Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) KOM (2005) 467 endg.; Ratsdok. 13094/05

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 13.Oktober 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 07. Oktober 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl. Drucksache 485/05 (PDF) = AE-Nr. 051591

Begründung

1) Kontext

- Gründe für den Vorschlag

Zwischen dem interkulturellen Dialog und dem wichtigsten Ziel des europäischen Einigungsprozesses - die Völker Europas zusammenzuführen - besteht ein enger Zusammenhang. Dieses Ziel kann nur mit einem ganz bewusst zur Priorität erklärten Dialog erreicht werden, der die europäischen Bürger/innen und jene Menschen, die in der Europäischen Union leben, einlädt, die Art, wie wir mit Diversität - die aufgrund der immer komplexer werdenden Wirklichkeit ständig zunimmt - sowie mit globalisierungsbedingten Veränderungen und Neuerungen umgehen, intensiv mitzugestalten.

Der interkulturelle Dialog ist darüber hinaus ein Instrument, das die Umsetzung einer Reihe strategischer Prioritäten der Union erleichtert.

Ein Europäisches Jahr, das dem interkulturellen Dialog gewidmet ist, bietet eine einmalige Gelegenheit, die Bürger/innen zu sensibilisieren und in den Prozess einzubinden.

- Allgemeiner Hintergrund

Gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Gemeinschaft die Aufgabe, eine immer engere Union der europäischen Völker zu verwirklichen sowie einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes zu leisten. Wie erfolgreich diese Aufgabe bewältigt wird, hängt entscheidend vom interkulturellen Dialog ab.

Eine Kombination verschiedener Faktoren - mehrere Erweiterungen der Union, aufgrund des Binnenmarktes gestiegene Mobilität, alte und neue Migrationsbewegungen, der intensivere weltweite Austausch in den Bereichen Handel, Bildung und Freizeit sowie die allgemeine Globalisierung - führt außerdem dazu, dass die Zahl der Interaktionen zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern, und jene Menschen, die in der Europäischen Union leben, und zwischen unterschiedlichen Kulturen, Sprachen, Ethnien und Religionen innerhalb und außerhalb Europas ständig zunimmt.

Die europäischen Bürger/innen und all jene, die sich vorübergehend oder ständig in der Union leben, müssen sich in einem offeneren aber auch komplexeren Umfeld zurecht finden und mit Problemen und Spannungen umgehen können. Um die Chancen zu nutzen, die ihnen eine solche Gesellschaft nicht nur in Europa, sondern auch in der übrigen Welt bietet, benötigen sie spezielle Kenntnisse, Qualifikationen und Fähigkeiten.

Ein intensiverer und strukturierterer interkultureller Dialog muss als Herzstück der europäischen Integration Priorität erhalten, um - in Übereinstimmung mit dem von der Kommission gewünschten neuen dialogischen Ansatz - alle europäischen Bürger/innen, und jene Menschen, die in der Europäischen Union leben, vor allem aber die jungen Menschen einzubinden. Der interkulturelle Dialog bietet den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für den Umgang mit der komplexen Realität unserer Gesellschaften und deren Dynamisierung. Unter diesem Gesichtspunkt ist dafür zu sorgen, dass alle in der Union lebenden Personen sich aktiv an diesem Dialog beteiligen können. In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, die Menschen, die in der Europäischen Union leben, zu ermutigen, sich aktiv für andere Kulturen zu interessieren, sei es im Heimatland oder im Ausland, und somit zu Toleranz und gegenseitigem Respekt beizutragen, welche Grundvoraussetzungen für den interkulturellen Dialog sind.

Der interkulturelle Dialog trägt auf folgende Weise zur Umsetzung einer Reihe strategischer Prioritäten der Union bei:

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs auszurufen.

- Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Was den Bereich des interkulturellen Dialogs an sich betrifft, gibt es zwar keine geltenden Rechtsvorschriften, jedoch zahlreiche Projekte, die im Rahmen verschiedener Gemeinschaftsprogramme direkt oder indirekt zur Entwicklung dieses Dialoges beitragen.

