Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Iran

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319666 - vom 12. November 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Oktober 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die allgemeine Lage der Menschenrechte in Iran insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 verschlechtert hat,

B. in der Erwägung, dass Iran nach China den zweiten Platz auf der weltweiten Liste der Staaten mit den meisten Hinrichtungen belegt, dass die Zahl der in Iran verhängten Todesstrafen seit 2005, als Mahmud Ahmadinedschad Präsident wurde, um das Vierfache gestiegen ist, dass Iran als weltweit einziger Staat noch die Todesstrafe an jugendlichen Straftätern vollstreckt und dass Menschenrechtsanwälten zufolge gegenwärtig mindestens 140 jugendliche Straftäter in iranischen Todeszellen auf die Vollstreckung ihres Todesurteils warten,

C. in der Erwägung, dass Behnoud Shojaee trotz der dringenden Bitten im In- und Ausland um eine Aussetzung seiner Hinrichtung am 11. Oktober 2009 gehängt wurde und damit nach Delara Darabi und Molla Gol Hassan der dritte jugendliche Straftäter war, der seit Anfang 2009 in der Islamischen Republik Iran hingerichtet wurde, und dass gegenwärtig die jugendlichen Straftäter Safar Angooti und Abbas Hosseini der unmittelbaren Gefahr der Hinrichtung ausgesetzt sind,

D. in der Erwägung, dass Folterungen, Misshandlungen, Schlafentzug, Einzelhaft, geheime Inhaftierungen, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie die Straflosigkeit der dafür verantwortlichen Beamten nach wie vor weit verbreitet sind,

E. in der Erwägung, dass die gewaltsame Unterdrückung von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Bloggern, Lehrern, Intellektuellen, Akademikern, Homosexuellen, Frauen, Studenten, Gewerkschaftern sowie Angehörigen religiöser, ethnischer und sprachlicher Minderheiten zugenommen hat,

F. in der Erwägung, dass sieben Anführer der Glaubensgemeinschaft der Bahai nach wie vor allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen inhaftiert sind,

G. in der Erwägung, dass Präsident Mahmud Ahmadinedschad am 4. August 2009 offiziell für eine zweite Amtszeit bestätigt wurde, nachdem er zum Gewinner der Wahlen am 12. Juni 2009 erklärt worden war, während seine Herausforderer Mir Hussein Mussawi und Mehdi Karrubi sowie zahlreiche Wahlbeobachter die Behörden der massiven Wahlfälschung bezichtigten,

H. in der Erwägung, dass in den darauffolgenden Wochen und Monaten zehntausende Menschen auf den Straßen protestierten und dabei rund 150 Menschen starben und über 1000 Demonstranten verhaftet wurden,

I. in der Erwägung, dass gegenwärtig immer noch Massenprozesse gegen schätzungsweise 140 Anhänger der Opposition, darunter führende Reformpolitiker, und Aktivisten geführt werden, wobei die Anklagen von Aufruhr über Spionage bis zum Staatsstreich reichen,

J. in der Erwägung, dass vier Personen im Zusammenhang mit den Protesten nach den Präsidentschaftswahlen zum Tode verurteilt wurden, obwohl sie schon seit April 2009 - lange vor diesen Wahlen - inhaftiert sind,

K. in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen zufolge Dutzende Reporter, Fotografen und Blogger Iran verlassen haben oder zu fliehen versuchen, Tausende ihren Arbeitsplatz verloren haben, zahlreiche Zeitungsredaktionen in den letzten Wochen aufgrund behördlicher Verfügungen geschlossen wurden und Berichten zufolge 19 Journalisten und fünf Blogger immer noch in Haft sitzen,