Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/6983 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung - Drucksache 016/6539 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.