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Das für 2008 vorgeschlagene Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs knüpft an verschiedene Grundprinzipien der Europäischen Union an und setzt sie konkret um:

Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft ... begründet. Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten ... bei."

Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs soll zur Umsetzung mehrerer strategischer Prioritäten der Union beitragen, insbesondere der erneuerten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung sowie zum Engagement der Union für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und verstärkten Zusammenhalt. Europa soll die Möglichkeit erhalten, seine Stimme in der Welt deutlicher zu erheben und die Zone der Stabilität und der Demokratie über die Union hinaus auszudehnen.

Nicht zuletzt ist der interkulturelle Dialog Teil des von der Kommission gewünschten neuen Ansatzes für Dialog und Kommunikation und ein Beitrag zum Dialog mit den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und all jener Menschen, die in der Europäischen Union leben. Zahlreiche Gemeinschaftsaktionen befassen sich mit der allgemeinen Thematik des interkulturellen Dialogs, jedoch mit unterschiedlichen Zielen und Zielgruppen. Wichtige Initiativen zum interkulturellen Dialog wurden bereits gestartet oder geplant, z.B. in den Bereichen Kultur, lebenslanges Lernen, Jugend, Unionsbürgerschaft, Antidiskriminierung und soziale Ausgrenzung, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl- und Integrationspolitik, audiovisuelle Politik und Forschung.

In ihren Außenbeziehungen führt die Gemeinschaft zahlreiche Aktionen durch, die in bedeutendem Maße zur Förderung des interkulturellen Dialogs beitragen. Ein wichtiges Beispiel ist die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, die auch solche Länder umfasst, die wichtige Herkunftsländer der Einwanderer in die EU sind. Teil dieser Partnerschaft ist unter anderem ein Programm zum Jugendaustausch, zwei interkulturelle Dialogprogramme zum Kulturerbe und zu audiovisuellen Medien. Das Aushängeschild dabei ist die 2005 in Alexandrien, Ägypten, gegründete Anna Lindh Stiftung für den Dialog zwischen den Kulturen. Das Europäische Jahr ist eine Gelegenheit, das "Mainstreaming" des interkulturellen Dialogs in allen für das Jahr 2008 relevanten Programmen und Aktionen der Gemeinschaft zu verstärken und so die Sichtbarkeit und die Gesamtwirkung der Aktionen zu erhöhen. Das fördert ein kohärentes Bild der zahlreichen Gemeinschaftsaktionen, die zum interkulturellen Dialog beitragen, und hilft, Synergien zwischen den Programmen zu entwickeln. Die Aktionen lassen sich auch diversifizieren, indem Bürger/innen, und jene Menschen, die in der Europäischen Union leben, unterschiedlicher Lebenswelten zu Wort kommen und in die Suche nach geeigneten Dialogformen eingebunden werden.

Auf diese Weise können sich die Aktionen des Europäischen Jahres auf eine kritische Masse konkreter Projekte zum interkulturellen Dialog in zahlreichen Sektoren stützen. Alle diese Projekte (und die Programme, über die sie gefördert werden) profitieren von der zusätzlichen Öffentlichkeitswirkung, die ihnen das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs verschafft.

Die Vorbereitung des Europäischen Jahres ist eng mit der Vorbereitung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007)1 abzustimmen, um die Synergien und die Komplementarität der beiden Initiativen optimal zu nutzen.

Das Europäische Jahr ist hauptsächlich an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet. Die Kandidatenländer werden eng in das Europäische Jahr eingebunden, und zwar über andere Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, die in den entsprechenden Kooperations- und Dialograhmen entwickelt werden, insbesondere jenem des zivilgesellschaftlichen Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Kandidatenländern.

