Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zum Thema "Flughafenkapazität und Bodenabfertigung: der Weg zu mehr Effizienz" (2007/2092(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5888 - vom 25. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. Oktober 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Globalisierung und das starke Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union einen Anstieg der Luftverkehrsnachfrage (bei Engpassfreiheit) um mindestens 4,3 % im Jahresdurchschnitt, vermutlich aber um 5,2 %, nach sich ziehen werden;

B. in der Erwägung, dass damit die Luftverkehrsnachfrage im Jahre 2025 zweieinhalbmal so hoch wäre wie im Jahre 2003;

C. in der Erwägung, dass 2025 auch unter Berücksichtigung aller Neuinvestitionen mehr als 60 Flughäfen nicht imstande sein werden, das typische Spitzenstundenaufkommen zu bewältigen, ohne dass es zu Verspätungen oder zu einem Nachfrageüberhang kommt (der Nachfrageüberhang würde sich auf 3,7 Mio. Flugbewegungen jährlich belaufen);

D. in der Erwägung, dass, da die vorhandenen Flughäfen nicht bedarfsgerecht ausgebaut werden können, eine Alternative zur Bewältigung des großen Nachfrageüberhangs im Jahre 2025 darin bestehen könnte, Entlastungsflughäfen in der Nähe der überlasteten Flughäfen zu errichten;

E. in der Erwägung, dass die Kapazitätsengpässe bei den Flughäfen und die steigende Nachfrage nach Flugreisen möglicherweise zu einer Nachfrage nach neuen Großflughäfen (nach einer Studie von Eurocontrol bis zu 10) und mittleren Flughäfen (laut Eurocontrol bis zu 15) führt;

F. in der Erwägung, dass diese künftige Entwicklung im europäischen Lufttransportsektor die Notwendigkeit hervorhebt, die notwendigen Schritte vorzusehen, die auf EU-Ebene zum Wohl der EU-Bürger und der gesamten Wirtschaft der Europäischen Union eingeleitet werden sollten;

G. in der Erwägung, dass leistungsfähige Bodenabfertigungsdienste durch die Beschleunigung des Flughafendurchsatzes zur besseren Auslastung der bestehenden Flughafenkapazität beitragen;

H. in der Erwägung, dass die volle Umsetzung der Richtlinie 96/67/EG zur Regelung des Zugangs zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft1 und mögliche Änderungen der Richtlinie durch eine effizientere Erbringung dieser Dienste auch positiv zu einer Maximierung der Auslastung der bestehenden Flughafenkapazität beitragen könnten;

I. in der Erwägung, dass traditionelle Fluggesellschaften, Billigfluganbieter, Charterunternehmen, Frachttransportunternehmen und Geschäftsflugzeuge bezogen auf Flughafendienste und Zeitnischen jeweils unterschiedliche Anforderungen haben,

J. in der Erwägung, dass eine angemessene Verkehrsinfrastruktur für die Erbringung von Leistungen zu und von Flughäfen, speziell in der Form eines integrierten öffentlichen Transportsystems, einen wesentlichen Teil der Infrastruktur eines Flughafens ausmachen,

Aufbau neuer Kapazitäten

Förderung umweltfreundlichen Wachstums

Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anpassung des rechtlichen Rahmens

Verbesserung der Zusammenarbeit in Kapazitätsfragen zwischen Flughafenregionen

Bodenabfertigungsdienste