Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems - COM (2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11

Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Europäischer Berufsausweis

Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11 und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Der Bundesrat hält die Vereinheitlichung von Details der wissenschaftlichen Ausbildung innerhalb der Mitgliedstaaten durch die Kommission für nicht wünschenswert. Sie behindert die Entwicklung kompetenzorientierter Lernzielkataloge in den Mitgliedstaaten und die wissenschaftsorientierte Weiterentwicklung der medizinischen Ausbildung. Im Übrigen weist er darauf hin, dass die Gestaltung des Gesundheitswesens wie des Bildungswesens vertraglich zugesicherte Kompetenzen der Mitgliedstaaten sind. Eingriffen in diese Kompetenzen ist nachdrücklich entgegenzutreten.

Artikel 31

Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission