Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 9. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/3308 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte - Drucksachen 016/2496, 016/2932 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098), wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2482), wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.


Fristablauf: 15.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 558/06 (PDF)