Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie KOM (2005) 488 endg.; Ratsdok. 13606/05

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 1. November 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 17. Oktober 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278,
Drucksache 588/05 (PDF) = AE-Nr. 051961 und
Drucksache 607/05 (PDF) = AE-Nr. 052166

Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren:
Eine gemeinsame Strategie

Einleitung

Um nachhaltige globale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, hat die EU keine andere Wahl, als zu einer dynamischen wissensbasierten Wirtschaft zu werden. Daher hat der Europäische Rat, als er die neue Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung1 auf den Weg brachte, Wissen und Innovation für Wachstum zu einem von drei Hauptaktionsbereichen bestimmt. In der vorliegenden Mitteilung werden die Maßnahmen in diesem Bereich im Einklang mit der übergeordneten neuen Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten, die auf den Integrierten Leitlinien2 (IL) für die Vorbereitung der nationalen Reformprogramme (NRP) und auf dem Lissabon-Programm der Gemeinschaft3 (LPG) aufbaut, erläutert. Um auf die vollständige Kohärenz mit dem LPG und den vom Europäischen Rat gebilligten IL hinzuweisen, wird in der Zusammenfassung eines jeden Kapitels auf die entsprechenden Dokumente Bezug genommen. Innovationspolitik und Forschungspolitik sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung, denn zusammen decken sie das gesamte Spektrum aller Faktoren ab, die die Gewinnung neuer Erkenntnisse und Ideen, ihre Nutzung und kommerzielle Verwertung betreffen.

Ein starkes und nachhaltiges Wachstum kann nur durch ein energisches, ganzheitliches politisches Vorgehen erreicht werden. Die EU sollte eine kohärente Kombination von Instrumenten mobilisieren, die Forschung, Innovation und andere damit zusammenhängende Politiken abdecken. Eine Koordination zwischen der Ebene der Mitgliedstaaten, der regionalen und der europäischen Ebene ist erforderlich, und die Maßnahmen auf europäischer Ebene sollten dabei die Anstrengungen der einzelstaatlichen Behörden und des Privatsektors unterstützen und ergänzen. Der Europäische Rat von Barcelona hat das Ziel gesetzt, bis 2010 den Gesamtumfang der Forschungsinvestitionen in der EU von 1,9 % des BIP bis auf annähernd 3 % anzuheben, wobei der private Finanzierungsanteil von 55 % auf zwei Drittel ansteigen soll. Die Mitgliedstaaten müssen ihre öffentlichen Forschungs- und Innovationssysteme reformieren und stärken, öffentlichprivate Partnerschaften erleichtern, für ein günstiges Regelungsumfeld sorgen, bei der Entwicklung unterstützender Finanzmärkte helfen und attraktive Bildungs- und Ausbildungsbedingungen sowie bessere Berufsaussichten schaffen, wenn sie dieses Ziel erreichen wollen.

Das 3%-Ziel und der nachfolgende Aktionsplan4 für mehr Investitionen in Forschung hatten eine mobilisierende Wirkung auf die Mitgliedstaaten. Nahezu alle Länder haben sich Zielvorgaben gesetzt, die - wenn sie erreicht werden - die Forschungsinvestitionen in der EU bis 2010 auf 2,6 % des BIP steigern würden. Anstatt zuzunehmen, stagniert die Forschungsintensität in der EU indessen auf mehr oder weniger gleichbleibendem Niveau5. In den meisten Mitgliedstaaten liegen die Anstiege der öffentlichen und privaten Forschungsinvestitionen sowie Anzahl und Ambitionen der politischen Maßnahmen weit hinter dem zurück, was ihre nationalen Zielvorgaben, geschweige denn das EU-Ziel, erfordern würden. Besonders gering sind die privaten Investitionen. Gleichzeitig hat sich auch die europäische Innovationsleistung nicht genügend verbessert6.

Der weltweite Wettbewerb um die besten Standorte für Investitionen in Forschung und Innovation wird zunehmend schärfer. Neben attraktiven Standorten wie den USA und Japan sind neue Konkurrenten auf den Plan getreten, etwa China, Indien und Brasilien. Wenn die EU wettbewerbsfähig bleiben und ihr Sozialmodell erhalten will, sind weitreichende Reformen dringend geboten. Zudem ist der Wettbewerb so stark geworden, dass kein Mitgliedstaat im Alleingang Erfolg haben kann. Grenzüberschreitende Synergien sollten in vollem Umfang genutzt werden. Nur auf diese Weise wird es gelingen, die Forschungs- und Innovationsleistung zu steigern und sie auch tatsächlich in mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze in der EU umzuwandeln. Ein hohes Niveau von FuE-Ausgaben und eine gute Innovationsleistung tragen zu mehr und besseren Arbeitsplätzen bei. Darüber hinaus werden Forschung und Innovation benötigt, um die EU-Wirtschaft zukunftsfähiger zu machen, indem für Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung und Umweltschutz Lösungen gefunden werden, von denen alle Beteiligten profitieren.

Diese Mitteilung baut auf der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung7 auf. Sie geht auf die gesamte Bandbreite von Forschung und Innovation ein, einschließlich der nichttechnologischen Innovation. Sie erläutert die im Lissabon-Programm der Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen und gibt eine detaillierte Beschreibung der dort in groben Zügen umrissenen geplanten Maßnahmen zur Unterstützung von Forschung und Innovation. Sie skizziert ehrgeizige Maßnahmen, die über den 3 %-Aktionsplan und die bisherige Innovationspolitik hinausgehen. Sie stärkt den Zusammenhang zwischen Forschung und Innovation, wobei Forschungspolitik mehr auf die Entwicklung neuer Kenntnisse und ihre Anwendungen sowie auf die Rahmenbedingungen für die Forschung ausgerichtet ist und Innovationspolitik stärker auf die Umwandlung von Wissen in wirtschaftlichen Wert und kommerziellen Erfolg abstellt. Entsprechend dem Konzept der Kommission für eine bessere Rechtsetzung werden alle Maßnahmen mit möglichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit einer Folgenabschätzung unterzogen werden.

Kapitel 1
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Politik

Forschung und Innovation benötigen ein kalkulierbares und günstiges Regelungsumfeld, damit sie für private Investitionen attraktiv sind und neue Ideen besser auf dem Markt eingeführt werden können. Entsprechende Maßnahmen sollten neben den politischen Zielen der EU in Bereichen wie Umwelt, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Verkehr auch branchenspezifischen Besonderheiten, den Bedürfnissen der KMU und der Rolle der öffentlichen Forschungseinrichtungen Rechnung tragen. Viele Rechts- und Verwaltungsverfahren, die mit Forschung und Innovation zusammenhängen, fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Nichtsdestoweniger kann die Gemeinschaft sowohl in ihren eigenen Kompetenzbereichen mit gutem Beispiel vorangehen als auch die Mitgliedstaaten dort, wo sie zuständig sind, unterstützen - nicht, indem sie stärker interveniert, sondern durch bessere und gezieltere Rechtsvorschriften und Politiken.

Anbetracht dessen sollten alle politischen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU nach Möglichkeit auf die Unterstützung von Forschung und Innovation abgestimmt werden. Sie sollten Spitzenleistungen in der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung fördern und gleichzeitig Unternehmen in die Lage versetzen, die Technologien, Kenntnisse und Finanzmittel, die sie zur Wahrnehmung neuer Marktchancen benötigen, zu produzieren, zu erwerben und zu nutzen.

1.1. Bessere Rechtsetzung für neue Technologien

Rechtsvorschriften können Forschung und Innovation fördern oder behindern. Wie sie sich auswirken, hängt von ihrer Konzeption ab, einschließlich ihrer Folgen für das kommerzielle Risiko und die Rechtssicherheit, von ihrer zeitlichen Abstimmung und davon, in welchem Umfang sie alternative technische Lösungen zulassen. Gemäß der Initiative "Bessere Rechtsetzung" zur Verbesserung des Gemeinschaftsrechts müssen künftig für alle neuen Legislativvorschläge der Gemeinschaft obligatorisch Folgenabschätzungen vorgenommen werden. Hierzu gehört auch eine Bewertung der Auswirkungen solcher Vorschläge auf Forschung und Innovation.

Wichtig ist darüber hinaus ein berechenbares, vorausschauendes Konzept für die Rechtsetzung, insbesondere für die Regulierung des Produktmarktes. Hierzu muss ermittelt werden, in welchen Fällen das Vorhandensein von Rechtsvorschriften oder Normen bzw. ihr Nichtvorhandensein die Entwicklung und Einführung neuer Technologien und die Entstehung neuer Märkte behindern. Umgekehrt sollten künftige Rechtsetzungsmaßnahmen in die Planung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten einbezogen werden. Die Kommission wird ihren Dialog mit den Interessengruppen intensivieren, um rechtliche Hemmnisse für Forschung und Innovation zu ermitteln, wobei sie insbesondere die im Rahmen der Europe-INNOVA-Initiative vorgesehenen europäischen Technologieplattformen und sektorbezogenen Innovationspanels nutzen wird. Dies wird eine kohärente Weiterentwicklung der Technologie und des rechtlichen Umfelds erleichtern.

Die Initiative Europe INNOVA ist ein Bündel sektorbezogener Innovationsvorhaben, in denen sich Analyse und praktische Erfahrung vereinigen. Sie wird Ende 2005 eingeleitet werden und Folgendes umfassen:

Das Unternehmensumfeld wird auch von der Qualität der Rechtsvorschriften und ihrer effizienten Durchführung bestimmt. Das bedeutet, dass das Gemeinschaftsrecht in das einzelstaatliche Recht eingefügt werden muss, ohne dass dabei zusätzlicher bürokratischer Hürden eingeführt werden und dass forschungs- und innovationsfreundliche Verwaltungsverfahren angewandt werden müssen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, das Gemeinschaftsrecht in einer Weise umzusetzen und anzuwenden, die der Forschung und Innovation förderlich ist.

1.2. Neuausrichtung staatlicher Beihilfen auf Forschung und Innovation

Forschung und Innovation gedeihen im Allgemeinen am besten auf offenen und wettbewerbsfähigen Märkten. Wie im Aktionsplan "Staatliche Beihilfen"9 dargelegt, kann jedoch ein Versagen des Marktes dazu führen, dass keine optimalen Forschungs- und Innovationsleistungen erbracht werden können. Neben anderen politischen Instrumenten können staatliche Beihilfen geeignet sein, Fälle von Marktversagen zu korrigieren, Anreize für die Marktteilnehmer zu schaffen und dadurch Forschung und Innovation zu erleichtern. Zwar sehen die bestehenden Vorschriften bereits weitreichende Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zur Förderung von Forschung und Innovation durch staatliche Beihilfen vor, die Kommission hat jedoch angekündigt, dass sie ihre Vorschriften überprüfen wird, damit sie den politischen Prioritäten der Gemeinschaft und dem Erfordernis eines forschungs- und innovationsfreundlicheren Systems besser Rechnung tragen.

Zu diesem Zweck hat die Kommission unlängst das Konsultationspapier über Staatliche Innovationsbeihilfen vorgelegt, das konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Vorschriften über staatliche Innovationsbeihilfen, zur Anhebung der möglichen Finanzierungen und zur Erhöhung der Rechtssicherheit enthält. Ziel der noch andauernden Überprüfung ist die schrittweise Reduzierung der Staatsbeihilfen und ihre gleichzeitige Neuausrichtung auf Tätigkeiten, die sich am nachhaltigsten auf Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wachstum auswirken. Insbesondere beabsichtigt die Kommission, den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen so zu ändern, dass er den Prioritäten der Gemeinschaft, z.B. der Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Forschungsbereich, öffentlichprivater Forschungspartnerschaften, der Verbreitung von Forschungsergebnissen oder großangelegter Forschungsprojekte von gemeinsamem europäischen Interesse, besser Rechnung trägt. Darüber hinaus plant die Kommission eine Überprüfung der Vorschriften über staatliche Beihilfen und Risikokapital.

Die Kommission wird ferner im Einklang mit dem Aktionsplan für Umwelttechnologie zu Öko-Innovationen und Produktivitätssteigerungen durch Öko-Effizienz anregen, insbesondere im Zuge der Überarbeitung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Umweltbereich.

1.3. Verbesserung von Efizienz und Nutzung geistigen Eigentums

Die meisten Hightech-Unternehmen betrachten das geistige Eigentum (intellectual property - IP) als ihr wertvollstes Kapital. Ein wirksamer und effizienter Schutz des geistigen Eigentums ist für Forschung und Innovation von wesentlicher Bedeutung. Wenn ein Unternehmen es versäumt, seine geistigen Eigentumsrechte zu schützen, können über Nacht Euro-Beträge in Millionenhöhe verloren gehen. Die EU braucht daher ein bezahlbares, rechtlich abgesichertes und benutzerfreundliches System für den Schutz von IP, wenn sie ein attraktiver Standort für Hightech-Unternehmen sein will. Die Einführung der Gemeinschaftsmarke und des Gemeinschaftsgeschmacksmusters waren große Schritte in diese Richtung.

Leider gibt es bislang kein ähnliches Verfahren für Patente. Die Unternehmen in der EU müssen noch immer weit höhere Patentkosten auf sich nehmen als in den USA. Dies ist in erster Linie auf die hohen Übersetzungs- und Patentführungskosten zurückzuführen sowie darauf, dass ein europäisches Patent im Falle eines Rechtsstreits separat vor den Gerichten eines jeden Mitgliedstaats verteidigt werden muss, wobei die Gefahr besteht, dass einander widersprechende Urteile ergehen. Mit der Einführung des Gemeinschaftspatents wären wir auf dem Weg zur Lösung dieser Probleme durch die Einsetzung eines Gemeinschaftspatentgerichts (EuPG) und die Senkung der Übersetzungskosten ein großes Stück vorangekommen.

Dies reicht jedoch noch nicht aus. Oft versäumen es Nutzer aus Unkenntnis der vorhandenen Möglichkeiten, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Daher wird die Kommission die bestehenden Informations- und Unterstützungsdienste, wie beispielsweise das IPR-Helpdesk, verstärken und zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden einzelstaatlichen Einrichtungen anregen. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft könnte für gemeinsame Projekte im Rahmen der Initiative PRO INNO sowie für die politische Koordinierung innerhalb der Initiative RTD OMC-Net erfolgen.

Die Kommission wird im Jahr 2006 auch einen Dialog mit der Industrie und anderen Akteuren einleiten, um zu ermitteln, was sinnvollerweise noch getan werden kann, um der europäischen Industrie einen soliden rechtlichen Rahmen für IPR zu geben.

1.4. Ein attraktiver Binnenmarkt für Forscher

Um ihre Rolle in Wissenschaft, Technologie und Innovation zu stärken, muss die EU mehr und bessere Forscher anziehen und diese Humanressourcen in vollem Umfang nutzen. Die fähigsten Köpfe sollten angeregt werden, die wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen und in Europa zu bleiben bzw. nach Europa zu kommen. Eine breit angelegte, integrierte Strategie zur Stärkung der Humanressourcen in der EU-Forschung ist in den vergangenen Jahren zusammen mit den Mitgliedstaaten entwickelt und umgesetzt worden.

Endziel ist die Schaffung eines offenen und wettbewerbsfähigen europäischen Arbeitsmarktes für Forscher durch eine stärkere Diversifizierung der Kompetenzen und Laufbahnen auf länderübergreifender Ebene. Auf nationaler Ebene wurden wesentliche Fortschritte bei einer Reihe von Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von Forschern, zur Entwicklung der für ihre Laufbahnen in den verschiedenen Sektoren und Disziplinen benötigten Fertigkeiten und Kompetenzen sowie zur Verbesserung ihres Status und ihrer Laufbahnentwicklung erzielt8. Mobile Wissenschaftler sind jedoch nach wie vor mit Rechts-, Verwaltungs- und Informationsproblemen insbesondere im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherung und mit anderen Hindernissen konfrontiert, die der Mobilität über die Grenzen von Sektoren und Ländern hinweg im Wege stehen. Diese Hindernisse müssen abgebaut werden.

Die Kommission wird die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu einer Europäischen Charta für Forscher und zu einem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern unterstützen und überwachen. Das Gleiche wird für die noch anzunehmende Richtlinie und Empfehlung über Zulassung und Aufenthalt ausländischer Forscher für einen mehr als dreimonatigen Zeitraum gelten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Empfehlung, die die Anwendung einiger Bestimmungen der Richtlinie vorwegnehmen wird, und die Empfehlung des Rates zu Kurzzeitvisa für Forscher aus Drittstaaten umzusetzen. Die Kommission wird weiterhin gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Abbau der nach wie vor bestehenden Hindernisse für mobile Forscher erarbeiten und umsetzen. Die Kommission wird außerdem die öffentliche Anerkennung von Forschern fördern und regt die Mitgliedstaaten an, dies ebenfalls zu tun.

1.5. Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung von Forschung und Innovation

Die Investitionen der Unternehmen in Forschung und Entwicklung werden in erheblichem Maße durch den Markt, insbesondere das von den Kunden verlangte Leistungsniveau, bestimmt. Da öffentliche Aufträge einen Anteil von 16 % am BIP haben, ist die öffentliche Hand ein wichtiger Akteur auf dem Markt. Sie verfügt somit über wirkungsvolle Mittel zur Anregung privater Investitionen in Forschung und Innovation. Dies könnte etwa geschehen, indem funktionale Anforderungen so spezifiziert werden, dass den Unternehmen der größtmögliche Spielraum für Vorschläge zu innovativen Lösungen gelassen wird. Auf diese Weise würden die Unternehmen starke Anreize erhalten, Produkte und Dienstleistungen von maximaler Effizienz und Leistung anzubieten, vor allem dann, wenn Behörden als Pilotkunden auftreten, die Leitmärkte für neue Technologien öffnen. Zu den Märkten, auf denen die öffentliche Hand ein erhebliches Potenzial zur Ankurbelung der Nachfrage nach neuen Technologien hat, gehören Verkehr, Energie, Umwelt, Gesundheit, Bildung sowie Information und Kommunikation.

Um dieses Potenzial nutzen zu können, benötigen die für das öffentliche Auftragswesen zuständigen Stellen politischen und verwaltungstechnischen Rückhalt und praktische Unterstützung. Politische Entscheidungsträger und Behörden sollten für die Möglichkeiten des neuen rechtlichen Rahmens für das öffentliche Auftragswesen sensibilisiert werden. Hierzu gehört insbesondere der Spielraum, über den die öffentlichen Auftraggeber verfügen, um Unternehmen dazu anzuregen, den technologischen und innovativen Gehalt der zu liefernden Waren und Dienstleistungen zu steigern. Zur Unterstützung der erforderlichen Umstellung werden neue Instrumente benötigt. Für den Umweltbereich wurde zu diesem Zweck im Jahr 2004 ein "Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Auftragswesen" erstellt.

Die Kommission wird für die Vorteile einer Neuausrichtung der öffentlichen Auftragsvergabe auf die Förderung von Forschung und Innovation sensibilisieren und dabei auf die Möglichkeiten hinweisen, welche die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum öffentlichen Auftragwesen in diesem Zusammenhang bieten. Dies wird mit Hilfe eines "Handbuchs über öffentliche Auftragsvergabe und Forschung und Innovation" geschehen.

Diese Arbeiten, die in vollem Umfang mit den Vergaberichtlinien10 und den Regeln über staatliche Beihilfen im Einklang stehen werden, stehen im weiter gefassten Umfeld der verschiedenen Möglichkeiten, wie die Vergabepolitik zur Umsetzung der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung beitragen kann. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Kohärenz der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen gewährleisten und Überlegungen darüber anstellen, wie sich der beträchtliche Beitrag, den das öffentliche Auftragswesen zum Erreichen unserer Lissabonner Ziele leisten kann, am besten realisieren lässt. Wenn die Handlungsträger in den Mitgliedstaaten und die öffentlichen Vergabestellen bereit sind, voneinander zu lernen und sich über bewährte Verfahren auszutauschen, könnten diese Anstrengungen noch erfolgreicher sein.

1.6. Bessere und umfassendere Nutzung von Steueranreizen

Durch gut konzipierte Steueranreize kann Forschung und Innovation in den Unternehmen auf einfachere und vorhersehbarere Weise unterstützt werden als durch Beihilfen, allerdings auf Kosten der Möglichkeit, ganz bestimmte Forschungs- und Innovationsziele anzuvisieren. In den vergangenen Jahren haben viele Mitgliedstaaten neue steuerliche Anreize eingeführt oder bestehende ausgeweitet, um die private Forschung zu fördern. Sie haben heute in mehreren Mitgliedstaaten einen wesentlichen Anteil an den öffentlichen Gesamtaufwendungen zur Unterstützung der Unternehmensforschung. Konzeption und Durchführung steuerlicher Anreize sind indessen sehr unterschiedlich, was zu einem zersplitterten und unattraktiven steuerlichen Umfeld geführt hat.

Steueranreize fallen wesentlich in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Ihre Wirksamkeit und Stabilität könnte jedoch verbessert werden, indem bewährte, mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehende Verfahren ermittelt und verbreitet werden. Auch unionsweit abgestimmte Konzepte für die Behandlung von Fragen gemeinsamen Interesses, beispielsweise die grenzüberschreitende Auslagerung von Forschungsaktivitäten, die Expansion junger forschungsintensiver Unternehmen oder die Abstimmung der einzelstaatlichen Unterstützung großer europäischer Forschungsprojekte, können der Verbesserung von Steueranreizen dienlich sein. Auch ihre Ausweitung auf andere Formen der Innovation wie Design oder Gestaltung von Geschäftsvorgängen könnte in Betracht gezogen werden. Natürlich müssen alle Regelungen dieser Art unbedingt mit dem Gemeinschaftsrecht übereinstimmen.

Bei der Konzeption steuerlicher Anreize sollte ein besonderes Augenmerk auf den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegen, die häufig ihre Forschungstätigkeit auslagern oder neue Technologien durch Technologietransfer erwerben. Junge, innovative KMU erwirtschaften zudem oftmals geringere Gewinne bzw. verzeichnen sogar Verluste, sodass sie nicht so leicht von Steueranreizen profitieren wie größere Unternehmen.

Die Kommission beabsichtigt, eine Mitteilung vorzulegen, die darauf abzielt, unionsweit zu einer wirksameren, stabileren und besser abgestimmten Nutzung von Steueranreizen für FuE zu gelangen. Sie wird Anleitungen zur Konzeption und Einführung von Steueranreizen für FuE einschließlich spezifischer Regelungen für Bereiche von gemeinsamem Interesse enthalten.

Forschung und Innovation in den Mittelpunkt der EU-Politik stellen:
Die Kommission wird: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert: Bezug:
l.l den Dialog mit den hauptsächlich interessierten, um rechtliche Hindernisse für Forschung und Innovation zu ermitteln das Gemeinschaftsrecht so umzusetzen, dass Forschung und Innovation gefördert werden iL 7 und 14
l.2 eine forschungs- und innovationsfreundlichere Regelung staatlicher Beihilfen verabschieden die Möglichkeiten des neuen Rahmens zur Förderung von Forschung und Innovation voll und ganz auszuschöpfen iL 7 und 13
l.3 Maßnahmen zur Verbesserung und effizienten Nutzung des Systems des geistigen Eigentums unterstützen das Gemeinschaftspatent anzunehmen und einstweilen das derzeitige System zu verbessern iL 8 Lissabon-Programm Maßnahme i.l
l.4 Maßnahmen im Rahmen der Strategie für Humanressourcen für die Forschung unterstützen, verfolgen und weiterentwickeln die Empfehlungen und die Richtlinie über Humanressourcen für die Forschung und andere Mittel nach ihrer Annahme umzusetzen iL 7 Lissabon-Programm Maßnahme iii.10
l.5 die Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Stimulierung von Forschung und Innovation fördern die Überprüfung der Vergabeverfahren mittels Erfahrungsaustausch und Nutzung der Möglichkeiten der neuen Rechtsvorschriften ins Auge zu fassen iL 3 und 8
l.6 Anleitungen zur Förderung des optimalen Einsatzes von Steueranreizen für FuE bereitstellen auf freiwilliger Basis die Anleitungen, die sie demnächst erhalten werden, unter Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten umzusetzen iL 7 Lissabon-Programm Maßnahme iii.9

Kapitel 2
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Finanzierung

Öffentliche Förderprogramme sind von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung von Spitzenkapazitäten, für die Attraktivität, die Wissenschaftsbasis und die Innovationsleistung der Unternehmen. Bei der Verteilung öffentlicher Ausgaben auf allen Ebenen sollte der Forschung und Innovation eine höhere Priorität eingeräumt werden. Außerdem sollten zur Ankurbelung privater Investitionen die verschiedenen staatlichen Fördermechanismen besser genutzt werden: Finanzhilfen, Eigenkapitalinstrumente, Bürgschaftsregelungen und sonstige Risikoteilungsmechanismen.

Die Kommission ist in dieser Richtung bereits tätig geworden mit ihren Vorschlägen zum 7. Forschungsrahmenprogramm11 (RP7) und zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation12, den Strukturfonds13, dem Fonds für die ländliche Entwicklung und anderen einschlägigen Instrumenten. Es handelt sich dabei um einander ergänzende Instrumente mit jeweils einer eigenen Form des Steuerungssystems. Die Mitgliedstaaten sollten ebenfalls mehr tun, dabei ihre jeweilige Situation berücksichtigen und sich die Erfahrungen der anderen zu Nutze machen.

2.1. Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel für Schlüsseltechnologien

Der Rat und das Europäische Parlament werden aufgefordert, die Vorschläge der Kommission zum 7. Forschungsrahmenprogramm und zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation anzunehmen, damit die finanziellen Mittel und Instrumente bereitstehen, die zur Bewältigung der Herausforderungen der neuen Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung benötigt werden.