Der interkulturelle Dialog ist untrennbar mit unseren Bestrebungen verbunden, den Dialog zwischen den Kulturen und Zivilisationen auf internationaler Ebene zu fördern. Gewährleistet sein muss aus diesem Grunde auch die Komplementarität zwischen dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs und allen Außenaspekten zur Förderung der verschiedenen Initiativen des interkulturellen Dialogs, die mit den EFTA-Ländern, die Mitglied des EWR sind, mit den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik entwickelt werden.

Alle Kooperationsprojekte mit Drittländern, vor allem mit Entwicklungsländern, die den Zielen des interkulturellen Dialogs des Europäischen Jahres dienen, sind auf jeden Fall in geeigneter Weise zu koordinieren.

2) Konsultation der Stakeholder und Folgenabschätzung

- Konsultation der Stakeholder

Der interkulturelle Dialog ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Gesellschaftssektoren. Er kennt weder typische Sektoren noch typische Akteurinnen und Akteure. Er hat auch keine feste Formel und kein bevorzugtes Terrain. Er betrifft alle europäischen Bürger/innen, und jene Menschen, die in der Europäischen Union leben, und sie müssen alle zur Teilnahme am Dialog eingeladen werden. Da erst vor kurzem eine Reihe breit gestreuter relevanter Konsultationen stattgefunden hat (insbesondere im Zuge der Vorbereitung der neuen Programmgeneration im Bereich Bildung, Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft), erschien eine weitere Konsultation eigens für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs nicht nötig.

- Heranziehung von Fachwissen Es war nicht notwendig, externes Fachwissen einzuholen.

- Folgenabschätzung

Keinerlei zusätzliche Aktion: Der Verzicht auf jedwede Aktion, die über das hinausgeht, was mit Einzel- und sektoralen Aktionen bereits umgesetzt wird, würde eine politische Priorität der Union um ihre Öffentlichkeitswirkung bringen und vor allem ihre Zweckmäßigkeit schmälern:

Die in zahlreichen Bereichen umgesetzten "Mainstreaming"-Aktionen würden keine kritische Masse erreichen und nicht in ihrer Gesamtheit wahrgenommen werden. Der interkulturelle Dialog würde sich auf Sektoren beschränken, für die es bereits geeignete Programme gibt; weitere Bereiche sowie sektorübergreifende Ansätze für den interkulturellen Dialog könnten nicht untersucht werden. Bisher durchgeführte Aktionen könnten kein über die spezifische Zielgruppe hinausgehendes Publikum (z.B.: Bildungskreise, Fachleute aus dem Hochschulbereich, Kulturschaffende usw.) ansprechen. Es gäbe keine breitere Kooperation, Koordination und auch keine Synergieeffekte zwischen den Aktionen. Es wäre wesentlich schwieriger, die breite Öffentlichkeit und die europäische Gesellschaft in ihrer Gesamtheit einzubinden.

Rechtsetzung: Artikel 151 des Vertrags schließt "jedwede Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten aus". Daher sind rechtlich bindende Instrumente nicht zulässig.

Horizontaler Ansatz oder "Mainstreaming": Dieser Ansatz wird bereits in zahlreichen Bereichen umgesetzt und sollte fortgeführt werden. Mit dieser Maßnahme allein kann jedoch weder eine kritische Masse erreicht, noch ausreichende Öffentlichkeitswirkung erzielt werden. Die Reichweite des interkulturellen Dialogs würde sich auf Sektoren beschränken, für die es bereits entsprechende Programme gibt; weitere Bereiche sowie sektorübergreifende Ansätze könnten nicht untersucht werden.

Mehrjahres-Programm und/oder Aktionsplan: Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Zeit für diese Option noch nicht reif ist. Zuerst gilt es, die realen Bedingungen zu prüfen. Welche Art von Mehrjahresprogramm oder Aktionsplan geeignet wäre, kann eventuell die Erfahrung des Europäischen Jahres zeigen; in der gegenwärtigen Phase sind Spekulationen darüber jedoch nicht angebracht.

