Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zum Thema "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik" (2007/2000(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5491 - vom 24. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. September 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Sicherung der Energieversorgung als ein wesentliches Element der Sicherheit der Europäischen Union insgesamt sowie als ein Schlüsselelement für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Europa angesehen werden muss, für die aber noch keine Grundlage in den Verträgen besteht,

B. in der Erwägung, dass sich aufgrund der derzeit bestehenden und immer stärker ausgeprägten Abhängigkeit der Europäischen Union in Fragen der Energieversorgung von größtenteils instabilen und undemokratischen Ländern die Bemühungen zur Sicherung der Energieversorgung auf nationaler Ebene als unzureichend erwiesen haben und die langfristigen Interessen aller EU-Mitgliedstaaten nicht gewahrt werden; ferner in der Erwägung, dass die externe Energiepolitik der Europäischen Union eng mit ihrer internen Energiepolitik verbunden ist und dass es - sowohl im Hinblick auf die Binnenmarktregulierung als auch im Hinblick auf externe Aspekte, die den politischen und wirtschaftlichen Interessen aller Mitgliedstaaten Rechnung tragen - notwendig ist, eine gemeinsame Energiepolitik zu schaffen;

C. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Krisenanfälligkeit der Europäischen Union und ihre hohe Energieabhängigkeit von Ländern mit autoritären Regimes die Entwicklung einer glaubwürdigen, wirksamen und kohärenten gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik schwerwiegend unterminieren, insbesondere im Hinblick auf die Achtung, Unterstützung und Förderung der Werte, auf denen die Europäische Union basiert,

D. in der Erwägung, dass die Grundsätze des Energiebinnenmarktes der Europäischen Union die Grundlage für konstruktive Maßnahmen gegenüber externen Energiepartnern der Europäischen Union bilden könnten, wobei den besonderen Merkmalen der betroffenen Drittstaaten, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Energiebereich, einschließlich der Entwicklung energieeffizienter und erneuerbarer Energiequellen Rechnung zu tragen ist,

E. in der Erwägung, dass die Sicherung der Energieversorgung zu erschwinglichen und vorhersehbaren Preisen auf europäischer Ebene durch eine enge politische Zusammenarbeit und durch die Verwirklichung des Energiebinnenmarktes mittels weiterer Schritte in Richtung Liberalisierung des Energiebereichs garantiert werden muss,

F. in der Erwägung, dass Energie nicht als Mittel zur Ausübung von politischem Druck auf Transit- und Empfängerländer eingesetzt werden sollte,

G. in der Erwägung, dass der Gassektor derzeit sehr anfällig gegenüber externen Bedrohungen ist; ferner in der Erwägung, dass neue Formen der engeren Zusammenarbeit zwischen Gas exportierenden Ländern entwickelt werden, was eine Gefahr für die europäische Energieversorgungssicherheit darstellen könnte,

H. in der Erwägung, dass eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik, die sich auf Solidarität und Diversifizierung sowie auf die Förderung der Nachhaltigkeit stützt, Synergien schaffen würde, durch die die Energieversorgung der Europäischen Union sichergestellt und ihre Stärke, außenpolitische Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit als globaler Akteur erhöht würden,

I. in der Erwägung, dass eine nachhaltige, verlässliche und erschwingliche Energieversorgung gewährleistet werden muss; in Kenntnis, dass die internationalen Öl- und Gaspreise sehr volatil sind und dass eine kohärente EU-Energie-Außenpolitik deswegen im Interesse des EU-Bürgers ist,

J. in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung eine der wirksamsten und wichtigsten vertrauensbildenden Maßnahmen in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarländern darstellt,

K. in der Erwägung, dass, wenn im Energiebereich die Grundlagen für Solidarität geschaffen werden, dies Vorbildfunktion für eine künftige Solidarität in anderen Bereichen haben und dazu beitragen könnte, die Rolle der Europäischen Union in ihren Außenbeziehungen zu stärken,

L. in der Erwägung, dass im Rahmen der europäischen Energieaußenpolitik eine zuverlässige Risikobewertung der Energiesicherheit etabliert werden sollte und dass in diesem Zusammenhang das neu eingerichtete Netz von Energiesicherheitskorrespondenten (NESCO) eine entscheidende Rolle spielen sollte, wobei auch die erforderlichen Überwachungskapazitäten für ein Frühwarnsystem vorhanden sein müssen,

M. in der Erwägung, dass die gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Erforschung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der Energieeffizienz sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern und Drittländern verstärkt werden sollten,

Grundsätze und Empfehlungen für Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik

A. Diversifizierung

B. Einigkeit im Hinblick auf den Schutz der Interessen der EU

C. Solidarität in Krisensituationen

D. Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern