Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM (2012) 710 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl.
Drucksache 151/01 = AE-Nr. 010577 und AE-Nr. . 070396,110679, 120404

Brüssel, den 29.11.2012
COM (2012) 710 final
2012/0337 (COD)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: "Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten"(Text von Bedeutung für den EWR)

{SWD(2012) 397 final}
{SWD(2012) 398 final}

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Seit den frühen 1970er Jahren wird die Umweltpolitik der EU durch Umweltaktionsprogramme (UAP) gelenkt. In Einklang mit dem Vertrag werden Umweltaktionsprogramme nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet. Das Sechste Umweltaktionsprogramm (6. UAP) lief im Juli 2012 ab, und auf Wunsch von Interessenträgern, darunter auch der Rat und das Europäische Parlament, schlägt die Europäische Kommission nun ein Nachfolgeprogramm vor.

Der Vorschlag konzentriert sich auf vier Themen. Erstens bestehen, obwohl in einigen Bereichen durchaus Fortschritte erzielt wurden, noch immer große Umweltprobleme, aber auch Möglichkeiten, um die Umwelt gegen systemische Risiken und Veränderungen resistenter zu machen. Zweites hat die EU als Instrument zur Lenkung der Politik in der Zeit bis 2020 die Strategie "Europa 2020" für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum angenommen. Drittens eröffnet die Notwendigkeit struktureller Reformen der EU neue Möglichkeiten, zu einem integrativen umweltschonenden Wirtschaftssystem überzugehen, auch wenn viele Mitgliedstaaten sich schwer tun, die Wirtschaftskrise zu überwinden. Und viertens wurde auf der Rio+20-Konferenz die Bedeutung der globalen Dimension hervorgehoben.

Mit dem vorliegenden UAP soll die Umweltpolitik einen stärkeren Beitrag zu einem ressourceneffizienten und CO₂-armen Wirtschaftssystem leisten, das das Naturkapital erhält und verbessert, die Gesundheit der Bürger schützt und ihr Wohlergehen sichert. Das Programm liefert einen übergeordneten umweltpolitischen Rahmen für die Zeit bis 2020 und setzt neun prioritäre Ziele, die die EU und ihre Mitgliedstaaten erreichen sollten.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass Umweltund Klimaziele und -vorgaben erreicht werden. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip sollte das Programm auf der jeweils geeigneten Ebene durchgeführt werden.

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

Im Rahmen der Ausarbeitung des Vorschlags hat die Kommission eine Folgenabschätzung durchgeführt, bei der die Standpunkte der anderen EU-Organe und einer breiten Palette von Interessenträgern sowie verschiedene Studien und Evaluierungen berücksichtigt wurden. Die Prüfung zeigte, dass sich mit dem Vorschlag auf verschiedene Weise ein Mehrwert erzielen ließe: Er schafft einen strategischen Rahmen für die Umweltpolitik der EU, er gewährleistet Komplementarität und Kohärenz sowie Vorhersehbarkeit und gleiche Ausgangsbedingungen und regt zu Maßnahmen auf allen Entscheidungsebenen an. Die Mehrheit der Interessenträger vertritt denselben Standpunkt und befürwortet die vorgeschlagenen Programmschwerpunkte.

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Dieser Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein neues allgemeines Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union für die Zeit bis 2020 stützt sich auf Artikel 192 Absatz 3 AEUV.

4. finanzielle Auswirkungen

Das in diesem Vorschlag vorgesehene Programm wurde unter Berücksichtigung des Vorschlags der Kommission für den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2014-2020 erstellt.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: "Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten"(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2, nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgenden Beschluss Erlassen:

Artikel 1

Das im Anhang festgelegte allgemeine Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis zum 31. Dezember 2020 ("das Programm") wird angenommen.

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am [...]
Für das Europäische Parlament
Der Präsident
Für den Rat
Der Präsident

Anhang
"Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten": EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO₂-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

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