Als Option wird ein Europäisches Jahr mit drei Aktionssträngen vorgeschlagen, das den Bereich Öffentlichkeitswirksamkeit und Kommunikation akzentuiert. Die einzelnen Aktionsstränge stützen sich auf eine kritische Masse unterschiedlichster konkreter Projekte, die im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen im Jahr 2008 umgesetzt werden sollen.

Die Kommission hat die im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission vorgesehene Folgenabschätzung durchgeführt. Der entsprechende Bericht (in englischer Sprache) ist im Internet nachzulesen: http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm .

3) rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Ziele der vorgeschlagenen Aktion und Maßnahmen

Allgemeine Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs:

Die spezifische Ziele der Aktion lauten:

Der interkulturelle Dialog ist in den Politikfeldern und Instrumenten der Gemeinschaft breit vertreten. Im Rahmen der entsprechenden Gemeinschaftsinitiativen sind zahlreiche konkrete Projekte entstanden, die den interkulturellen Dialog unter verschiedenen Gesichtspunkten und mit verschiedenen Segmenten der Gesellschaft zum Gegenstand haben. Durch diese Initiativen konnte auch die Zivilgesellschaft in die Suche nach Formen des Dialogs eingebunden werden, die den Lebensrealitäten der Bürger/innen Rechnung tragen. Trotzdem muss die Gesamtwirkung und die Öffentlichkeitswirksamkeit der Gemeinschaftsaktion in diesem Bereich noch verbessert werden.

Der interkulturelle Dialog kann in allgemeiner Form im Rahmen aller relevanten Programme und Aktionen gestartet werden, da dies seiner Konzeption und geplanten Umsetzung entspricht.

Mit Hilfe des Europäischen Jahres sollte es den Trägerinnen und Trägern von Projekten zum interkulturellen Dialog leichter fallen, relevante Gemeinschaftsaktionen ausfindig zu machen sowie Synergien zwischen diesen Aktionen zu entwickeln. Das Europäische Jahr soll zur Valorisierung sowie zur größeren Kohärenz und Effizienz der Gemeinschaftsaktion in diesem Bereich beitragen.

Das Europäische Jahr soll insbesondere Initiativen entwickeln und bekannt machen, die unterschiedliche Gemeinschaften und Gesellschaftsgruppen zusammenführen und den interkulturellen Dialog als vielschichtiges Phänomen begreifen. Durch die Betonung der sektorübergreifenden Kooperation trägt das Europäische Jahr indirekt zum Austausch von Good Practice und Erfahrungen mit der Förderung des interkulturellen Dialogs zwischen den Sektoren bei.

Die operationellen Ziele des Europäischen Jahres umfassen drei Arten von Aktionen:

- Aktionen auf Gemeinschaftsebene: Informations- und Kommunikationskampagne zu den Zielen des Europäischen Jahres (einschließlich seiner Verortung auf nationaler Ebene); Umfragen und Studien auf Gemeinschaftsebene zu Evaluierungs- und Berichtszwecken betreffend Vorbereitung, Effizienz und Wirkung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs sowie langfristige Folgemaßnahmen.

- Zuschüsse zu Aktionen auf Gemeinschaftsebene: Für eine begrenzte Anzahl symbolträchtiger EU-weiter Aktionen, mit denen vor allem junge Menschen für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisiert werden sollen, gibt es einen Gemeinschaftszuschuss in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten.

- Kofinanzierung nationaler Aktionen mit ausgeprägter europäischer Dimension: Aktionen auf nationaler Ebene können die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses in Höhe von maximal 50% ihrer Gesamtkosten zu kommen.

Die Gemeinschaft kann Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen nichtfinanzielle Unterstützung gewähren - einschließlich der schriftlichen Genehmigung, das Logo und andere Materialien zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zu verwenden - sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber nachweisen können, dass die fraglichen Initiativen im Jahr 2008 stattfinden (werden) und in geeigneter Weise zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs beitragen. Initiativen, die in Drittländern in Verbindung oder in Kooperation mit dem Europäischen Jahr durchgeführt werden, jedoch keine finanzielle Unterstützung seitens des Europäischen Jahres erhalten, können ebenfalls in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses kommen und das Logo sowie andere Materialien für das Europäische Jahr verwenden.

