Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen - COM (2012) 788 final; Ratsdok. 18068/12

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 2 "Definitionen"

Zu Artikel 3 "Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalte sowie sonstige Höchstmengen"

Zu Artikel 4 "Messverfahren"

Zu Artikel 5 "Meldung von Inhaltsstoffen und Emissionen"

Zu Artikel 6 Absatz 1 und 5 und 10 "Regelung der Inhaltsstoffe"

Zu Artikel 6 Absatz 4 "Regelung der Inhaltsstoffe"

Zu Artikel 12 "Produktbeschreibung"

Zu Artikel 13 Absatz 1 "Aufmachung und Inhalt der Packungen"

Zu Artikel 15 "Tabak zum oralen Gebrauch"

Zu Artikel 18 "Nikotinhaltige Erzeugnisse"

Direktzuleitung an die Kommission