Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten"

Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 6. Dezember 2016

An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und der Senat der Freien Hansestadt Bremen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten" zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft

Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat stellt fest, dass die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Gestaltungsmerkmal der sozialen Marktwirtschaft ist. Mitbestimmung ist gelebte Demokratie im Betrieb und Unternehmen. Sie gehört zu den Kernelementen unserer Kooperations- und Konsenskultur. Mitbestimmung lässt Menschen demokratische Beteiligung direkt am Arbeitsplatz und damit ganz nah an ihrer Lebensrealität praktizieren und erleben. Rund 185.000 gewählte Betriebsratsmitglieder und rund 8.000 Arbeitnehmervertreter/innen im mitbestimmten Aufsichtsrat engagieren sich für die Interessen der Beschäftigten und die nachhaltige Zukunft ihrer Betriebe und Unternehmen. Alle vorliegenden Meinungsumfragen weisen darauf hin, dass sowohl die betriebliche Mitbestimmung als auch die Unternehmensmitbestimmung über eine sehr große Akzeptanz in der Gesellschaft verfügen. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in die demokratischen Strukturen der Europäischen Union und Deutschlands durch populistische Bewegungen zunehmend in Frage gestellt wird, erachtet es der Bundesrat als wichtig, diejenigen Institutionen zu bewahren und zu stärken, die wie die Mitbestimmung einen Beitrag zum Erhalt unserer demokratischen Kultur leisten.

Der Bundesrat hält die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft der Zukunft. Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen Identifikation mit dem Betrieb und Motivation und können sich nachweislich positiv auf die Qualität unternehmerischer Entscheidungen auswirken. Es sind oft die Betriebsräte und Arbeitnehmervertreterinnen undvertreter im Aufsichtsrat, die den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens im Blick behalten und nicht allein auf kurzfristige Renditen achten. Gerade im Übergang zur Wirtschaft 4.0 sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Wissen, ihren Fähig- und Fertigkeiten die zentralen Produktivitätsträger. Die Sichtweisen und Interessen der Beschäftigten können durch Mitbestimmung systematisch in die Unternehmens- und Arbeitsentwicklung integriert werden.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass neue technische, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen die Mitbestimmung vor Herausforderungen stellen. Die Digitalisierung der Wirtschaft wird einen grundlegenden Wandel der Arbeitswelt zur Folge haben, der nur durch eine faire Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe für alle passgenau und gewinnbringend gestaltet werden kann. Dieser Prozess hat bereits begonnen.

Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Anzahl arbeitnehmerähnlicher Personen beständig anwächst. Die Wertschöpfungsstrukturen werden unübersichtlicher, die Grauzonen größer. Der für die betrieblichen Mitbestimmungsgremien maßgebliche Arbeitnehmerbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes muss dergestalt an die betrieblichen Realitäten angepasst werden, dass eine einheitliche Vertretung der Interessen aller Beschäftigten eines Betriebes ermöglicht wird, unabhängig davon, ob diese Personen in einem regulären oder in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis zu diesem Betrieb stehen.

Die räumliche und zeitliche Entgrenzung der Arbeit schreitet fort. Arbeit wird zunehmend auch außerhalb der regulären Arbeitszeit und außerhalb des eigentlichen Arbeitsorts verrichtet. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass diese Arbeit auch in Zukunft als solche erkannt und vergütet wird. Sowohl bei Beschäftigten als auch bei den Unternehmen und Betrieben wird der Wunsch nach flexibleren zeitlichen und örtlichen Arbeitsbedingungen laut. Mitbestimmung kann dazu verhelfen, bei den teilweise gegensätzlichen Interessen einen fairen Kompromiss zu finden.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen Möglichkeiten einer Anpassung der Mitbestimmung auf der Ebene der deutschen Tochtergesellschaften zu prüfen. Dies vor dem Hintergrund, dass multinationale Konzerne in der fortgeschrittenen Globalisierung der Wirtschaft verstärkt aus dem Ausland heraus agieren und dort strategische Entscheidungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Beschäftigten in Deutschland treffen. Die Folgen können dann nur noch aufgefangen, die Strategie nicht oder nur bedingt mitgestaltet werden. Das bedroht die Gestaltungs- und Schutzfunktion der Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene in ihrer gesetzlich beschriebenen Substanz.

Der Bundesrat betrachtet zudem mit großer Sorge, dass sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen. Dabei nutzen sie Lücken im deutschen und europäischen Recht und stellen damit den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten, auszubauen und damit an die genannten Herausforderungen anzupassen. Eine solche Weiterentwicklung der Mitbestimmung würde gleichermaßen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Wirtschaftsstandort Deutschland fördern. Das Bekenntnis zur Demokratie in der Wirtschaft beinhaltet weiterhin die Pflicht, die Anwendung der geltenden Schutzrechte, insbesondere des Betriebsverfassungsgesetzes und der Mitbestimmungsgesetze in der Unternehmenspraxis zu verbessern.

In allen europäischen Staaten gibt es Systeme betriebsrätlicher und/oder gewerkschaftlicher Interessenvertretung auf der Ebene des Betriebes; im Bereich der Unternehmensmitbestimmung haben neben Deutschland auch 17 andere EU-Staaten Regelungen zur Unternehmensmitbe- stimmung vorgesehen. Der Bundesrat erwartet von den Europäischen Institutionen, die Vielfalt nationaler Mitbestimmungsmodelle zu respektieren, die in der jeweils unterschiedlichen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Entwicklung sowie in den nationalen Staatsstrukturen begründet liegen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich hierfür auf europäischer Ebene einzusetzen.