- Rechtsgrundlage Artikel 151 EG-Vertrag

- Subsidiaritätsprinzip

Es gilt das Subsidiaritätsprinzip, da der Vorschlag nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Die Mitgliedstaaten selbst können die Ziele des Vorschlags aus folgenden Gründen nicht in ausreichendem Maße umsetzen:

Mit einer Gemeinschaftsmaßnahme können die Ziele des Vorschlags aus folgenden Gründen besser erreicht werden:

- Verhältnismäßigkeitsprinzip

Da sich das Europäische Jahr auf die kritische Masse der aus Gemeinschaftsprogrammen bezuschussten Projekte stützt, lässt sich mit einem veranschlagten Budget von 10 Millionen Euro für das Europäische Jahr eine wirkungsvolle Gemeinschaftsaktion durchführen. Die Dynamik des Europäischen Jahres sollte die Mobilisierung zusätzlicher Gelder bewirken. Über nichtfinanzielle Unterstützungsmaßnahmen kann die Anzahl der Aktionen, die die Kommunikationsinstrumente des europäischen Jahres nutzen, erhöht und damit seine Öffentlichkeitswirksamkeit verstärkt werden.

Das Europäische Jahr bedeutet keine Beschneidung der Aktivitäten auf nationaler Ebene, sondern verleiht diesen einen zusätzlichen gemeinschaftlichen Impuls. Darüber hinaus sind die festgelegten Interventionsmodalitäten einfach und verlangen von den für die Umsetzung des Europäischen Jahres verantwortlichen Stellen keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.

Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die geplanten Aktionen und ihre Finanzierung nicht über das zur Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinaus.

- Wahl der Mittel

Der interkulturelle Dialog fällt nicht in einen Bereich, in dem normative Maßnahmen ergriffen werden können. Die Einrichtung eines entsprechenden Umsetzungsrahmens lässt sich am besten mit einem Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates bewerkstelligen.

4) Auswirkungen auf den Haushalt

Für das Europäische Jahr ist ein Budget von 10 Millionen Euro veranschlagt.

Vorschlag für eine
Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
insbesondere Artikel 151, Absatz 5 erster Gedankenstrich,
auf Vorschlag der Kommission3,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses4,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen5,
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag6,
in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Gemeinschaft die Aufgabe, eine immer engere Union der europäischen Völker zu verwirklichen sowie einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes zu leisten.

(2) Eine Kombination verschiedener Faktoren - mehrere Erweiterungen der Union, aufgrund des Binnenmarktes gestiegene Mobilität, alte und neue Migrationsbewegungen, der intensivere weltweite Austausch in den Bereichen Handel, Bildung und Freizeit sowie die allgemeine Globalisierung - führt dazu, dass die Zahl der Interaktionen zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern, und alle jener Menschen, die in der Europäischen Union leben, und zwischen unterschiedlichen Kulturen, Sprachen, Ethnien und Religionen innerhalb und außerhalb Europas ständig zunimmt.

(3) Die europäischen Bürger/innen und alle Personen, die sich vorübergehend oder ständig in der Union leben, müssen sich in einem offeneren aber auch komplexeren Umfeld zurecht finden und mit Problemen und Spannungen umgehen können. Um die Chancen zu nutzen, die ihnen eine von Diversität geprägte, dynamische Gesellschaft innerhalb und außerhalb Europas bietet, benötigen sie spezielle Kenntnisse, Qualifikationen und Fähigkeiten.

(4) Als Herzstück der europäischen Integration bietet der interkulturelle Dialog den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für den Umgang mit der komplexen Realität unserer Gesellschaften und für deren Dynamisierung.

