Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz

Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November 2007 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,

Begründung

Ein Instrument zur Erreichung umwelt- und klimapolitischer Ziele der EU-Kommission und Bundesregierung ist der verstärkte Einsatz von regenerativen Energien und damit auch von Biodiesel und Pflanzenölen als Kraftstoffe.

Daher wurden Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Pflanzenölen und Biodiesel aus öffentlichen Mitteln intensiv gefördert. Investoren haben diese politische Initiative aufgegriffen und im Vertrauen auf eine gewisse Verlässlichkeit dieser Politik in erheblichem Umfang investiert und Arbeitsplätze geschaffen.

Hierin und insbesondere in einer positiven Klimaschutz- und Umweltbilanz liegt die Rechtfertigung und damit die Voraussetzung für staatliche Eingriffe in technische Prozesse, in die Entscheidungsfindung der Wirtschaftsbeteiligten und den Einsatz steuerlicher Instrumente.

Mit den während der Klausurtagung des Kabinetts in Meseberg am 23./24.08.2007 beschlossenen "Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm" hat sich die Bundesregierung ehrgeizige Ziele für den Klimaschutz bis zum Jahr 2020 gesetzt und als Instrumente die Anhebung der Biokraftstoffquote auf 20 Volumenprozent (17 % energetisch) vorgesehen.

Der im Energiesteuergesetz verbindlich vorgeschriebene Stufenplan für die Besteuerung von reinen Pflanzenölen und Biodiesel wirkt den genannten umwelt- und klimapolitischen Zielen und der bisher erfolgten Förderung entgegen, beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit von Biodiesel nachhaltig und gefährdet Arbeitsplätze.

Mit der Beimischungspflicht nach dem Biokraftstoffquotengesetz alleine kann das Erreichen der genannten Ziele nicht gewährleistet werden.

Es ist zur Erreichung der politischen Zielstellungen und zum Erhalt der durch mittelständische Unternehmen aufgebauten Produktionskapazitäten zwingend erforderlich, den Absatzmarkt für reine Pflanzenöl basierte Biokraftstoffe zu erhalten. Gerade die Verwendung von Pflanzenöl und Biodiesel im Transportgewerbe und ÖPNV hat positive Umweltwirkungen und trägt zur Reduktion der CO₂-Emissionen aus dem Verkehrsbereich bei.

Der im Entwurf vorliegende "Bericht des Bundesministeriums der Finanzen an den Deutschen Bundestag zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe - Biokraftstoffbericht 2007" (Stand: ohne Datum) ist vergangenheitsorientiert, beruht auf einer unvollständigen Datengrundlage, berücksichtigt die gestiegenen Rohstoffkosten und die mit der Verwendung von Pflanzenölen und Biodiesel als Kraftstoffe verbundenen Systemmehrkosten (6 bis 8 % niedrigerer Energiegehalt gegenüber Mineraldiesel, erhöhte Wartungs- und Reparaturkosten) nicht oder nur unzureichend.

Der Berichtsentwurf ist daher nicht nachvollziehbar. Eine belastbare Aussage zu einer möglichen Überkompensation ist auf dieser Grundlage nicht möglich. Eine tatsächliche Unterkompensation kann nicht nur nicht ausgeschlossen werden, sondern ist nach den Reaktionen der Biodieselhersteller sogar wahrscheinlich.

Dabei wird davon ausgegangen, dass die Biokraftstoffwirtschaft sich noch im Aufbau befindet und als ein Träger der Technologieentwicklung im Bereich regenerativer Kraftstoffe die Voraussetzungen für eine künftige, ökonomisch und ökologisch effiziente Nutzung von Biomasse zur Kraftstoffherstellung schaffen kann. Die Nutzung von Pflanzenölen und Biodiesel als Kraftstoffe in der heutigen Form wird im Rahmen dieser Entwicklung ein zeitlich begrenztes Durchgangsstadium bleiben, muss aber in diesem Zeitraum ökonomisch tragfähig sein.

Daher ist auch durch Ausgestaltung des Steuerrechts dafür zu sorgen, dass die Entwicklung des Biokraftstoffsektors und der Absatz reiner Pflanzenöl basierter Biokraftstoffe nicht behindert werden.