Vorreiter der Politikgestaltung hat die EU mehr Möglichkeiten, normsetzende Umweltfragen zu beeinflussen und die Achtung transparenter und wettbewerbsgeprägter Märkte zu fördern.

Die EU verfügt bereits über eine Reihe ergänzender und gezielter Rahmenregelungen, von speziellen Bestimmungen zu Energiefragen in bilateralen Abkommen mit Drittländern (Freihandelsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Assoziierungsabkommen usw.) und gemeinsamen Absichtserklärungen zur Zusammenarbeit im Energiebereich bis hin zu multilateralen Verträgen wie dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft27 und der Beteiligung am Vertrag über die Energiecharta. Derzeit verhandelt sie mit mehreren Ländern neue Abkommen, die wichtige Bestimmungen im Energiebereich enthalten.

Die EU muss jetzt den Grundsatz formalisieren, wonach die Mitgliedstaaten in bilateralen Energiebeziehungen zu zentralen Partnern und in globalen Diskussionen zum Nutzen der EU als Ganzes handeln. Aufbauend auf der Rechtsgrundlage des Vertrags von Lissabon, der die externe Dimension präzisiert und stärkt, muss die externe Energiepolitik der EU für wirksame Solidarität, Verantwortung und Transparenz bei allen Mitgliedstaaten sorgen, wobei den Interessen der EU Rechnung getragen und die Sicherheit des Energiebinnenmarkts der EU gewährleistet werden muss. Eine wirksamere Koordinierung auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten muss bewerkstelligt werden.

Im Nuklearbereich hat die internationale Zusammenarbeit zu guten Ergebnissen geführt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da verschiedene Nachbarländer Kernkraftwerke betreiben oder betreiben wollen. Die EU muss jetzt Partnerstaaten darin bestärken, alle bestehenden internationalen Standards und Verfahren für die kerntechnische Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen weltweit rechtsverbindlich zu machen und wirksam umzusetzen. Die EU ist in dieser Hinsicht besonders gut gerüstet, da sie mit solchen Maßnahmen sowohl im Bereich der Sicherheit als auch der Gefahrenabwehr vorangegangen ist und über spezielle Instrumente der Zusammenarbeit für diesen Zweck verfügt.

Die externe Dimension der EU-Energiepolitik ist nicht nur von wesentlicher Bedeutung für die Versorgungssicherheit der EU, sie muss auch in sich schlüssig sein und in einer gegenseitig unterstützenden Wechselbeziehung mit anderen externen Aktivitäten der EU stehen (Entwicklung, Handel, Klimaschutz und Biodiversität, Erweiterung, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik usw.). Zwischen den energiepolitischen Zielen und anderen Politikfeldern und Instrumenten, die Handel, bilaterale Abkommen und Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit einschließen, muss es Synergien geben.

Die Energiesicherheit ist mit den außen- und sicherheitspolitischen Prioritäten der EU eng verflochten 28. Die Diversifizierung der Brennstoffe, Bezugsquellen und Transitstrecken ist für die EU-Sicherheit von entscheidender Bedeutung, ebenso wie verantwortungsvolle politische Führung, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von EU-Investitionen und ausländischen Investitionen in energieerzeugenden Ländern sowie Transitländern. Darüber hinaus wird die EU-Politik besonderes Augenmerk auf die Sicherheit und Gefahrenabwehr bei Erdgasfernleitungen und die damit zusammenhängende Produktions- und Transportinfrastruktur legen, indem sie energiepolitische Instrumente und Instrumente der GASP kombiniert.

2011 wird die Kommission konkrete Vorschläge zur Verbesserung der allgemeinen Kohärenz und Effizienz unserer externen Energiepolitik vorlegen, die die Mitgliedstaaten, verschiedene externe Politikbereiche der Europäischen Union und externe Unterstützungsprogramme einbeziehen.

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO₂- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen

Die EU steht an der Schwelle zu einer neuen Epoche der Energiepolitik. Die Energiemärkte waren vor den Auswirkungen der weltweiten Marktturbulenzen der letzten Jahre weitgehend geschützt, was auf die Liberalisierung, die reichlich vorhandenen Liefer- und Produktionskapazitäten und angemessene Importmöglichkeiten zurückzuführen war. Es bahnen sich jedoch dramatische Veränderungen an. Der enorme Investitionsbedarf im Energiesektor sowie die Bepreisung des CO₂-Ausstoßes und höhere Weltmarktpreise werden sich auf die Energiepreise auswirken. Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele werden untergraben, wenn nicht die Stromnetze modernisiert und alte Anlagen durch wettbewerbsfähige und saubere Alternativen ersetzt werden und Energie in der gesamten Energieversorgungskette effizienter genutzt wird.

Die Mitgliedstaaten und die Industrie haben das Ausmaß der Herausforderungen erkannt. Sichere Energieversorgung, effiziente Ressourcennutzung, erschwingliche Preise und innovative Lösungen sind für unser langfristiges nachhaltiges Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Lebensqualität entscheidend. Die Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, dass diese Herausforderungen am wirksamsten mit Hilfe politischer Konzepte und Maßnahmen auf EU-Ebene durch eine "Europäisierung" der Energiepolitik angegangen werden können. Hierzu gehört, dass EU-Fördermittel so gelenkt werden, dass sie öffentlichen Prioritäten zugute kommen, denen die Märkte nicht gerecht werden und die den größten Wert für Europa mit sich bringen.

Die neue EU-Energiestrategie wird erhebliche technische Innovations- sowie Investitionsanstrengungen erfordern. Sie wird einen dynamischen und vom Wettbewerb geprägten Markt fördern und zu einer erheblichen Stärkung der institutionellen Regelungen für eine fortlaufende Beobachtung und Lenkung dieser Entwicklungen führen. Sie wird die Sicherheit und Nachhaltigkeit der Energiesysteme, des Netzmanagements und der

Energiemarktregulierung verbessern. Sie sieht umfassende Anstrengungen vor, um Privat- und Geschäftskunden zu informieren und ihre Eigenverantwortung zu stärken, damit sie sich am Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft beteiligen, indem sie z. B. Energie sparen, die Verschwendung einschränken und auf CO₂-arme Technologien und Brennstoffe umstellen. Investitionen in die Energieerzeugung mit geringem CO₂-Ausstoß werden durch marktgestützte Instrumente wie Emissionshandel und Besteuerung weiter gefördert werden. Mit der neuen Strategie werden die ersten Schritte zur Vorbereitung der EU auf die größeren Herausforderungen vollzogen, denen sie sich möglicherweise schon 2020 stellen muss. Vor allem wird sie für eine bessere Führung und Koordinierung auf europäischer Ebene sorgen, sowohl hinsichtlich der internen Maßnahmen als auch der Beziehungen zu externen Partnern.

Das weltweite Energiesystem tritt in eine Phase eines sich schnell vollziehenden Wandels mit potenziell weitreichenden Folgen in den nächsten Jahrzehnten ein. Europa muss handeln, bevor es zu spät ist. Die Zeit drängt. Daher wird die Kommission den Großteil der Vorschläge dafür, wie die 2020-Ziele erreicht werden können, in den nächsten 18 Monaten vorlegen. Die dazugehörige Diskussion, Verabschiedung und Umsetzung müssen rasch erfolgen. Auf diese Weise wird die EU in einer besseren Position sein, die Grundlagen für die für 2020 angestrebten Ergebnisse (Standards, Rechtsvorschriften, Regelungen, Pläne, Projekte, finanzielle und personelle Ressourcen, Technologiemärkte, gesellschaftliche Erwartungen usw.) zu schaffen und die Bürger Europas auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten.

Wegen der bei Änderungen des Energiesystems gegebenen langen Vorlaufzeiten ist nicht gewährleistet, dass die für den Übergang zu einem Energiesystem mit geringem CO₂-Ausstoß erforderlichen strukturellen Änderungen innerhalb des Zeitraums bis 2020, für den diese Strategie gilt, zum Abschluss gebracht werden. Daher muss über den Zeithorizont dieser Strategie hinaus gedacht werden, um sicherzustellen, dass die EU auf das 2050-Ziel eines sicheren, wettbewerbsfähigen und CO₂-armen Energiesystems gut vorbereitet ist. Aus diesem Grund will die Kommission im Anschluss an diese Strategie einen vollständigen Fahrplan bis 2050 vorlegen, in dem die in diesem Papier behandelten Maßnahmen in einen längerfristigen Rahmen gestellt und weitere, ergänzende Maßnahmen in Betracht gezogen werden.