(5) Der interkulturelle Dialog trägt auf folgende Weise zur Umsetzung einer Reihe strategischer Prioritäten der Union bei:

(6) Der interkulturelle Dialog ist eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Unionsbürgerschaft, Sport, Antidiskriminierung, soziale Ausgrenzung, lebenslanges Lernen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Asyl und Integration, audiovisuelle Medien und Forschung. Gleichzeitig ist er ein zunehmend wichtiger Faktor in den Außenbeziehungen der Europäischen Union, vor allem mit den Beitrittsländern, den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik7.

(7) Aufgrund dieser unterschiedlichen Erfahrungen und Gemeinschaftsinitiativen ist es wichtig, jede Bürgerin und jeden Bürger sowie die europäische Gesellschaft als Ganzes in eine Initiative zum interkulturellen Dialog einzubinden.

(8) Für die vorliegende Entscheidung umfasst der Begriff der "aktiven europäischen Bürgerschaft" nicht nur die Bürger der Europäischen Union wie in Artikel 17 des EG Vertrags definiert ist, sondern alle Menschen, die vorübergehend oder ständig in der Europäischen Union leben.

(9) Die gemeinsamen Werte der Europäischen Union sind in Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags der Europäischen Union niedergelegt.

(10) Es gilt, die Komplementarität mit allen Aktionen auf Gemeinschafts-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten, für die der interkulturelle Dialog eine wichtige Dimension ist. Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs muss die Öffentlichkeitswirksamkeit und die Kohärenz dieser Aktion verbessern und gleichzeitig zur Innovation sowie zur horizontalen und sektorübergreifenden Dimension von Ansätzen zur Förderung des interkulturellen Dialogs beitragen.

(11) Es wird ebenso wichtig sein, die Komplementarität zwischen dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs und allen Außenaspekten zur Förderung von Initiativen zum interkulturellen Dialog, die mit den EFTA-Ländern, die Mitglied des EWR sind, mit den westlichen Balkanländern und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sicher zu stellen. Die Kommission stellt die Komplementarität zu allen anderen Kooperationsaktionen mit Drittländern, besonders mit Entwicklungsländern, sicher, die für die Ziele des interkulturellen Dialogs des Europäischen Jahrs des Interkulturellen Dialogs von Bedeutung sind.

(12) Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Die Beitrittsländer sind eng in die Aktionen zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs einzubinden, und zwar über Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, die in den entsprechenden Kooperations- und Dialograhmen entwickelt werden, insbesondere im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Beitrittsländern8.

(13) Mit diesem Beschluss wird ein Finanzrahmen festgelegt, der für die gesamte Laufzeit des Programms den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne von Ziffer 33 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens bildet9.

(14) Es sind die für die Umsetzung dieses Beschlusses gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. In Anbetracht der Art und des Umfangs der geplanten Aktion empfiehlt es sich, einen beratenden Ausschuss einzurichten.

(15) Die Mitgliedstaaten können die Ziele der geplanten Aktion - die multilaterale Partnerschaften und den transnationalen Austausch auf Gemeinschaftsebene voraussetzt - nicht ausreichend umsetzen. Aufgrund des Umfangs der Aktion und weil sich die Ziele auf Gemeinschaftsebene besser erreichen lassen, kann die Gemeinschaft gemäß dem Subsidiaritätsprinzip (Artikel 5 des Vertrags) Maßnahmen ergreifen. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht dieser Beschluss nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus -


1 Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) - Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft - KOM (2005) 225 vom l.6.2005.
2 Für die vorliegende Entscheidung umfasst der Begriff der "aktiven europäischen Bürgerschaft" nicht nur die Bürger der Europäischen Union wie in Artikel 17 des EG Vertrags definiert ist, sondern alle Menschen, die vorübergehend oder ständig in der Europäischen Union leben.
3 ABl. C ... vom ..., S. ....
4 ABl. C ... vom ..., S. ....
5 ABl. C ... vom ..., S. ....
6 ABl. C ... vom ..., S. ....
7 Mitteilung der Kommission - Euroaische Nachbarschaftspolitik. Strateieaier - KOM (2004) 373
8 Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern - KOM (2005) 290 vom 29.6.2005.
9 ABl. C 172 vom 18.06.1999, S. l.

