Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Punkt 2 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 beschlossenen Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.

Begründung:

Mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorschriften aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis spätestens zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung zu treffen.

Mit dem vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 beschlossenen Gesetz soll das Urteil nun umgesetzt werden. Aus folgenden Gründen erachtet der Bundesrat das Gesetz in der derzeitigen Fassung für nicht zustimmungsfähig und verlangt er dessen grundlegende Überarbeitung:

I. Verfassungsrechtlich problematische Regelungen des Gesetzes

II. Unzumutbare Mehrbelastung für die Kommunen, für die ein adäquater Ausgleich fehlt

III. Der Bundesrat hält es für unverzichtbar,

dass flankierend zu den verfassungsrechtlich erforderlichen Nachbesserungen im Vermittlungsverfahren folgende Korrekturen vorgenommen werden:

IV. Der Bundesrat bedauert,

dass die Bundesregierung und die Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag wertvolle Zeit haben verstreichen lassen. Statt die Chance zu nutzen und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Armut und zur Sicherstellung von Teilhabe von Kindern zu schaffen, haben sie im Alleingang und kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ein Gesetz vorgelegt, das verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Regelungen enthält und hinter den sozial- und bildungspolitischen Erfordernissen weit zurück bleibt.