Beschluss des Bundesrates - Europakammer -
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) KOM (2011) 793 endg.

Der Bundesrat hat durch seine Europakammer am 24. Januar 2012 die aus der Anlage ersichtliche Stellungnahme gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV beschlossen.

Der Beschluss ist gemäß § 45 i der Geschäftsordnung des Bundesrates zustande gekommen.

Anlage
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) KOM (2011) 793 endg.