Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze
(Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: