Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 14. November 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Vorlage ist von der Kommission am 29. Oktober 2007 dem Generalsekretär / Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 826/06 (PDF) = AE-Nr. 061678

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommisson 2008

1. Einleitung

Die EU schreitet voran. Nach der jüngsten Einigung auf der informellen Tagung des Europäischen Rates wird die EU mit dem ratifizierten Vertrag von Lissabon besser dafür gerüstet sein, die Herausforderungen in Angriff zu nehmen und politische Strategien für das 21. Jahrhundert zu entwerfen. Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung spiegelt sich in einer verbesserten Wirtschaftsleistung wider. Die EU ist die historische Verpflichtung eingegangen, sich mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen und eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Die Kommission hat begonnen, durch die Überprüfung des Binnenmarkts und die laufende Bestandsaufnahme der europäischen Gesellschaft politische Konzepte für die Zukunft zu entwerfen. Die derzeit stattfindende Beratung über den EU-Haushalt wird dazu beitragen, die Überprüfung eines der zentralen Instrumente der EU für das nächste Jahrzehnt und darüber hinaus vorzubereiten. Europa drängt darüber hinaus auf die Entwicklung neuer Beziehungen zu wichtigen Partnern in seiner Nachbarschaft, in Afrika und der ganzen Welt. Seit dem Abschluss der letzten Erweiterungsrunde besitzt die EU eine neue kritische Masse und eine neue Reichweite. Es besteht ein echter Konsens darüber, dass der Schwerpunkt auf der Fähigkeit einer EU der 27 liegen sollte, die Globalisierung zu einer Chance für ihre Bürgerinnen und Bürger zu machen, was auch auf dem informellen Treffen des Europäischen Rates vom Oktober 2007 und in der Entschließung des Europäischen Parlaments über die Jährliche Strategieplanung 2008 zum Ausdruck kam. Dies alles ist ein ausgezeichneter Hintergrund für die Ambitionen der EU im Jahr 2008.

Ein konzentriertes Arbeitsprogramm Die Kommission wird sich auch 2008 darauf konzentrieren, Ergebnisse im Rahmen der allgemeinen strategischen Ziele zu liefern, die sie zu Beginn ihrer Amtszeit festgelegt hat: Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Freiheit und ein stärkeres Europa in der Welt1. Diese Ziele bestimmen die Grundrichtung der Arbeiten der Kommission und sind der Motor für die Gestaltung ehrgeiziger politischer Maßnahmen.

Die meisten Themen, die hoch oben auf der politischen Tagesordnung stehen, berühren mehrere oder alle strategischen Ziele. Die Aufgaben, vor denen die EU steht, wie die Auseinandersetzung mit dem Klimawandel, die Entwicklung einer Energiepolitik für Europa oder die Steuerung der Migrationsströme verlangen mittlerweile ein umfassendes, flexibles und kohärentes Konzept, das über die herkömmlichen Grenzen hinausgeht. Diese Aufgaben müssen sowohl durch Maßnahmen der EU-Institutionen und gemeinsame Maßnahmen mit anderen wichtigen Akteuren in der EU als auch durch einen globalen Ansatz mit Partnern auf der ganzen Welt in Angriff genommen werden. Die Überprüfung des Haushalts, die 2008/09 vorzulegen ist, ist ein weiteres maßgebliches Beispiel für die Notwendigkeit, politische Maßnahmen der EU im Gesamtzusammenhang zu betrachten.

Wie 2007 ist auch das Arbeitsprogramm für 2008 schwerpunktmäßig auf eine begrenzte Zahl neuer politischer Initiativen ausgerichtet. Es umfasst strategische Initiativen, die während des Jahres durchzuführen die Kommission sich selbst verpflichtet, und prioritäre Initiativen, die über einen Zeitraum von 12 - 18 Monaten durchzuführen sind.

Alle in diesem Arbeitsprogramm angekündigten strategischen und prioritären Initiativen werden der Qualitätsdisziplin der Folgenabschätzung unterliegen. Darüber hinaus wird die Vorschrift, eine Folgenabschätzung vorzunehmen, bevor die betreffende Maßnahme vorgeschlagen wird, auch auf weitere Initiativen ausgedehnt werden. Folgenabschätzungen werden von dem Ausschuss für Folgenabschätzung2 überprüft. Folgenabschätzungen werden veröffentlicht, auch in den Fällen, in denen die Folgenabschätzung zur Aufgabe eines Vorschlags führt3.

Bei der Erstellung dieses Arbeitsprogramms hat die Kommission die Ergebnisse des Dialogs mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Jährliche Strategieplanung (APS) für 20084 sowie die Beiträge der nationalen Parlamente in vollem Umfang berücksichtigt. Im vorliegenden Programm sind außerdem erstmals interinstitutionelle Kommunikationsprioritäten für 2008 enthalten. Um zu betonen, dass die meisten Aktivitäten der Kommission über mehrere Jahre angelegt sind, und um die allgemeine Transparenz zu erhöhen, wurde in das vorliegende Arbeitsprogramm ein neues Kapitel zu Themen aufgenommen, an denen die Kommission 2008 arbeiten wird und die in den kommenden Jahren zu neuen Initiativen führen könnten.

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung bleibt das wichtigste Instrument für die Förderung einer wohlhabenderen, umweltverträglichen und sozial integrativen Europäischen Union in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten. Die Frühjahrstagung 2008 des Europäischen Rates wird der EU Gelegenheit bieten darüber nachzudenken, ob die Lissabon- Strategie verfeinert werden muss, um den Herausforderungen der Globalisierung möglichst effektiv begegnen zu können. 2008 werden auch die ersten Ergebnisse der weiteren Bemühungen sichtbar werden, die EU-Kohäsionspolitik zur Umsetzung der Lissabon- Strategie auf regionaler Ebene anzuwenden.

Die Steigerung der Beschäftigung auf die im Rahmen der Lissabon-Strategie festgesetzte Erwerbstätigenquote bietet eine Grundlage für Wachstum, eine verbesserte Lebensqualität und die Auseinandersetzung mit der Herausforderung einer alternden Bevölkerung. Dies erfordert eine Kombination von Flexibilität und Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Anreizen und Möglichkeiten für lebenslanges Lernen. Gleichzeitig muss die EU neue Wege ausfindig machen, um den Zugang zur Gesellschaft und ihren Möglichkeiten zu fördern, den Gefahren und Ursachen der sozialen Ausgrenzung und der Armut durch politische Maßnahmen zugunsten einer aktiven Einbeziehung gegenzusteuern und Veränderungen zu antizipieren. Darüber hinaus sollte eine angemessene soziale Sicherheit gefördert werden.

Die Entwicklung einer Wissensgesellschaft ist ein Eckstein der Strategie für Wachstum und Beschäftigung, und die Kommission wird weiterhin neue Wege zur Förderung von Bildung, Weiterbildung, Forschung und Innovation als Bestandteil ihrer Lissabon-Strategie prüfen.

Im Rahmen der Überprüfung des Binnenmarkts wurden neue Initiativen ermittelt, von denen viele 2008 vorgestellt werden. Dies wird zu einem Binnenmarkt führen, der unter vollständiger Ausschöpfung des Dienstleistungspotenzials auf einer starken, innovativen und wettbewerbsfähigen industriellen Grundlage beruht, in dem die Verbraucher und Unternehmen umfassend von gut funktionierenden offenen Märkten profitieren, die gleiche Ausgangsbedingungen für alle Beteiligten gewährleisten und auf denen europäische Normen auf internationaler Ebene beispielgebend sein können. Die Kommission wird sich darauf konzentrieren, das Funktionieren der Märkte für Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu optimieren, und den Schwerpunkt auf Bereiche legen, in denen politische Maßnahmen größtmögliche Auswirkungen haben können, damit Bürger und Unternehmen gleichermaßen, und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), umfassend vom Binnenmarkt profitieren können. Dies erfordert gezielte Maßnahmen, wie eine koordiniertere Marktaufsicht, um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit den entsprechenden Vorschriften und Normen zu gewährleisten, eine systematischere Markt- und Sektorüberwachung sowie eine Methodik zur Messung der Leistung des Binnenmarkts aus der Sicht des Verbrauchers.

Da kleine und mittlere Unternehmen am meisten zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in Europa beitragen, werden spezifische Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Marktleistung im Rahmen einer Regelung für kleine Unternehmen vorbereitet.

Ab dem 1. Januar 2008 werden Zypern und Malta den Euro als ihre Währung einführen. Der Euro ist ein Symbol für eine gemeinsame Identität, gemeinsame Werte und den Erfolg der europäischen Integration. Zehn Jahre nach der Einführung der WWU wird die Kommission eine strategische Überprüfung der Europäischen Währungsunion mit Vorschlägen für die Zukunft durchführen.

Nachhaltiges Europa

Der Kampf gegen den Klimawandel wird ein integraler Bestandteil der Prioritäten der Kommission im Jahr 2008 sein, um ein nachhaltiges Wohlergehen für Europa zu gewährleisten. Da der Klimawandel jedoch schon stattfindet, muss die EU prüfen, auf welche Weise die öffentlichen Maßnahmen den Prozess der Anpassung an neue Realitäten unterstützen müssen. Die Kommission wird ein Weißbuch zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels vorschlagen. Für ein breites Spektrum von Politikbereichen der EU - wie Gesundheit von Mensch und Tier, Landwirtschaft, Fischerei, Biodiversität, Energie, Industrie, Forschung und Tourismus - wird eine Anpassung erforderlich sein, und in dem Weißbuch wird versucht aufzuzeigen, wo Änderungen am nötigsten sind. Besondere Aufmerksamkeit wird Maßnahmen geschenkt, die auf einen umweltfreundlicheren Verkehrssektor ausgerichtet sind. Die Umsetzung der Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) wird ein effizientes Instrument für diese Abstimmung der politischen Konzepte der EU sein.

Angesichts der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2009 wird die Kommission die 2. Überprüfung der Energiestrategie vorlegen, die als Grundlage für den neuen Energieaktionsplan ab 2010 dient und eine Überprüfung der Energiebesteuerungsrichtlinie umfasst, um steuerliche und umweltrelevante Ziele besser miteinander kombinieren zu können. Die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten muss zu einem Zeitpunkt gestärkt werden, zu dem die Versorgungssicherheit durch die Knappheit der natürlichen Ressourcen und die zunehmende weltweite Nachfrage in Gefahr ist.

Die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird einer "Generalüberprüfung" unterzogen, um festzustellen, ob die Reform von 2003 bezüglich der Betriebsprämienregelung und bestimmter landwirtschaftlicher Märkte und ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten einer Feinabstimmung bedarf; dies wird außerdem dazu beitragen, den Weg für die künftige Gestaltung und die Prioritäten der GAP zu ebnen.

Die Meerespolitik der EU ist ein weiteres Beispiel dafür, wie im Rahmen eines integrierten Konzepts der EU die Fäden von verschiedenen politischen Konzepten zur nachhaltigen Entwicklung aller meeresgestützten Aktivitäten und Küstenregionen zusammenlaufen können. Die Überarbeitung und Stärkung des Kontrollrahmens der Gemeinsamen Fischereipolitik wird ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung einer nachhaltigen Fischerei sein.

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Kommission wird weitere Schritte im Hinblick auf eine gemeinsame Migrationspolitik vorschlagen. Migration und soziale Integration sind zentrale Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und erfordern ein mehrdimensionales Konzept, um das Potenzial der Migration für die sozioökonomische Entwicklung in den Herkunfts- und Zielländern auszuschöpfen. Dies erfordert eine gut organisierte Steuerung der Arbeitskräftemigration, die die Unterstützung der zirkulären Migration sowie die Förderung der Ausbildung und Integration von Migranten im größeren Zusammenhang der Bewältigung des demografischen Wandels in unseren Gesellschaften miteinander verknüpft. Es erfordert ebenfalls wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration und des Menschenhandels.

Die EU muss zur Vermeidung von illegaler Migration ihre Außengrenzen mit gemeinsamen Instrumenten schützen und ihr Möglichsten tun, um den Menschenhandel zu bekämpfen und die tragische Zahl der Todesopfer bei Einwanderern zu senken, die auf dem Seeweg versuchen, unsere Grenzen zu erreichen. Im Jahr 2008 wird die Arbeit der Agentur für die Außengrenzen bewertet und die Mitgliedstaaten werden bei der Bekämpfung der illegalen Migration durch ein europäisches Überwachungssystem unterstützt.

Die Kommission wird die Zukunft einer kohärenten und effizienten gemeinsamen europäischen Asylpolitik konzipieren. Dies wird insbesondere die Anpassung der europäischen Rechtsvorschriften bezüglich Aufnahmebedingungen und Beurteilungskriterien beinhalten, um zu einer umfassenderen Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Zulassungskriterien und zu einem einheitlichen Verfahren zur Beurteilung von Anträgen auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus zu gelangen. Dadurch werden die europäischen Werte der Solidarität wahrhaftig zum Ausdruck kommen können.

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Eines der Hauptziele dieser Kommission ist es, die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt des Projekts Europa zu rücken. Dies kommt in Initiativen verschiedener Art zum Ausdruck.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit sowie der Überprüfung des Binnenmarkts werden die Veränderungen untersucht, die in den Volkswirtschaften und Gesellschaften Europas stattfinden, um zu ermitteln, wie das Wohlergehen der Bürger Europas in einer globalisierten Welt am besten gefördert werden kann. Die Bestandsaufnahme wird die Grundlage für die Entwicklung einer modernen Sozialagenda für Europa sein - einer Agenda, die u. a. die Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben fördert und Aufschluss darüber gibt, wie die EU partnerschaftlich mit den Mitgliedstaaten die Diskriminierung bekämpfen und allen Europäern Möglichkeiten eröffnen kann.

Die EU muss sich das nötige Rüstzeug an die Hand geben, damit sie die inhärenten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken einer offenen Welt wirkungsvoll bewältigen kann. Die europäische Dimension der Gesundheitsdienstleistungen wird mit konkreten Initiativen zur Patientensicherheit und zur Qualität der Gesundheitsdienstleistungen vorangebracht.

Das Internet und die neuen Medien entwickeln sich ständig weiter. Kommunikations- und Informationsinfrastrukturen sind enger und global verknüpft. Neue Technologien bringen neue Möglichkeiten, neue Anwendungen und neue Herausforderungen mit sich. Ein kohärentes europäisches Konzept ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung neuer Märkte in einem sicheren Umfeld.

Schließlich wird das Jahr 2008 des Interkulturellen Dialogs dazu beitragen, neue Brücken und engere Verbindungen in ganz Europa herzustellen.

Europa als Partner in der Welt

Die Globalisierung schafft neue Möglichkeiten, während Europa gleichzeitig seine Fähigkeit unter Beweis stellen muss, die Globalisierung zu beeinflussen und mit ihren Folgen fertig zu werden. Es wird immer deutlicher, dass interne und externe politische Ziele stärker miteinander verflochten sind als jemals zuvor. Dies unterstreicht, wie notwendig eine moderne und integrierte Vision davon ist, die Interessen und Werte Europas erfolgreich aufzuzeigen, zu fördern und zu schützen.

Die Erweiterungspolitik der Union bringt Frieden und Stabilität, Wohlstand, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit für ganz Europa. Die europäische Nachbarschaftspolitik unterstützt den Aufbau einer stabilen und wohlhabenden Nachbarschaft, die auf gemeinsamen Grundsätzen und geteilten Interessen beruht. Die globale Wettbewerbsagenda trägt zu dauerhaftem Wachstum und Beschäftigung in Europa, zur Förderung des Handels und zur Eröffnung von Entwicklungsmöglichkeiten in Drittländern bei. Europa ist weltweit führend beim Kampf gegen die Armut, bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und der guten Regierungsführung sowie bei der Leistung von humanitärer Unterstützung. Gleichzeitig gilt die internationale Dimension bei der Bekämpfung des Klimawandels, der Steuerung der Migration, beim Kampf gegen den Terrorismus und bei der Erhöhung der Energieversorgungssicherheit als maßgeblicher Faktor für den Erfolg.

Die Kommission wird über die Fortschritte in den Ländern berichten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden und die sich im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess befinden, und geeignete Empfehlungen zur Anpassung der Erweiterungsstrategie der EU abgeben. Besondere Aufmerksamkeit wird der Unterstützung der Anwendung des künftigen Status des Kosovo gewidmet werden müssen.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik hat sich zu der zentralen Plattform entwickelt, auf der die Beziehungen zu den darin einbezogenen Ländern, von der Ostsee bis zum Mittelmeer, vertieft werden. Diese Politik dient auch weiterhin der Unterstützung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen in den Partnerländern und liefert innerhalb eines gemeinsamen politischen Rahmens auf den Bedarf dieser Länder abgestimmte Antworten. Die Kommission wird die praktischen Fortschritte analysieren sowie für jedes Land Jahresberichte erstellen. Sie wird ferner ihren eigenen Verpflichtungen nachkommen und die Anreize für die Partnerländer stärken; ferner wird sie in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die EU ihre Aufgabe bei der Umsetzung dieser Politik erfüllt. Aufbauend auf der Partnerschaft Europa-Mittelmeer bietet die europäische Nachbarschaftspolitik der Union auch die Instrumente für die Weiterentwicklung des seit langem bestehenden regionalen Dialogs und der Zusammenarbeit mit allen Ländern des Mittelmeerraums.

Das EU-Afrika-Gipfeltreffen im Dezember 2007 sollte den Weg für eine neue Phase im Zusammenhang mit einer EU-Afrika-Strategie ebnen, damit die Beziehungen in ein reiferes Stadium eintreten und sichergestellt wird, dass die politischen, ökonomischen und entwicklungsbezogenen Strategien bestmöglich ausgerichtet sind. Alle verfügbaren Instrumente werden darauf abgestimmt, die Strategie greifbare Wirklichkeit werden zu lassen: der 10. EEF und seine Fazilitäten und Treuhandfonds sowie die entsprechenden Instrumente des Gemeinschaftshaushalts, bilaterale Beiträge von EU-Staaten und afrikanischen Staaten, interessierten Dritten und internationalen Organisationen sowie Investitionen des privaten Sektors. Die Kommission wird ferner neue Wege bei ihrer Arbeit zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele prüfen. Sie wird ein ehrgeiziges Paket zur Finanzierung der Entwicklung und zur Effektivität der Hilfe angesichts der hochrangig besetzten, internationalen Sitzungen in Accra (September 2008) und Doha (Dezember 2008) vorlegen.

