Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zu dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung (2006/2251(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5491 - vom 24. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. September 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich nach Angaben von Eurostat etwa 18,5 Millionen Drittstaatsangehörige legal in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufhalten, während nahezu 9 Millionen Unionsbürger in einem Mitgliedstaat aufhältig sind, der nicht ihr Herkunftsstaat ist,

B. in der Erwägung, dass es sich bei der Migration um ein internationales Phänomen handelt, an dem die Unionsbürger auch selbst als Migranten teilnehmen,

C. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sowohl nach den derzeit geltenden Verträgen als auch nach dem neuen Vertragsentwurf de jure und de facto zuständig für die Festlegung der Zahl der Wirtschaftsmigranten sind, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Union zugelassen werden,

D. in der Erwägung, dass auf EU-Ebene ein umfassender und kohärenter Ansatz für die Zuwanderung erforderlich ist, weil eine Änderung der Zuwanderungspolitik in einem Mitgliedstaat die Migrationsströme und die Entwicklung in den anderen Mitgliedstaaten beeinflusst,

E. in der Erwägung, dass die Zuwanderungspolitik aufgrund der Überalterung der Bevölkerung und des demografischen Wandels überdacht werden muss, weil die derzeitige und künftige Lage auf den Arbeitsmärkten in der Europäischen Union ganz allgemein betrachtet eine gut gesteuerte legale Zuwanderung erforderlich macht (laut Eurostat wird der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung bis 2050 um über 50 Millionen abnehmen),

F. in der Erwägung, dass das Mandat der Regierungskonferenz, so wie es im Juni 2007 vom Europäischen Rat festgelegt wurde, die Ausweitung des Gemeinschaftsverfahrens auf alle Fragen der legalen Zuwanderung vorsieht und somit die Diskrepanzen bei der Beschlussfassung beseitigt und ihre Effizienz verbessert wird,

G. in der Erwägung, dass eine umfassendere und alle Aspekte einschließende Begriffsbestimmung von Migranten erforderlich ist, die eine Definition des Status der Menschen enthält, die keine Flüchtlinge sind, jedoch nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, um den Entwicklungen bei den Migrationsströmen Rechnung zu tragen,

H. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung in dem Abschnitt "Wissensaufbau und Information" erwähnt ist, dass weitere Untersuchungen über Genehmigungen für Arbeitssuchende durchgeführt werden sollten,

I. in der Erwägung, dass es wichtig ist zu erkennen, dass die sich verstärkenden Migrationsströme als ein globales Phänomen betrachtet werden müssen, das zahlreiche Ursachen und Folgen hat,

J. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und Transitdrittländern auf diesem Gebiet von herausragender Bedeutung ist,

K. unter Hinweis darauf, dass die Kontrolle der legalen Zuwanderung ständig verschärft worden ist; in der Erwägung, dass mehrere Länder verschiedene Regelungen für die legale Zuwanderung eingeführt haben, die auf Quoten oder Punkten basieren; in der Erwägung, dass es folglich falsch ist, die Auffassung verbreiten zu wollen, die Zuwanderung werde nicht kontrolliert,

L. in der Erwägung, dass allzu restriktive Möglichkeiten der legalen Einreise in die Europäische Union die illegale Einwanderung indirekt fördern und die Schaffung von Möglichkeiten der legalen Zuwanderung einen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels leisten wird,

M. unter Hinweis darauf, dass der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz im Bereich der Wirtschaftsmigration Anwendung findet und dass die Freizügigkeit der Staatsbürger aus den neuen Mitgliedstaaten Übergangsmaßnahmen unterliegt,

N. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels ebenso untrennbar mit Maßnahmen für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten verbunden ist wie mit Integrationsmaßnahmen,

O. in der Erwägung, dass mit der legalen Zuwanderung eine wirksame Integrationspolitik einhergehen sollte und dass die Integration ein zweiseitiger Prozess ist, der sowohl die Zuwanderer aus Drittstaaten als auch die europäische Bevölkerung betrifft; in der Erwägung, dass die Möglichkeiten für Einzelpersonen, mit ihrem Lebenspartner und ihren Kindern zusammenzuleben, erleichtert werden sollten,

P. in der Erwägung, das sich die Zuwanderung im Laufe einiger Jahrzehnte zu einem politisch hoch sensiblen zentralen Thema der öffentlichen Diskussion in der gesamten Europäischen Union entwickelt hat, das leicht zu demagogischen und populistischen Zwecken missbraucht werden kann,

Q. in der Erwägung, dass Politiker und Medienvertreter sich bewusst sein sollten, wie wichtig es ist, sich in Bezug auf dieses Thema einer sachlichen Argumentation zu bedienen,

R. in der Erwägung, dass in der öffentlichen Diskussion über dieses Thema sowohl die Ursachen der Zuwanderung als auch ihre positiven Auswirkungen stärker präsent sein sollten,

S. in der Erwägung, dass es angesichts der Bedeutung der Zuwanderung für die Wirtschaftsentwicklung, das Wachstum und folglich die Beschäftigung in Europa zweckdienlich wäre, wenn Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter sowie Vertreter der Zivilgesellschaft stärker in die öffentliche Diskussion über diese Fragen eingebunden wären,

T. in der Erwägung, dass die Verantwortlichen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik die Öffentlichkeit auch über die Bedeutung der legalen Zuwanderung für Wachstum und Beschäftigung informieren müssen,

Allgemeiner Ansatz

Vorschlag für eine allgemeine Rahmenrichtlinie

Zirkuläre Migration, Rückkehrmigration und Mobilitätspartnerschaften

Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern

Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden

Integration

Kommunikation

Zusammenarbeit mit Herkunftsländern