Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zur Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen (2008/2099(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 317905 - vom 20. Oktober 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. September 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens von Analog- auf Digitaltechnik bis Ende 2012 infolge der höheren Übertragungseffizienz der Digitaltechnik eine beträchtliche Menge an Funkfrequenzen in der Europäischen Union frei werden und sich somit Möglichkeiten zur Neuzuweisung von Frequenzen und neue Chancen für ein Wachstum des Marktes und für eine Ausweitung hochwertiger Dienstleistungen für Verbraucher und eine höhere Auswahl bieten,

B. in der Erwägung, dass die Funkfrequenzen nur dann voll ausgeschöpft werden können, wenn durch koordiniertes Handeln auf EU-Ebene erreicht wird, dass diese Frequenzen so effizient wie möglich genutzt werden,

C. in der Erwägung, dass Funkfrequenzen für die Bereitstellung einer breiten Palette von Dienstleistungen sowie für die Entwicklung technologiegestützter Märkte, deren Marktvolumen schätzungsweise 2,2 % des BIP der Europäischen Union beträgt, von entscheidender Bedeutung sind und daher einen Schlüsselfaktor für Wachstum, Produktivität und Entwicklung der EU-Industrie im Einklang mit der Lissabon-Strategie darstellen,

D. in der Erwägung, dass Funkfrequenzen sowohl eine knappe natürliche Ressource als auch ein öffentliches Gut sind und eine effiziente Nutzung der Frequenzen eine entscheidende Voraussetzung für die Gewährleistung des Zugangs zu Frequenzen durch die verschiedenen Interessengruppen, die Verbindungsdienste anbieten möchten, ist,

E. in der Erwägung, dass ein großer Teil der Frequenzen gegenwärtig mit analoger Technologie für militärische Zwecke genutzt wird und daher die große Zunahme der Gesamtmenge an verfügbaren Frequenzen für öffentliche elektronische Kommunikationen nach der digitalen Umstellung auch diesen Teil umfassen wird,

F. in der Erwägung, dass es in den Mitgliedstaaten keinen gemeinsamen Zeitplan für die Digitalumstellung gibt; in der Erwägung, dass die Pläne für die Digitalumstellung in vielen Mitgliedstaaten weit vorangeschritten sind, während in einigen anderen Mitgliedstaaten die digitale Umstellung bereits vollzogen wurde,

G. in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der Frequenzen Bestandteil des Pakets über elektronische Kommunikation ist, das die Kommission im November 2007 zur Reform des Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation verabschiedet hat;

H. in der Erwägung, dass gegenwärtig in vielen Mitgliedstaaten die (Neu-)Zuweisung von Funkfrequenzen an digitale Rundfunkbetreiber im Gange ist, was zur Folge hat, dass die betreffenden Frequenzen vergeben und dadurch für viele Jahre gesperrt sind,

I. in der Erwägung, dass technologische Neutralität ein Schlüsselfaktor für die Förderung der Interoperabilität ist und maßgebliche Bedeutung für eine flexiblere und transparentere Politik der Digitalumstellung hat, die das öffentliche Interesse berücksichtigt,

J. in der Erwägung, dass der Rat die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, die Digitalumstellung nach Möglichkeit noch vor 2012 vorzunehmen,

K. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für die Digitalumstellung veröffentlicht haben,