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Neue, auf politische Prioritäten ausgerichtete Maßnahmen stellen nur einen Aspekt der Arbeit der Kommission dar. Das gesamte Jahr über ist die Kommission verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung der vereinbarten politischen Maßnahmen und die Verwaltung von finanziellen Programmen und operationellen Aufgaben. Als Hüterin des gemeinsamen europäischen Interesses trägt sie die unmittelbare Verantwortung für die ordnungsgemäße Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die Kommission ist ferner dafür verantwortlich, die wirkungsvolle Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu fördern und ihnen den Wert des Projekts Europa zu vermitteln. Sie wird ihre Reformagenda weiterverfolgen, um eine moderne, effiziente, berechenbare und transparente Verwaltung zu schaffen, in die die Bürger Europas ihr Vertrauen setzen können. Im Rahmen der Durchführung der "Europäischen Transparenzinitiative" wird die Kommission 2008 die Erstellung des Registers der Interessenvertreter einleiten und die Arbeiten zur Sicherstellung der vollständigen Transparenz im Hinblick auf die Endempfänger der EU-Mittel fortsetzen.

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

2008 werden detaillierte Arbeiten zur Weiterverfolgung der Initiativen der Kommission seit ihrer Amtsübernahme durchgeführt. Dies umfasst Verhandlungen, mit denen Vorschläge, die bereits auf dem Tisch sind, weiter vorangebracht werden sollen, wobei besondere Aufmerksamkeit einer Reihe von sich nun abzeichnenden Maßnahmen gewidmet wird. Es wird ein entscheidendes Jahr, um die Vorschläge über Energie und Klimawandel voranzubringen, die von der Kommission 2007 vorgelegt wurden. Politisches Einvernehmen der Institutionen über Rechtsakte im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt wird angestrebt sowie darüber, wie die EU ihre Ziele zu Treibhausgasen und erneuerbarer Energie erreichen und bei Energietechnologien einen Sprung nach vorn machen kann. Für das Follow-up der Konferenz von Bali über den Klimawandel werden intensive internationale Verhandlungen notwendig sein, um die Einigung über eine Nachfolgeregelung des Kyoto-Protokolls voranzubringen.

Die Umsetzung der Rechtsvorschrift zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (REACH) ist ein Testfall, um Europas Fähigkeit aufzuzeigen, die Gesundheit und die Umwelt der Bürgerinnen und Bürger Europas zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu steigern.

Forschung und technologische Entwicklung sind von wesentlicher Bedeutung für die Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Innovation und die Gewährleistung, dass Europa auch in Zukunft eine wettbewerbsfähige und wohlhabende Gesellschaft bleibt. Die Umsetzung der Rahmenprogramme wird im Jahr 2008 fortgeführt und es werden Initiativen zur Vertiefung des europäischen Forschungsraums ergriffen, wie die Förderung der Mobilität von Wissenschaftlern, die Entwicklung neuer Infrastruktureinrichtungen und die gemeinsame europäischnationale Planung von Forschungsinitiativen über umfassende gesellschaftliche Veränderungen. Im Rahmen der breit angelegten Innovationsstrategie wird das Europäische Technologieinstitut, das dem Ziel, 2008 seine Arbeit aufzunehmen, immer näher rücken dürfte, dazu beitragen, dass das Innovationsgefälle zwischen der EU und ihren Hauptkonkurrenten durch strategische Forschung und Ausbildung überwunden wird.

Nach den Turbulenzen auf den Finanzmärkten wurde eine Reihe von Aspekten ermittelt, die weiter analysiert werden müssen, um die politischen Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, geeignete Schlussfolgerungen zu ziehen, die Vorschläge für Änderungen des Regelungsumfelds umfassen können. Zu den Aspekten, mit denen sich die Kommission 2008 beschäftigen wird, werden gehören: Transparenz für Investoren, Märkte und Regulierungsbehörden, Bewertungsstandards einschließlich nicht liquider Aktiva, aufsichtsrechtlicher Rahmen, Risikomanagement und Aufsicht im Finanzsektor sowie Funktionieren des Marktes einschließlich der Rolle von Kreditagenturen.

2008 wird das Jahr sein, in dem die jüngsten Marktreformen der GAP umgesetzt werden und die Entwicklung fortgeführt wird, die europäische Landwirtschaft nachhaltiger und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Die Durchführung aller neuen Programme für 2007-2013 im Hinblick auf die Kohäsionspolitik (452 Programme), die Entwicklung des ländlichen Raums (96 Programme) und die Fischerei wird entschieden fortgesetzt und ihr Mehrwert für das Wachstum und die Bereitstellung von mehr und besseren Arbeitsplätzen für die Bürger Europas sichergestellt.

Auch die Arbeiten im Hinblick darauf, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eine EU-weite Bemessungsgrundlage zu wählen, wie in der jährlichen Strategieplanung beschrieben, werden fortgesetzt. In einer bereits laufenden Folgenabschätzung werden die einzelnen Optionen und ihre Auswirkungen geprüft.

Die Kommission wird weiterhin darauf drängen, dass das Haager Programm für Freiheit, Sicherheit und Recht abgeschlossen wird und die Arbeiten zu noch auf dem Tisch befindlichen Vorschlägen beschleunigt werden. Die Kommission beabsichtigt ferner, eine neue Phase in den Arbeiten der EU zur Bekämpfung des Schmuggels und des Konsums illegaler Drogen einzuleiten.

Der Aktionsplan für die neue integrierte Meerespolitik der EU, der von der Kommission 2007 angenommen wurde, wird durch die einschlägigen in diesem Arbeitsprogramm genannten Initiativen und ein neues Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren schrittweise umgesetzt. Die Kommission wird einen sechsjährigen Aktionsplan zur EU-Tiergesundheitsstrategie annehmen und mit seiner Umsetzung beginnen. Sie wird ferner den rechtlichen Rahmen für die Risikobewertung zu GVO durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erläutern.

Die internationale Ebene

Die EU ist mit einer Reihe von strategisch wichtigen Verhandlungen befasst, die 2008 vorangebracht werden. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien werden auf der Grundlage des vereinbarten Verhandlungsrahmens fortgeführt. Der erwartete Abschluss des Netzes der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Ländern des westlichen Balkans wird die bilateralen politischen und wirtschaftlichen Verbindungen stärken und Reformen beschleunigen. Ein zweiter Satz von Fortschrittsberichten wird im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik vorgelegt. Die Vorteile der Europäischen Nachbarschaftspolitik stehen Weißrussland weiterhin offen, sofern es sich zur Demokratisierung, zur Achtung der Menschenrechte und zur Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.

Die Kommission wird ihr Konzept des globalen Europas voranbringen und weiterhin auf ein WTO-Handelsabkommen drängen; gleichzeitig wird sie an einer Reihe von ehrgeizigen bilateralen Verhandlungen arbeiten. 2008 wird ferner das erste Jahr der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und des 10. Europäischen Entwicklungsfonds sein: Neue Ressourcen und eine neue Ausrichtung auf die Effektivität und Komplementarität der Hilfe werden eine grundlegende Rolle bei der Entwicklung im Rahmen der mittlerweile breiter angelegten Beziehungen zu den AKP-Partnerländern spielen. Die Arbeiten im Bereich der humanitären Hilfe werden auf der Erklärung "Für einen europäischen Konsens zur humanitären Hilfe"5 aufbauen.

Die Kommission wird ferner ihre Arbeiten zur Vorbereitung, Einleitung, Aushandlung bzw. zum Abschluss von Abkommen fortsetzen, u. a. mit Russland, der Ukraine, Moldawien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, dem Irak, China, Indien, Indonesien, Thailand, Singapur, Vietnam, den Philippinen, Malaysia, Brunei, Laos, Kambodscha, den ASEAN, dem Golfkooperationsrat, der Andengemeinschaft, Mittelamerika und dem Mercosur. Die Kommission wird erste Schritte unternehmen, um förmliche Beziehungen mit Libyen aufzunehmen.

Die Kommission wird im Hinblick auf die weltweiten politischen Entwicklungen aktiv bleiben und ihr Engagement bei den Stabilisierungs- und Wiederaufbaubemühungen im Nahen Osten fortführen, u. a. durch ihre Rolle im Nahost-Quartett und als wichtige Geberin in der Region sowie in Afrika und Südasien. Die Kommission strebt ferner eine weitere Stärkung der transatlantischen Partnerschaft an, einem wesentlichen Eckpfeiler der Außenbeziehungen Europas, der einen neuen politischen Impuls durch das Rahmenprogramm für die transatlantische Wirtschaftsintegration erhalten hat, das auf dem letzten EU-USA-Gipfeltreffen angenommen wurde.

Verwaltung von Finanzprogrammen

Der Haushalt der EU ist eines der zentralen Instrumente zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU. Er genießt den Vorteil der Kontinuität, da die Ausgabenprioritäten der Union auf einer mehrjährigen Grundlage vereinbart werden. Durch das jährliche Haushaltsverfahren erfolgt die Umsetzung und Feinabstimmung der im Finanzrahmen vorgegebenen Ausrichtungen, ohne dass sich die strategische Richtung ändert. Da die Einführung der neuen Generation von Finanzprogrammen weitgehend erfolgt ist, wird 2008 ein Jahr der Konsolidierung und Umsetzung werden.

Es wird erwartet, dass die Haushaltsbehörde in Kürze über die Vorschläge der Kommission für den Haushalt 2008 entscheidet, der sich auf Mittel für Verpflichtungen in Höhe von ca. 129 Mrd. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 122 Mrd. EUR beläuft. Über 44 % der Verpflichtungsermächtigungen sind für Aktivitäten vorgesehen, die Wachstum und Beschäftigung in Europa durch Investitionen in Bereichen wie Forschung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Verkehrs- und Energienetze, lebenslanges Lernen sowie ökonomische und soziale Kohäsion unterstützen. Außer diesen Verpflichtungen wird die Kommission weiterhin die Abschlussphase der Programme und Projekte von 2000-2006 verwalten. Allein im Bereich der Kohäsionspolitik ist dies mit der Verantwortung für nahezu 380 Strukturfondsprogramme und 1 200 Kohäsionsfondsprojekte verbunden.

Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Kommission bestrebt, die knappen Ressourcen optimal einzusetzen, um bessere soziale und ökonomische Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger Europas zu erzielen und das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erlangen sowie gleichzeitig eine optimale Ausführung des Haushaltsplans sicherzustellen. Sie ist den höchsten Standards eines soliden Finanzmanagements verpflichtet. Sofern der Haushaltsplan gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltet wird, wird die Kommission den Mitgliedstaaten bei Bedarf entsprechende Leitlinien an die Hand geben. In den Fällen, in denen die Kommission nicht die notwendige Zusicherung erhalten kann, wird sie die Aussetzung von Zahlungen an die entsprechenden Mitgliedstaaten in Betracht ziehen.

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

Im Anschluss an die letzten September angenommene Mitteilung "Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts"6 wird die verbesserte Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts 2008 für die Kommission eine Priorität bleiben, u. a. durch einen verbesserten Dialog mit den Mitgliedstaaten zur Sicherstellung einer zeitgerechten Umsetzung sowie einer wirkungsvollen und gerechten Anwendung.

Die Kommission wird weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, wobei besondere Betonung auf die Einhaltung von Standards in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit gelegt wird. Die Kommission legt großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts zu vereinfachen, Mechanismen für die Vorab-Überwachung von neuen nationalen Rechtsvorschriften einzurichten, die aktive Mitwirkung im SOLVIT-Netz zu fördern und mit informellen Netzen wie dem Richterforum zusammenzuarbeiten. Die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren ist letztendlich Ausdruck der grundlegenden Aufgabe der Kommission als Hüterin der Verträge und steht in direktem Zusammenhang mit den Belangen der Bürger Europas. Den Anstoß für viele dieser Verfahren geben Beschwerden und Petitionen von einzelnen Bürgern, Unternehmen und NRO.

Durch die Durchsetzung europäischen Wettbewerbsregeln in einzelnen Fällen wird die Kommission Märkte fördern, die dadurch zugunsten der Verbraucher und der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit besser funktionieren. Die Kommission wird eine oder mehrere neue wettbewerbsbezogene Untersuchungen in Wirtschaftszweigen einleiten, in denen Mängel festgestellt wurden. Im Rahmen des Aktionsplans Staatliche Beihilfen wird die Kommission Initiativen ergreifen, um den Übergang zu wirkungsvolleren und einfachen Regeln für Subventionen abzuschließen, die auf einer soliden wirtschaftlichen Analyse fußen.

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

Um die mehrjährige Struktur der meisten Aktivitäten der Kommission besser widerzuspiegeln, werden in diesem neuen Kapitel Themen im Zusammenhang mit den Prioritäten aufgezeigt, mit denen sich die Dienststellen 2008 durch Folgenabschätzungen neu vorgesehener Maßnahmen, Untersuchungen, Konsultationen der Interessenträger beschäftigen werden und die in Zukunft zu spezifischen Initiativen führen könnten.

Die Kommission ist im Rahmen ihrer Bemühungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in vielen verschiedenen Bereichen tätig, die im Zusammenhang mit einer Agenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit stehen. Hierzu gehören u. a. die Untersuchung der allgemeinen Förderung von Umweltzielen durch Normen, eines nachhaltigen Zugangs zu Rohstoffen über den Bereich der Energie hinaus sowie die Prüfung von Wegen, wie die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels bewältigt werden können. Als Follow-up zum Grünbuch zur Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird die Kommission prüfen, wie die Optimierung der Qualität den Bedarf der Verbraucher besser decken und der landwirtschaftlichen Produktion einen Mehrwert verleihen kann. Darüber hinaus wird die Kommission ein Grünbuch über das im Vertrag von Lissabon anerkannte Konzept der territorialen Kohäsion vorlegen.

Auf Ersuchen des Rates "Landwirtschaft" erarbeitet die Kommission eine Initiative über den Verzehr von Obst in Schulen. Abhängig vom Ergebnis der in Vorbereitung befindlichen Folgenabschätzung wird ein entsprechender Vorschlag unterbreitet.

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit werden zur Modernisierung der EU-Sozialpolitik führen, die die Herausforderungen der Globalisierung und die Notwendigkeit widerspiegeln wird, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen.

Der Vertrag von Lissabon wird dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts neue Impulse verleihen. Die Prioritäten und Ziele für die künftige Entwicklung der EU-Politik müssen definiert und die Mittel und Initiativen zu ihrer bestmöglichen Verwirklichung festgelegt werden. Die Kommission wird eine Mitteilung über die nächste mehrjährige Strategie zur Errichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorlegen.

Im Anschluss an die Konsultation über die künftigen Prioritäten für den Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance und angesichts des großen Bedarfs wird die Kommission eine Studie über die Durchführbarkeit einer europäischen Stiftungssatzung durchführen. Ferner wird die Kommission sich 2008 auf die vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen mit Drittländern konzentrieren; dies wird u. a. einen Rechtsmechanismus zum Umgang mit bilateralen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern in bestimmten Sektoren umfassen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Europarat.

Im Jahr 2008 werden Arbeiten zur Überprüfung der Fusionskontrollverordnung, der Verfahrensverordnung 1/2003 und einiger Gruppenfreistellungsverordnungen eingeleitet. Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen werden Konsultationen eingeleitet, die sich mit der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und der Schiffbaurahmenbestimmungen befassen.

Die Kommission untersucht ferner, welche Möglichkeiten es gibt, das Koordinierungspotenzial zur Krisenbewältigung, einschließlich Krisenprävention und Krisenvorsorge, zu maximieren. Sie beabsichtigt darüber hinaus, eine Klärung der Regeln für den Schutz personenbezogener Daten vorzunehmen.

Darüber hinaus denkt die Kommission an eine wesentliche Revision des Übersee- Assoziationsbeschlusses innerhalb der Grenzen des EG-Vertrags im Hinblick auf die künftigen Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten.

Die Kommission wird mit der Vorbereitung der Aktivitäten für das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation 2009 beginnen. In diesem Rahmen wird ein breites Spektrum von Gemeinschaftsprogrammen, insbesondere Lebenslanges Lernen, Kultur, Jugend in Aktion und Europa für Bürgerinnen und Bürger, das Bewusstsein dafür schärfen, wie Bildung und Kultur zur Unterstützung von Innovation und Kreativität dienen können.

Schließlich wird die Kommission die Haushaltsüberprüfung 2008-2009 vorbereiten, um die Kapazitäten Europas bei der Inangriffnahme der zentralen Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts zu optimieren.

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Die Verbesserung des ordnungspolitischen Umfelds in Europa ist für die Kommission von zentraler Bedeutung. Ihre ehrgeizige Agenda zur besseren Rechtsetzung, die auf die Einleitung von Qualitätsinitiativen abzielt sowie auf die Modernisierung und Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften, ist in der Lissabon-Strategie für Beschäftigung und Wachstum verankert. Die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Folgen werden in integrierter und ausgewogener Weise abgeschätzt und die Verwaltungskosten von Gesetzesentwürfen werden immer dann ermittelt, wenn mit erheblichen Kosten zu rechnen ist. Die Folgenabschätzungen leisten durch die Ermittlung des Vereinfachungspotenzials der bestehenden Rechtsvorschriften ebenfalls einen Beitrag zum Vereinfachungsprogramm der Kommission".

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

In Anbetracht der Frühjahrstagung des Europäischen Rates werden Anfang 2008 im Rahmen einer strategischen Überprüfung die Fortschritte vorgestellt, die 2007 in den verschiedenen Bereichen der Agenda für eine bessere Rechtsetzung erzielt wurden, wobei den Standpunkten der anderen EU-Institutionen und der Interessenträger Rechnung getragen wird. Im Zuge der Überprüfung wird insbesondere das fortlaufende Vereinfachungsprogramm der Kommission aktualisiert und gestärkt, es wird über die Umsetzung des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten8 berichtet und es wird eine Bestandsaufnahme der neuen Regelungen für die Folgenabschätzung seit der Einsetzung des Ausschusses für Folgenabschätzung durchgeführt.

