Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM (2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13 in Verbindung mit

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM (2013) 751 final; Ratsdok. 15882/13

Der Bundesrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zu den Vorlagen allgemein

Er nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission durch Rahmenverordnungen Gesetzgebungsakte, in denen noch auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 AEUV anpasst.

Zu den Rechtsakten im Anhang

Direktzuleitung an die Kommission