Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Zu Artikel 5 (Änderung des AMG)

Auf Grund der Vorgaben der Richtlinie 2001/82/EG sind Arzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren zukünftig verschreibungspflichtig. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von der Verschreibungspflicht vorsehen, wenn die Arzneimittel bestimmte Kriterien erfüllen, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um Arzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere, die derzeit apothekenpflichtig sind, weiterhin von der Verschreibungspflicht auszunehmen.