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Nachdem die Kommission im Rahmen des diesjährigen Verfahrens eine Prüfung der vor dem Gesetzgeber anhängigen Rechtsetzungsvorschläge durchgeführt hat, die von der Kommission bis Ende 2005 angenommen worden waren, hat die Kommission gemäß ihrer Zusage gegenüber dem Europäischen Parlament die Liste von 30 anhängigen Vorschlägen, die sie zurückzunehmen beabsichtigt, zusammen mit den jeweiligen Begründungen in das Legislativ- und Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Kommission wird weiterhin im Gesetzgebungsverfahren anhängige Rechtsetzungsvorschläge mit Blick auf eine Rücknahme oder eine sonstige Maßnahme in Übereinstimmung mit ihren politischen Prioritäten und Standards für eine bessere Rechtsetzung prüfen.

Vereinfachung

Die Umsetzung des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms kommt gut voran. Von den 47 zur Annahme durch die Kommission 2007 vorgesehenen Vereinfachungsinitiativen werden

44 - davon 19 bereits angenommen und 25 noch geplant - bis Jahresende angenommen worden sein (Erfolgsquote von 94 %). Von den jüngsten Errungenschaften werden die Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften (SOLVENCY II) und die Aufhebung der GSM-Richtlinie direkte Auswirkungen für Unternehmen und Bürger haben. Die im Programm genannten Initiativen werden 2008 weitergeführt und es werden erneute Anstrengungen unternommen, das mehrjährige Programm zu stärken, u. a. mit einer zunehmenden Zahl von Vereinfachungsvorschlägen zur Verringerung der Verwaltungskosten.

45 Initiativen sind 2008 zur Annahme durch die Kommission vorgesehen. Davon sind 15 völlig neu und beziehen sich auf verschiedene politische Bereiche wie Landwirtschaft, Automobilsektor, öffentliche Gesundheit, Umwelt und Energie.

Das Programm zielt darauf ab, den Europäern echte Vorteile zu bieten; so wird beispielsweise mit den Vorschlägen Folgendes erreicht:

Verringerung der Verwaltungskosten

Das 2007 eingeleitete Aktionsprogramm zielt darauf ab, die Verwaltungslasten für Unternehmen in der EU bis 2012 um 25 % zu verringern. Kleine und mittlere Unternehmen werden am meisten von dieser Verringerung profitieren. Um eine enge Einbindung der Interessenträger zu gewährleisten, hat die Kommission eine Website in allen Amtssprachen der EU erarbeitet, auf der Unternehmen aus ganz Europa Vorschläge zur Verringerung der Verwaltungslasten unterbreiten können9. Neben dieser Online-Konsultation hat die Kommission eine "Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten" eingesetzt, die Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms unterbreiten soll, was zu einer weiteren Verbesserung führen dürfte.

6. Kommunikation über Europa

In den letzten zwei Jahren hat die Kommission ihre Anstrengungen verstärkt, die Kommunikationsarbeit zu Europa zu verbessern und die Bürgerinnen und Bürger in den Entscheidungsfindungsprozess einzubeziehen. Diese Bemühungen werden 2008 fortgesetzt und konsolidiert, wobei der Schwerpunkt auf der Partnerschaft10 mit anderen Institutionen und der Arbeit vor Ort liegen wird. Erstmals werden interinstitutionelle Kommunikationsprioritäten vorgeschlagen. Wie in der Jährlichen Strategieplanung 2008 beschlossen, werden die wichtigsten Kommunikationsprioritäten für 2008 die politischen Prioritäten der Kommission widerspiegeln; ferner werden sie die Forschungsergebnisse des Eurobarometer aufgreifen und die jüngsten Erkenntnisse im Zusammenhang mit den Plan-D-Projekten, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln, sowie die jüngsten Erfahrungen auf dem Gebiet der wirkungsvollen Kommunikation. Eine höhere Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 als 2004 ist ebenfalls ein wichtiges Ziel, zu dem die Kommunikationsbemühungen aller EU-Institutionen beitragen sollten.

Die jüngsten Forschungsergebnisse zeigen, dass die Hauptanliegen der Bürgerinnen und Bürger Europas die soziale Dimension der EU vor dem Hintergrund der Globalisierung, und zwar insbesondere die Arbeitsplätze und die Furcht vor Arbeitslosigkeit, sowie die Migration und Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit sind. Das Interesse an der Energie und dem Klimawandel nimmt zu, wobei sich das Paket von Vorschlägen zu "Energie / Klimawandel" breiter Unterstützung erfreut. Gemäß dem übergreifenden politischen Ansatz der Kommission müssen Herausforderungen wie die Globalisierung und die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in ihren drei Dimensionen (wirtschaftlich, sozial und umweltbezogen) in jede Kommunikationspriorität einbezogen werden. Gleichzeitig muss die Kommunikation "lokalisiert" erfolgen und die Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen, ihre Botschaften auf verschiedene Zielgruppen, Sektoren und Länder abzustimmen.

Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Regierungskonferenz für einen neuen EU-Vertrag werden die Kommunikationsanstrengungen, die während des Ratifizierungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden noch verstärkt werden, darauf ausgerichtet sein, sowohl umfassende Informationen zu bieten als auch einen steten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu führen.

Die Kommunikationsprioritäten für 2008 werden in Anhang 4 aufgeführt.

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

BezeichnungArt des Vorschlags
oder Rechtsakts
Beschreibung von Gegenstand und Zielen
Jährlicher Fortschrittsbericht zur Strategie von LissabonNichtlegislative Maßnahme / SonstigesDer Jahresbericht gibt Auskunft über die Fortschritte, die auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erzielt wurden und nennt einige Maßnahmen, die zur Entscheidung anstehen. Dies ist die wichtigste Diskussionsgrundlage für die Frühjahrstagung des Rates. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung hervorgehoben werden.
Weißbuch über die Anpassung an den KlimawandelNichtlegislative Maßnahme / WeißbuchGrundsatzerklärung über Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in weit gefächerten Bereichen, die für das Leben in der EU grundlegend sind (z.B. Industrie, Landwirtschaft, Energie, Fischerei, Forstwirtschaft, Tourismus, Sozialpolitik), Minderung der Anfälligkeit, Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegen die unvermeidlichen negativen Auswirkungen des Klimawandels, Begleitung der Veränderungen. Ziel ist es, spürbare Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Artenvielfalt und Lebensräume sowie die Lebensqualität der EU-Bürger zu vermeiden. Die Maßnahmen des Weißbuches schließen auch Änderungen bestehender Gemeinschaftspolitiken ein.
Maßnahmenpaket Umweltfreundlicher Verkehr:
  • a) Mitteilung über die Ökologisierung des Verkehrssektors
  • b) Mitteilung über die Internalisierung externer Verkehrskosten
Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • a) Diese Mitteilung enthält die wichtigsten Ergebnisse dreier Initiativen im Verkehrsbereich (Internalisierung der externen Kosten, umweltfreundliche Antriebstechnik und ITS Aktionsplan) und gegebenenfalls Empfehlungen für die Zukunft.
  • b) Diese zweite Mitteilung bietet ein allgemein anwendbares, transparentes und verständliches Modell für die Beurteilung von externen Kosten verschiedener Verkehrsarten. Es wird analysiert, wie Internalisierungsmaßnahmen eine bestimmte Form des Marktversagens ausgleichen können, das im Verkehrsbereich häufig vorkommt und durch starke negative externe Effekte gekennzeichnet ist. Die Mitteilung wird eine Liste von Politikinstrumenten enthalten, mit denen dieses Problem angegangen werden kann (ETS, Steuern, Abgaben usw. und Kombinationen einzelner Politikinstrumente) und die voraussichtlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen jeder der aufgelisteten Optionen analysieren. Möglicherweise werden zugleich Legislativvorschläge vorgelegt oder wird deren Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres 2008 angekündigt.
Maßnahmenpaket Energie:
  • a) Mitteilung über die 2. Überprüfung der Energiestrategie
  • b) Änderung der Vorschriften über Erdölvorräte (*)
  • c) Neufassung der Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (*)
  • d) Überprüfung der Richtlinie über Energiebesteuerung
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 99, Art. 100 Abs. 1
  • c) Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 175
  • d) Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 93
  • a) Die Überprüfung erstreckt sich auf die Fortschritte im Hinblick auf die im März 2007 vereinbarten strategischen Ziele. Dazu zählen die Gestaltung des Binnenmarkts, Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien im Energie-Mix, Tendenzen bei den Treibhausgas-Emissionen aus dem
    Energieverbrauch, wichtige energietechnologische Entwicklungen und Erfolge in der externen Energiepolitik der EU. Sie wird bei der Formulierung von Empfehlungen für künftige Politikentwicklungen und bei der Weiterentwicklung der Arbeiten für eine EU-Energiepolitik hilfreich sein. Insbesondere soll untersucht werden, wie die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union verbessert werden kann durch einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt, durch verbesserte und diversifizierte Infrastrukturen und Zusammenschaltungen, durch die Lagerung und Flüssiggasterminals, bessere Lagerverwaltung, Solidaritätsmechanismen, einen diversifizierteren Energie-Mix, technologische Entwicklung, mit der höhere Marktanteile erneuerbarer Energieträger und die Reduzierung von Kohlenstoffemissionen aus Energieverbrauch und -produktion (z.B. CCS-Technologien) erreicht werden. Ferner werden die internationale Dimension und die einschlägigen bilateralen und multilateralen Vereinbarungen, die zur Versorgungssicherheit der EU beitragen, untersucht.
  • b) Vorschlag für eine neue Richtlinie über Erdölvorräte, die Notfälle in der EU berücksichtigt und die bestehenden Vorschriften, die teils auf die sechziger Jahre zurückgehen (und 2006 als Richtlinie 2006/67 kodifiziert wurden), ersetzt. Angestrebt wird die Schaffung eines effizienten Instruments, mit dem unter den derzeit gegebenen Umständen Unterbrechungen der Erdöllieferungen für die EU bewältigt werden können.
  • c) Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden betrifft Energieausweise für Gebäude und (nicht spezifizierte) Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden und bestehenden Gebäuden, die in größerem Umfang renoviert werden. Außerdem sind regelmäßige Wartungsinspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen festgelegt, um zu gewährleisten, dass diese Vorrichtungen energieeffizient funktionieren. Eine aktualisierte Richtlinie könnte strengere und spezifischere Anforderungen festlegen und auch Finanzierungsaspekte behandeln. Die möglichen Änderungen sollen durch eine Folgenabschätzung spezifiziert und analysiert werden.
  • d) Die Energiebesteuerung bietet der EU die Möglichkeit, eine Einnahmequelle mit Anreizen für einen energieeffizienteren und umweltfreundlicheren Verbrauch zu verbinden. Als Folgemaßnahme zum Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (KOM (2007) 140) dient die Überprüfung dazu, die Energiebesteuerungsrichtlinie zu einem stützenden und wirksamen Instrument für die Politik der EU im Bereich Energie- und Klimawandel zu machen.
Legislativvorschläge, die aus der Mitteilung über Gesundheitskontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik hervorgehen (*)Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: Art. 37 EG-Vertrag.Nach der Mitteilung von 2007 über Gesundheitskontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden die Legislativvorschläge Optionen enthalten, die die Betriebsprämienregelung effizienter gestalten, die Marktstützungsinstrumente anpassen und die neuen Herausforderungen des Sektors bewältigen helfen. Die "Gesundheitskontrolle" ist keine fundamentale Reform, sondern zielt vielmehr darauf ab sicherzustellen, dass die GAP reibungslos funktioniert und, wo dies möglich ist, vereinfacht wird. Diese Initiative geht auf die Überprüfungsklauseln betreffend die Betriebsprämienregelung und bestimmte Agrarmärkte zurück, die Gegenstand der GAP-Reformen von 2003/2004 waren.
Maßnahmenpaket Migration:
  • a) Mitteilung über Einreise- /Ausreisesystem und andere Grenzschutzinstrumente (z.B. elektronische Reiseerlaubnis)
  • b) Bericht über die Evaluierung und die künftige Entwicklung von Frontex
  • c) Mitteilung über ein europäisches Grenzüberwachungssystem
Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • a) Hauptziel ist die Straffung der Grenzkontrollverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der besseren Steuerung der Migrationsströme, Verhinderung der illegalen Einwanderung sowie möglicher Gefahren für die Sicherheit der EU sowie der Erleichterung der Grenzüberschreitung (sowohl bei der EU-Einreise als auch bei der Ausreise aus der EU) für EU-Bürger und Bonafide-Reisende aus Drittstaaten, damit die Ressourcen besser auf die Grenzkontrollen konzentriert werden können.
  • b) Einführung einer wirklich integrierten Verwaltung der Außengrenzen auf europäischer Ebene. Verbesserung der operativen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen für die Kontrolle der Außengrenzen der Europäischen Union und die Steuerung der Migrationsströme zuständigen Dienste der Mitgliedstaaten. Drosselung der illegalen Einwanderung an den Außengrenzen, Verhinderung des Menschenhandels in die Union unter Berücksichtigung der humanitären Aspekte dieses Phänomens (d.h. Rettung von Menschen, die ihr Leben beim illegalen Überschreiten der Grenzen in Gefahr bringen). Auf der Grundlage der FRONTEX-Evaluierung und insbesondere der Evaluierung der Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT) wird die Durchführbarkeit der Einführung eines europäischen Systems von Grenzschutzkräften geprüft.
  • c) In der Mitteilung wird die Kommission die Einführung eines europäischen Grenzüberwachungssystems in drei Phasen vorschlagen:
    • 1) Verknüpfung und Straffung bestehender Melde- und Überwachungssysteme auf Ebene der Mitgliedstaaten (2008-2009)
    • 2) Entwicklung und Einsatz gemeinsamer Instrumente und Anwendungen für die Grenzüberwachung auf EU-Ebene (2008-2013)
    • 3) Einführung einer gemeinsamen Informationsanwendung für den Seebereich (Mittelmeer und Schwarzes Meer) (2012-2013)

Dieser dreiphasige Ansatz für die Schaffung eines europäischen Grenzüberwachungssystems dürfte die innere Sicherheit des Schengen-Raums durch die Verhinderung der illegalen Einwanderung, des Menschenhandels, Terrorismus usw. spürbar erhöhen und zugleich die Todesrate bei den illegalen Einwanderern durch vermehrte Seerettung deutlich verringern.

Maßnahmenpaket Asyl:
  • a) Asylpolitisches Aktionsprogramm
  • b) Vorschlag zur Änderung der über Ratsrichtlinie 2003/9/EG Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern
  • c) Vorschlag zur Änderung der Ratsverordnung 343/2003/EG zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist
  • d) Änderung der Richtlinie über Asylverfahren
  • e) Änderung der Richtlinie über die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus und die Annäherung der Formen des subsidiären Schutzes
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 63 Abs. 1 Buchst. b
  • c) Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 63 Abs. 1 Buchst. a
  • d) Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 63 Abs. 1 Buchst. d
  • e) Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 63 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2 Buchst. a, Abs. 3 Buchst. a
  • a) Ziel des Aktionsprogramms ist die Skizzierung eines Plans für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem. Dieser wird weitgehend vom Ergebnis der Erörterungen des am 6. Juni 2007 veröffentlichten Grünbuchs abhängen. Dazu gehören Vorschläge für die im Haager Programm enthaltenen langfristigen Bestandteile des Europäischen Asylsystems, u.a. das gemeinsame Asylverfahren, der einheitliche Status für Flüchtlinge und für Personen, denen subsidiärer Schutz zuteil wird, und das europäische Unterstützungsbüro für sämtliche Formen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
  • b) c) d) e) Die Vorschläge zielen auf der Grundlage der Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit der Umsetzung und Anwendung sowie dem Ergebnis der Anhörung zum Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem darauf ab, einige Bestimmungen der derzeit geltenden Richtlinien zu ändern / klären, sie wirksamer zu gestalten und bestimmte Anwendungsprobleme zu lösen, um die einschlägigen Normen weiter zu harmonisieren und sicherzustellen, dass die Kohärenz mit dem fortschreitenden Asyl-Besitzstand gewahrt wird.
Maßnahmenpaket Gesundheit:
  • a) Mitteilung und Empfehlung zur Patientensicherheit und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen
  • b) Empfehlung des Rates zu aufgrund von medizinischen Behandlungen erworbenen Infektionen
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Nichtlegislative Maßnahme / Empfehlung
  • a) Die beiden Hauptziele der Initiative zur Patientensicherheit und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen sind: 1. die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das höchstmögliche Niveau der Patientensicherheit in den Gesundheitssystemen der gesamten EU zu gewährleisten, indem die notwendigen einschlägigen praktischen und rechtlichen Instrumente und Mechanismen zur Verfügung gestellt werden und die wichtigsten Akteure dabei zu unterstützen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu verbessern und 2. das Vertrauen der EU-Bürger dahingehend zu stärken, dass sie ausreichend über die Sicherheit der EU-Gesundheitssysteme und der Anbieter von Gesundheitsdiensten in ihrem eigenen Land und in anderen Mitgliedstaaten informiert sind.
  • b) Die Empfehlung über die aufgrund von medizinischen Behandlungen erworbenen Infektionen enthält eine Reihe spezifischer Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, um die Verbreitung von aufgrund von medizinischen Behandlungen erworbenen Infektionen zu begrenzen: Kontrolle und Präventionsmaßnahmen, Infektionsvorbeugung, Kontrollprogramme, Einführung und Stärkung aktiver Überwachungssysteme und Förderung der Aus- und Fortbildung, Forschung und des Informationsaustauschs über Prävention und Kontrolle.
Maßnahmenpaket Erweiterung 2008:
  • a) Strategiepapier zur Erweiterung
  • b) Fortschrittsberichte
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Nichtlegislative Maßnahme / Sonstiges
  • a) Das "Strategiepapier" enthält die wichtigsten Ergebnisse der Fortschrittsberichte und umfasst Vorschläge für politische Empfehlungen.
  • b) Die Fortschrittsberichte enthalten eine Einschätzung der Fortschritte Kroatiens, der Türkei und der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien mit Blick auf den Beitritt sowie die Fortschritte bei der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses durch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo (UN-Resolution 1244).
Europäische Nachbarschaftspolitik: Fortschrittsberichte der Länder Nichtlegislative Maßnahme / SonstigesDie Kommission wird die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen in den Nachbarländern weiterhin unterstützen, in einem gemeinsamen politischen Rahmen auf ihre Bedürfnisse eingehen, ihre eigenen Zusagen umsetzen, um die Anreize für die Partnerländer zu stärken und eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre Politik erfolgreich fortzusetzen. Die Kommission wird eine Analyse der Fortschritte vor Ort sowie eine zweite Reihe von Fortschrittsberichten über Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, die Palästinensische Behörde, Tunesien und Ukraine erstellen sowie erste Fortschrittsberichte über Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien und Libanon.
Mitteilung "Konkrete Folgemaßnahmen zur Gemeinsamen EU-Afrika-Strategie"Nichtlegislative Maßnahme / MitteilungDie Mitteilung enthält die zweite Evaluierung der Umsetzung der EU-Strategie für Afrika. Sie integriert die im ersten Aktionsplan zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Afrika-Strategie herausgestellten Prioritäten und legt die notwendigen Leitlinien für ihre Durchführung fest. Die Mitteilung wird einen Fragebogen zugrunde legen, der den Mitgliedstaaten Anfang 2008 zugesandt wird. Damit wird ein EU-Monitoringdokument geschaffen. Es wird sichergestellt, dass adäquate Synergien mit der Monterrey-Mitteilung hergestellt werden.
Maßnahmenpaket Bessere Rechtsetzung:
  • a) Strategische Überprüfung
  • b) Zweiter Fortschrittsbericht über die Vereinfachung
  • c) Fortschrittsbericht über Verwaltungslasten
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • c) Nichtlegislative Maßnahme / Sonstiges
  • a) In einer Mitteilung wird der Stand der Kommissionsagenda zur besseren Rechtsetzung erläutert (einschließlich der ersten Erfahrungen mit dem Ausschuss für Folgenabschätzung) und werden neue Initiativen im Rahmen dieser Agenda angekündigt.
  • b) Zur Initiative gehören ein Überblick über den Stand des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms sowie neue Vereinfachungsvorschläge. Auf interinstitutioneller Ebene werden die Fortschritte bei der Annahme von Vereinfachungsvorschlägen überprüft. Ferner wird über den Stand des indikativen Kodifizierungsprogramms 2006-2008 berichtet.
  • c) Im Januar 2007 legte die Kommission ein ehrgeiziges Aktionsprogramm zur Reduzierung der durch die EU-Gesetzgebung eingeführten Verwaltungslasten um 25 % vor. Diese Reduzierung sollte 2012 gemeinsam durch die EU und die Mitgliedstaaten erreicht werden. Das Aktionsprogramm legt fest, wie Meldepflichten für Unternehmen erfasst, bewertet und abgebaut werden können. Es enthält eine Liste von rund 40 Rechtsakten und 13 prioritären Bereichen, die schätzungsweise 80 % der Verwaltungskosten für die Unternehmen verursachen. Damit auch kurzfristig konkrete Ergebnisse erzielt werden können, werden in dem Programm auch eine erste Reihe von "Schnellmaßnahmen" genannt. Diese sollen spürbare Erleichterungen durch relativ geringe Änderungen der zugrunde liegenden Rechtsakte schaffen.

