Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft - COM (2013) 919 final

920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 2, 4, 9, 13, 15 und 22 (nur gegenüber dem Plenum):

Das bereits bestehende deutsche Recht trägt den sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen von Feuerungsanlagen im Bereich 1 bis 50 Megawatt durch nach Größe und Brennstoff gestaffelte Grenzwerte Rechnung. Dies fehlt in der vorgeschlagenen Richtlinie.

Die vorgeschlagenen Grenzwerte für NOx können von Biomassefeuerungen im Bereich 1 bis 5 Megawatt nur durch sekundäre Reinigungseinrichtungen eingehalten werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat Messwerte von Feuerungen mit unterschiedlichen Brennstoffen ausgewertet, die das bestätigen.

Die vorgeschlagenen Grenzwerte für SO2 sind gerade für Anlagen, die halmgutartige Brennstoffe oder Holzbrennstoffe minderer Qualitäten verwenden, nicht mit Primärmaßnahmen einzuhalten.

Gerade bei kleineren Biomassefeuerungen (1 bis 5 Megawatt) ist die Anschaffung von sekundären Reinigungseinrichtungen oft nicht verhältnismäßig, da die Investition in derselben Größenordnung läge wie für die Anlage selbst. Bei Bestandsanlagen fehlen häufig zusätzlich die benötigten Flächen zur Aufstellung der Reinigungseinrichtungen.

Deshalb würden durch die vorgeschlagenen Grenzwerte die gewünschten Investitionen in Biomasseanlagen als erneuerbare Energieträger gebremst.