Haben folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1 Gegenstand

Das Jahr 2008 wird zum "Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs" ausgerufen.

Artikel 2 Ziele

Artikel 3 Gegenstand der Maßnahmen

Die Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele sind im Anhang aufgeführt.

Sie umfassen die Durchführung folgender Aktivitäten und die Gewährung von Zuschüssen für diese:

Artikel 4 Umsetzung

Die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sind nach dem in Artikel 6 Absatz 2 vorgesehenen Verfahren zu erlassen.

Artikel 5 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Koordinierungsstelle oder eine gleichwertige Verwaltungsstelle, die für die Abwicklung der Teilnahme dieses Landes am Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zuständig ist. Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass diese Stelle die verschiedenen auf nationaler Ebene am interkulturellen Dialog Beteiligten in geeigneter Weise einbindet. Diese Stelle koordiniert die Aktionen zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs auf nationaler Ebene.

Artikel 6 Ausschuss

Artikel 7 Finanzierungsbestimmungen

Artikel 8 Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 9 Internationale Organisationen

Für die Zwecke des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs kann die Kommission mit den entsprechenden internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Artikel 10 Die Rolle der Kommission

Artikel 11 Budget

Artikel 12 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 13 Kontrolle

Artikel 14 Überprüfung und Evaluierung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis spätestens 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der in Artikel 3 dieses Beschlusses genannten Maßnahmen vor.

Artikel 15 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 16

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den ...

Für das Europäische ParlamentFür den Rat
Der PräsidentDer Präsident

Anhang
Massnahmen GEMÄSS Artikel 3

A) Aktionen auf Gemeinschaftsebene

1) Informations- und Kommunikationskampagnen, u. a.:

2) Sonstige Maßnahmen:

Umfragen und Studien auf Gemeinschaftsebene zu Evaluierungs- und Berichtszwecken betreffend Vorbereitung, Effizienz und Wirkung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs sowie langfristige Folgemaßnahmen;

3) Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den direkten Ankauf von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen offener und/oder beschränkter Ausschreibungen.

Sie kann auch in Form eines Zuschusses erfolgen.

B) KOFINANZIERUNG von Aktionen auf Gemeinschaftsebene

Für eine begrenzte Anzahl symbolträchtiger EU-weiter Aktionen, mit denen vor allem junge Menschen für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisiert werden sollen, stehen Gemeinschaftszuschüsse in Höhe von maximal 80% ihrer Gesamtkosten zur Verfügung.

Diese Aktionen können Veranstaltungen, einschließlich einer EU-weiten Auftakt- und Abschlussveranstaltung zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs in Kooperation mit den Ratspräsidentschaften des Jahres 2008, umfassen.

C) KOFINANZIERUNG von Aktionen auf nationaler Ebene

Aktionen auf nationaler Ebene; die eine starke europäische Dimension aufweisen, können die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses in Höhe von maximal 50% ihrer Gesamtkosten zu kommen:

Diese Aktionen betreffen vor allem die Kofinanzierung einer nationalen Initiative durch den Mitgliedstaat.

D) Aktionen, die nicht IN den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses kommen

Die Gemeinschaft gewährt Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen nichtfinanzielle Unterstützung, einschließlich der schriftlichen Genehmigung, das Logo sowie andere Materialien zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zu verwenden, sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber nachweisen können, dass die betreffenden Initiativen im Jahr 2008 stattfinden und in geeigneter Weise zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs beitragen können. Initiativen, die in Drittländern in Verbindung oder in Kooperation mit dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs durchgeführt werden, jedoch keine finanzielle Unterstützung seitens des Europäischen Jahres erhalten, können ebenfalls in den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses kommen und das Logo sowie andere Materialien des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs verwenden.