Vorrangige Initiativen

BezeichnungArt des Vorschlags oder RechtsaktsBeschreibung von Gegenstand und Zielen
HaushaltsüberprüfungNichtlegislative Maßnahme / MitteilungEs geht darum zu überprüfen, welche Reformen notwendig sind, um den Beitrag Europas zur Bewältigung wichtiger Herausforderungen im nächsten Jahrzehnt unter Zugrundelegung der Grundsätze des Mehrwerts beim Verfolgen des gemeinsamen Interesses und der Wirksamkeit der Ausgaben zu erhöhen. Diese Analyse ist somit potenziell eine wichtige Vorleistung für die von der nächsten Kommission vorzulegenden Vorschläge betreffend einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit ab 2014.
Mitteilung der Kommission über EMU@10.Nichtlegislative Maßnahme / MitteilungIm Frühjahr 2008 werden die Beschlüsse über den Übergang zur dritten Phase der WWU und über ihre ursprünglichen Teilnehmer zehn Jahre zurückliegen. Zehn Jahre danach ist die Zeit reif für eine tiefgreifende strategische Überprüfung der Funktionsweise der WWU mit dem Ziel, Erkenntnisse für die Zukunft zu erhalten. Die Mitteilung der Kommission sollte die Ergebnisse der Überprüfung zusammenfassen und die wichtigsten Empfehlungen für die Zukunft vorlegen.
Grünbuch über den europäischen territorialen ZusammenhaltNichtlegislative Maßnahme / GrünbuchZiel dieser Maßnahme ist es,
  • - aus einem institutionellen, politischen und operativen Blickwinkel zu analysieren, wie die Mitgliedstaaten das Konzept des territorialen Zusammenhalts verstehen und anwenden. Dies geschieht hauptsächlich anhand von Fragebögen und der Analyse operativer Programme
  • - eine gemeinsame Definition des Konzepts zu geben und mögliche Instrumente für eine bessere Integration der territorialen Dimension in die Strukturfonds und einige sektorale Politiken, die territoriale Auswirkungen haben, vorzuschlagen.
  • - einen tiefgreifenden Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission einzuleiten.
Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG über die EigenkapitalanforderungenLegislativvorschlag / RichtlinieÜberarbeitung einiger wichtiger Bestimmungen der Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung, um die durch Vorschriften bedingten Belastungen der Mitgliedstaaten und des Bankgewerbes zu reduzieren.
 Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 47 Abs. 2
  • - Verbesserte Rahmenvorschriften für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden (vor allem in dringenden Fällen). Zugang der Aufsichtsbehörde des Aufnahmelandes zu Informationen über Zweigniederlassungen
  • - Überarbeitung der Großkredit-Anforderungen
  • - Aufsichtsrechtliche Behandlung hybrider Kapitalinstrumente, die für das Tier-I-Kapital in Frage kommen
  • - Ausweitung der Befreiungen für Genossenschaftsbanken
  • - Klärung und technische Anpassung der Eigenkapitalrichtlinie (einschließlich der Behandlung der Ausfallrisiken im Handelsbuch)
Verordnung über das Statut der Europäischen PrivatgesellschaftLegislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 308Ziel der Europäischen Privatgesellschaft ist es, die Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit von europäischen KMU zu erhöhen. In den Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln für KMU einzuführen, würde es ihnen erleichtern, grenzüberschreitende Tätigkeiten wahrzunehmen, indem die Aufnahme neuer Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten und / oder die Umstrukturierung von bestehenden Tätigkeiten in einfachere Strukturen erleichtert wird. In verschiedenen Mitgliedstaaten mit den gleichen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen tätig zu sein, würde die Kosten für die Befolgung von Vorschriften reduzieren und die Gründung und den Betrieb von Unternehmen in der EU einfacher und kostengünstiger gestalten.
Mitteilung "Small Business Act" für EuropaNichtlegislative Maßnahme / MitteilungGegenstand des "Small Business Act" für Europa werden eine Reihe allgemeiner Grundsätze (z.B. spezifische Behandlung von KMU in Rechtsakten gemäß dem Grundsatz "Think Small First", Abbau von Hindernissen für grenzüberschreitende Tätigkeiten, besserer Zugang von KMU zu EU-Programmen und zu Innovation und Wachstum), Rechtsetzungsmaßnahmen (z.B. Vorschlag für das Statut der Europäischen Privatgesellschaft) und konkrete Maßnahmen sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Kommission (z.B. besserer Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen) sein.
Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften zu ermäßigten MwSt-SätzenLegislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 93Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie eines unabhängigen "Think tank" über die Auswirkungen von ermäßigten Sätzen vor allem im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wirtschaftswachstum und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nahm die Kommission eine Mitteilung über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze (KOM (2007) 380) an, um im Rat, im Europäischen Parlament und mit anderen Akteuren eine Diskussion in Gang zu setzen. Zu dieser äußerst sensiblen Frage werden alle Stellungnahmen gesammelt; sie sollen mittelfristig in einen nachhaltigen und ausgewogenen Vorschlag über ermäßigte MwSt-Sätze eingehen.
Maßnahmenpaket Arzneimittel:
  • a) Mitteilung über die Zukunft des Binnenmarkts für Humanarzneimittel
  • b) Richtlinie über Arzneimittel - Patienteninformation
  • c) Stärkung und Rationalisierung der Pharmakovigilanz der EU
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 95
  • c) Legislativvorschlag / Richtlinie und Verordnung Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 95
  • a) Ziel der Mitteilung ist es, die seit 2004 erzielten Leistungen zu überprüfen, die kommenden Herausforderungen zu skizzieren und darzulegen, was die Kommission und die Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren erreichen können.
  • b) Ziel der Richtlinie ist die Einführung harmonisierter Vorschriften, die den gesellschaftlichen (selbstbewusste Patienten, die besser informiert werden wollen) und technischen (verbreitete Nutzung des Internet) Entwicklungen Rechnung tragen.
  • c) Ziel dieser Initiativen ist es, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu rationalisieren und zu stärken, die Funktionsweise des Binnenmarkts und die Sicherheit der in der EU im Verkehr befindlichen Arzneimittel zu verbessern.
Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung Nichtlegislative Maßnahme / Empfehlung Zu Beginn des Jahres 2008 gilt die politische Aufmerksamkeit in der EU den Lehren, die aus der Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit gezogen werden können. Die Initiative bildet die letzte Phase eines 2006 mit einer Anhörung gemäß Artikel 138 über die aktive Eingliederung von arbeitsmarktfernen Menschen begonnenen Prozesses, der drei Pfeiler zugrunde legte:
  • a) Verbindung zum Arbeitsmarkt durch Beschäftigungsmöglichkeiten und berufliche Bildung,
  • b) Einkommensförderung, die den Menschen ein Leben in Würde ermöglicht und
  • c) besserer Zugang zu qualifizierten Dienstleistungen.

Im Rahmen der Strategie von Lissabon ergänzt diese Initiative den Flexicurity-Ansatz, in dem Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt schwer zu vermitteln sind, einbezogen werden.

Vorschlag für eine Verordnung über einen Rechtsrahmen für den Aufbau und den Betrieb neuer gesamteuropäischer ForschungsinfrastrukturenLegislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 171 Zweck der Vorschriften ist es, die Bildung von europäischen Konsortien für den Aufbau und den Betrieb von Forschungsanlagen von gesamteuropäischem Interesse zu erleichtern, die für die effiziente Durchführung der Forschungsprogramme der Gemeinschaft notwendig sind. Die EG-Verordnung ergänzt nationale und zwischenstaatliche Regelungen und bietet einen gemeinsamen und leicht verständlichen Rechtsrahmen, der den einzelnen Konsortien große Flexibilität belässt, angemessene Regeln für spezifische Infrastrukturen auf europäischer Ebene einzuführen. Rechtsgrundlage der Rahmenverordnung ist Artikel 171 EG-Vertrag: Sie wird die Haupteigenschaften des gesamteuropäischen Forschungsinfrastrukturen beschreiben und die Regeln und Verfahren für deren Einrichtung enthalten, die für die effiziente Durchführung der Gemeinschaftsprogramme notwendig ist. Die Rahmenverordnung ermöglicht es, Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsforschung, beispielsweise Haftung, Besteuerung und Personalfragen, zu regeln; ferner hebt sie die Katalysatorfunktion der Europäischen Kommission für die Schaffung neuer rechtlicher Einheiten auf europäischer Ebene hervor.
Mitteilung "Für eine gemeinsame Forschungsplanung"Nichtlegislative Maßnahme / MitteilungZiel ist die Aufwertung sorgfältig ausgewählter nationaler Forschungsinvestitionen durch gemeinsame Planung, damit diese gemeinsamen Programme die kritische Masse, Größenordnung und den Umfang erreichen, die notwendig sind, um auf globaler Ebene Wirkung zu entfalten.
Initiativen zur Eurozone:
  • a) Konvergenzbericht 2008
  • b) (Mögliche / r) Vorschlag / Vorschläge für Ratsbeschluss / beschlüsse gemäß Art. 122 Abs. 2 über die Erweiterung der Eurozone um einen oder mehrere neue Mitgliedstaaten
  • c) Mögliche Vorschläge für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Legislativvorschlag / Beschluss Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 122 Abs. 2
  • c) Legislativvorschlag / Verordnung

Rechtsgrundlage: Art. 123 Abs. 5 EG-Vertrag.

  • a) Mindestens alle zwei Jahre oder auf Verlangen eines Mitgliedstaats erarbeiten die Kommission und die EZB einem Konvergenzbericht gemäß dem Verfahren von Artikel 122 Absatz 2. Geprüft wird dabei, in welchem Maße die Mitgliedstaaten, für die Ausnahmeregelungen gelten, einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht haben. Auch die Vereinbarkeit der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht wird beurteilt. Der nächste regelmäßige Zweijahresbericht ist für 2008 vorgesehen (der letzte wurde im Dezember 2006 veröffentlicht). Die positive Konvergenzbewertung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten könnte zu einer Erweiterung der Eurozone führen.
  • b) Wird von einem oder mehreren Mitgliedstaaten angenommen, dass sie die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllen, wird die Ausnahmeregelung vom Rat aufgehoben.
  • c) Wird von einem oder mehreren Mitgliedstaaten angenommen, dass sie die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllen, entscheidet der Rat gemäß Artikel 123 Absatz 5 über die Umrechnungskurse der neuen Mitglieder des Eurogebiets.

Mit der Einführung des Euro verbundenes Sekundärrecht.

Mitteilung zur Einführung des Programms zur globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES), über seine langfristige Verwaltung und seinen FinanzrahmenNichtlegislative Maßnahme / MitteilungMit der Mitteilung wird die langfristige GMES-Nachhaltigkeit geprägt. Dazu gehören: ein programmatischer Rahmen für die Weiterentwicklung der vorbereitenden Maßnahmen, die Koordinierung der Beiträge aus den Beobachtungseinrichtungen im Weltraum und vor Ort für eine garantierte Versorgung mit Daten und das langfristige Verwaltungssystem für GMES. Möglicherweise werden zugleich oder anschließend Legislativvorschläge für seine Durchführung vorgelegt.
Maßnahmenpaket Nachhaltigkeit:
  • a) Mitteilung und Aktionsplan für nachhaltige Industriepolitik (Sustainable Industrial Policy - SIP)
  • b) Aktionsplan für nachhaltige Produktions- und Verbrauchsstrukturen (Sustainable Production and Consumption - SPC)
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
Die SIP / SPC-Initiative besteht aus einer integrierten Strategie, die zu einer ökologisch nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft der EU beitragen soll. Diese Strategie erstreckt sich auf die Aspekte Innovation, Binnenmarkt und externe Dimension einschließlich Produktions- und Verbrauchsmustern. Im Rahmen der Initiative werden die Vorgehensweise festgelegt, Aktionspläne für die Umsetzung konzipiert und gegebenenfalls Legislativvorschläge ausgearbeitet. Ein Kernelement der Initiative wird die Einleitung einer neuen Produktpolitik zur Festlegung dynamischer Nachhaltigkeitsauflagen durch Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über energiebetriebene Produkte in Verbindung mit freiwilligen "Leistungsstandards" sein. Diese werden auf internationaler Ebene durch internationale sektorbezogene Abkommen gefördert werden. Geplant sind außerdem umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Innovation (z.B. ein System zur Überprüfung europäischer Umwelttechnologie) und zur Förderung eines "intelligenteren" Verbrauchs (u. a. durch Revision des Umweltzeichens), Maßnahmen, die der Industrie helfen sollen, die Produktionsprozesse nachhaltiger zu gestalten (u. a. durch Revision des EMAS-Systems und durch das KMU-Umweltverträglichkeitsprogramm) und Initiativen, die auf ein nachhaltigeres öffentliches und privates Auftragswesen abzielen.
Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (*)Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 175Ziel der Revision sind die Verbesserung der Umweltleistung der beteiligten Organisationen und eine stärkere Beteiligung von Industrie und öffentlichem Sektor. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften und die Verbesserung der Umweltleistung der beteiligten Organisationen werden dadurch erleichtert, dass die Möglichkeit der Beratung über umweltrechtliche Pflichten geboten wird und Empfehlungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken ausgesprochen werden. Unter anderem ist es für die beteiligten Organisationen von Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand für Großunternehmen durch Ermöglichung der Eintragung von Körperschaften und für kleine Organisationen durch Gruppeneintragung reduziert wird. Synergien mit anderen Umweltmanagementsystemen werden begünstigt. Anreize und eine regelungspolitische Entlastung für die beteiligten Organisationen seitens der Mitgliedstaaten werden gefördert.
Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (*)Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 175 Abs. 1Ziel der Revision sind ein höheres Maß an Effizienz und stärkere Marktauswirkungen, indem die Palette der für die Vergabe des Umweltzeichens in Frage kommenden Produktgruppen erweitert und die Zahl der mit dem Umweltzeichen versehenen Waren und Dienstleistungen, die dem Verbraucher zur Verfügung stehen, erhöht wird. Das Verfahren für die Festlegung und Annahme der Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens wird von Grund auf geändert und vereinfacht. Die Wirtschaftsakteure werden stärker in den Prozess eingebunden, wodurch ihre Eigenverantwortung und die Selbstregulierungsaspekte des Systems verstärkt werden, während der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten reduziert wird. Synergien mit den auf nationaler Ebene vergebenen Umweltzeichen werden begünstigt, und die Kosten und Gebühren, die die Behörden der Mitgliedstaaten dem Antragsteller auferlegen können, werden beschränkt. Außerdem sollten die Kriterien so definiert werden, dass sie für ein umweltgerechtes öffentliches Auftragswesen leicht herangezogen werden können.
Maßnahmenpaket biologische Vielfalt :
  • a) Halbzeitbericht über die Durchführung des Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • b) Mitteilung über Optionen zur Bekämpfung gebietsfremder invasiver Arten
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Sonstiges
  • b) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • a) Der Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sieht vor, dass die Kommission - unter Berücksichtigung der Berichte der Mitgliedstaaten und sonstiger Daten - 2008 über die Durchführung des Plans Bericht erstattet. Dabei soll auf der Grundlage der vorliegenden Informationen eine Übersicht über den augenblicklichen Stand der Umsetzung des Aktionsplans gegeben und angesichts der in Bezug auf das Jahr 2010 eingegangenen Verpflichtung auf Problemfelder hingewiesen werden.
  • b) In der Mitteilung sollen die verschiedenen in Frage kommenden Optionen zur Reduzierung der Bedrohung des Naturerbes der EU durch in die Union gelangende nicht einheimische Arten dargelegt werden.