Für das RP7 schlägt die Kommission vor, als ein Hauptinstrument die grenzüberschreitenden Kooperationsvorhaben, an denen in der Regel öffentliche Forschung und Industrie gemeinsam mitwirken, beizubehalten. Zusätzlich schlägt die Kommission neue Konzepte vor, welche die Relevanz des RP7 für die Industrie weiter erhöhen werden. Insbesondere sieht die Kommission vor in Bereichen, in denen die bestehenden Programme in Anbetracht des erforderlichen Forschungsumfangs und der benötigten materiellen und Humanressourcen nicht ausreichen, langfristige öffentlichprivate Partnerschaften, so genannte "Gemeinsame Technologieinitiativen", aufzubauen. Sie werden Teile der von den Europäischen Technologieplattformen erarbeiteten Strategischen Forschungspläne in Abstimmung mit nationalen Programmen und Projekten im gleichen Bereich umsetzen. Als Finanzierung ist eine Kombination aus gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen öffentlichen Mitteln und Mitteln des privaten Sektors vorgesehen. Bei Bedarf können EIB-Darlehen eingesetzt werden.

Ein weiteres neues Instrument im Rahmen des RP7 ist die "Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis". Sie zielt darauf ab, Teilnehmern an großen europäischen Forschungsvorhaben wie neuen Forschungsinfrastrukuren und großen Verbundprojekten einschließlich der EUREKA-Projekte den Zugang zu EIB-Darlehen zu erleichtern. Durch die Teilung des Risikos mit der EIB kann ein größeres Darlehensvolumen für Forschungsvorhaben und die Finanzierung bankfähiger Projekte mit höherem Risiko bereitgestellt werden, als es der EIB andernfalls möglich gewesen wäre.

Die Kommissionsvorschläge für das RP7 zielen auch auf die Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazität der KMU ab. Die Kommission hat vorgeschlagen, die für spezifische Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel zu verdoppeln, um die Auslagerung von Forschung durch KMU oder KMU-Zusammenschlüsse zu unterstützen. Die Beteiligung von KMU am RP7 wird weiter verbessert werden, indem bei der Festlegung des Inhalts der Themenbereiche ihren Bedürfnissen in angemessener Weise Rechnung getragen wird und die administrativen bzw. finanziellen Verfahren weiter vereinfacht und rationalisiert werden. Im Übrigen wird die Kommission weiterhin die Teilnahme von KMU an den Forschungsprogrammen der EU fördern.

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat die Kommission die Initiative i201014 auf den Weg gebracht. Sie verdeutlicht, dass IKT als maßgeblicher Faktor für Innovation allgegenwärtig ist. Beispielsweise ist die ortsfeste und drahtlose Breitbandkommunikation eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau der Basisinfrastruktur für Innovation und die wissensbasierte Wirtschaft. Durch IKT wird die Nachfrage nach neuen Anwendungen und Diensten angeregt und den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, ihre Produktivität durch Prozessinnovation zu steigern. Mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wird ein umfassenderer Einsatz und eine bessere Nutzung von IKT sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im öffentlichen Sektor gefördert werden.

Auf dem Gebiet der Öko-Innovation, das die Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz einschließt, liegt ein großes Potenzial zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für europäische Unternehmen. Der Vorschlag zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sieht die Unterstützung von Pilotprojekten und die Umsetzung ökoinnovativer Technologien in marktfähige Produkte gemäß des Aktionsplanes für Umwelttechnologien15 vor.

Weitere Finanzierungsmittel der Gemeinschaft, mit denen die Lücken zwischen Forschung und ihrer Umsetzung geschlossen werden sollen, werden zum Beispiel aus den Haushaltslinien für die transeuropäischen Netze bereitgestellt, mit denen Industrieprojekte in den Bereichen Funknavigationssysteme (GALILEO), Eisenbahnverkehr, Luftverkehrskontrolle und andere intelligente Verkehrssystemanwendungen gefördert werden.

2.2. Europäische Strukturfonds als Motoren für Forschung und Innovation

Die aus den Strukturfonds unterstützte Kohäsionspolitik wird in zunehmendem Maße auf Wissen, Forschung und Innovation ausgerichtet. Dort, wo Regionen, Mitgliedstaaten und Kommission die Entwicklung im Rahmen von Bottom-up-Modellen fördern, die auf Partnerschaft und geteilter Mittelverwaltung aufbauen, hat sie sich als wirkungsvolles Instrument erwiesen, das zu verstärktem Wachstum und der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen geführt hat. Im laufenden Programmzeitraum (2000-2006) wurden bereits beträchtliche Anstrengungen unternommen: Die Ausgaben für Forschung und Innovation belaufen sich auf 7,4 % der Gesamtausgaben des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung für Regionen mit Entwicklungsrückstand (7,5 Mrd. EUR) und auf 11 % der Ausgaben für Regionen in der wirtschaftlichen Umstrukturierung (2,4 Mrd. EUR). Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten ihre Ausgaben in diesem Bereich im nächsten Programmzeitraum beträchtlich anheben. Ähnliche Anstrengungen werden beim Europäischen Sozialfonds unternommen.

Dieses Konzept liegt dem Kommissionsentwurf für Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik16 zugrunde, die davon ausgehen, dass die Strukturfonds die Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung in vollem Umfang unterstützen. Eine breite Palette forschungs- und innovationsbezogener Maßnahmen kann finanziert werden, beispielsweise regionale und überregionale Cluster, Exzellenzzentren, Technologietransfer, Unterstützungsdienste für Unternehmen sowie Maßnahmen zum Aufbau von Humankapital und zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Unternehmen beim rechtzeitigen Erkennen wirtschaftlicher Veränderungen und der Anpassung an den Wandel. Die Regionen und die Mitgliedstaaten können die Strukturfonds auf flexible Weise nutzen, um ihren spezifischen Bedarf zu decken und sich die Synergien mit dem RP7 und dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zunutze zu machen. Innovative Maßnahmen werden auch aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bezuschusst werden mit dem Ziel, neue Mehrwertprodukte von hoher Qualität zu entwickeln und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu fördern. Die Kommission wird mit Hilfe der strategischen Leitlinien und durch die Interaktion mit den Mitgliedstaaten und den Regionen den Einsatz der Strukturfonds und des Fonds für die ländliche Entwicklung zur Verbesserung von Wissen und Innovation für Wachstum fördern.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Strukturfonds und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in vollem Umfang zu nutzen, um starke Forschungs- und Innovationssysteme aufzubauen und zu verbessern.

2.3. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

Der Zugang zu Finanzmitteln ist für die Unternehmen, also auch für innovative KMU, nach wie vor ein größeres Problem. Innovative und FuE-intensive Unternehmen haben häufig Schwierigkeiten, in den Phasen zwischen der Vorstellung neuer Technologien, Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen und ihrer kommerziellen Verwertung an Finanzmittel heranzukommen. Im Vergleich zu den wichtigsten Konkurrenten der EU ist der Finanzmarkt in Europa für innovative Unternehmen vom Stadium der Gründungsvorbereitung bis hin zur Wachstumsphase noch immer unterentwickelt.

Ein besserer Zugang zu Beteiligungs- oder Quasi-Beteiligungskapital für ausgereiftere KMU ist ebenfalls vonnöten, damit die Unternehmen durch Anschlussinvestitionen ihr volles Potenzial entfalten, ihre Produkte und Dienstleistungen auf den Markt bringen und ihre Forschungsarbeit weiterfinanzieren können. Hierzu sind Anreize zu mehr Risikobereitschaft sowie eine andere Einstellung der Kreditinstitute, der privaten Investoren und der Business Angels erforderlich. Die Kommission wird daher in einer Mitteilung im Jahr 2006 genauer auf die unterschiedlichen Aspekte der Wachstumsfinanzierung und die entsprechenden EU-Maßnahmen eingehen.

Die Kommission hat mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln vorgelegt. Durch die vorgeschlagene neue Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF) werden die gemeinschaftlichen Mechanismen zur Teilung von Risiken und Gewinnen mit privaten Anlegern verbessert, was einen großen Leverage-Effekt für die Versorgung innovativer Unternehmen mit Beteiligungskapital bedeutet. Die vorgeschlagene KMU-Bürgschaftsfazilität wird den Zugang von KMU zu Eigenkapital und Quasi-Eigenkapital (Mezzanine-Finanzierung) durch die Teilung des Risikos dieser Transaktionen verbessern. Für KMU, die an Öko-Innovationen arbeiten, werden spezielle Fördermittel bereitgestellt werden. Diese Instrumente werden vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet und ergänzen die Initiative der Europäischen Investitionsbankgruppe für Innovationsinvestitionen17. Sie sollten außerdem Synergien mit Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln - wie Zuschüsse und Darlehen - im Rahmen der Strukturfonds anvisieren.

