Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes - Antrag des Freistaates Bayern -

918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013

A

B

C

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Um insbesondere den Ländern, die derzeit am EU-Schulobstprogramm teilnehmen oder dies für das Schuljahr 2014/15 beabsichtigen, den Zugang zum erhöhten Kofinanzierungssatz zu sichern, ist das Bundesgesetz umgehend zu ändern.