Auf der Grundlage einer derzeit durchgeführten Studie werden 2009/2010 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Arten vorgeschlagen. Das Eindringen gebietsfremder invasiver Arten soll verhindert und bekämpft und somit die biologische Vielfalt in Europa geschützt werden.

Grünbuch zur Qualitätspolitik für AgrarerzeugnisseNichtlegislative Maßnahme / GrünbuchDas Grünbuch wird Ideen und Optionen für Landwirte und Erzeuger aufzeigen, die qualitätsbewusst produzieren wollen, um der Verbrauchernachfrage besser gerecht zu werden und einen Mehrwert für ihre Produktion zu erzielen. Im Rahmen des Grünbuches wird um Beiträge, Meinungen und Vorschläge zur Ausarbeitung von Maßnahmen und des geeigneten Rechtsrahmens zur Erleichterung der Verlagerung hin zur Qualitätsproduktion und -vermarktung gebeten werden. Das Grünbuch wird sich auf die Ergebnisse der Konferenz über Qualitätszertifizierung bei Lebensmitteln stützen, die am 5./6.2.2007 in Brüssel stattfand, und den Forderungen nach einer stärker am Markt orientierten Landwirtschaft der EU Rechnung tragen. Außerdem sollen die Meinungen von Betroffenen zur Entwicklung der bestehenden EG-Qualitätssicherungssysteme für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten eingeholt werden.
Verordnung des Rates - Überarbeitung der Förderregelung für benachteiligte Gebiete (Abgrenzung der benannten Gebiete)Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 37Die Unterstützung für die benachteiligten Gebiete soll zur Erhaltung des ländlichen Lebensraums durch dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen sowie zur Erhaltung und Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen beitragen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die Maßnahme wird zu einem verbesserten Abgrenzungssystem für benachteiligte Gebiete führen und somit eine Anpassung an veränderte Gegebenheiten ermöglichen.
Mitteilung über die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der GemeinschaftNichtlegislative Maßnahme / MitteilungDie Mitteilung soll sich auf die Strategie von 2002 (KOM (2002) 511 endgültig) stützen; es ist festzustellen, dass die dort vorgegebenen Wachstumsziele nicht wie vorgesehen vollständig erreicht wurden, während in den Bereichen Umwelt und Gesundheit im Allgemeinen bessere Ergebnisse erzielt wurden. Daher sollen die wichtigsten Sachzwänge und Herausforderungen, die ein nachhaltiges Wachstum behindern, ermittelt werden, und es soll untersucht werden, inwiefern alle Akteure, insbesondere die Behörden, dazu beitragen können, ein möglichst transparentes und vorhersehbares wirtschaftliches und rechtliches Umfeld zu schaffen, das Unternehmer für Investitions- und Entwicklungstätigkeiten benötigen. (Diese Maßnahme ist Teil des Aktionsplans zur integrierten Meerespolitik.)
Modernisierung und Neufassung der Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2847/93 (*)Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 37Die Hauptziele sind die Verstärkung, Harmonisierung und Vereinfachung der bestehenden Vorschriften im Bereich der Fischereiüberwachung. Die Modernisierung der Verfahren wird eine bessere Durchsetzung der Vorschriften erleichtern und die Belastung für den Sektor und die öffentlichen Verwaltungen sowie die Sachzwänge, denen diese unterliegen, verringern, da die Nutzung von IT-Instrumenten zur Reduzierung der Berichterstattungspflichten verstärkt wird. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Nachhaltigkeit der Fischerei. Vorgesehen im Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union (KOM (2007) 23).
Maßnahmenpaket Seeverkehr:
  • a) Mitteilung über die künftige Seeverkehrspolitik der EU sowie Legislativvorschläge:
  • b) Revision der Verordnung 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)
  • c) Legislativvorschlag über einen Meeresraum ohne Grenzen
  • a) Vorschlag für eine nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage:
  • c) Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 71 und 75
  • a) Diese Mitteilung wird den Entwicklungen seit der Seeverkehrsstrategie von 1996 Rechnung tragen. Sie wird sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Rolle des Seeverkehrs und dessen Beitrag zum europäischen Wirtschaftssystem insgesamt befassen. Alle Auswirkungen des verstärkten Globalisierungsprozesses, des Handelswachstums, der Sachzwänge im Energiebereich und aufgrund des Klimawandels, von Sicherheitsfaktoren, der nachhaltigen Entwicklung, menschlicher Faktoren, der Wettbewerbsfähigkeit und sich abzeichnender Logistiktrends werden untersucht werden. (Diese Maßnahme ist Teil des Aktionsplans zur integrierten Meerespolitik.)
  • b) Die EU-Vorschriften über den Seeverkehr sind seit der Errichtung der EMSA erheblich weiterentwickelt worden; so ist die Gründungsverordnung bereits dreimal geändert worden. Mit dem von der Kommission 2005 vorgeschlagenen dritten Maßnahmenpaket für die Sicherheit im Seeverkehr werden die Aufgaben der EMSA weiter verstärkt. Dabei wird im Wesentlichen folgende Erweiterung der Aufgaben erwogen: Übernahme bestimmter Tätigkeiten im Rahmen der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle sowie neue Aufgaben in den Bereichen Sicherheit, Forschung und allgemeine Meerespolitik. Auch die Zusammenarbeit mit Drittländern und Governance-Fragen werden geprüft.
  • c) Zur Schaffung eines echten Binnenmarktes für den Kurzstreckenseeverkehr müssen die Verwaltungsverfahren für diesen Verkehr vereinfacht werden. Dies wird dazu führen, dass das Verkehrsaufkommen herabgesetzt wird, die negativen Umweltauswirkungen und der Energieverbrauch verringert werden und die Sicherheit verbessert wird. Eine echte Umsetzung der Binnenmarktkonzepte in den Küstengewässern der EU setzt voraus, dass die bestehenden rechtlichen und verwaltungsmäßigen Rahmenbedingungen geändert werden. (Diese Maßnahme ist Teil des Aktionsplans zur integrierten Meerespolitik.)
Maßnahmenpaket Luftverkehr:
  • a) Mitteilung über die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums
  • b) Vorschlag zur Änderung der Verordnungen zum einheitlichen europäischen Luftraum
  • c) Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit auf die Bereiche Flughäfen, Flugverkehrsmanagement (ATM) und Flugsicherungsdienste (ANS)
  • d) Einleitung der SESAR- Entwicklungsphase (2008-2013)
  • a) Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung
  • b) Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 80
  • c) Legislativvorschlag / Verordnung Rechtsgrundlage: EG-Vertrag, Art. 80
  • d) Sonstiges
  • a) In dieser Mitteilung werden drei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des einheitlichen europäischen Luftraums erläutert werden.
  • b) Ziel des Legislativvorschlags ist es,
    • - die Durchführung des Luftverkehrsmanagements zu verbessern,
    • - sicherzustellen, dass die ATM-Infrastruktur den Anforderungen entspricht, die sich aufgrund der voraussichtlichen Zunahme des Verkehrsaufkommens ergeben,
    • - im Einklang mit den Zielen von Lissabon neue Technologien zu fördern,
    • - die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Luftverkehrsmanagement zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele beiträgt.
  • c) Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnung 1592/2002, um die gemeinsamen Flugsicherheitsvorschriften zur Verbesserung von Sicherheit und Interoperabilität auf die Flugsicherungsdienste, das Luftverkehrsmanagement und die Flughäfen auszudehnen.
  • d) Bericht der Kommission über den Stand der SESAR-Entwicklungsphase, in dem u. a. Folgendes dargelegt wird:
    • - der vom Rat zu billigende ATM-Generalplan,
    • - Möglichkeiten des Übergangs von der Entwicklungs- zur Umsetzungsphase von SESAR,
    • - die Modalitäten der Beteiligung von Staaten, die nicht der EU angehören.
Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von SaisonarbeitnehmernLegislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 63 Nr. 3Ziel des Vorschlags ist es, gemeinsame Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern aus Drittländern festzulegen. Der Vorschlag ist Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das im Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung von 2005 vorgeschlagen und in der Mitteilung über zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften von 2007 weiterentwickelt wurde. Im Einzelnen zielt der Vorschlag darauf ab, einer besonders schwachen Gruppe von Arbeitnehmern aus Drittländern wie den Saisonarbeitnehmern einen sicheren Rechtsstatus und verstärkten Schutz vor Ausbeutung zu gewähren und eine Politik für den Bereich der zirkulären Migration zu entwickeln.
Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern und über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten AuszubildendenLegislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 63Was die innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmer anbelangt, so werden gemeinsame Verfahren zur Regelung von deren Einreise in die EU sowie ihres befristeten Aufenthalts und ihrer Wohnsitznahme in der EU in jenen Bereichen festgelegt, die nicht Gegenstand der GATS-Verhandlungen sind. Diese Verfahren werden daher nicht die von der EG bzw. von der EG und ihren Mitgliedstaaten eingegangenen internationalen Verpflichtungen berühren. Was die bezahlten Auszubildenden betrifft, so zielt der Vorschlag vor allem auf die Entwicklung einer Politik für den Bereich der zirkulären Migration, und zwar auch im Hinblick auf die Unterstützung der EG-Entwicklungspolitik: Indem Drittstaatsangehörigen ermöglicht wird, durch eine Ausbildungszeit in Europa Fertigkeiten und Wissen zu erwerben, kann nämlich der Strom von Wissen (Brain Circulation), der sowohl dem Herkunfts- als auch dem Aufnahmeland zugute kommt, gefördert werden.
Mitteilung über die nächste Mehrjahresstrategie zum Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des RechtsNichtlegislative Maßnahme / MitteilungDiese Maßnahme ist vor allem darauf ausgerichtet, für einige Jahre die Prioritäten und Ziele der künftigen Entwicklung der EU zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts festzulegen und die Mittel und Maßnahmen zu bestimmen, mit denen sich diese Ziele am besten erreichen lassen.
Grünbuch über Migration und BildungNichtlegislative Maßnahme / GrünbuchIn dem Grünbuch soll die zentrale Rolle der Bildung in der Integrationspolitik herausgestellt, ein Bewusstsein für die Probleme von Migrantenschülern geschaffen und es sollen Lösungsmöglichkeiten und bewährte Praktiken analysiert werden. Außerdem soll geprüft werden, was im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen und -fonds unternommen werden kann, um die Entwicklung von Strategien zu unterstützen.
Mitteilung der Kommission über ein erneuertes Engagement für soziale Gerechtigkeit in Europa: Vertiefung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen IntegrationNichtlegislative Maßnahme / MitteilungInfolge der Chancenungleichheit können nicht alle EU-Bürger ihr ganzes Potenzial entfalten. Der derzeitige Prozess zur Unterstützung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Armut, zur Förderung der sozialen Integration und zur Modernisierung des Sozialschutzes ist noch verbesserungswürdig. Die verschiedenen Maßnahmen sollten besser aufeinander abgestimmt und dem gegenseitigen Lernen sollte ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. "Vertiefung der offenen Koordinierungsmethode" bedeutet, dass den Mitgliedstaaten geholfen werden soll, die Problematik der sozialen Integration und die Lücken in ihren Sozialschutzsystemen sowie die Maßnahmen, mit denen sich diese Lücken durch genauere Überwachung und besseres Benchmarking und eine stärkere Konzentration auf bestimmte Strategien und die Verfahren zu deren Umsetzung am besten schließen lassen, klarer zu bestimmen.
Mitteilung über die Antizipation und Bewältigung des WandelsNichtlegislative Maßnahme / AnhörungDie Mitteilung wird einen politischen Überblick über die seit der Annahme der Mitteilung über Umstrukturierung und Beschäftigung (KOM (2005) 120) getroffenen Maßnahmen enthalten. Sie soll die Grundlage für eine Europäische Partnerschaft zur Anpassung an den Wandel bilden sowie die Rolle und Aufgaben der wichtigsten Akteure des Änderungsmanagements (Kommission, Mitgliedstaaten, Regionen, Sektoren, Unternehmen, Arbeitnehmer und Sozialpartner) herausstellen. Mit der Mitteilung wird die zweite Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Antizipation von Unternehmensumstrukturierungen eingeleitet.
Vorschlag zur Revision der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 (Europäische Betriebsräte)Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 137 Abs. 2 Buchst. bDie Rechtsvorschriften der EU müssen im Hinblick auf eine bessere Kohärenz und Effizienz geändert werden, um die Rolle der Europäischen Betriebsräte, insbesondere bei der Antizipation und Begleitung von Umstrukturierungen, zu stärken.
Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes außerhalb der BeschäftigungLegislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 13Artikel 13 bietet die Rechtsgrundlage dafür, dass die Europäische Union geeignete Vorkehrungen treffen kann, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen; der Grundsatz der Nichtdiskriminierung muss jedoch erst dann in der Praxis angewandt werden, wenn er Bestandteil einer Richtlinie oder eines anderen Rechtsakts auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag ist.
  Nach Maßgabe dieser Rechtsgrundlage sind bereits drei Richtlinien erlassen worden, die jedoch nicht zur Bekämpfung von Diskriminierungen außerhalb des Beschäftigungsbereiches, die ausschließlich auf die Rasse, die ethnische Herkunft oder das Geschlecht zurückzuführen sind, anwendbar sind. Auch wenn einige Mitgliedstaaten eventuell über die derzeitigen Richtlinien hinaus dasselbe Schutzniveau bei allen Diskriminierungsgründen vorsehen, muss in diesem Bereich europaweit eine gewisse Kohärenz gewährleistet werden. Nur eine EU-Richtlinie kann solche kohärenten Rahmenbedingungen vorgeben. Ein in unzureichendem Maße einheitlicher Schutz kann sich auf die Entscheidung, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder zu studieren oder in einen anderen Mitgliedstaat zu reisen und dort Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, auswirken. Wie die Konsultation des Europäischen Unternehmenstestpanels ergeben hat, vertreten viele Unternehmer (63 %) die Auffassung, dass es nicht unerheblich ist, wenn in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Schutzniveaus in Bezug auf Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum aus Gründen des Alters, einer Behinderung, der Religion oder sexuellen Ausrichtung bestehen. 26 % der Unternehmer sind der Ansicht, dass sich unterschiedliche Schutzniveaus negativ auf ihre Fähigkeit, in einem anderen Mitgliedstaat Geschäfte zu betreiben, auswirken würden. Die Grundlage für eine neue Maßnahme bildet der Umstand, dass das Schutzniveau in Bezug auf Diskriminierungen aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung unter dem liegt, das im Falle von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse gewährt wird.
Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am ArbeitsplatzLegislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 137Die Richtlinie 92/85/EWG sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, einschließlich eines Mutterschaftsurlaubs von mindestens 14 Wochen ohne Unterbrechung, vor. Durch Verbesserung der derzeit geltenden Mutterschutzbestimmungen soll eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben erreicht werden.
Grünbuch über Gesundheitsberufe in EuropaNichtlegislative Maßnahme / MitteilungMit dem Vorschlag soll ein Reflexionsprozess auf hoher Ebene über Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität von Angehörigen der Gesundheitsberufe eingeleitet werden. Etwaige künftige Kommissionsvorschläge zu diesem Thema werden sich auf die Ergebnisse dieses Reflexionsprozesses stützen und daher erst später vorgelegt werden.
Mitteilung der Kommission über eine europäische Aktion im Bereich seltener KrankheitenNichtlegislative Maßnahme / MitteilungMit der Kommissionsmitteilung über eine europäische Aktion im Bereich seltener Krankheiten (einschließlich genetischer Krankheiten) soll erreicht werden, dass die Patienten angemessen versorgt und besser über seltene Krankheiten informiert werden; die derzeitige Situation der Unsicherheit und "Unsichtbarkeit" der Betroffenen soll umgekehrt werden. Angehörige von Gesundheitsberufen und Mitarbeiter von Gesundheitsbehörden wissen nur unzureichend über die meisten seltenen Krankheiten Bescheid. Aufgrund dieses Wissensmangels kommt es zu Fehldiagnosen, unter denen die Patienten und ihre Familien sehr leiden, und zu Behandlungsverzögerungen mit mitunter negativen Folgen. Die geplante Aktion wird auch zur Verwirklichung der übergeordneten Ziele - Verbesserung der Gesundheitssituation und damit Erhöhung der behinderungsfreien Lebenserwartung, die einen grundlegenden Indikator der Strategie von Lissabon darstellt - beitragen.
Richtlinie zur Qualität und Sicherheit von Organspenden und -transplantationen sowie Aktionsplan für eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Organspenden und -transplantationenLegislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 152 Nichtlegislative Maßnahme /MitteilungDie Richtlinie wird Grundsätze enthalten, die für einen grundlegenden Qualitäts- und Sicherheitsrahmen für die Übertragung menschlicher Organe zu therapeutischen Zwecken erforderlich sind; dazu gehören: die Einrichtung einer nationalen Behörde, die für die Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie verantwortlich ist, gemeinsame Qualitäts- und Sicherheitsnormen für die Konservierung und den Transport von Organen sowie die Rückverfolgbarkeit und Berichterstattung über schwerwiegende Zwischenfälle.Der Aktionsplan wird eine enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten begründen, die zu einer Maximierung im Bereich der Organspenden und zu gleichen Bedingungen für den Zugang zu Transplantationen beitragen soll. Mit dem Aktionsplan werden außerdem gemeinsame Ziele vorgegeben, bei denen Einvernehmen über die Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Vorgehens besteht, Maßnahmen erläutert, vereinbarte quantitative und qualitative Indikatoren und Benchmarks festgelegt und eine regelmäßige Berichterstattung eingeführt.
Mitteilung über den Schutz kritischer Kommunikations- und InformationsinfrastrukturenNichtlegislative Maßnahme / MitteilungIm Rahmen des umfassenderen, sich weiterentwickelnden Europäischen Programms für den Schutz kritischer Infrastrukturen (EPSKI) soll eine EU-Politik zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen entwickelt werden. Damit soll ein angemessenes und kohärentes Niveau des Sicherheitsschutzes und der Belastbarkeit kritischer Informationsinfrastrukturen sichergestellt werden, damit die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist.
Mitteilung über Telemedizin und innovative Technologien für die Behandlung chronisch KrankerNichtlegislative Maßnahme / MitteilungZiele dieser Mitteilung:
  • - Bewertung der Situation der Telemedizin in den Mitgliedstaaten aus technologischer und rechtlicher Sicht unter Beteiligung der wichtigsten Akteure; Ermittlung von Hindernissen und Chancen;
  • - Vorschlagen von Maßnahmen zur Erleichterung des Einsatzes innovativer Technologien sowie der Ausarbeitung europaweit geltender rechtlicher Rahmenbedingungen für telemedizinische Instrumente; Entwicklung von Pilotprojekten, insbesondere im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation;
  • - Vorschlagen geeigneter Verfahren zur Technologiebewertung und -zulassung, um der Marktzersplitterung entgegenzuwirken und die Transparenz zu gewährleisten; Sicherheit der Patienten.
Programm zum Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internets und neuer Medien (2009-2013)Legislativvorschlag / Beschluss Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 153Dieses neue Programm stützt sich auf die Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Programm "Mehr Sicherheit im Internet" erzielt wurden. Es dient der Förderung einer sichereren Nutzung des Internets und neuer Online-Technologien, insbesondere durch Kinder, und der Bekämpfung illegaler und vom Endnutzer ungewünschter Inhalte im Rahmen eines kohärenten Ansatzes der Europäischen Union.
Mitteilung zur Überprüfung der Funktionsweise der RoamingverordnungNichtlegislative Maßnahme / MitteilungDie Kommission wird die Funktionsweise der Roamingverordnung überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 30. Dezember 2008 darüber Bericht erstatten. Sie wird insbesondere bewerten, ob die Ziele dieser Verordnung erreicht worden sind. In ihrem Bericht wird sie Entwicklungen der Großkunden- und Endkundenentgelte für die Abwicklung von Sprach- und Datenkommunikationsdiensten, einschließlich SMS und MMS, für Roamingkunden erfassen und gegebenenfalls auch Empfehlungen dazu aussprechen, ob diese Dienste reguliert werden müssen. In ihrem Bericht wird die Kommission außerdem bewerten, ob angesichts der Marktentwicklung sowie im Interesse des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes die Notwendigkeit besteht, die Geltungsdauer dieser Verordnung über den in Artikel 13 genannten Zeitraum hinaus zu verlängern oder die Verordnung zu ändern, wobei der Entwicklung der Entgelte für Mobil-Sprach- und -Datenkommunikationsdienste auf nationaler Ebene und den Auswirkungen der Verordnung auf die Wettbewerbssituation kleinerer, unabhängiger oder neu in den Markt eintretender Betreiber Rechnung zu tragen ist.
Legislativvorschlag zur Stärkung von EurojustLegislativvorschlag / Beschluss Rechtsgrundlage: EU- Vertrag, Art. 31 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 2 Buchst. cEurojust spielt eine wichtige Rolle für die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Derzeit sind die Befugnisse der nationalen Mitglieder von Eurojust begrenzt; sie erstrecken sich vor allem auf die Koordinierung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Im Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität sollten die Befugnisse von Eurojust verstärkt und die Beziehungen zwischen Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz neu strukturiert werden. So wird Eurojust einen solideren Beitrag zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität leisten können.
Mitteilung über E-JustizNichtlegislative Maßnahme / MitteilungZiel der Mitteilung ist es, unter weitgehender Einbeziehung der vorhandenen und geplanten Gemeinschaftsinstrumente wie der Strafregister und einer elektronischen Zahlungsanordnung der EU eine globale Strategie der Kommission zum Thema E-Justiz festzulegen. Außerdem soll zu den Plänen zur Portalvernetzung auf EU-Ebene Stellung bezogen werden.
Rechtsinstrument betreffend Erb-Legislativvorschlag /Das Leben der EU-Bürger soll dadurch erleichtert werden, dass ein kohärenter Rechtsrahmen für die
und TestamentssachenVerordnung Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 67Beilegung von Rechtskonflikten bei Erbsachen, Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sowie die Schriftstücke und außergerichtlichen Urkunden, die für eine außergerichtliche Regelung von Erbsachen erforderlich sind (Testamente, notarielle Urkunden, behördliche Bescheinigungen), geschaffen wird. Eine Europäische Erbbescheinigung und ein Verfahren, wonach genau ermittelt werden kann, ob eine in der EU ansässige Person ein Testament oder eine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, sind ebenfalls vorgesehen.
Mitteilung zu Radikalisierung und GewaltbereitschaftNichtlegislative Maßnahme / MitteilungAuf der Grundlage von Studien, eines Fragebogens und einer großen Konferenz sollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft ausgearbeitet werden. Die Studien sollen sich unter Berücksichtigung vergleichender und interdisziplinärer Ansätze auf Feldforschungen und neue empirische Daten stützen.
Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über die vertraglichen Rechte der Verbraucher (*)Legislativvorschlag / Richtlinie Rechtsgrundlage: EG- Vertrag, Art. 95Im Rahmen des übergeordneten Ziels einer Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands soll der Regelungsrahmen für die Verbraucherpolitik vereinfacht und kohärenter gestaltet und somit die Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmer verbessert werden. Mit dem Rechtsinstrument werden geltende Richtlinien zum Teil kodifiziert und zum Teil aufgehoben und außerdem neue Vorschriften erlassen. Je nach dem Endergebnis der Überprüfung wird bei der Überarbeitung des Besitzstands höchstwahrscheinlich nach einem kombinierten Ansatz vorgegangen werden. So wird ein horizontales Instrument verabschiedet werden, das, soweit erforderlich, durch vertikale Lösungen abgestützt wird.
Mitteilung über Mehrsprachigkeit: Bewältigung der Herausforderung einer europäischen GesellschaftNichtlegislative Maßnahme / MitteilungDie Mitteilung wird Leitlinien für bessere Synergien zwischen den Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Mehrsprachigkeit, insbesondere im Wege der offenen Koordinierungsmethode und durch eine stärkere Inanspruchnahme der bestehenden europäischen
Programme und Initiativen, vorgeben. Die neue Strategie soll insbesondere dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit der Bürger, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, den interkulturellen Dialog und die soziale Integration zu verbessern sowie einen europäischen Raum für den Dialog mit dem Bürger zu schaffen. Dieser neue Ansatz sollte sich daher auf alle Politikbereiche der EU erstrecken, alle betroffenen Akteure einbeziehen und in enger Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten konzipiert und umgesetzt werden.
Mitteilung über die Entwicklungshilfe der EU: Verstärkte, wirksamere und schnellere Hilfe im Einklang mit unseren VerpflichtungenNichtlegislative Maßnahme / MitteilungIn dieser Mitteilung wird der Beitrag der EU zum Dritten Hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (im September 2008 in Accra) und zur Folgekonferenz über Entwicklungsfinanzierung zwecks Überprüfung der Umsetzung des Konsenses von Monterrey (im Dezember 2008 in Doha) erläutert werden. Behandelt werden soll auch die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, wobei Schlussfolgerungen aus der Debatte über den im September 2007 veröffentlichten EU-Bericht gezogen und der Stand des EU-Beitrags zur Handelsförderung ("Aid for Trade") erläutert werden.
Mitteilung zum Thema "Die EU, Afrika und China: Förderung eines trilateralen Dialogs und der Zusammenarbeit zur Sicherung von Frieden, Stabilität und nachhaltiger Entwicklung in Afrika"Nichtlegislative Maßnahme / MitteilungIn der Mitteilung soll eine innovative Agenda für einen trilateralen Dialog und die Zusammenarbeit festgelegt werden, mit der auf die wichtigsten neuen Entwicklungen in den EU-Beziehungen zu beiden Partnern und in der Süd-Süd-Kooperation reagiert werden soll. Die Auswirkungen, die insbesondere das Auftreten Chinas als führender Partner Afrikas in den letzten Jahren auf die Sicherheit, Stabilität und nachhaltige Entwicklung in Afrika und auf die Weltordnungspolitik (Global Governance) hatte, erfordern eine politische Reaktion der EU und Anstrengungen zur Verbesserung der Kohärenz unserer Agenden für Afrika und China. Es werden ein konstruktiver Dialog, eine Kooperation und Möglichkeiten zum Umgang mit dem Wettbewerb vorgeschlagen, die bewirken sollen, dass sich dieser positiv auf den Frieden, den Wohlstand und die nachhaltige Entwicklung in Afrika auswirkt.
   

