Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Präsident des Senats Hamburg, den 8. November 2006
der Freien und Hansestadt Hamburg

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden


mit dem Antrag vorzulegen, dass der Bundesrat diesen gemäß Art. 76 Abs. 1 GG im Bundestag einbringen möge.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 828. Bundesratssitzung am 24. November 2006 aufzunehmen. Der Gesetzentwurf soll dort den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 (§ 41 Abs. 1 Nr. 14 BZRG)

Zu Artikel 2