Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/10503 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung - Drucksache 18/8184 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.01.17
Erster Durchgang: Drucksache. 073/16 (PDF)

1. Dem Artikel 1 wird folgende Nummer 4 angefügt:

,4. Dem § 118 wird folgender Absatz 20 angefügt:

(20) § 47 ist auf Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung, in denen am ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens nach Artikel 3] von der Gemeinde bereits Auswahlkriterien samt Gewichtung im Sinne des § 46 Absatz 4 Satz 4 bekannt gegeben wurden, mit der Maßgabe anwendbar, dass die in § 47 Absatz 2 Satz 1 bis 3 genannten Fristen mit Zugang einer Aufforderung zur Rüge beim jeweiligen Unternehmen beginnen." `

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

,Artikel 2
Anderung des Gerichtskostengesetzes

§ 53 Absatz 1 des Gerichtkostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

3. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3.