Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

1. Zu Artikel 1 (§ 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG)

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorgesehene Zuständigkeit der Länder für die in Umsetzung der Preisangabenrichtlinie erlassenen Vorschriften in Abstimmung mit den Ländern auf ihre Vollzugstauglichkeit und Praktikabilität zu überprüfen und als Ergebnis dieser Überprüfung binnen eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Vorschlag für eine Neuregelung vorzulegen.

2. Zu Artikel 1 (§ 3 Abs. 2 - neu - VSchDG)

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Zentrale Verbindungsstelle mit den für den Verbraucherschutz zuständigen Obersten Landesbehörden zusammenarbeitet und zwei Jahre nach der Verkündung des Gesetzes erneut geprüft wird, ob und in welchem Umfang den für den Verbraucherschutz zuständigen Obersten Landesbehörden ein Zugriffsrecht auf die bei der Zentralen Verbindungsstelle einzurichtende Datenbank gewährt werden kann.