Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie zur Luftreinhaltung (2006/2060(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118503 - vom 23. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 746/05(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Luftverschmutzung in erheblichem Maße Todesursache und Krankheitsfaktor in Europa ist und zu einer Verringerung der Lebenserwartung um durchschnittlich acht Monaten führt; in der Erwägung, dass Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Leiden und Menschen in besonders belasteten Gebieten wie Ballungsgebieten (Städte) und im Umfeld von Hauptverkehrswegen besonders bedroht sind,

B. in der Erwägung, dass mit der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung zuvorderst die Ziele des 6. Umweltaktionsprogramms für den Gesundheits- und Umweltschutz mittels langfristiger integrierter strategischer Politik zur Bekämpfung der Luftverschmutzung eingehalten werden sollen,

C. in der Erwägung, dass bei der Reduktion der gesundheitsschädlichsten Emissionen in den letzten Jahrzehnten bereits beträchtliche Fortschritte erzielt wurden,

D. in der Erwägung, dass Mikropartikel (PM2.5) und Ozon in Bodennähe die Luftverschmutzungsfaktoren sind die die meisten Gesundheitsprobleme verursachen,

E. in der Erwägung, dass 55 % der europäischen Ökosysteme durch Luftverschmutzung geschädigt sind,

F. in der Erwägung, dass Luftverschmutzung in allen Mitgliedstaaten vorkommt und eine grenzüberschreitende Erscheinung ist, da Partikel und andere Schadstoffe viele hundert Kilometer weit getragen werden, weshalb eine europäische Lösung und die Stärkung grenzüberschreitender Maßnahmen erforderlich ist; das dies jedoch bestimmte Mitgliedstaaten nicht aus ihrer besonderen Verantwortung entlässt, die Normen für die Luftqualität einzuhalten,

G. in der Erwägung, dass die Luftverschmutzung effektiv nur durch ein aufeinander abgestimmtes Maßnahmenbündel bekämpft werden kann, das Maßnahmen auf europäischer nationaler und kommunaler Ebene umfasst und das das Hauptaugenmerk auf die Bekämpfung des Schadstoffausstoßes an der Quelle legt,

H. in der Erwägung, dass Artikel 7 des Sechsten Umweltaktionsprogramms besagt, dass eine seiner Ziele in der "Erreichung einer Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht" besteht,

I. in der Erwägung, dass die Entwicklung einer thematischen Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung sowie die Überprüfung und die Änderung der Luftqualitätsnormen und der nationalen Emissionsobergrenzen im Hinblick auf das langfristige Ziel der Nichtüberschreitung der kritischen Eintragsraten und Konzentrationen Schlüsselmaßnahmen nach Artikel 7 des 6. Umweltaktionsprogramms sind; in der Erwägung, dass die Luftverschmutzung ein komplexes Problem ist, das nur durch eine systematische und die Wechselwirkungen berücksichtigende Vorgehensweise gelöst werden kann,

J. in der Erwägung, dass die konsequente Anwendung des geltenden Gemeinschaftsrechts die Voraussetzung für die Verbesserung der Luftqualität bis 2020 ist und dass einige Rechtsakte noch nicht voll umgesetzt sind,

K. in der Erwägung, dass ambitionierte Ziele für die Luftqualität nur erreicht werden können wenn die bestehende Gesetzgebung in allen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird und sich neue Legislativvorschläge auf die Emissionsbeschränkungen bei den Verursachern konzentrieren,

L. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Folgenabschätzung drei Szenarien (A, B und C) vorgestellt hat, die verschiedenen Anspruchsebenen entsprechen, sowie ein Szenario der stärksten technisch machbaren Verschmutzungsverringerung,

M. in der Erwägung, dass die Folgenabschätzung zeigt, dass die Mehrheit der europäischen Bürger eine europäische Politik zur Luftqualitätsverbesserung befürwortet mit einer Anspruchsebene, die dem Szenario C entspricht, dass die Kommission in ihrer Strategie aber ein niedrigeres Anspruchsniveau gewählt hat, das als Niveau A+ eingestuft werden kann,

N. in der Erwägung, dass die Kosten für die Verringerung der Luftverschmutzungsniveaus in allen Szenarien niedriger sind als die finanziellen Vorteile und dass keines der Szenarien die Gesamtwettbewerbsposition der Europäischen Union untergräbt und ein ehrgeiziges Szenario zur Schaffung von Arbeitsplätzen führt,