Darüber hinaus wird die Kommission die beteiligten Akteure zusammenbringen, um weitere Finanzierungshemmnisse zu ermitteln und mögliche Lösungen zu untersuchen. Beispielsweise können die KMU derzeit nicht ohne weiteres ihre Rechte an geistigem Eigentum (IPR) nutzen, um sich Fremdfinanzierungsmittel zu beschaffen, die den größten Teil ihrer Außenfinanzierung ausmachen. Vor allem für Hochtechnologie- und forschungsintensive KMU stellt dies ein Problem dar, denn sie können den Kreditinstituten oft keine anderen Sicherheiten bieten als ihre IPR, die ihr wichtigstes Kapital darstellen. Die Kommission wird die Finanzgemeinschaft, die Rechnungslegungsstellen und die IP-Gemeinschaft auffordern, den Spielraum für die Bewertung von IPR zu untersuchen18.

2.4. Mobilisierung nationaler Programme und anderer Finanzierungsquellen für europäische Forschung und Innovation

Finanzierungen der Gemeinschaft zur Förderung von Innovations- und Forschungstätigkeiten machen nur einen sehr geringen Teil der Ausgaben der öffentlichen Hand in Europa aus19. Als Ausgleich für den Mangel an kritischer Masse müssen Effizienz und Komplementarität der nationalen Programme gesteigert werden, damit sie zum Entstehen eines gänzlich integrierten europäischen Forschungs- und Innovationsraums beitragen und in konsequenter Weise nationale Finanzierungsmittel zur Unterstützung europäischer Forschungs- und Innovationstätigkeiten mobilisieren. Die Initiative ERA-NET2hat gezeigt, wie erfolgreich eine solche Vorgehensweise ist, indem sie Perspektiven für eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit eröffnet hat.

Die Kommission hat vorgeschlagen, zur weiteren Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Koordination zwischen regionalen und nationalen Programmen zur Unterstützung von Forschung und Innovation die Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft auszuweiten und zu verstärken. Auf diese Weise wird die Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsprogramme zwischen den Mitgliedstaaten eine direkte Gemeinschaftsfinanzierung erhalten. Zu den betreffenden Instrumenten zählen ERA-NET-Plus, die neuen Initiativen gemäß Artikel 169 EG-Vertrag im Rahmen des RP7 sowie dem Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen ("Business Innovation Support Scheme"), ein Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen, das auf der Initiative PRO-INNO aufbauen wird, deren Beginn für Mitte 2006 geplant ist.

Die Initiative PRO INNO zielt ab auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Innovationsagenturen und -programmen durch:

Eine Auforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird im Oktober 2005 ergehen.

Schenkungen sind in den meisten EU-Ländern, vom Vereinigten Königreich einmal abgesehen, eine noch unzureichend entwickelte Quelle für Forschungsmittel (insbesondere für die Grundlagenforschung). Die Rolle von Stiftungen und Treuhandfonds bei der Beschaffung von Mitteln für die Forschung sollte daher ausgeweitet werden. Das bedeutet, dass eine Reihe rechtlicher, regulatorischer und steuerlicher Fragen angegangen werden muss. Stiftungen müssen zudem transparenter und rechenschaftspflichtig sein, um das Vertrauen der Geldgeber zu stärken. Die Kommission untersucht Mittel und Wege, das Potenzial des Faktors Philanthropie als Finanzierungsquelle für die Forschung zu entwickeln und zu nutzen.

Forschung und Innovation in den Mittelpunkt der EU-Finanzierung stellen:
Die Kommission wird: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert: Bezug:
2.l zur Nutzung der Strukturfonds für die Förderung von Forschung und Innovation anregen die Vorschläge der Kommission zu den Kohäsionsfonds und zum Strukturfonds anzunehmen und die breite Palette neuer Möglichkeiten, die diese Fonds wie auch der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums im Bereich von Forschung und Innovation bieten, in vollem Umfang zu nutzen Lissabon- Programm Maßnahmen ii.l bis 3 und iii.l und 2
2.2 den besseren Zugang zu Finanzmitteln für innovative KMU fördern die Eigenkapital- und Bürgschaftsprogramme in vollem Umfang zu nutzen und ihre Finanzgemeinschaften dazu zu verpflichten, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern iL 8 und 15
2.3 die Entwicklung neuer Technologien und ihre Umsetzung in marktfähige Produkte fördern die Vorschläge der Kommission zum 7. Forschungsrahmenprogramm und zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zusammen mit dem Europäischen Parlament anzunehmen Lissabon- Programm ii.4 und 5
2.4 nationale und regionale Programme für Forschung und Innovation und andere Finanzierungsquellen mobilisieren die gemeinschaftlichen Unterstützungsformen so weit wie möglich zur Förderung der transnationaler Zusammenarbeit zu nutzen iL 8 Lissabon- Programm ii.4

Kapitel 3
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der Unternehmen

Wenn Forschung und Innovation auch für die Unternehmen im Mittelpunkt stehen, werden sie zu Motoren von Wohlstand und Wachstum. Häufig ist auch zu beobachten, dass die Innovationsleistung von Unternehmen gesteigert wird, wenn sie sich zu Clustern und Netzen zusammenschließen. Die Politik kann keine Cluster schaffen, eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln kann sie jedoch stärken. Damit die Wissenschaftsbasis der EU die industrielle Basis der Union stärken kann, sollte die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Forschung und der Industrie deutlich verbessert werden.

Unternehmen und Politik können von besseren Informationen über die Trends bei privaten Investitionen in Forschung und Innovation vor allem in einzelnen Sektoren profitieren. Bei der Konzeption politischer Maßnahmen für Forschung und Innovation muss mehr Gewicht auf die sektoralen Bedürfnisse gelegt werden. Außerdem werden bessere Dienste zur Unterstützung der Unternehmen bei der Einführung neuer Technologien und der Förderung unternehmerischer Innovation benötigt, insbesondere damit kleine und mittlere Unternehmen ihre spezifischen Probleme bewältigen und an den europäischen Netzwerken teilnehmen können.

3.1. Intensivierung der Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie

Die nicht optimale Forschungszusammenarbeit und der unvollkommene Wissenstransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, und der Industrie sind eine der Schwachstellen des europäischen Forschungs- und Innovationssystems. Während mehrere Mitgliedstaaten wertvolle Arbeit in diesem Bereich geleistet haben, haben sie dies oft nur in einzelstaatlicher Perspektive getan. Das hat dazu geführt, dass es den derzeitigen Regelungen und Praktiken in der Union an Einheitlichkeit mangelt, vor allem, was das Eigentum an den Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung und vertragliche Vereinbarungen zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie anbelangt.

EU-weit konsistentere Regelungen und Praktiken würden die Verbindungen zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie fördern und ihre Wirkung optimieren. Sie würden dazu führen, dass grenzüberschreitende Forschungspartnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie auf gleichen Voraussetzungen aufbauen, und dadurch zum europäischen Forschungs- und Innovationsraum beitragen.

Zu diesem Zweck wird die Kommission eine Mitteilung zur Festlegung von EU-Leitlinien für die Verbesserung der Forschungszusammenarbeit und des Wissenstransfers zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie annehmen, zu deren Umsetzung auf freiwilliger und flexibler Basis die Mitgliedstaaten und die beteiligten Akteure aufgefordert werden. Diese Leitlinien werden auf bewährten Verfahren (sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Akteure) aufbauen, beispielsweise auf der von mehreren europäischen Industrie- und Hochschulverbänden eingeleiteten Initiative "Responsible Partnering"21.

Die Kommission wird außerdem Maßnahmen zur Stärkung der Position der Hochschulen in der europäischen Forschung und Technologie vorschlagen, die auch den Wissenserwerb für die Unternehmen und mit den Unternehmen sowie den Wissenstransfer an die Gesellschaft beinhalten werden. Das im RP7 vorgesehene Mobilitätsprogramm "Wege und Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen" wird für einen besseren Austausch von Wissen durch gemeinsame Forschungspartnerschaften sorgen und dies durch die Einstellung erfahrener Forscher, die Entsendung von Mitarbeitern usw. unterstützen. Mit Hilfe des neuen Gemeinschaftsrahmens für staatliche FuE-Beihilfen wird die Kommission die Frage der Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie im Hinblick auf die Vorschriften über staatliche Beihilfen klären.

3.2. Innovationspole sowie forschungsorientierte und industrielle Cluster

Die EU besitzt zahlreiche dynamische Industriecluster, die allerdings kleiner und weniger integriert sind als in den USA. Daher leiden Forschung und Innovation unter der gleichen Zersplitterung wie der Binnenmarkt. Um sie für ausländische Investoren so attraktiv wie möglich zu machen, müssen diese Innovationspole und Cluster an kritischer Masse gewinnen. Sie können nicht bei Null anfangen, sondern müssen auf einer starken industriellen Basis und guten, vertrauensvollen Beziehungen zwischen Wissenschaft und Industrie aufbauen.

