Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zur Lage in Guinea

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319666 - vom 12. November 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Oktober 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass nach dem Tod von Präsident Lansana Conté eine Militärjunta unter Führung von Hauptmann Moussa Dadis Camara am 23. Dezember 2008 die Macht ergriffen hat,

B. in der Erwägung, dass bei der Unterdrückung einer friedlichen Demonstration der Opposition am Jahrestag des Unabhängigkeitsreferendums, dem 28. September 2009, den Quellen zufolge 100 bis 200 Menschen getötet wurden (das Militär hat zahlreiche Leichen entfernt, um eine Zählung der Toten zu verhindern, und den Familien der Opfer nicht erlaubt, ihre Trauer zu bekunden) sowie mehr als 1 000 Menschen durch Kugeln oder Bajonettstiche verletzt wurden und dass es zu zahlreichen Fällen von Vergewaltigung gekommen ist,

C. in der Erwägung, dass Mitglieder der Opposition geschlagen, verletzt und festgenommen wurden, dass Journalisten, die die Machthaber kritisieren, verfolgt wurden, und dass durch die Junta die tatsächliche Gefahr des Ausbruchs eines ethnischen Konflikts besteht,

D. unter Hinweis auf entsetzliche Berichte, wonach Soldaten Gewehrkolben und sogar Bajonette benutzt haben, um Frauen zu vergewaltigen, während anderen Frauen in entwürdigender Weise die Kleider vom Leib gerissen wurden und sie dann von den Sicherheitskräften in aller Öffentlichkeit geschändet, erniedrigt und vergewaltigt wurden,

E. in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommt und dass alle dafür Verantwortlichen vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden sollten, damit sie nicht unbestraft davon kommen,

F. in der Erwägung, dass die Artikel 8 und 9 des Cotonou-Abkommens - das auch Guinea unterzeichnet hat -die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie fordern,

G. in der Erwägung, dass am 27. Juli 2009 eine "Road Map" betreffend die Organisation des Übergangs zur Demokratie gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens festgelegt worden ist,

H. in der Erwägung, dass die Mitglieder der Junta, die der Partei des Nationalrats für Demokratie und Entwicklung angehören, sich verpflichtet hatten, baldmöglichst freie Wahlen zu organisieren und selbst nicht bei diesen Wahlen zu kandidieren,

I. in der Erwägung, dass der Staatsanwalt des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) eine Voruntersuchung über die Lage in Guinea eingeleitet hat, um festzustellen, ob Verbrechen verübt wurden, die in den Zuständigkeitsbereich des IStGH fallen,

J. in der Erwägung, dass der unverantwortliche Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Unterdrückung der Bevölkerung die Militärjunta für die Organisation des Übergangs des Landes zur Demokratie mittels freier und fairer Wahlen disqualifiziert,

K. in der Erwägung, dass die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und die Afrikanische Union Position bezogen haben und dass der Präsident Burkina Fasos, Herr Blaise Compaoré, als "Vermittler" eingesetzt wurde,

L. in der Erwägung, dass die Internationale Kontaktgruppe für Guinea, der auch Diplomaten der Westafrikanischen Wirtschaftsunion, der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der Europäischen Union sowie Vertreter weltweit operierender Menschenrechtsorganisationen angehören, Guinea besucht und dementsprechend Bericht erstattet haben,

M. in der Erwägung, dass die Europäische Union und Guinea im Dezember 20081, einige Tage vor dem Staatsstreich, durch den Hauptmann Dadis Camara an die Macht kam, ein Fischereiabkommen unterzeichnet haben und dass die erste Zahlung unter diesem Abkommen am 30. November 2009 fällig ist,

N. in der Erwägung, dass das Ultimatum, dass die Afrikanische Union Hauptmann Dadis Camara gestellt hat, wonach er sich erneut dazu verpflichten soll, bei den nächsten Präsidentschaftswahlen nicht zu kandidieren, abgelaufen ist,

O. in der Erwägung, dass die Westafrikanische Wirtschaftsunion einen Appell an die Völkergemeinschaft gerichtet hat, in Guinea neutrale Kräfte zu stationieren, um die Bevölkerung und die Opposition zu schützen, und dass die Internationale Kontaktgruppe für Guinea zu einem ständigen Embargo in Bezug auf Waffen mit Bestimmungsort Guinea aufgerufen hat,

P. unter Hinweis auf das Entwicklungspotenzial Guineas, das über bedeutende Bodenschätze verfügt, sowie in der Erwägung, dass Guinea von Transparency International als eines der korruptesten Länder Afrikas eingestuft wurde,