Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner B. Sitzung am 15. Dezember 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 16/246 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten

unverändert angenommen.