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

BezeichnungArt der
Vereinfachungsmaßnahme
Gegenstand und Ziele
Legislativvorschläge, die aus der Mitteilung über Gesundheitskontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik hervorgehenÄnderungNach der Mitteilung von 2007 über Gesundheitskontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden die Legislativvorschläge Optionen enthalten, die die Betriebsprämienregelung effizienter gestalten, die Marktstützungsinstrumente anpassen und die neuen Herausforderungen des Sektors bewältigen helfen. Die "Gesundheitskontrolle" ist keine fundamentale Reform, sondern zielt vielmehr darauf ab sicherzustellen, dass die GAP reibungslos funktioniert und, wo dies möglich ist, vereinfacht wird. Diese Initiative geht auf die Überprüfungsklauseln betreffend die Betriebsprämienregelung und bestimmte Agrarmärkte zurück, die Gegenstand der GAP-Reformen von 2003/2004 waren.
Verordnung der Kommission über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in DrittländernÄnderungZiel ist die Festlegung der Bedingungen für die Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern. Zu diesem Zweck sollen die beiden geltenden Verordnungen 1071/2005 und 1346/2005 der Kommission konsolidiert werden.
Private Lagerhaltung: Verordnung der Kommission zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die private Lagerhaltung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen der Gemeinsamen AgrarpolitikÄnderungZiel ist die Ersetzung multipler sektorspezifischer Vorschriften durch horizontale Vorschriften und die Vereinfachung der Verwaltungsmechanismen für die private Lagerhaltung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die geltenden sektorspezifischen Vorschriften, die sich von Sektor zu Sektor unterscheiden können, werden geprüft, um etwaige nicht erforderliche Bestimmungen abzuschaffen und das System der privaten Lagerhaltung zu harmonisieren.
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. ... des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (einheitliche GMO-Verordnung)Änderung, Neufassung und AufhebungMit der Verordnung über eine gemeinsame Ordnung der Agrarmärkte, die voraussichtlich im Oktober 2007 vom Rat erlassen wird, werden die bestehenden gemeinsamen Marktordnungen zu einer Rechtsvorschrift zusammengefaßt. Die geltende Politik wird nicht verändert, sondern die geltenden Rechtsvorschriften werden verschlankt und harmonisiert. Die geltenden GMO sind inzwischen umfassend geändert worden. Dies gilt besonders für die Sektoren Milch, Zucker, Obst und Gemüse. Es ist wichtig, dass diese Änderungen zu einer gemeinsamen GMO zusammengefasst werden, damit es nur noch einen, dann vereinfachten Rechtsakt, wodurch der Zugang zu den geltenden Bestimmungen vereinfacht und somit mehr Transparenz und Rechtsklarheit geschaffen wird. Diese Initiative betrifft somit den nachfolgenden Vorschlag der Kommission.
Milchpaket (zwei separate Initiativen):
  • 1) Verordnung der Kommission zur Festlegung bestimmter Durchführungsvorschriften für Interventionskäufe bei Butter
  • 2) Verordnung der Kommission zur Festlegung bestimmter Durchführungsvorschriften für Interventionskäufe bei Magermilchpulver
ÄnderungZweck der Initiative ist die Vereinfachung der Verfahren für Interventionskäufe bei Butter, die Abschaffung der nationalen Butterqualitätsstufen und die Abschaffung der Beihilfe für die private Lagerhaltung von Rahm und Magermilchpulver. Technische Klarstellungen und Vereinfachungen (z.B. der Sicherheitsbestimmungen) sollen den Text lesbarer machen.
Verschlankung der Kontrollen: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen und zum Integrierten Verwaltungs- und KontrollsystemÄnderungDieser Vorschlag wurde aus dem Bericht der Kommission an den Rat über die Anwendung der Regelung für die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (KOM (2007) 147) übernommen. Die Änderungen sollen zu einfacheren und wirksameren Bestimmungen über die Kontrolle der Direktzahlungen an Landwirte führen, welche die Auswahl der Stichprobe für die Kontrolle, ihre zeitliche Planung und die spezifischen Bestimmungen für Stichproben vor Ort betreffen.
Stärke (Produktionserstattungen): Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1722/93 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich der Produktionserstattungen für GetreideÄnderungZiel dieser Initiative ist die Vereinfachung der Kontrollverfahren durch Anhebung der Schwelle für bestimmte Kontrollanforderungen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Stärkeerzeuger in der EU arbeiten, werden auf diese Weise vereinfacht, indem unnötige oder unangemessene Verwaltungsmaßnahmen bei der Kontrolle von modifizierter Stärke abgeschafft werden. Der Vorschlag wurde nach Konsultation von NRO und sonstigen Beteiligten ausgearbeitet.
Kontrolle von Ausfuhrerstattungen: Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2090/222, 3122/94 und 800/1999 hinsichtlich der Waren- und Substitutionskontrollen im Rahmen der Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen ErzeugnissenÄnderungÄnderung der Verordnung (EG) Nr. 2090/2002 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 386/90 des Rates hinsichtlich der Warenkontrolle bei der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt wird
Frisches Obst und Gemüse: Vorschlag für eine Verordnung der Kommission über Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse und zur Festlegung von Anforderungen für die Kontrolle ihrer EinhaltungÄnderungZiel dieses Vorschlags ist die Zusammenfassung von 34 Verordnungen über Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse zu einer einzigen Verordnung, die Verringerung der Zahl der unter diese Normen fallenden Erzeugnisse und eine Rationalisierung der betreffenden Kontrollen.
Gemeinsame Marktordnung für Wein: Änderung der Verordnung des Rates zur Festlegung einer einzigen Gemeinsamen Marktordnung (noch nicht veröffentlicht), welche die Bestimmungen über die Gemeinsame Marktordnung für Wein einschließtÄnderungDurch die Änderung werden die spezifischen Vorschriften der gemeinsamen Marktordnung für Wein in die allgemeinen Vorschriften der gemeinsamen Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse integriert. Dadurch werden die EU-Vorschriften geklärt und vereinfacht.
Verordnung (EG) ... der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Regional-, KMU-, FuE-, Umweltschutz-, Beschäftigungs- und Ausbildungsbeihilfen (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - endgültige Annahme)ÄnderungZum ersten Mal sollen alle geltenden Gruppenfreistellungsverordnungen zu einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden. Die geltenden EU-Vorschriften für Unternehmen sowie nationale und regionale Behörden werden dadurch klarer, vorhersehbarer und transparenter. Die neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung wird sowohl Bereiche abdecken, in denen bereits Gruppenfreistellungen existieren (Fortbildung, Beschäftigung und KMU), als auch neue Bereiche erfassen (Innovation, Umwelt, Risikokapital, regionale Beihilfen). Die betreffenden Vorschriften für die Bereiche Forschung und Risikokapital wurden bereits im Jahr 2006 angenommen, und die Vorschriften für den Umweltbereich werden noch im Jahr 2007 angenommen werden. Der Entwurf der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung soll noch im Jahr 2007 fertig gestellt und dann im Jahr 2008 von der Kommission angenommen werden.
Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/23/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder BetriebsteilenÄnderungDie Richtlinie 2001/23/EG enthält keine Bestimmungen für Fälle, in denen Konflikte von Rechtsvorschriften bestehen. Daher ist nicht klar, wie die Bestimmungen der Richtlinie auf den grenzüberschreitenden Übergang anzuwenden sind. Der Vorschlag, den die Kommission nach zwei Phasen der Konsultation der Sozialpartner vorzulegen hat, wird daher auf eine Klärung der Anwendung der Richtlinie auf grenzübergreifende Vorgänge dieser Art abstellen. Dadurch sollen die Rechtssicherheit für die Wirtschaft und die Justiz verbessert, den Unternehmen Kosteneinsparungen ermöglicht und der Schutz der Arbeitnehmer verbessert werden.
Gemeinschaftsinitiative zu arbeitsbedingten Erkrankungen des BewegungsapparatsNeufassungZiel dieser Initiative ist die Zusammenfassung der Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und den Schutz am Arbeitsplatz gegen arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparats zu einem einzigen Rechtsakt. Diese Bestimmungen verteilen sich derzeit auf die Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten und auf die Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Ein einziges Rechtsinstrument wäre umfassender, klarer und leichter anzuwenden. Es würde den Arbeitgebern größere Rechtssicherheit und den Arbeitnehmern einen besseren Schutz gegen arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparat bieten.
Änderung der Verordnungen für Änderungen an Arzneimitteln: Änderung der Rechtsgrundlage der Richtlinie 2001/83/EG bzw. 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel bzw. TierarzneimittelÄnderungZiel ist die Vereinfachung der Regeln für Änderungen an Arzneimitteln nach ihrer Zulassung. Die administrative Verwaltung dieser Regeln bindet zurzeit über 60 % des Personals und der Mittel der für die Zulassung zuständigen Abteilungen in den Firmen. In einigen Fällen führt dieser Aufwand dazu, dass Innovationen, die für die Patienten und die Gesellschaft nützlich wären, behindert werden, da die Zulassung von Änderungen verhindert wird. Ziel dieser Initiative ist die Reduzierung der den Unternehmen entstehenden Verwaltungslast durch Verschlankung der Umstände, unter denen Unternehmen für Änderungen an Human- oder Tierarzneimitteln entsprechende Anträge einreichen müssen. Die geltende Rechtsgrundlage für Durchführungsvorschriften für Änderungen der Zulassung sieht nicht die Möglichkeit vor, dass die Kommission Vorschriften für die ausschließlich nationale Zulassung festlegen kann. Sie sollte daher erweitert werden, um diese Harmonisierungslücke zu schließen. Diese Initiative stellt darauf ab, die Rechtsgrundlage der Richtlinien 2001/83/EG und 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel bzw. Tierarzneimittel zu ändern.
Änderung der Verordnungen für Änderungen an Arzneimitteln: Vereinfachung und Modernisierung der Verordnungen (EG) Nr. 1084/2003 und 1085/2003ÄnderungZiel ist die Reduzierung der der Wirtschaft entstehenden Verwaltungslast durch Vereinfachung der Vorschriften für Änderungen an Humanarzneimitteln und Tierarzneimitteln. Die Verordnungen für Änderungen an Arzneimitteln enthalten Durchführungsbestimmungen, die die Kommission zur Änderung der Arzneimittelzulassung angenommen hat.
Verordnung über fortgechrittene Sicherheitsmerkmale und ReifenÄnderungDurch den Vorschlag sollen die EU-Vorschriften für die Fahrzeugsicherheit vereinfacht werden, indem die geltenden Vorschriften zu einer Hauptverordnung zusammengefasst werden. Der Vorschlag schließt auch die elektronische Stabilitätskontrolle und Reifen mit geringem Rollwiderstand ein. Insgesamt sollen rund 50 einschlägige Richtlinien aufgehoben und gegebenenfalls durch Verweise auf UNECE-Vorschriften ersetzt werden. Diese Vereinfachungen werden in erster Linie den Fahrzeugherstellern und den nationalen Zulassungsbehörden zugute kommen. Durch die Ersetzung der Richtlinien durch eine Verordnung wird zudem die Verwaltungslast der Mitgliedstaaten gemindert, da letztere künftig keine Rechtsakte mehr auf dem Gebiet der Fahrzeugsicherheit umsetzen müssten. Außerdem werden durch den Verweis auf UNECE-Vorschriften die bestehenden Überschneidungen zwischen EU- und UNECE-Vorschriften beseitigt, was zu einer "besseren Rechtsetzung" führt.
Textilien: Vereinfachung und Ersetzung durch eine einzige VerordnungÄnderungDie Ersetzung von drei Richtlinien durch eine einzige Verordnung wird die Verfahren für die Mitgliedstaaten, die Unternehmen und die Kommission vereinfachen und somit die bis zur Annahme neuer Fasernamen vergehende Zeit verkürzen. Die Standardverfahren der quantitativen Analyse von binären und ternären Textilfasermischungen, die gegenwärtig durch zwei Richtlinien geregelt werden, sollen dem Standardisierungsprozess zugeführt werden. Verbraucher und Unternehmen könnten so rascher auf neue innovative Erzeugnisse zugreifen. Auch würden dadurch Anregungen für Innovationen und technologische Entwicklungen gegeben. Aufgrund der Art der Rechtsvorschrift (Verordnung) würden zudem technische Anpassungen der Mitgliedstaaten vereinfacht.
Druckbehälter und ortsbewegliche DruckgeräteAufhebungZiel ist, vier Richtlinien für Druckbehälter (76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG) aufzuheben und ihre noch maßgeblichen Bestimmungen in die zu ändernde Richtlinie 99/36/EG (ortsbewegliche Druckgeräte) aufzunehmen.
Metrologie: Ausweitung des sachlichen Geltungsbereichs der Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte und Aufhebung von acht nach dem "alten Konzept" verfahrenden Richtlinien Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung: Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Aufhebung ÄnderungZiel ist die Schaffung eines kohärenen Rechtsrahmens für das gesetzliche Meßwesen. Die Ausweitung des sachlichen Geltungsbereichs der Richtlinie ist die rechtliche Voraussetzung für die Aufhebung der nach dem "alten Konzept" verfahrenden Richtlinien. Ziel der Revision sind die Verbesserung der Umweltleistung der teilnehmenden Organisationen und eine stärkere Beteiligung von Industrie und öffentlichem Sektor. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften und die Verbesserung der Umweltleistung der teilnehmenden Organisationen werden durch Beratung über umweltrechtliche Pflichten und Empfehlungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken erleichtert. Die Verwaltungslast großer Unternehmen wird durch die Möglichkeit der Unternehmenseintragung reduziert, die kleiner Organisationen durch die Clustereintragung. Für alle teilnehmenden Organisationen werden verminderte verfahrenstechnische Anforderungen, vereinfachte Bestimmungen für den Logogebrauch und harmonisierte Akkreditierungs-, Verifizierungs- und Registrierungsbestimmungen gelten. Außerdem werden für KMU und kleine örtliche Behörden verminderte Verifizierungs- und Berichterstattungspflichten sowie geringere Registrierungsgebühren gelten. Synergien mit anderen Umweltmanagementsystemen werden begünstigt. Anreize und eine regelungspolitische Entlastung für teilnehmende Organisationen seitens der Mitgliedstaaten werden gefördert.
Vergabe eines Umweltzeichens: Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines UmweltzeichensÄnderungZiel der Revision sind eine höhere Effizienz und stärkere Marktauswirkungen durch Erweiterung der Palette der für die Vergabe des Umweltzeichens in Frage kommenden Produktgruppen und durch Erhöhung der Zahl der mit dem Umweltzeichen versehenen Waren und Dienstleistungen, die dem Verbraucher zur Verfilzung stehen. Zu diesem Zweck wird das Verfahren für die Festlegung und Annahme der Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens von Grund auf geändert und vereinfacht. Die Wirtschaftsakteure werden stärker an dem Prozess beteiligt und somit besser in das System eingebunden, dessen Selbstregulierungsaspekte verstärkt werden, während der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten reduziert wird. Nach der Annahme der Kriterien wird es für Wirtschaftsakteure einfacher sein, das Umweltzeichen für ihre Erzeugnisse zu beantragen. Synergien mit den auf nationaler Ebene vergebenen Umweltzeichen werden begünstigt, und die Kosten und Gebühren, die die Behörden der Mitgliedstaaten dem Antragsteller auferlegen können, werden eingeschränkt. Außerdem sollen die Kriterien so definiert werden, dass sie für ein umweltgerechtes öffentliches Auftragswesen leicht herangezogen werden können.
Biozide: Überarbeitung der Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Biozid-ProduktenNeufassungDieser Vorschlag knüpft an den im Jahr 2007 vorgelegten Bericht über die Umsetzung der Biozid-Richtlinie (98/8/EG) an. Es geht darum, einen geänderten Rechtsrahmen für die Regelung des Inverkehrbringens von Biozid-Produkten zu schaffen. Grund für die Neufassung sind Bedenken in Bezug auf die Komplexität und die Kosten, die Verfügbarkeit bestimmter Biozid-Erzeugnisse und das Ziel einer erheblichen Vereinfachung des geltenden Rechtsrahmens und der einschlägigen Verfahrensvorschriften. Zudem wird der Rechtsrahmen für Biozide durch die Änderung in Übereinstimmung mit der EU-Politik für chemische Stoffe (REACH-Verordnung) gebracht.
Elektro- und Elektronikaltgeräte: Überarbeitung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und ElektronikaltgeräteÄnderungIm Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 2002/96/EG soll geprüft werden, wie die Effizienz und Wirksamkeit der Richtlinie bei der Verwirklichung ihrer umweltpolitischen Ziele gesteigert werden und unnötige Kosten, die den Unternehmen, den Verbrauchern, den NRO und den Behörden durch die Umsetzung der Richtlinie entstehen können, vermieden werden können. Die Änderung bezieht sich auf die Ziele, den sachlichen Geltungsbereich, die Behandlungsanforderungen und die Umsetzung der Bestimmungen über die Herstellerhaftung.
