Empfehlungen der Ausschüsse 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

A.

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:

1. Zu Artikel 1 Nr. 4 (Anlage XXVI StVZO)

Der Anhang zu Artikel 1 Nr. 4 (Anlage XXVI) ist wie folgt zu ändern:

Begründung

Die europäische Kommission hat in ihrer Bemerkung 1 zu dem von der Bundesregierung notifizierten Verordnungsentwurf (Notifizierung 2005/390/D) darauf hingewiesen, dass derartige Begriffsbestimmungen ("geschlossenes bzw. offenes Partikelminderungssystem") im Falle einer künftigen technischen Weiterentwicklung der Partikelminderungssysteme kontraproduktiv sein könnten. Dem Anliegen der Kommission wird dahingehend gefolgt, die kritisierten Begriffe durch aus der Nachrüstung bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor bekannte Begriffe auszutauschen. Ein "ungeregeltes System" steht allgemein für ein technisch einfaches, kostengünstiges System mit durchschnittlicher Reinigungswirkung. Ein "geregeltes System" steht dagegen für ein technisch aufwändiges System, mit weit über Durchschnitt liegender Reinigungswirkung, das nur mit einem relativ hohen Kostenaufwand zu realisieren ist.

B.

2. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Die Interessen der kleineren Hersteller von Partikelfiltersystemen sind zu wahren, indem möglichst praktikable Anforderungen auch für in kleineren Stückzahlen nachzurüstende Pkw gestellt werden. Dies dient auch dem Interesse der Halter dieser Fahrzeuge, die ansonsten bei einer im Rahmen der Kfz-Steuer aufkommensneutralen Förderung der Nachrüstung wirtschaftlich benachteiligt wären.

C.

3. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen.


Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 7. Dezember 2005 die Aufsetzung der Vorlage auf die Tagesordnung der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005 beantragt.