O. in der Erwägung, dass die Kommission zwar eine sorgfältige Folgenabschätzung vorgenommen und dabei sowohl dem Grundsatz einer besseren Rechtsetzung als auch der Strategie der nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen hat, dass aber in der vorgeschlagenen Strategie zur Luftreinhaltung und im diesbezüglichen Vorschlag für eine Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa ein Systemansatz fehlt (so wurden etwa weitere CO₂-Reduktionen nicht mit eingerechnet, so dass die Kosten der Strategie sicher überschätzt und die positiven Auswirkungen auf die Luftqualität unterschätzt wurden, da kontinuierliche Emissionsreduktionen nach 2012 neben vielen anderen Faktoren zur Verbesserung der Luftqualität beitragen werden),

P. in der Erwägung, dass die Folgenabschätzung zeigt, dass das optimale Szenario, wo die Grenzkosten dem Grenznutzen entsprechen, zwischen den Szenarien B und C angesiedelt ist, auch wenn der monetäre Gegenwert der Schäden an den Ökosystemen und Anbaupflanzen sowie der schädlichen Gesundheitsauswirkungen nicht in der Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt wird,

Q. in der Erwägung, dass die CAFE-Arbeitsgruppe über Partikel festgestellt hat, dass Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit PM2.5 bei Konzentrationen unter 10 µg/m3 bestehen und dass der Grenzwert nicht über 20 µg/m3 liegen sollte,

R. in der Erwägung, dass - wie vom IEEP aufgezeigt - der PM2.5-Wert von 25 µg/m3, wie von der Kommission vorgeschlagen, keine strengeren Anforderungen an die Mitgliedstaaten bezüglich PM stellt, sondern dadurch, dass Ausnahmeregelungen gestattet werden, die Verpflichtungen eher lockert,

S. in der Erwägung, dass Verbesserungen der Luftqualität der gesamten Gesellschaft zugute kommen, während die Kosten auf spezifischen Sektoren lasten, dass aus diesem Grund Möglichkeiten gefunden werden müssen, die Mittel für diese Kosten aufzubringen wenn die Anwendung des Verursacherprinzips für einen einzelnen Sektor zu unzumutbaren Kosten führt,

T. in der Erwägung, dass alle Sektoren ihren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten müssen, wobei das Hauptaugenmerk auf den Sektoren liegen muss, die bislang nur unzureichend zur Luftreinhaltung beigetragen haben,

U. in der Erwägung, dass Binnenmarktvorschriften die Erreichung von Umweltzielen und Grenzwerten in der Europäischen Union fördern, wenn sie in allen Mitgliedstaaten konsequent angewendet werden,

V. in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten bei den derzeitigen Luftqualitäts-Rechtsvorschriften die Grenzwerte nicht einhalten, wobei die meisten Probleme in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Norditalien, Polen und in großen Städten auftreten dass die bislang ergriffenen Maßnahmen bezüglich Luftverschmutzungsquellen unzureichend sind, um die Grenzwerte einzuhalten,

W. in der Erwägung, dass Grenzwertüberschreitungen nicht nur auf das Fehlen geeigneter Maßnahmen der Mitgliedstaaten, sondern auch der Gemeinschaft zurückzuführen sind,

X. in der Erwägung, dass eine Strategie erforderlich ist, die ehrgeizige Ziele beinhaltet, die sich niederschlägt in einer ehrgeizigen Luftqualitätsgesetzgebung, flankiert von direkt auf die Verschmutzungsquellen abzielenden Maßnahmen, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, Luftqualitätsnormen einzuhalten, während jenen Mitgliedstaaten zusätzliche Zeit eingeräumt wird, die alle angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, aber immer noch Probleme haben, die Grenzwerte einzuhalten Y. in der Erwägung, dass die Richtlinie über die nationalen Emissionsobergrenzen durch eine Reihe lokaler, nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Emissionsreduktionsmaßnahmen ergänzt werden sollte, um die angestrebten Gesundheits- und Umweltziele zu erreichen, Festlegung des richtigen Maßes an Ehrgeiz zur Bewältigung des Luftverschmutzungsproblems