ROHS: Überarbeitung der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und ElektronikgerätenÄnderungDurch die Änderung sollen Konzepte geklärt, die Um- und Durchsetzung erleichtert und die Vorteile für die Umwelt verbessert werden. Die Rechtssicherheit soll für alle Beteiligten erhöht werden, und den Herstellern soll die Umsetzung leichter gemacht werden, indem sowohl das Verfahren für die Gewährung von Ausnahmen als auch die Durchsetzung durch die nationalen Behörden durch Bestimmungen über die Marktüberwachung und die Verwaltungszusammenarbeit vereinfacht werden. Auch werden so transparentere und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Hersteller geschaffen und die Verfahrensvorschriften durch eine einheitliche Prüfung der Einhaltung der Vorschriften vereinfacht. Die meisten dieser Maßnahmen kommen zudem der Binnenmarktwirkung der Richtlinie zugute und führen zu einer Verminderung der
Verwaltungskosten für Verwaltungen und Hersteller.
Ozonschicht: Überarbeitung der Verordnung 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führenNeufassungDa die Herstellung und der Verbrauch der abgedeckten Stoffe vermindert wurden oder ausgelaufen sind, müssen viele Bestimmungen der Verordnung, die seit sieben Jahren in Kraft ist, aufgehoben oder aktualisiert werden. Andere Bestimmungen könnten durch Klarstellung von Begriffsbestimmungen, von Verfahrensvorschriften sowie ihrer Verbindung zu anderen Rechtsvorschriften vereinfacht werden. Die Zahl der Fälle, in denen unterschiedliche Auslegungen möglich sind, sowie die Gefahr von Verstößen und die mit ihnen verbundene Verwaltungslast würden vermindert. Die Minderung der Verwaltungskosten wird insbesondere dadurch bewirkt, dass Ausnahmebestimmungen für bestimmte Verwendungen von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, abgeschafft werden. Dies wäre sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Kommission von Vorteil. Insgesamt ist zu erwarten, dass die durch Abschaffung der Ausnahmebestimmungen ermöglichten Kosteneinsparungen größer sind als etwaige zusätzliche Kosten, die durch die neuen Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, entstehen können.
SEIS: Legislativvorschlag als Folgemaßnahme zur Mitteilung über ein gemeinsames Umweltinformationssystem (SEIS)ÄnderungAls Folgemaßnahme zu ihrer einschlägigen Mitteilung aus dem Jahr 2007 wird die Kommission mehrere Legislativvorschläge zur Förderung der Entwicklung des SEIS annehmen, die sich mit einer Verschlankung der Berichterstattung und / oder der Kohärenz der Überwachungs- und Informationskonzepte befassen könnten. Auf diese Weise sollen die Verfügbarkeit, die Qualität und die Vergleichbarkeit von Daten verbessert, Redundanzen bei den Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten vermieden und so die Verwaltungslast vermindert, dem Informationszugang entgegen stehende Hindernisse beseitigt und die Kohärenz der Überwachungssysteme und -indikatoren verbessert werden.
Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen MitgliedstaatenÄnderungVereinfachung von Intrastat zwecks Erleichterung der statistischen Berichterstattungspflichten der Wirtschaftsbeteiligten (und insbesondere der KMU) unter Berücksichtigung der Ergebnisse des laufenden Pilotvorhabens zur Minderung der Verwaltungskosten sowie einer künftigen Studie über die Machbarkeit eines auf einen Fluss begrenzten Datenerhebungssystems.
Modernisierung und Neufassung der Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik nach der Verordnung (EG) Nr. 2847/93NeufassungHauptziele sind die Prüfung, die Angleichung und die Vereinfachung der geltenden Bestimmungen der Verordnung Nr. 2847/93 über die Fischereikontrollen. Durch die Modernisierung der Verfahrensbestimmungen soll eine bessere Durchsetzung ermöglicht werden, da die Lasten und die sonstigen Pflichten des Sektors und der öffentlichen Verwaltungen vermindert und der Einsatz von IT-Gerät für die Berichterstattung gefördert (und dadurch beispielsweise die Verwaltungslast gemindert) würden. Eine solche Modernisierung wäre auch für die NRO von Interesse, da diese strengere und wirksamere Vorschriften fordern.
Vorschlag für eine Verordnung der Kommission zur Festlegung von Durchführungsvorschriften für die Erhebung und Verwaltung grundlegender Fischereidaten zur Durchführung der Gemeinsamen FischereipolitikÄnderungDer Vorschlag bezweckt die Festlegung von Durchführungsvorschriften gemäß der neuen, derzeit im Rat erörterten Rahmenverordnung des Rates über die Datenerhebung. Hauptneuerungen sind die Förderung neuer Konzepte wie die flotten- und gebietsgestützte Verwaltung, die Umstellung auf einen ökosystemorientierten Ansatz im Fischereimanagement und die Förderung eines stärker regional ausgerichteten Datenerhebungskonzepts. Darüber hinaus sind neue Bestimmungen für den Datenzugang vorgesehen.
Neufassung des geltenden Rechtsbestands in den Bereichen Unternehmensrecht, Buchführung und RechnungsprüfungNeufassungMaßnahmen zur Vereinfachung der unternehmensrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Zuge der Initiative für eine "bessere Rechtsetzung"
Konsolidierung der für die Verwendung in der EU zugelassenen Buchführungsnormen und -auslegungenNeufassungDie konsolidierte Fassung der veröffentlichten Verordnungen über die internationalen Finanzberichterstattungsnormen (IFRS) soll es den Betroffenen ermöglichen, nur noch auf eine einzige Verordnung zurückzugreifen, die dann alle zugelassenen Normen enthält. In diesem Zusammenhang sollen auch etwaige Übersetzungsfehler in den geltenden Verordnungen berichtigt werden.
Neufassung bzw. Kodifizierung der Kraftfahrzeughaftpflicht-RichtlinieKodifizierungDie geltenden sechs Richtlinien sollen zu einer einzigen Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie zusammengefasst werden, damit der Rechtsbestand auf diesem Gebiet verständlicher, leichter anzuwenden und wirksamer im Hinblick auf die Zielerreichung wird.
Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über vertragliche Rechte der VerbraucherÄnderungDie Änderung der geltenden Rechtsvorschriften stellt allgemein darauf ab, den Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz zu vereinfachen und kohärenter zu gestalten und so die Rechtssicherheit auf Seiten der Verbraucher und der Wirtschaft zu erhöhen. Das betreffende Rechtsinstrument wird eine Kombination aus Kodifizierung und Aufhebung geltender Richtlinien sowie Einführung neuer Bestimmungen darstellen. Je nach den Ergebnissen der Prüfung wird es sich dabei voraussichtlich um ein gemischtes Konzept für die Änderung der geltenden Vorschriften handeln, welches ein Vorgehen anhand eines horizontalen Rechtsakts vorsieht, das bei Bedarf durch vertikale Maßnahmen gestützt wird.
Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und Veröffentlichen von Informationen im Veterinär- und TierzuchtbereichÄnderungAllgemeines Ziel ist die im Wesentlichen mit Hilfe elektronischer Werkzeuge vorgenommene Angleichung und Vereinfachung der gegenwärtigen Verfahren für das Auflisten, die Aktualisierung und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich, beispielsweise in Form von Listen zugelassener tiergesundheitlicher Einrichtungen und Züchterorganisationen in den Mitgliedstaaten und in Drittländern oder bestimmter nationaler Referenzlaboratorien. Insgesamt sind hiervon 22 Rechtsakte des Rates betroffen.
Harmonisierung der höchstzulässigen Rückstände (MRL) für SchädlingsbekämpfungsmittelÄnderungHauptziel dieses Vorschlags ist die im Wege der Komitologie erfolgende Übermittlung und Aktualisierung der Liste der höchstzulässigen Rückstände (Anhang II) und der vorübergehend höchstzulässigen Rückstände (Anhang III) auf der Grundlage der Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und mathematischer Modelle bzw. Berechnungen. Der Vorschlag wird den letzten Schritt zur Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen höchstzulässigen Rückstände darstellen. Abschluss der Ersetzung von vier Richtlinien durch eine Verordnung.
Überarbeitung der Bestimmungen über das totale VerfütterungsverbotÄnderungIm Juli 1994 wurde ein Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl von Wiederkäuern (MBM) an Rinder, Schafe und Ziegen eingeführt. Dieses Teilverbot wurde am 1. Januar 2001 auf ein EU-weit geltendes Verbot der Verwendung von verarbeiteten Tierproteinen in Futtermitteln für alle zur Lebensmittelerzeugung gehaltenen Tiere ausgeweitet; es galten lediglich einige Ausnahmen, wie beispielsweise Fischmehl für Nichtwiederkäuer. Wird die Verwendung verbotener Bestandteile tierischen Ursprungs in Futtermitteln nachgewiesen, so gilt sie als Verstoß gegen das Verfütterungsverbot, d.h. die Nulltoleranz. Nach der Annahme des Fahrplans für die TSE-Bekämpfung veröffentlichte die Kommission ein "Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu künftigen Legislativmassnahmen auf dem Gebiet transmissibler spongiformer Enzephalopathien - Arbeitsprogramm zu TSE" (SEK(2006) 1527), das sich unter anderem mit einer Überarbeitung der Bestimmungen über das Verfütterungsverbot befaßt. Den Ausgangspunkt einer Überarbeitung des geltenden Verfütterungsverbots sollte eine Risikobewertung bilden, doch sind gleichzeitig auch die vorhandenen Kontrollinstrumente zu berücksichtigen, mit denen die ordnungsgemäße Durchführung dieses Verbots bewertet und sichergestellt werden kann.
Überarbeitung der Bestimmungen über die Lebensmittelsicherheit im Agrarhandel zwischen der EU und der Schweiz Beschluss Nr. 1/2008 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Veterinärausschusses zur Änderung von Anhang 11 des Abkommens Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2001/881 der Kommission über Einfuhrkontrollen und zur Abschaffung der Grenzkontrollstellen zwischen der EU und der SchweizÄnderungDie Überarbeitung der Sicherheitsbestimmungen wird folgende Arbeiten umfassen:
  • - Abschluß des Verfahrens zur Festlegung der Gleichwertigkeit der schweizer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit und der Veterinärpolitik (einschließlich grenztierärztliche Kontrollen und Einfuhrbedingungen) und inhaltliche Aktualisierung des Abkommens in Bezug auf die seit der letzten Änderung des Abkommens erlassenen
    Rechtsvorschriften.
  • - Da sich die Schweiz zur Anwendung der EU-Rechtsvorschriften über die Tiergesundheit, die Lebensmittelsicherheit und die Hygienekontrollen bereit erklärt hat, wird in der EG und in der Schweiz somit ein einheitlich hoher Schutz bestehen. Dadurch wird es möglich, die zwischen den beiden Parteien erfolgenden Grenzkontrollen des Handels mit Tieren und tierischen Erzeugnissen abzuschaffen.
Neufassung der grundlegenden Sicherheitsstandards für den Schutz gegen die Gefahren aufgrund einer Aussetzung gegenüber ionisierender StrahlungNeufassungNeufassung der einschlägigen Euratom-Rechtsakte über den Strahlenschutz in einer einzigen Richtlinie des Rates einschließlich umfassender Überarbeitung der Richtlinie über grundlegende Sicherheitsstandards. Die Richtlinie soll auf diese Weise in Übereinstimmung mit den Empfehlungen gebracht werden, die die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) in Kürze festlegen wird. Gleichzeitig müssen die Rechtsvorschriften für den Strahlenschutz vereinfacht werden.
Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2006/67/EG des Rates zwecks Verbesserung des europäischen Systems für die Haltung von ErdölnotvorrätenÄnderungWiederholt hat sich gezeigt, dass das bestehende System für die Haltung von Erdölnotvorräten Einschränkungen und Mängel aufweist. Die Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften sollen dahingehend überarbeitet werden, dass ein System geschaffen wird, welches die Bewältigung von Unterbrechungen der Erdölversorgung ermöglicht. Der neue Vorschlag wird die geltenden Richtlinien ersetzen und zur Vereinfachung der EU-Vorschriften beitragen.
Neufassung der Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von GebäudenNeufassung oder ÄnderungDie Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schreibt Energieausweise für Gebäude, die erbaut, verkauft oder vermietet werden sollen, und Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden und bestehenden Gebäuden, die in größerem Umfang renoviert werden, vor. Außerdem sind regelmäßige Wartungsinspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen vorgeschrieben, damit diese Vorrichtungen energieeffizient funktionieren. Durch die Änderung der Richtlinie könnten ihr sachlicher Geltungsbereich auf weitere Gebäudearten ausgedehnt, bestimmte Anforderungen verstärkt und näher spezifiziert und beispielsweise auch Finanzierungsaspekte berücksichtigt werden. Die in Erwägung gezogenen Änderungen stellen darauf ab, bestimmte Hindernisse abzubauen, die der Nutzung der zahlreichen Möglichkeiten für eine Reduzierung der Energienachfrage im Bausektor derzeit entgegenstehen. Die Neufassung der Richtlinie ist Teil eines Gesamtpakets zur Überprüfung der EU-Energiestrategie und zudem Bestandteil des Aktionsplans zur Verbesserung der Energieeffizienz. Einige Artikel der Richtlinie würden geändert, andere neu hinzugefügt werden. Die "Vereinfachung" besteht darin, dass die Richtlinie durch die Neufassung für die mit der Umsetzung befaßten Behörden und die zahlreichen Betroffenen lesbarer und verständlicher wird.
Neufassung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und ProduktinformationenNeufassungÄnderung der geltenden Rahmenrichtlinie durch Ausweitung ihres bisherigen sachlichen Geltungsbereichs (Haushaltsgeräte) und durch eine Aktualisierung, welche den Rückgriff auf moderne Kommunikationswerkzeuge wie das Internet zwecks Aufklärung der Öffentlichkeit bzw. der Verbraucher über energieeffiziente Erzeugnisse vorsieht. Die Vereinfachung wird erreicht, indem die ursprüngliche Richtlinie durch die Neufassung konsolidiert und mit ihren Änderungen zu einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst wird.
Vorschlag zur Neufassung der Vorschriften des "ersten Eisenbahnpakets" als Folgemaßnahme zu dem im Jahr 2006 vorgelegten Bericht über dessen Umsetzung und insbesondere zur Neufassung der Anforderungen bezüglich der Beziehungen zwischen Infrastrukturverwaltern und EisenbahnunternehmenNeufassungDas erste und alle nachfolgenden Eisenbahnpakete sind Rechtsinstrumente zur Verwirklichung der von der Gemeinschaft angestrebten Schaffung eines europäischen Eisenbahnraumes durch die Öffnung des Marktes sowie die technische und gesetzgeberische Marktintegration. Angesichts des Wandels der Eisenbahnmärkte scheint eine laufende Überprüfung der Angemessenheit des einschlägigen Rechtsrahmens der EU mitsamt geeigneter Vereinfachungs- und Entschlankungsmaßnahmen angebracht. Die Kommission beabsichtigt, eine einschlägige Mitteilung nebst Vorschlag für eine Änderung bzw. Neufassung der geltenden Rechtsakte (vor allem der Richtlinien 91/440/EWG und 2001/14/EG) vorzulegen. Politisches Ziel dabei ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs in Europa und damit ein Beitrag zur Verwirklichung der Strategie von Lissabon. Die Neufassung bezweckt eine Vereinfachung der drei Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets durch deren Zusammenfassung zu einem einzigen Rechtsakt ("Eisenbahnzugangscode"). Durch das Wegfallen der Verweise unter den genannten Richtlinien erhöht sich die Les- und Umsetzbarkeit für die mit der Umsetzung befassten Behörden und die zahlreichen Betroffenen.
Änderung der Richtlinie 94/56/EG des Rates über Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und der Richtlinie 2003/42/EG über die Meldung von Ereignissen in der ZivilluftfahrtÄnderung oder NeufassungDie ältere Richtlinie sollte aufgrund der Schaffung der EASA und der Empfehlungen der durch den Beschluss 2003/425/EG eingesetzten Sachverständigengruppe modernisiert werden. Ferner sollte die neuere Richtlinie erweitert werden, indem ein Minimum von zentralisierten Funktionen eingeführt wird, darunter eine Datenbank, die es zuständigen Stellen ermöglicht, Trendanalysen oder sonstige Studien durchzuführen, über Sicherheitsempfehlungen auf dem Laufenden zu bleiben und die Öffentlichkeit zu informieren. Die beiden Richtlinien sollen durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden. Ziel dieser Vereinfachung ist es, die notwendig gewordene Neufassung der Richtlinie 94/56/EG dazu zu nutzen, die Richtlinie an die jüngste Entwicklung anzupassen, indem sie mit der Richtlinie 2003/42/EG, die sich ja ebenfalls mit der Nutzung von Rückmeldungen für die Verbesserung der Unfallvorsorge befasst, zu einem einzigen Rechtsakt verschmolzen wird.
Modernisierung der Richtlinie 96/98/EG über Schiffsausrüstung Neufassung oder Änderung Ziel ist die Modernisierung und die Reform des bestehenden Systems, das durch die Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung geschaffen wurde. Dabei geht es vor allem darum,
  • 1.) nach den bisher erfolgten Änderungen der Richtlinie eine konsolidierte Fassung zu erstellen,
  • 2.) durch Behebung der bestehenden Mängel für ein besseres Funktionieren des durch die Richtlinie geschaffenen Systems zu sorgen und
  • 3.) die Richtlinie an die Reform des neuen Konzepts anzupassen.

