Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von Biomasse zur Biogaserzeugung

Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen Hannover, den 7. Dezember 2010

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2010 beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von Biomasse zur Biogaserzeugung zuzuleiten.

Daher bitte ich Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
David McAllister

Entschließung des Bundesrates zur Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von Biomasse zur Biogaserzeugung

Der Bundesrat möge beschließen:

Mit der Novellierung des EEG zum 01.01.2009 wurden die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen nochmals deutlich verbessert.

Auf Grund der Ausgestaltung der Einspeisevergütung und der Dauer der garantierten Vergütung ist die Konkurrenz vor allem in den Veredlungsregionen um die zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen groß.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Vergütungsstruktur des EEG so schnell wie möglich an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Auf Grund der in den Ländern bereits vorliegenden Erfahrungen erscheint eine Korrektur des EEG Vergütungssystems für Biogasanlagen bei gleichzeitiger Absenkung der aktuellen Einspeisevergütungen erforderlich. Dabei sollte ein einheitlicher Vergütungssatz für "landwirtschaftliche Biogasanlagen" (bisher NaWaRo-Anlagen) mit Aufnahme der bisherigen Boni auf einem abgesenktem Gesamtniveau angestrebt werden. Der Vergütungssatz sollte so ausgelegt werden, dass eine Biogasanlage künftig wirtschaftlich nur dann zu betreiben ist, wenn eine marktfähige Wärmenutzung realisierbar ist oder wenn kostengünstige Rohstoffe wie Gülle, Nebenprodukte oder Bioabfälle einsetzbar sind. Für die reinen "Abfallanlagen" (Cofermentationsanlagen) ist ebenfalls ein einheitlicher Vergütungssatz auf niedrigerem Niveau ohne zusätzliche Boni anzustreben. Um den Einsatz biogener Abfälle und Nebenprodukte in landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu verstärken und damit auch die Flächenkonkurrenz abzumildern, ist eine umfangreiche Zulassung bestimmter Bioabfälle ohne Absenkung der Vergütung erforderlich.

Gleichzeitig bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Bestandsschutz für die Förderung zu wahren. Investitionen, die im Vertrauen auf die gesetzlichen Regelungen getätigt wurden, dürfen nicht durch rückwirkende Änderungen in Frage gestellt werden.

Dabei sollte es für Altanlagen grundsätzlich möglich sein, in das neue Vergütungssystem zu wechseln.

Begründung:

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist wesentlicher Bestandteil der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Bis 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18 % betragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, alle sinnvollen Potentiale zu nutzen. Diesem Ziel dient auch die Nutzung von Bioenergie und Energiepflanzen aus der Landwirtschaft. Dort wo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien jedoch erhebliche Fehlentwicklungen entstehen, ist eine rechtzeitige Korrektur notwendig.

Ende 2009 umfasste der Anlagenbestand in Deutschland rund 5.000 Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 1.800 MW. Aufgrund der Vergütungsstrukturen des EEG zeichnet sich dabei in 2009 ein klarer Trend zum Zubau kleinerer, stärker Gülle basierter Biogasanlagen ab. Rund 90 % der Anlagen werden mit Energiepflanzen - vorrangig Mais - und Gülle betrieben. In 2010 wurde in Deutschland rd. 640.000 ha oder 35% der 1,8 Mio. ha großen Energiepflanzenanbaufläche für Biogas genutzt.

In einigen Regionen Deutschlands ist deutlich geworden, dass die Grenzen des Wachstums bereits erreicht sind. Insbesondere in den intensiven Veredelungsregionen hat sich die Konkurrenzsituation um landwirtschaftliche Nutzflächen deutlich verschärft.

Für die Zukunft wird es daher darauf ankommen, die unterschiedlichen Interessen bei der Biogasnutzung stärker zu berücksichtigen. Dieses kann nur durch eine gezielte Änderung der Anreize zur Entwicklung der Biogaserzeugung in Deutschland gelingen. Da die angestrebte Vergütungshöhe im Regelfall nur bei einer marktfähigen Wärmenutzung einen wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen ermöglicht, wird eine effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen mit hohen Gesamtwirkungsgraden gewährleistet.

Die Ausweitung des Einsatzes definierter Bioabfälle mit gleicher Vergütung könnte dazu beitragen, einen weiteren Ausbau der Biogaserzeugung mit verringerter Flächenkonkurrenz zu ermöglichen.

Auch wenn bisherige Erfahrungen mit dem EEG zum Teil durchaus positiv sind, so zeigen sich auch Mängel, die durch eine möglichst schnelle Überarbeitung des Gesetzes behoben werden müssen. Andernfalls werden die bereits erkennbaren negativen Auswirkungen der Biogaserzeugung über weitere Jahre festgeschrieben.

Es ist das Ziel, eine Effizienzsteigerung bei der Nutzung von Biomassen und eine verstärkte Nutzung von Gülle, Nebenprodukten und Bioabfällen beim weiteren Ausbau der Biogaserzeugung zu erreichen. Gleichzeitig ist der Bestandsschutz für die Förderung zu wahren. Investitionen, die im Vertrauen auf die gesetzlichen Regelungen getätigt wurden, dürfen nicht durch rückwirkende Änderungen in Frage gestellt werden. Dabei sollte es für Altanlagen grundsätzlich möglich sein, in das neue Vergütungssystem zu wechseln.