Antrag der Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)

Punkt 30 der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 93 der Ausschussempfehlungen in Bundesrats-Drucksache 755/1/06 beschließen:

Zu Artikel 1 Nr. 212 (§ 315 - neu - SGB V)

In Artikel 1 Nr. 212 ist nach § 314 folgender Paragraph anzufügen:

§ 315

Begründung

:

Es handelt sich um eine Folgeregelung zur vorgesehenen Streichung der Absätze 2 bis 5 in § 313a SGB V (vgl. Artikel 1 Nr. 211 Buchstabe b). Die offenkundigen Diskrepanzen im Niveau der vertragsärztlichen Vergütung müssen vor der Einführung bundeseinheitlicher Vergütungsregelungen gemäß § 85a und § 87 SGB V ausgeglichen werden.

Das Verwendungsverbot für Ausgleichsansprüche gemäß § 313a Abs. 3 SGB V hat eine maßgeblich begrenzende Wirkung faktisch nur auf die Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung ausgeübt. Maßstab hierfür sind die Durchschnittsausgaben je Versicherten in den Hauptleistungsbereichen in der amtlichen Statistik des Bundesversicherungsamts für den Risikostrukturausgleich.

Nach erfolgter Normierung der Altersstruktur bestehen wesentliche Unterschiede in den Durchschnittsausgaben je Versicherten zwischen West und Ost allein für den Hauptleistungsbereich 1 (Ärzte). Für die vertragsärztliche Versorgung lagen die Durchschnittsausgaben je Versicherten im Beitrittsgebiet im Jahr 2004 rund 25 vom Hundert unter den Durchschnittsausgaben je Versicherten im übrigen Bundesgebiet. Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltende Regelung hat folglich zu einer erheblichen Verwerfung in der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen zwischen den alten und neuen Ländern geführt. Diese Verwerfung ist weder sachgerecht noch mit der angestrebten Angleichung der Lebensverhältnisse vereinbar. Sie übt auf das Niederlassungsverhalten von Vertragsärzten in den neuen Ländern eine negative Wirkung aus. Der sich insbesondere in den neuen Ländern abzeichnende Ärztemangel wird verstärkt.