Beabsichtigt ist, die geltende Richtlinie aufzuheben und durch eine völlig neue Richtlinie zu ersetzen. Eine Neufassung ist allerdings nicht ausgeschlossen. Gegenwärtig muss die Richtlinie regelmäßig geändert werden, um sie an die von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation sowie von den internationalen und europäischen Normungseinrichtungen festgelegten Sicherheitsanforderungen und technischen Standards anzupassen. Unvermeidlich entstehen dadurch Abweichungen zwischen dem europäischen und den internationalen Regelungsrahmen, die manchmal über mehrere Jahre Bestand haben und deren Beseitigung die Arbeit in den betroffenen Sektoren beträchtlich erleichtern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Schiffsausrüstungsindustrie erhöhen würde. Außerdem ist zu erwarten, dass sich durch die Anpassung der Richtlinie an den neuen Regelungsrahmen für den freien Warenverkehr (Überarbeitung des neuen Konzepts) die Lesbarkeit dieses Instruments verbessert und die Verwaltungslast der Industrie verringert. Der Zeitpunkt der Annahme hängt davon ab, ob es gelingt, bis Dezember 2007 entsprechend große Fortschritte im Legislativverfahren zur Revision des neuen Konzepts zu erzielen.

Transport von radioaktivem MaterialNeufassungZiel ist die Aktualisierung und Vereinfachung des gemeinschaftlichen Regelungsrahmens für den
  Transport von radioaktivem Material. Gegenwärtig gibt es über 20 Richtlinien, Verordnungen und
  Empfehlungen für den Transport von radioaktivem Material in der EU. Durch ihre Harmonisierung würden die Regeln und Verfahren vereinfacht.

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

BezeichnungKOM / SEK / interinstitutionelles KennzeichenBegründung
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 827/68 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für bestimmte in Anhang II des Vertrags aufgeführte ErzeugnisseKOM (1991) 328Nach Übernahme des Inhalts dieses Vorschlags in die Reform ist der Vorschlag hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und RindfleischerzeugnissenKOM (1999) 487/2 - 1999/0205/CODNach Annahme der Verordnung 1760/2000 zur Kennzeichnung von Rindern und über Etikettierung von Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung 820/97 ist dieser Vorschlag hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Inanspruchnahme der Regelung des aktiven Veredelungsverkehrs für die Verwaltung bestimmter AgrarmärkteKOM (2000) 868 - 2000/0349/CNSNach Übernahme des Inhalts dieses Vorschlags in die Reform, insbesondere in den gegenwärtig im Rat erörterten Vorschlag betreffend eine einzige GMO, ist dieser Vorschlag hinfällig geworden.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zur Annahme von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen SicherheitKOM (1999) 677Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien sind dieser und die beiden nachstehenden Vorschläge (677, 683 und 495) hinfällig geworden.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Rumänien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zur Annahme von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen SicherheitKOM (1999) 683Siehe vorstehende Begründung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission / EG / EGKS über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits über die Verlängerung des in Artikel 9 Absatz 4 des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen mit Rumänien vorgesehenen ZeitraumsSEK(2002) 495/4 -Siehe vorstehende Begründung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der ArbeitszeitgestaltungKOM (2004) 607 - 2004/0209/CODIm September 2004 legte die Kommission ihren ersten überarbeiteten Vorschlag vor, den sie im Mai 2005 änderte. Trotz der Bemühungen mehrerer aufeinander folgender Vorsitze, die allesamt von der Kommission unterstützt wurden, ist es dem Rat nicht gelungen, einen Konsens zu finden. Wird unter portugiesischem Vorsitz keine Einigung in Bezug auf den geänderten Vorschlag für die Überarbeitung der Arbeitszeitgestaltungs-Richtlinie erzielt, wird die Kommission die Richtlinie zurücknehmen und gewährleisten müssen, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Nachdem die Kommission umfassend geprüft haben wird, ob die Mitgliedstaaten die Vorschriften der Arbeitszeitgestaltungs-Richtlinie einhalten haben und nachdem sie allen Beschwerden in diesem Zusammenhang nachgegangen sein wird, wird sie in begründeten Fällen Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über den strafrechtlichen Schutz der UmweltKOM (2001) 139 - 2001/0076/CODDieser Vorschlag wurde durch einen neuen Vorschlag zum gleichen Thema ersetzt (KOM (2007) 51 - 2007/0022/COD, 9/02/2007) und ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Festlegung von Konzentrationshöchstwerten für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und ElektronikgerätenKOM (2004) 606Der Rat konnte zu diesem Vorschlag im Ausschussverfahren keine Stellungnahme abgeben; die Kommission hat die Entscheidung der Kommission 618/2005 angenommen, wodurch dieser Vorschlag hinfällig wurde.
Vorschlag für eine Entscheidung der Rates zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zwecks Anpassung an den technischen FortschrittKOM (2005) 241Dieser Vorschlag befand sich im Ausschussverfahren. Nachdem der Rat innerhalb von drei Monaten nicht tätig geworden ist, hat die Kommission die entsprechenden Maßnahmen angenommen Der Vorschlag ist daher nicht mehr aktuell.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3317/94 hinsichtlich der Weiterleitung von Anträgen auf Fanglizenzen an die DrittländerKOM (2005) 238 - 2005/0110/CNSDie Kommission hat einen neuen Vorschlag angenommen (KOM (2007) 330 - 2007/0114 (CNS) vom 18.6.2007 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten). Dadurch ist dieser Vorschlag hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania über die Fischerei in der Fischereizone TansaniasKOM (2005) 693 - 2005/0276/CNSDer Vorschlag ist gegenstandslos geworden, weil Tansania den Entwurf des Abkommens nicht ratifiziert hat.
Vorschlag gemeinsamer Standpunkt des Rates betreffend die Notifikation gemäß Artikel 28 Absatz 3 des Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 der Anwendung des Europäischen Haftbefehls durch die Mitgliedstaaten in ihren wechselseitigen BeziehungenKOM (2003) 253Nachdem die Mitgliedstaaten eigene Erklärungen vor dem Europarat abgegeben haben, ist der Vorschlag gegenstandslos geworden. Er ist nicht mehr aktuell.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Verhinderung der Versorgung Libyens mit bestimmten Waren und Dienstleistungen und zur Einschränkung der Verwendung von Geldern oder anderen Finanzmitteln, die im Eigentum oder unter der Kontrolle Libyens stehenKOM (1994) 91Da ein Vorschlag zu diesem Thema angenommen und die geplanten Maßnahmen durchgeführt wurden, ist dieser Vorschlag hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2894/94 mit Durchführungsvorschriften zum Abkommen über den Europäischen WirtschaftsraumKOM (1999) 561 - 1999/0223/AVCZiel dieses Vorschlags war es, dass der Rat die Kommission ermächtigt, über die Ausweitung von Programmen auf die EWR-Länder - wie von EFTA Seite für die Länder, die bereits an diesen Programmen teilnehmen möchten, gefordert - zu entscheiden. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden, da Mitgliedstaaten im Rat die derzeitige Regelung, dass sie über jede Programmausweitung auf die EWR-Länder und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen entscheiden, beibehalten wollen. Angesichts dieser Situation hat die Kommission ihr Vorgehen geändert und die derzeitige Regelung akzeptiert. Dadurch ist der Vorschlag hinfällig geworden.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im Kooperationsrat der EU und des Mercosur zur Geschäftsordnung des KooperationsratesKOM (1999) 600Die Annahme dieser Verfahrensregeln war nicht vorgesehen, da die Kommissionsvorschläge als unvollständig betrachtet wurden. Die Angelegenheit wurde von der Tagesordnung des ersten Gemischten Rates EU-Mercosur genommen, der auf seiner Tagung vom 24.11.1999 beschloss, die Regeln zu einem späteren Zeitpunkt anzunehmen. Seitdem ist allerdings keine Entscheidung in dieser Angelegenheit ergangen, so dass der Vorschlag nicht mehr aktuell ist.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur dritten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2465/1996 des Rates über die Unterbrechung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und IrakKOM (2003) 214Aufgrund der veränderten Umstände hat die Kommission ihr Vorgehen geändert. Der Vorschlag ist daher nicht mehr aktuell.
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 2002/834/EG über das spezifische Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006)KOM (2003) 390 - 2003/0151/CNSDieser Vorschlag bezieht sich auf das Sechste Rahmenprogramm, das 2006 ausgelaufen ist. Der Vorschlag ist daher nicht mehr aktuell.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (kodifizierte Fassung)KOM (2003) 467 - 2003/0181/CODDer Vorschlag wird durch überarbeitete Vorschläge ersetzt Er ist somit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds (kodifizierte Fassung)KOM (2003) 352 - 2003/0129/AVCDer Vorschlag ist hinfällig geworden, da die kodifizierte Fassung des Rechtsakts zurückgenommen wurde.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (kodifizierte Fassung)KOM (2004) 290 - 2004/0090/CODDer Vorschlag wird durch überarbeitete Vorschläge ersetzt, die mit den neuen Komitologievorschriften im Einklang stehen. Er ist somit hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen (kodifizierte Fassung)KOM (2004) 32 - 2004/0009/CNSDer Vorschlag ist hinfällig geworden, da die kodifizierte Fassung aufgrund eines Problems im Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage des Vorschlags nicht angenommen werden kann.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen (MEDA) zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (kodifizierte Fassung)KOM (2004) 77 - 2004/0024/CNSDer Vorschlag ist hinfällig geworden, da die kodifizierte Fassung des Rechtsakts zurückgenommen wurde.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestmaßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung bestimmter Muschelkrankheiten (kodifizierte Fassung)KOM (2004) 326 - 2004/0100/CNSDer Vorschlag ist hinfällig geworden, da die kodifizierte Fassung des Rechtsakts zurückgenommen wurde.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Koordinations- und Informationsverfahren auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite, der Kreditversicherung, der Kreditgarantien und der FinanzkrediteKOM (1992) 502Seit Einführung des Vorschlags haben sich die Rahmenbedingungen für Exportkredite so grundlegend geändert, dass der Inhalt des Vorschlags nicht mehr der aktuellen Finanzpraxis entspricht. Der Vorschlag ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Protokolls (2001) zur Änderung des Anhangs zum Übereinkommen über den Handel mit ZivilluftfahrzeugenKOM (2002) 112 - 2002/0055/ACCDer Vorschlag ist aufgrund eines neuen Luftfahrzeugübereinkommens hinfällig geworden.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika.KOM (2002) 285 - 2002/0121/ACCDer Vorschlag wurde durch einen geänderten und von der Kommission angenommenen Vorschlag zum gleichen Thema ersetzt (KOM (2002) 316 - 2002/0095/ACC, 019/04/2002). Der Vorschlag ist damit hinfällig geworden.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch ÖsterreichKOM (2003) 833/2 2003/0319/CNSDa das Ökopunktesystem Ende 2006 ausgelaufen ist, ist die Annahme dieses Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens mit der Republik Kroatien weder notwendig noch wünschenswert.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004KOM (2003) 835/2 2003/0320/CNSDa das Ökopunktesystem Ende 2006 ausgelaufen ist, ist die Annahme dieses Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens mit der Republik Slowenien weder notwendig noch wünschenswert.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch ÖsterreichKOM (2003) 836/2 2003/0322/CNSDa das Ökopunktesystem Ende 2006 ausgelaufen ist, ist die Annahme dieses Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft weder notwendig noch wünschenswert.
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch ÖsterreichKOM (2003) 837/2 2003/0323/CNSDa das Ökopunktesystem Ende 2006 ausgelaufen ist, ist die Annahme dieses Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens mit der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien weder notwendig noch wünschenswert.

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008

Die Kommission hat sich bereit erklärt, die nachstehenden Themen als organübergreifende Kommunikationsprioritäten zu behandeln:

Organübergreifende Kommunikationsprioritäten für 2008

Geplante Kommunikationsprioritäten für 2008