Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(22. BAföGÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 16. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 016/7214 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) - Drucksache 016/5172 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 21.12.07
Erster Durchgang: Drucksache. 120/07 (PDF)