Die Bildung von Netzwerken innerhalb der Cluster und zwischen einander ergänzenden Clustern ist ein Schlüsselfaktor für ihre erfolgreiche Entwicklung. Ausbildungs- und Forschungszentren, Kreditinstitute, Innovations- und IPR-Berater, lokale und regionale Entwicklungsagenturen und andere Unterstützungseinrichtungen sind allesamt Schlüsselakteure für die optimale Nutzung des kreativen Geschäftspotenzials der Unternehmen. Die ständig zunehmende Komplexität der Produkte und Verfahren und die Notwendigkeit der Integration von Wartung, Logistik, Marketing und anderen Diensten bereiten sogar den erfolgreichsten Clustern Probleme. Die Zusammenarbeit zwischen Clustern kann zu ihrer Lösung beitragen.

Die Initiative "Wissensorientierte Regionen" wird das grenzüberschreitende gegenseitige Lernen und die Zusammenarbeit zwischen forschungsorientierten Clustern fördern, indem regionale Behörden und Entwicklungsagenturen, öffentliche Forschungseinrichtungen sowie Vertreter der Industrie und andere relevante Akteure zusammengebracht werden. Zu den Haupttätigkeiten gehören:

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, regionale und nationale Politiken für Innovationscluster und -pole zu entwickeln und dabei die von den europäischen Strukturfonds angebotene Unterstützung zu nutzen. Mehrere EU-Maßnahmen werden die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und Regionen fördern und unterstützen. Die Kommission wird eine Karte vorlegen, in der die Stärken und Strategien der bestehenden Cluster in der EU analysiert werden. Die Initiative Europe-INNOVA wird die Bildung von Netzwerken zwischen Industrieclustern unterstützen mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu intensivieren und zu lernen, wie Andere erfolgreich Clusterinitiativen aufbauen und managen.

Und schließlich sind im RP7 höhere Mittel für die Weiterführung der Gemeinschaftsinitiative "Wissensorientierte Regionen" vorgesehen, welche die Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung forschungsorientierter Cluster unterstützt.

3.3. Proaktive Unterstützungsdienste zur Förderung von Forschung und Innovation

Kleine und mittlere Unternehmen spielen in der Wirtschaft der Europäischen Union eine maßgebliche Rolle: Auf sie entfallen rund 66 % der Beschäftigung im privaten Sektor und 57 % der Wertschöpfung in EU-25. Viele KMU sind jedoch mit größenbedingten Problemen konfrontiert, vor allem, wenn es um Innovation, den Zugang zu Informationen, Vernetzung und Partnersuche geht. Die Behörden sollten die entsprechenden Marktdefizite korrigieren, indem sie die Verbreitung von Technologie an KMU erleichtern und ihre Kapazitäten zur Entwicklung, zum Erwerb, zur Anpassung und Nutzung neuer Technologien stärken.

Die Innovationspolitik der EU erleichtert daher den transnationalen Technologietransfer zwischen Unternehmen und ermutigt diese, Innovationen auf den Markt zu bringen, insbesondere mithilfe des Netzes der Verbindungsbüros für Forschung und Technologie (Innovation Relay Centres22), die eine Marktlücke schließen, indem sie einen regionalen Zugang zur europaweiten Zusammenarbeit anbieten und Kenntnisse der regionalen Basis mit unionsweitem Expertenwissen und Kontakten kombinieren. Die Kommission wird weiterhin das Netz der Verbindungsbüros für Forschung und Technologie unterstützen, indem sie Synergien mit anderen Netzen zur Unterstützung von Unternehmen fördert, zum Beispiel mit den Euro Info Centres, um wo immer möglich "One-Stop Shops" einzurichten und das Spektrum, die Effizienz und die Qualität der von ihnen angebotenen Leistungen zu verbessern und zu erweitern. Die Kommission fördert außerdem die Bildung von Netzwerken zur Stärkung der Innovation durch interregionale Zusammenarbeit im Rahmen der Strukturfonds. Diese Maßnahmen werden sich gezielt auf den grenzüberschreitenden Technologietransfer und die Partnersuche zwischen innovativen KMU, Forschungseinrichtungen und großen Unternehmen richten.

3.4. Innovationsmanagement und sozialer Wandel

Innovationsmanagement ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Innovation in den Unternehmen Erfolg hat. Viele Unternehmen und insbesondere KMU haben Probleme bei der Planung, Realisierung und Vermarktung innovativer Produkte und bei der Einführung innovativer Produktionsverfahren. Innovation kann nicht funktionieren, wenn die Menschen nicht berücksichtigt werden. Zusätzlich zu den spezifischen Forschungsqualifikationen und laufbahnbezogenen Fragen, die unter der in Abschnitt 1.4 dargelegten Strategie angesprochen werden, ist daher die Weiterbildung von grundlegender Bedeutung, wenn das Humankapital Europas auf dem neuesten Stand bleiben soll, was die für Innovation erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse anbelangt. Hierzu gehören auch unternehmerische Fähigkeiten und Risikobereitschaft.

Die Unternehmen aller Größen sollten flexibler auf Änderungen der Nachfrage reagieren, sich an neue Technologien wie IKT und E-Business anpassen und ständig innovativ tätig sein können, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Daher müssen innovative Arbeitsformen gefördert und verbreitet werden, wie in der europäischen Beschäftigungsstrategie betont wurde. Auch das Programm Allgemeine und berufliche Bildung 201023 und das Integrierte Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens24 spielen eine Rolle für die Erleichterung des strukturellen und sozialen Wandels.

Innovation erfordert Investitionen in Menschen und Fertigkeiten. Im Engagement für Innovation und Forschung zeigt sich auch die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)25. Freiwillige Initiativen, die über rechtliche, vertragliche und sonstige Erfordernisse hinausgehen, können die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens steigern und soziale und ökologische Innovationen, bei denen der Unternehmensgewinn mit gesellschaftlichen Zielen verknüpft wird, vorantreiben. Die Kommission wird solche innovativen CSR-Praktiken bei den europäischen Unternehmen fördern.

Zur Förderung der Verbreitung bewährter Verfahren des Innovationsmanagements wird die Kommission die Entwicklung neuer Selbstbewertungsinstrumente erleichtern, die von regionalen und nationalen Innovationsagenturen bei der Unterstützung von KMU eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird sich die Kommission dafür einsetzen, dass ein neuer Europäischer Innovationspreis ins Leben gerufen wird, ein "Preis der Preise", mit dem erfolgreiche europäische innovative Unternehmer ausgezeichnet werden sollen.

3.5. Das Potenzial innovativer Dienstleistungen

Der Dienstleistungssektor spielt eine wichtige Rolle für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Gegenwärtig ist Innovation im Dienstleistungsbereich hauptsächlich auf neue Angebote ausgerichtet, die auf einen Kundenbedarf zugeschnitten sind. In zunehmendem Maße werden Dienstleistungen jedoch auch durch höhere Forschungsinvestitionen bestimmt und sind von der Anpassung an neue Technologien abhängig.

In Anerkennung ihrer gestiegenen Bedeutung für die europäische Wirtschaft wird die Kommission Ende 2006 eine Strategie zur Förderung innovativer Dienstleistungen in der EU vorlegen, die auf den Arbeiten und Handlungsempfehlungen des Europäischen Forums für unternehmensbezogene Dienstleistungen26 aufbauen wird. Mechanismen zur Innovationsförderung werden auf den spezifischen Bedarf des Dienstleistungssektors ausgerichtet und gezielte Anstrengungen zur besseren Messung dienstleistungsbasierter Innovationen unternommen werden.

3.6. Einrichtung eines europäischen Überwachungssystems für industrielle Forschung und Innovation und Verbesserung der Berichterstattung über intellektuelles Kapital

Das Niveau der Forschungsinvestitionen europäischer Spitzenunternehmen ist in vielen Sektoren zwar mit dem der USA oder Japans vergleichbar, das Forschungsdefizit der EU ist jedoch vor allem durch die zu geringen Investitionen des privaten Sektors bedingt, was zum Teil das Ergebnis einer unterschiedlichen sektoriellen Zusammensetzung ist. Die Europäische Union hat in einigen forschungsintensiven Schlüsselbranchen eine geringere Produktionsleistung als die USA oder Japan27. Dies und andere Faktoren - darunter einige sektorspezifische - wirken sich bremsend auf Innovationsleistung und Wettbewerbsfähigkeit der EU aus.

