Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 316995 - vom 7. Oktober 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. September 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass SWIFT im Oktober 2007 ein neues Übermittlungssystem ankündigte, das Ende 2009 operationell sein soll,

B. in der Erwägung, dass die betreffende Veränderung der Rechnerstruktur zur Folge hätte, dass die meisten Finanzdaten, die SWIFT bisher auf Anordnung im Rahmen des TFTP-Programms an das US-Finanzministerium übermittelt hatte, diesem nicht mehr zur Verfügung gestellt würden,

C. in der Erwägung, dass der Rat am 27. Juli 2009 dem von der Kommission unterstützten Vorsitz einstimmig das Mandat erteilte, mit den USA ein internationales Abkommen auf der Grundlage von Artikel 24 und 38 des Vertrags über die Europäische Union auszuhandeln, um die Übermittlung von SWIFT-Daten im Rahmen des TFTP der USA fortzusetzen,

D. in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien sowie das Rechtsgutachten des Juristischen Diensts des Rates zur Wahl der Rechtsgrundlage nicht veröffentlicht wurden, da sie als "EU - nur für den Dienstgebrauch" klassifiziert sind,

E. in der Erwägung, dass das internationale Abkommen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig und unverzüglich angewandt werden soll,

F. in der Erwägung, dass die Europäische Union selbst nicht über ein TFTP verfügt,

G. in der Erwägung, dass der Zugriff auf die von SWIFT verwalteten Daten es nicht nur ermöglicht, Überweisungen im Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten aufzuspüren, sondern auch Informationen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten der betroffenen Privatpersonen und Länder festzustellen, was zu Formen der Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes führen könnte,

H. in der Erwägung, dass SWIFT eine Absichtserklärung mit dem US-Finanzministerium unterzeichnet hat, in dem der Verwendungszweck der übermittelten Daten und der Datenabfrage auf spezifische Fälle der Terrorismusbekämpfung beschränkt und eine unabhängige Aufsicht und Kontrolle, einschließlich einer Überprüfung in Echtzeit, verankert wurde,

I. in der Erwägung, dass jegliches Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA die Aufrechterhaltung der Schutzvorkehrungen gemäß der Absichtserklärung und die Einhaltung der Erklärungen des US-Finanzministeriums voraussetzen muss, die z. B. im Falle der von dem SWIFT-Rechenzentrum in den USA auf Anordnung des US-Finanzministeriums übermittelten Daten gelten,