Antrag der Länder Bayern, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
(...Arbeitszeitänderungsgesetz - ...ArbZÄG)

Punkt 1 der 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005

Der Bundesrat möge beschließen, den Gesetzentwurf nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 1 ( § 25 Satz 1 Arbeitszeitgesetz)

In Artikel 1 ist die Jahreszahl "2007" durch die Jahreszahl "2006" zu ersetzen.

Folgeänderungen:

Um einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen herbeizuführen, erscheint eine Verlängerung der Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz um ein Jahr bis Ende 2006 für alle Beteiligten vertretbar. Bestehende tarifvertragliche Vereinbarungen bleiben von dieser Verlängerung unberührt.