Während in den Mitgliedstaaten umfangreiche Daten und Analysen über industrielle Forschungsinvestitionen und Innovationsleistungen zur Verfügung stehen, muss die Datenverfügbarkeit und -vergleichbarkeit auf der Ebene der Unternehmen und Sektoren verbessert werden, damit die Auslöser von Investitionstrends besser verstanden, bevorstehende Herausforderungen erkannt und Hindernisse und Chancen für die Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation vorhergesehen werden können.

Wie in der unlängst vorgelegten Mitteilung zur Industriepolitik28 angekündigt, wird die Kommission ein europäisches Überwachungssystem für industrielle Forschung und Innovation einrichten. Dieses baut auf der koordinierten Entwicklung und Nutzung verschiedener Statistik- und Analyseinstrumente auf. Zu diesem Zweck wird die Kommission ihre Überwachung und Analyse privater Forschungsinvestitionen ausweiten, indem sie das jährlich erscheinende "Scoreboard" für industrielle Forschungsinvestitionen in Europa ergänzt, insbesondere durch jährliche Erhebungen der Trendprognosen in den Sektoren. Ferner wird das System auf einer Beobachtungsstelle für sektorbezogene Innovationsleistungen und -praktiken ("Sectoral Innovation Watch") aufbauen, die sektorale Innovationsstrukturen überwacht und mit Maßstäben vergleicht. Dieses Informationssystem hilft den politischen Entscheidungsträgern, ihre forschungs- und innovationspolitischen Maßnahmen unter besserer Berücksichtigung sektoraler Bedürfnisse und Besonderheiten zu optimieren, sowie den Industriesektoren und Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Eine hochrangige Gruppe von Akteuren, darunter Vertreter der Industrie und politisch Verantwortliche, wird Anleitungen und Feedback zu den Schwerpunkten und zur Relevanz dieser Aktivität für die Wettbewerbsfähigkeit bereitstellen.

Wenige Unternehmen erstellen systematische Bestandsaufnahmen ihres intellektuellen Kapitals, also des durch Forschung und andere Wissensressourcen entstandenen Wertes. Diese mangelnde Anerkennung des intellektuellen Kapitals kann dazu führen, dass sich die Finanzmärkte einseitig traditionellen anstatt forschungsintensiven Unternehmen zuwenden, und beeinflusst auch die Ressourcenverteilung innerhalb der Unternehmen selbst. Zwar sind mehrere Verfahren zur Bewertung und Erfassung von intellektuellem Kapital entwickelt worden, insbesondere für interne Managementzwecke, die Akzeptanz in den Unternehmen ist indessen bisher gering. Die Kommission wird dazu beitragen, die Entwicklung und Anwendung dieser Verfahren weiter zu fördern und gleichzeitig die EU-weite Kohärenz der Definitionen und Methoden zu verbessern. Dabei sollten die Ansichten der Betroffenen und Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegungsvorschriften berücksichtigt werden.

Forschung und Innovation in den Mittelpunkt der EU-Finanzierung stellen:
Die Kommission wird: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert: Bezug:
3.l. EU-Leitlinien zur Verbesserung der Forschungszusammenarbeit und des Wissenstransfers zwischen der öffentlichen Forschung und der industrie aufstellen die Leitlinien unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten umzusetzen Lissabon- Programm iii.10
3.2. Innovations- sowie forschungsorientierte und industrielle Cluster fördern die Strukturfonds in vollem Umfang für die Entwicklung von Innovationspolen zu nutzen und an Clusterinitiativen auf EU-Ebene teilzunehmen iG 8 und 10 Lissabon- Programm iii.l
3.3. spezifische Unterstützungsdienste für Unternehmen, insbesondere KMU, bereitstellen, um zu Forschung und Innovation anzuregen die Strukturfonds und die Unterstützung durch die Verbindungsbüros für Forschung und Technologie in vollem Umfang für die Verbesserung von Unterstützungsdiensten insbesondere für KMU zu nutzen iG 8 und 15 Lissabon- Programm iii.l
3.4. bewährte Verfahren des Innovationsmanagements fördern den Einsatz neuer instrumente des Innovationsmanagements zu fördern und die Vergabe von Innovationspreisen in Betracht zu ziehen iL 8 und 15
3.5. eine Strategie zur Förderung innovativer Dienstleistungen ausarbeiten und umsetzen Möglichkeiten der Förderung innovativer Dienstleistungen in Betracht zu ziehen iL 8
3.6. die Überwachung und Analyse privater Forschungsinvestitionen und sektoraler Innovationsleistungen erweitern die Ergebnisse der Überwachung und Analyse auf EU-Ebene zu berücksichtigen Neue Lissabon- Strategie29, Kapitel 6

Kapitel 4
Verbesserte Forschungs- und Innovationssysteme

Die EU bietet derzeit ein buntes Muster nationaler und regionaler Forschungs- und Innovationssysteme, die den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten angepasst sind. Die Verbesserung ihrer Effizienz macht eine systematischere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Behandlung länderübergreifender Fragen und die Entwicklung von Synergien zwischen ihren Forschungs- und Innovationssystemen erforderlich. Die Entwicklung kohärenter und sich gegenseitig unterstützender Politiken durch die Regionen, die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen ist wesentlich, um den europäischen Forschungs- und Innovationsraum zu stärken und die neue Partnerschaft von Lissabon für ein größeres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen umzusetzen.

Die Kommission wird die Grundlage für eine solide wirtschaftliche und politische Analyse schaffen und effizientere Kanäle für Politikgestalter einrichten, damit sie ihre Erfahrungen gegenseitig nutzen und die grenzüberschreitende Koordinierung und Zusammenarbeit verbessern können.

4.1. Forschung und Innovation als ein vorrangiger Bereich der nationalen Reformprogramme für Wachstum und Beschäftigung

Forschungs- und Innovationspolitik sind unter den Schlüsselbereichen der überarbeiteten Lissabon-Strategie. Der Rat hat neue integrierte Leitlinien30 verabschiedet, an die sich die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung ihrer nationalen Reformprogramme (NRP) halten sollen. Die Mitgliedstaaten werden jährliche Berichte über die Herausforderungen, Ziele und politischen Entwicklungen im Bereich Forschung und Innovation sowie die Fortschritte bei ihrer Umsetzung vorlegen. Auf den von den Kohäsions- und Strukturfonds finanzierten Beitrag zu den operationellen Programmen wird hingewiesen werden.

Viele Mitgliedstaaten sollten Forschung und Innovation als wichtige Herausforderungen in die NRP aufnehmen. Die Kommission wird die NRP gegebenenfalls unter dem Aspekt der Forschungsinvestitionsziele und der forschungs- und innovationspolitischen Entwicklungen prüfen. Bilaterale Dialoge mit den Mitgliedstaaten werden dazu beitragen, ihre möglichen Stärken und Schwächen sowie geeignete politische Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Forschung und Innovation zu ermitteln.

4.2. Verbesserte Instrumente für die Politikanalyse

Die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Stärkung der Investitionen in Forschung und Innovation erfordert eine solide wirtschaftliche und politische Analyse der derzeitigen Lage. Es besteht Bedarf an Informationen und Analysen der bestehenden Herausforderungen, der eingeführten Maßnahmen, ihrer Umsetzung und ihrer Folgen und der Leistung der Forschungs- und Innovationssysteme. Dies kann erreicht werden durch die Nutzung geeigneter Indikatoren und Benchmarking-Maßnahmen sowie Verfahren die sich für bestimmte Zusammenhänge bewährt haben. Diese Analyse sollte nach und nach auf die regionale Ebene ausgedehnt werden.

Zu diesem Zweck wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Übersichtssystem über die Innovationsleistung und -politik in Europa (European Trend Chart on Innovation) und das Informationssystem über nationale Forschungspolitiken (ERAWATCH) als ergänzende Werkzeuge weiterentwickeln. Dazu werden auch der Innovationsanzeiger (Innovation Scoreboard) und die Schlüsselzahlen zur Forschung gehören. Diese Instrumente werden die Schlüsselelemente für die Überwachung der neuen Partnerschaft von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung sein und eine Bestandsaufnahme bewährter Verfahren liefern, die auf breiter Ebene genutzt werden können, um auf den Stärken der nationalen Forschungs- und Innovationssysteme aufzubauen und ihre Schwächen anzugehen. Sie werden mit dem künftigen interinstitutionellen Internetportal verknüpft sein, das als zentrale Zugangsstelle zu den Internetinformationsquellen der EU über Wissenschaft, Forschung und Innovation fungieren wird.

