Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu externen Aspekten der Energieversorgungssicherheit

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 316995 - vom 7. Oktober 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. September 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Energieversorgungssicherheit - die allerdings immer noch nicht in den Verträgen verankert ist - als ein wesentliches Element für Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in der Europäischen Union insgesamt sowie als ein Schlüsselelement für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Europa angesehen werden muss,

B. in der Erwägung, dass das Fehlen einer echten und wirksamen gemeinsamen europäischen Außenpolitik der Energieversorgungssicherheit die Kohärenz und die Glaubwürdigkeit der EU-Außenpolitik untergräbt,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union zurzeit in erheblichem Maß von Energieimporten abhängig ist und diese Abhängigkeit unter den derzeitigen Bedingungen voraussichtlich weiter steigen wird,

D. in der Erwägung, dass trotz des Sinkens der Erdöl- und Erdgaspreise infolge der Weltfinanzkrise der langsame Fortschritt bei der Umstellung auf nachhaltigere Brennstoffe, der Rückgang der Fördermengen aus den Öl- und Gasfeldern der Welt trotz neu entdeckter Vorkommen und der kontinuierliche Anstieg der Nachfrage zwangsläufig wieder zur Verschärfung der Lage auf den Märkten für fossile Brennstoffe und zu größerer Abhängigkeit der Verbraucherländer von Einfuhren führen werden, sobald die Krise überwunden ist,

E. in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten in hohem Maße von einem einzigen Erdgaslieferanten abhängig sind und unzulässige Unterbrechungen der Erdgaslieferungen zu ernsthaften Schwierigkeiten führen können, wie die letzte Gaskrise zwischen Russland und der Ukraine Anfang 2009 gezeigt hat,

F. in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten nicht über ausreichende Rohstoffvorräte zur Bewältigung von Krisensituationen verfügen,

G. in der Erwägung, dass sich aufgrund der derzeit bei der Energieversorgung bestehenden und zunehmenden Abhängigkeit von politisch instabilen Regionen die Bemühungen zur Sicherung der Energieversorgung auf rein nationaler Ebene als unzureichend erwiesen haben und die langfristigen Interessen aller Mitgliedstaaten nicht zu wahren imstande sind,

H. in der Erwägung, dass sich die bestehenden Frühwarnsysteme bei der Vorhersage der Gaskrise im Januar 2009 nicht bewährt haben,

I. in der Erwägung, dass mit Bedrohungen der Energieversorgungssicherheit so lange gerechnet werden muss, wie sich die Energielieferanten- und die Transitländer nicht an allgemeine und transparente Regeln halten, wie sie in der Energiecharta und dem Transitprotokoll niedergelegt sind,

J. in der Erwägung, dass ein Engagement für Energieeffizienz innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sowie eine klare Entscheidung für eine signifikante Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am derzeitigen Energiemix erheblich zur Verringerung der Energieimportabhängigkeit der Europäischen Union beitragen und damit zur Verbesserung ihrer Energieversorgungssicherheit einerseits und andererseits zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20% bis zum Jahr 2020 - oder bei entsprechendem Beschluss in Kopenhagen sogar mehr - beitragen würde,

K. in der Erwägung, dass die Förderung von Energieeinsparungen, erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eine sehr kostenwirksame Lösung zur Verringerung der Energieabhängigkeit der Europäischen Union darstellt und dadurch gleichzeitig ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zu Fortschritten hin zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft geleistet wird,

L. in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung eine der wirksamsten und wichtigsten Vertrauen schaffenden Maßnahmen in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarländern darstellt,

M. in der Erwägung, dass es trotz einiger bereits ergriffener Maßnahmen nötig ist, eine wirkliche gemeinsame Energiepolitik im Hinblick auf die Binnenmarktregulierung sowie im Hinblick auf die externen Aspekte zu schaffen, die die politischen und wirtschaftlichen Interessen aller Mitgliedstaaten berücksichtigt, wobei jedoch die Festlegung des Energiemixes weiterhin den Mitgliedstaaten selbst überlassen bleibt,

N. in der Erwägung, dass eine gemeinsame europäische Außenpolitik der Energieversorgungssicherheit, die sich auf Solidarität, Diversifizierung, Einigkeit im Kampf für die gemeinsamen Interessen, eine bessere Zusammenarbeit mit den wichtigsten Energie erzeugenden Ländern sowie den Transit- und Abnehmerländern und auf mehr Nachhaltigkeit stützt, Synergien schaffen würde, mit denen sich Versorgungssicherheit für die Europäische Union erreichen ließe, und die Macht und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und ihre Glaubwürdigkeit als globaler Akteur stärken würde,