4.3. Unterstützung für Lernprozesse in der Politik und für Kooperation

Es besteht Bedarf an weiteren politischen Lernprozessen und an der Bewertung bewährter Verfahren zur Unterstützung von Forschung und Innovation, insbesondere was ihre Übertragbarkeit und Methoden für ihre Umsetzung angeht, wobei regionale und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Die Kommission wird weiterhin europäische Plattformen bereitstellen, um bewährte Verfahren gemeinsam zu nutzen und zu validieren, die Akteure zusammenzuführen und Peer Reviews zu fördern. Durch diesen Prozess wird die Kommission darüber hinaus ein gemeinsames Konzept für grenzübergreifende Fragen und eine systematischere Bewertungskultur in der EU fördern.

Forschungspolitische Maßnahmen werden unter der Schirmherrschaft des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) der Europäischen Union koordiniert. Um diesen Prozess wirksamer zu gestalten, wird die Kommission CREST auffordern, gegebenenfalls auf Generaldirektor-Ebene zusammenzutreten. Darüber hinaus ist eine Pilotmaßnahme zur Unterstützung von Bottom-up-Koordinierungsmaßnahmen mehrerer Länder und Regionen im Bereich der Forschungspolitik (RTD OMC-NET) eingeleitet worden. Diese soll im RP7 weiterentwickelt werden. Der Kontakt zur Gruppe für Unternehmenspolitik, die innovationspolitische Fragen koordinieren wird, wird sichergestellt.

RTD OMC-NET ist eine Initiative zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen, die von mehreren Ländern und Regionen durchgeführt werden und ggf. andere Betroffene mit einbeziehen. Die ausgewählten Maßnahmen sollen:

Um politische Lernprozesse und die Entwicklung im Bereich Innovation weiter zu erleichtern, wird die Kommission auf bestehende Instrumente zur Entwicklung und zum Benchmarking von Innovationsstrategien aufbauen, beispielsweise auf den regionalen Innovationsstrategien, die Regionen bei der Förderung ihrer Innovationssysteme unterstützen. Dies wird durch die zukünftig eingerichtete "INNO Learning Platform", die sich auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit konzentrieren wird, noch ergänzt und weiterentwickelt werden. Die Kommission wird bestehende interaktive Lernplattformen zur regionalen Forschung und Innovation unter der Schirmherrschaft des Netzes innovativer Regionen in Europa nutzen, um regionale und nationale Akteure zusammenzuführen und eine Bestandsaufnahme bewährter Verfahren und Fallstudien zu erstellen.

Verbesserung von Forschung und Innovationssteuerung in Europa:
Die Kommission wird: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert: Bezug:
4.l die nationalen forschungs- und innovationspolitischen Entwicklungen durch die neue Partnerschaft von gegebenenfalls über nationale forschungs- und innovationspolitische Entwicklungen in den NRP im Rahmen der neuen Partnerschaft von Lissabon- Programm
Lissabon für Wachstum und Beschäftigung überwachen und unterstützen Lissabon für Wachstum und Beschäftigung zu berichten Kap. 2 Neue Lissabon- Strategie Kap. 3 und 6
4.2 die politischen Analyseinstrumente für Forschung und Entwicklung weiterentwickeln die statistischen und politischen Analysen der Kommission in vollem Umfang zu nutzen Neue Lissabon- Strategie Kap. 6
4.3 die Politik-Lernplattformen unterstützen und die grenzüberschreitende politische Zusammenarbeit erleichtern die grenzüberschreitenden politischen Lern- und Kooperationsprozesse in vollem Umfang zu nutzen Neue Lissabon- Strategie Kap. 4 und 6

Schlussfolgerungen

Die in der vorliegenden Mitteilung skizzierten Maßnahmen werden die größtmögliche Wirksamkeit von Forschungs- und Innovationspolitik sicherstellen; sie stehen im Einklang mit den Schwerpunkten der neu ausgerichteten Lissabon-Strategie, nämlich Zielgenauigkeit, Partnerschaft und Rationalisierung. Sie verleihen vor allem der Priorität von Wissen und Innovation für Wachstum Substanz, indem sie einen Rahmen für die Entwicklung von Synergien auf allen Ebenen schaffen. Aufbauend auf den Errungenschaften der Vergangenheit müssen alle Maßnahmen, neue und aktualisierte, mit Nachdruck und Entschlossenheit verfolgt werden, wenn das Ziel, die Forschungs- und Innovationsbemühungen der EU im Hinblick auf Intensität und Wirksamkeit auf Weltklasseniveau zu bringen, erreicht werden soll. Gegebenenfalls wird die Kommission auch Initiativen vorschlagen, in denen forschungs- und innovationspolitische Maßnahmen auf der Ebene der wichtigsten strategischen Sektoren zusammengeführt werden.

Die NRP, die im Rahmen der neuen Partnerschaft von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung entwickelt werden, sollten sich voll und ganz die Herausforderungen im Bereich Forschung und Innovation zu eigen machen. Gezielte finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen von europäischem Interesse, Anleitungen zur koordinierten Politikentwicklung und verbesserte Plattformen für den Erfahrungsaustausch in allen Bereichen, in denen grenzüberschreitende Zusammenarbeit einen erheblichen Mehrwert schafft, werden die NRP unterstützen. Auf diese Weise wird sich ein echter europäischer Forschungs- und Innovationsraum entwickeln, der auf den besonderen Stärken der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen aufbaut.

Weitere Einzelheiten zu den in dieser Mitteilung beschriebenen Maßnahmen sind im Begleitdokument enthalten. Gegebenenfalls werden die in diesem Dokument und seinem Anhang vorgesehenen Maßnahmen kontinuierlich aktualisiert, unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Stärkung und Verbesserung von Forschung und Innovation in Europa und der laufenden Erörterungen zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013. Darüber hinaus wird diese Strategie im Zuge der Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung aktualisiert werden.


1 "Zusammenarbeit für Wachstum und Beschäftigung. Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon" - KOM (2005) 24 vom 2.2.2005.
2 Empfehlung 2005/601/EG des Rates vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft.
3 "Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft" - KOM (2005) 330 - und "Anhang zu: Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft" - SEK(2005) 981.
4 KOM (2003) 226.
5 http://www.cordis.lu/indicators/publications.htm (Key Figures 2005 on Science, Technology and innovation) and http://epp.eurostat.cec.eu.int/ (Eurostat data).
6 http://trendchart.cordis.lu/ (European Innovation Scoreboard).
7 "Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft" - KOM (2005) 330 vom 20.7.2005.
8 "Innovationspolitik: Anpassung des Ansatzes der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie" - KOM (2003) Il2.
9 "Staatliche Beihilfen: Weniger und gezieltere staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005-2009" http://europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/action_plan/saap_en.pdf .
10 EU-Richtlinien 2004/17 und 2004/18.
11 KOM (2005) Il9.
12 KOM (2005) 121.
13 KOM (2005) 299.
14 "i2010: für die europäische Informationsgesellschaft bis 2010" - KOM (2005) 229 und http://europa/eu.int/information_society/eeurope/i2010/index_en.htm .
15 "Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union - KOM (2004) 38 und http://europa.eu.int/eurlex/en/com/cnc/2004/com2004_0038en01.pdf .
16 Mit den Strategischen Leitlinien wurde der strategische Rahmen für die neuen operationellen Programme aufgestellt, die aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds gefördert werden sollen - KOM (2005) 299.
17 "innovation-2010-initiative": http://www.eib.eu.int/site/index.asp?designation=i2i
18 Siehe auch die Maßnahmen zur Erfassung des intellektuellen Kapitals in Abschnitt 3.5.
19 Zum Beispiel entfallen auf das 6. Forschungsrahmenprogramm 5 % der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung in der EU.
20 http://www.cordis.lu/coordination/eranet.htm
21 EIRMA, EUA, Proton und EARTO, "Handbook on responsible partnering", http://www.eirma.asso.fr.
22 http://irc.cordis.lu/
23 Mitteilung der Kommission "Allgemeine und berufliche Bildung 2010: Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie - KOM (2003) 685 vom Il.Il.2003. http://europa.eu.int/comm/education/policies/2010/et_2010_en.html
24 Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens - KOM (2004) 474 vom 14.7.2004.
25 "Corporate Social Responsibility" (CSR), die soziale Verantwortung der Unternehmen, besteht darin, dass die Unternehmen bei ihrer Tätigkeit und bei den Beziehungen zu den Betroffenen freiwillig soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen - KOM (2002) 347.
26 http://europa.eu.int/comm/internal_market/services/brs/forum_en.htm
27 http://euiriscoreboard.jrc.es/
28 KOM (2005) 474.
29 "Zusammenarbeit für Wachstum und Beschäftigung. Nächste Schritte in der Umsetzung der neu gestalteten Lissabon-Strategie" - SEK(2005) 622.
30 Siehe insbesondere Leitlinie Nr. 7 (Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor) und Leitlinie Nr. 8 (Förderung aller Formen der Innovation) in der Empfehlung 2005/601/EG des Rates vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005-2008) - ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 28.